Vergabe von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) in den Leistungsphasen 3 bis 9 für die Erweiterung der Hellbergschule in Eppingen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Europaweite Vergabe von Objektplanungsleistungen für die Erweiterung der Hellbergschule Eppingen
2023/1231”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Vergabe von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) in den Leistungsphasen 3 bis...”
Kurze Beschreibung
Vergabe von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) in den Leistungsphasen 3 bis 9 für die Erweiterung der Hellbergschule in Eppingen.
1️⃣
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eppingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Eppingen beabsichtigt die Einrichtung eines Ganztagesbereichs an der Grundschule "Hellbergschule". Hierzu soll die Hellbergschule um einen Anbau...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Eppingen beabsichtigt die Einrichtung eines Ganztagesbereichs an der Grundschule "Hellbergschule". Hierzu soll die Hellbergschule um einen Anbau erweitert werden.
Die Stadt Eppingen hat bereits Vorplanungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 2 nach HOAI beauftragt. Auf Grundlage des Vorentwurfs hat der Gemeinderat der Stadt Eppingen nun beschlossen, den Anbau der Hellbergschule entsprechend dem Konzept 5 des mit der Vorplanung beauftragten Architekturbüros zu realisieren. Nach der durch das Architekturbüro erstellten Kostenschätzung ist für die Realisierung des Anbaus (Kostengruppen 200 bis 500) von Kosten in Höhe von ca. 2,73 Mio. EUR netto auszugehen. Mit dem Neubau sollen Flächen (ca. 300 m2 NF) für die Ganztagesbetreuung geschaffen werden. Zudem soll die Außenwirkung der Grundschule eine Stärkung erfahren. Der Bau ist so geplant, dass ein zeitgemäßes modernes Schulhaus entsteht, das vielfältige Möglichkeiten für den Unterricht und die Betreuung der Grundschüler bietet.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) in den Leistungsphasen 3 bis 9. Die Vergabestelle erwartet eine weitestgehend unveränderte Umsetzung der vorliegenden Planung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Die Stadt Eppingen wird darüber hinaus Planungsleistungen der Leistungsbilder Fachplanung TGA, Elektro, Tragwerksplanung/Statik und ggf. Freianlagenplanung in jeweils getrennten Verfahren vergeben. Die Stadt Eppingen beabsichtigt, beim Land Baden-Württemberg Fördermittel für die Realisierung der Schule zu beantragen. Eine Umsetzung des Bauvorhabens ist nur mit den entsprechenden Fördermitteln des Bundes und des Landes möglich.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 300
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Herangehensweise / Vor-Ort-Präsenz
Preis (Gewichtung): 400
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Schließlich wird (3.) unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Auftragsbekanntmachung (drei Mindestreferenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hinsichtlich der Referenzen ist folgendes zu beachten:
Je Bewerber werden lediglich die drei Mindestreferenzen herangezogen. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Bewertet wird bei den Mindestreferenzen das Projektvolumen in EUR netto (KG 200 bis 700) jeweils nach folgender Maßgabe:
Projektvolumen >= EUR 4,5 Mio. 5 Punkte
Projektvolumen >= EUR 4,0 Mio. 4 Punkte
Projektvolumen >= EUR 3,5 Mio. 3 Punkte
Projektvolumen >= EUR 3,0 Mio. 2 Punkte
Projektvolumen >= EUR 2,5 Mio. 1 Punkt
Bewertet wird bei den Mindestreferenzen die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistung mit dem vorgesehenen Projekt jeweils nach folgender Maßgabe:
Neubau als Erweiterung eines Bestandsbaus 5 Punkte
Neubau ohne Erweiterung eines Bestandsbaus 1 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Objektplanungsleistungen steht unter dem Vorbehalt der Förderung durch den Bund/Land im Rahmen des Ausbaus der...”
Zusätzliche Informationen
Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Objektplanungsleistungen steht unter dem Vorbehalt der Förderung durch den Bund/Land im Rahmen des Ausbaus der Ganztagesbetreuung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie von mind. 5 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
“zu (1): Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens 500.000,00 EUR netto betragen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Erklärung, aus der die durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
(2) Nachweis von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Erklärung, aus der die durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
(2) Nachweis von vergleichbaren Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Inbetriebnahme und Abnahme des Gebäudes nicht vor dem 01. Januar 2017)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“zu (2) Referenzen:
Eigenerklärung über drei Referenzen über die Erbringung von Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung "Gebäude und Innenräume" nach...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu (2) Referenzen:
Eigenerklärung über drei Referenzen über die Erbringung von Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung "Gebäude und Innenräume" nach § 34 HOAI in den Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI für den Neubau oder die Erweiterung einer Bildungseinrichtung für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 2,5 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276).
Die Leistungsphase 8 muss in allen drei Referenzen erbracht und abgeschlossen sein. Inbetriebnahme und Abnahme der Gebäude darf in allen drei Referenzen nicht vor dem 01. Januar 2017 erfolgt sein.
Die Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung "Architekt" zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-06
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-07-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg...”
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ63FM
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2023/S 110-344740 (2023-06-05)
Ergänzende Angaben (2023-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Große Kreisstadt Eppingen - Europaweite Vergabe von Objektplanungsleistungen für die Erweiterung der Hellbergschule Eppingen
2023/1231”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 110-344740
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.9
Ort des zu ändernden Textes:
“Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden” Alter Wert
Text:
“Schließlich wird (3.) unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Auftragsbekanntmachung (drei Mindestreferenzen) beurteilt, wer...”
Text
Schließlich wird (3.) unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Auftragsbekanntmachung (drei Mindestreferenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hinsichtlich der Referenzen ist folgendes zu beachten:
Je Bewerber werden lediglich die drei Mindestreferenzen herangezogen. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Bewertet wird bei den Mindestreferenzen das Projektvolumen in EUR netto (KG 200 bis 700) jeweils nach folgender Maßgabe:
Projektvolumen >= EUR 4,5 Mio. 5 Punkte
Projektvolumen >= EUR 4,0 Mio. 4 Punkte
Projektvolumen >= EUR 3,5 Mio. 3 Punkte
Projektvolumen >= EUR 3,0 Mio. 2 Punkte
Projektvolumen >= EUR 2,5 Mio. 1 Punkt
Bewertet wird bei den Mindestreferenzen die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistung mit dem vorgesehenen Projekt jeweils nach folgender Maßgabe:
Neubau als Erweiterung eines Bestandsbaus 5 Punkte
Neubau ohne Erweiterung eines Bestandsbaus 1 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Schließlich wird (3.) unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenz gem. Ziffer III.1.3 (2) der Auftragsbekanntmachung sowie bis zu zwei weiteren...”
Text
Schließlich wird (3.) unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenz gem. Ziffer III.1.3 (2) der Auftragsbekanntmachung sowie bis zu zwei weiteren Referenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hinsichtlich der Referenzen ist folgendes zu beachten:
Je Bewerber werden lediglich die Mindestreferenz und bis zu zwei weitere Referenzen herangezogen. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die beiden weiteren Referenzen müssen folgenden Vorgaben genügen:
Erbringung von Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung "Gebäude und Innenräume" nach § 34 HOAI in den Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI für den Neubau oder die Erweiterung einer Bildungseinrichtung für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 2,5 Mio. netto (KG 200 bis 500 nach DIN 276). Die Leistungsphase 8 muss erbracht und abgeschlossen sein.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Bewertet wird bei der Mindestreferenzen und den bis zu zwei weiteren Referenzen das Projektvolumen in EUR netto (KG 200 bis 700) jeweils nach folgender Maßgabe:
Projektvolumen >= EUR 4,5 Mio. 5 Punkte
Projektvolumen >= EUR 4,0 Mio. 4 Punkte
Projektvolumen >= EUR 3,5 Mio. 3 Punkte
Projektvolumen >= EUR 3,0 Mio. 2 Punkte
Projektvolumen >= EUR 2,5 Mio. 1 Punkt
Bewertet wird bei den Mindestreferenz und den bis zu zwei weiteren Referenzen die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistung mit dem vorgesehenen Projekt jeweils nach folgender Maßgabe:
Neubau als Erweiterung eines Bestandsbaus 5 Punkte
Neubau ohne Erweiterung eines Bestandsbaus 1 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Ort des zu ändernden Textes:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Möglicherweise geforderte Mindeststandards” Alter Wert
Text:
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu (2) Referenzen:
Eigenerklärung über drei Referenzen über die Erbringung von Planungsleistungen im Bereich der...”
Text
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu (2) Referenzen:
Eigenerklärung über drei Referenzen über die Erbringung von Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung "Gebäude und Innenräume" nach § 34 HOAI in den Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI für den Neubau oder die Erweiterung einer Bildungseinrichtung für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 2,5 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276).
Die Leistungsphase 8 muss in allen drei Referenzen erbracht und abgeschlossen sein. Inbetriebnahme und Abnahme der Gebäude darf in allen drei Referenzen nicht vor dem 01. Januar 2017 erfolgt sein.
Die Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu (2) Referenzen:
Eigenerklärung über eine Referenz über die Erbringung von Planungsleistungen im Bereich der...”
Text
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu (2) Referenzen:
Eigenerklärung über eine Referenz über die Erbringung von Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung "Gebäude und Innenräume" nach § 34 HOAI in den Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI für den Neubau oder die Erweiterung einer Bildungseinrichtung für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 2,5 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276).
Die Leistungsphase 8 muss erbracht und abgeschlossen sein. Inbetriebnahme und Abnahme der Gebäude darf nicht vor dem 01. Januar 2017 erfolgt sein.
Die Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-07-06 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-08-03 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2023/S 130-414080 (2023-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Vergabe von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) in den Leistungsphasen 3 bis...”
Kurze Beschreibung
Vergabe von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) in den Leistungsphasen 3 bis 9 für die Erweiterung der Hellbergschule in Eppingen
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Eppingen beabsichtigt die Einrichtung eines Ganztagesbereichs an der Grundschule "Hellbergschule".
Hierzu soll die Hellbergschule um einen Anbau...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Eppingen beabsichtigt die Einrichtung eines Ganztagesbereichs an der Grundschule "Hellbergschule".
Hierzu soll die Hellbergschule um einen Anbau erweitert werden.
Die Stadt Eppingen hat bereits Vorplanungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 2 nach HOAI beauftragt. Auf Grundlage des Vorentwurfs hat der Gemeinderat der Stadt Eppingen nun beschlossen, den Anbau der Hellbergschule entsprechend dem Konzept 5 des mit der Vorplanung beauftragten Architekturbüros zu realisieren. Nach der durch das Architekturbüro erstellten Kostenschätzung ist für die Realisierung des Anbaus (Kostengruppen 200 bis 500) von Kosten in Höhe von ca. 2,73 Mio. EUR netto auszugehen. Mit dem Neubau sollen Flächen (ca. 300 m2 NF) für die Ganztagesbetreuung geschaffen werden. Zudem soll die Außenwirkung der Grundschule eine Stärkung erfahren. Der Bau ist so geplant, dass ein zeitgemäßes modernes Schulhaus entsteht, das vielfältige Möglichkeiten für den Unterricht und die Betreuung der Grundschüler bietet.
Gegenstand dieses Verfahrens war die Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) in den Leistungsphasen 3 bis 9. Die Vergabestelle erwartet eine weitestgehend unveränderte Umsetzung der vorliegenden Planung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Die Stadt Eppingen wird darüber hinaus Planungsleistungen der Leistungsbilder Fachplanung TGA, Elektro, Tragwerksplanung/Statik und ggf. Freianlagenplanung in jeweils getrennten Verfahren vergeben. Die Stadt Eppingen beabsichtigt, beim Land Baden-Württemberg Fördermittel für die Realisierung der Schule zu
beantragen. Eine Umsetzung des Bauvorhabens ist nur mit den entsprechenden Fördermitteln des Bundes und des Landes möglich.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 110-344740
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: architekturagentur
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Bei den Angaben unter den Ziffer II.1.7 und V.2.4 handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.”
Bei den Angaben unter den Ziffer II.1.7 und V.2.4 handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏
Quelle: OJS 2024/S 010-024859 (2024-01-10)