Die Stadt Bocholt beabsichtigt auf der östlich gelegenen Freifläche des jetzigen Standortes des Euregio Gymnasiums "Unter den Eichen" den Bau eines neuen Gymnasiums. Insgesamt soll aus den Bestandsgebäuden Hauptschule und Sporthalle gemeinsam mit den Neubauten Gymnasium und Mensa ein Gesamtensemble mit einer Campusstruktur entstehen. Die Neubauten sollen sich außerdem als Funktionsgebäude in den städtebaulichen Kontext des jeweiligen Grundstücks einfügen und den architektonischen Ansprüchen an ein Schulgebäude Rechnung tragen. Im Vorfeld der bautechnischen Realisierung des neuen Euregio Gymnasiums (Baubeginn ca. 2.Quartal 2027) ist die Baufeldfreimachung/der Teilrückbau einiger Gebäude des Bestandes notwendig.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Euregio-Gymnasium: Planung der Baufeldfreimachung / Rückbaus
Referenznummer: 217/26
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bocholt beabsichtigt auf der östlich gelegenen Freifläche des jetzigen Standortes des Euregio Gymnasiums "Unter den Eichen" den Bau eines neuen Gymnasiums. Insgesamt soll aus den Bestandsgebäuden Hauptschule und Sporthalle gemeinsam mit den Neubauten Gymnasium und Mensa ein Gesamtensemble mit einer Campusstruktur entstehen. Die Neubauten sollen sich außerdem als Funktionsgebäude in den städtebaulichen Kontext des jeweiligen Grundstücks einfügen und den architektonischen Ansprüchen an ein Schulgebäude Rechnung tragen. Im Vorfeld der bautechnischen Realisierung des neuen Euregio Gymnasiums (Baubeginn ca. 2.Quartal 2027) ist die Baufeldfreimachung/der Teilrückbau einiger Gebäude des Bestandes notwendig.
Die Stadt Bocholt beabsichtigt auf der östlich gelegenen Freifläche des jetzigen Standortes des Euregio Gymnasiums "Unter den Eichen" den Bau eines neuen Gymnasiums. Insgesamt soll aus den Bestandsgebäuden Hauptschule und Sporthalle gemeinsam mit den Neubauten Gymnasium und Mensa ein Gesamtensemble mit einer Campusstruktur entstehen. Die Neubauten sollen sich außerdem als Funktionsgebäude in den städtebaulichen Kontext des jeweiligen Grundstücks einfügen und den architektonischen Ansprüchen an ein Schulgebäude Rechnung tragen. Im Vorfeld der bautechnischen Realisierung des neuen Euregio Gymnasiums (Baubeginn ca. 2.Quartal 2027) ist die Baufeldfreimachung/der Teilrückbau einiger Gebäude des Bestandes notwendig.
Planungsleistungen Die abgefragten Leistungen entsprechen dem Leistungsbild der AHO Schriftenreihe Heft Nr. 18 Planungsbereich Baufeldfreimachung/Rückbau, Stand Oktober 2014 mit den folgenden Leistungsstufen: - Grundlagenermittlung und Vorplanung - Entwurfs- und Genehmigungsplanung - Ausführungsvorbereitung - Überwachung (gutachterliche Begleitung) und Dokumentation
Planungsleistungen Die abgefragten Leistungen entsprechen dem Leistungsbild der AHO Schriftenreihe Heft Nr. 18 Planungsbereich Baufeldfreimachung/Rückbau, Stand Oktober 2014 mit den folgenden Leistungsstufen: - Grundlagenermittlung und Vorplanung - Entwurfs- und Genehmigungsplanung - Ausführungsvorbereitung - Überwachung (gutachterliche Begleitung) und Dokumentation
Postanschrift: Unter den Eichen
Postleitzahl: 46397
Stadt: Bocholt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Borken
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-22 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es gelten die Bestimmungen des § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-02 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-02 09:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Bocholt, Fachbereich Recht und Vergabe, Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich, eine Teilnahme hieran somit nicht erlaubt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-09-02 09:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Stadt Bocholt, Fachbereich Recht und Vergabe, Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich, eine Teilnahme hieran somit nicht erlaubt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-25 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote und die Nachforderung von Unterlagen richten sich nach § 56ff Vergabeverordnung (VgV).
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen; 2) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen. 3) dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Vorgenannte Erklärungen sind im Angebotsformular enthalten. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen; 2) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen. 3) dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Vorgenannte Erklärungen sind im Angebotsformular enthalten. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestens zwei Referenzen über erbrachte Leistungen in den Jahren Juni 2023 bis Juni 2026 die mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Art und Umfang. Mindestanforderung: Der Auftraggeber sieht eine Leistung als vergleichbar an, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Baufeldfreimachung / Rückbau eines Gebäudes (Hochbau) - mit den anrechenbaren Kosten von mindestens 800.000 Euro, - wovon hier mindestens die Hälfte der anrechenbaren Kosten auf den Rückbau des Gebäudes (Hochbaus) entfallen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestens zwei Referenzen über erbrachte Leistungen in den Jahren Juni 2023 bis Juni 2026 die mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Art und Umfang. Mindestanforderung: Der Auftraggeber sieht eine Leistung als vergleichbar an, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Baufeldfreimachung / Rückbau eines Gebäudes (Hochbau) - mit den anrechenbaren Kosten von mindestens 800.000 Euro, - wovon hier mindestens die Hälfte der anrechenbaren Kosten auf den Rückbau des Gebäudes (Hochbaus) entfallen.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Ingenieur" zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Ingenieur" zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben: 1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, 2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtige Vertreter bezeichnet ist, 3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, 4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben: 1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, 2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtige Vertreter bezeichnet ist, 3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, 4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Anerkennung der besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
#Bekanntmachungs-ID: CXPWYYSLN3H#
A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV): Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen und / oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-) kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können. B) Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. C) Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und in der Vertragsabwicklung erfolgt nur in deutscher Sprache. D) Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus! E) Die in diesen Teilnahmeunterlagen enthaltene Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahmeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages und nur durch das die Teilnahmeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Teilnahmeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. F) Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV): Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen und / oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-) kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können. B) Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. C) Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und in der Vertragsabwicklung erfolgt nur in deutscher Sprache. D) Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus! E) Die in diesen Teilnahmeunterlagen enthaltene Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahmeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages und nur durch das die Teilnahmeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Teilnahmeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. F) Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postleitzahl: 48143
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber derStadt Bocholt gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber derStadt Bocholt gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 147-534810 (2026-07-30)