EU-WRRL - N2-Argon-Analytik an Grundwasserproben im Land Brandenburg im Herbst 2026 und Frühjahr 2027

Landesamt für Umwelt

Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 12. Oktober 2022). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt. Nach der Grundwasserverordnung (GrwV 2010) ermittelt die zuständige Behörde (Landesamt für Umwelt Brandenburg - LfU) bei Überschreitungen von Schwellenwerten die flächenhafte Ausdehnung der Belastung. In Grundwasserkörpern (GWK), kann es zu Belastungen durch Schadstoffe im Grundwasser (GW) kommen. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass in Brandenburg GWK vor allem aufgrund diffuser Belastungen durch Nitrat und Ammonium in den schlechten chemischen Zustand eingestuft werden.

Deadline

Deadline 2026-07-17

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: EU-WRRL - N2-Argon-Analytik an Grundwasserproben im Land Brandenburg im Herbst 2026 und Frühjahr 2027
Referenznummer: VB-26-135
Kurze Beschreibung:
Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 12. Oktober 2022). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt. Nach der Grundwasserverordnung (GrwV 2010) ermittelt die zuständige Behörde (Landesamt für Umwelt Brandenburg - LfU) bei Überschreitungen von Schwellenwerten die flächenhafte Ausdehnung der Belastung. In Grundwasserkörpern (GWK), kann es zu Belastungen durch Schadstoffe im Grundwasser (GW) kommen. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass in Brandenburg GWK vor allem aufgrund diffuser Belastungen durch Nitrat und Ammonium in den schlechten chemischen Zustand eingestuft werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 216806.72 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: VB-26-135
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die Organisation des Probenversands sowie die chemische Analytik der Proben im Labor, die Überprüfung der ermittelten Analysenwerte auf Plausibilität und die Übergabe der Werte an das LfU. Es sind insgesamt 1574 Proben an 820 Messstellen auf Stickstoff und Argon zu analysieren. Davon der erste Teil (819 Proben) im Anschluss an die Herbstbeprobung 2026 (September bis Oktober) und der zweite Teil (weitere 755 Proben) im Anschluss an die Frühjahrsbeprobung 2027 (März bis April). Voraussetzung für die Frühjahrsbeprobung ist die automatische Verlängerung der Leistungen aus dem Vertrag VB-26-148 (EU WRRL Grundwassermonitoring); diese Vergabe ist parallel zu den hiesigen Leistungen ausgeschrieben.
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Zusätzliche Informationen:
Für diese Rahmenvereinbarung gilt als Höchstmenge in Bezug auf das Auftragsvolumen für die zu erbringenden Leistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum jeweils die einmalige Erbringung aller in der Leistungsbeschreibung geforderten Teilleistungen je Los. Bei Erreichen dieser Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erbringen aller in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Der Leistungsgegenstand selbst zielt auf den Schutz der natürlichen Wasserressourcen ab.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Probenahmen erfolgen flächenmäßig über das gesamte Land Brandenburg.
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Postleitzahl: 14476
Stadt: Potsdam OT Groß Glienicke
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-16 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese wird zunächst für den Zeitraum ab der Auftragserteilung (gem. der Bindefrist von 30 Kalendertagen spätestens am 16.08.2026) bis zum 31.12.2026 abgeschlossen. Sie verlängert sich einmalig automatisch um weitere zwölf Monate, also vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027, sofern sie nicht von einer der beiden Vertragsparteien bis spätestens zum 31.10.2026 mit Ende zum 31.12.2026 gekündigt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Finanzierung des Vertragszeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 derzeit noch nicht gesichert ist.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einhaltung der vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-17 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-17 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-10 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Es werden keine Unterlagen nachgefordert, die dem Bereich der Zuschlagskriterien zuzuordnen sind.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung des Unternehmens (und möglicher Unterauftragnehmer) ist der Nachweis einer aktuellen Notifizierung als staatlich zugelassene Untersuchungsstelle für Gewässeruntersuchungen und Probennahmen in einem Land der Bundesrepublik Deutschland . Das Unternehmen muss in der ReSyMeSa-Liste gelistet sein. Nachweis: Vorlage Zertifizierungsurkunde
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Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Das mit der Untersuchung des Grundwassers beauftragte Labor muss über eine für Grundwasseruntersuchungen gültige Akkreditierung nach DIN- EN- ISO 17025:2018-03 verfügen. Dies muss eine Akkreditierung für die N2-Ar-Methode beinhalten. Nachweis: Vorlage der aktuellen Akkreditierung für die Grundwasserprobennahme und die angebotenen Analytikleistungen (N2-Ar-Methode) unter Angabe der Akkreditierungsnummer)
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Das Labor hat einen Nachweis über die Durchführung von N2-Ar- Untersuchungen aus mindestens den letzten 4 Jahren zu erbringen. Nachweis: durch Vorlage von Prüfberichten
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zusätzlich ist der Nachweis über eine Teilnahme am Laborvergleich des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Niedersachsen erforderlich
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Umwelt
Nationale Registrierungsnummer: 12-121304900588392-28
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Postleitzahl: 14476
Postort: Potsdam OT Groß Glienicke
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelles6@lfu.brandenburg.de 📧
Telefon: +4935549911455 📞
URL: https://lfu.brandenburg.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4HKWV/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4HKWV 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4HKWV 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4HKWV# Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1 EU) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1 EU) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen. VII. Mit einem qualifizierten Unterauftragnehmer ist ein Unterauftragnehmer gemeint, welcher als Eignungsverleiher auftritt. Der sich bewerbende Bieter (Hauptauftragnehmer) bindet den qualifizierten Unterauftragnehmer ein, um über diesen die Eignungsanforderungen zu erfüllen (vgl. §§ 34 UVgO/ 47 VgV). Ein einfacher Unterauftragnehmer ist nicht als Eignungsverleiher eingebunden und soll lediglich einzelne Leistungsbestandteile übernehmen (vgl. §§ 26 UVgO/ 36 VgV)
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: t:03318667237
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: haivan.nguyen@mleuv.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 331866-7232 📞
Fax: +49 331866-7060 📠
URL: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/ 🌏
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Postleitzahl: 14473
Kontaktperson: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 331866-1719 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
URL: https://mwaek.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 113-406679 (2026-06-12)