Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in folgenden zwei Losen vergeben:
– Los 1: Annahme und Umschlag von Restabfall;
– Los 2: Annahme und Umschlag von Restabfall.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
“Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in folgenden zwei Losen vergeben:” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Ort der Leistung
NUTS region: Heilbronn, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-07 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-12 📅
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Datum des Endes: 2033-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 111-348402
ABl. S-Ausgabe: 111
Zusätzliche Informationen
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Quelle: OJS 2023/S 111-348402 (2023-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die ausgeschriebene Gesamtleistung wurde in folgenden zwei Losen vergeben:”
Total value of the procurement: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) (Lose 1 und 2) jeweils gemachten Angaben handelt es...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) (Lose 1 und 2) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2023/S 210-664918 (2023-10-26)