Europaweite Vergabe von Objektplanungsleistungen für die Erweiterung der Hellbergschule Eppingen

Große Kreisstadt Eppingen

Vergabe von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) in den Leistungsphasen 3 bis 9 für die Erweiterung der Hellbergschule in Eppingen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-05 Auftragsbekanntmachung
2023-07-05 Ergänzende Angaben
2024-01-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 2023/1231
Kurze Beschreibung:
Vergabe von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) in den Leistungsphasen 3 bis 9 für die Erweiterung der Hellbergschule in Eppingen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Große Kreisstadt Eppingen
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 75031
Postort: Eppingen
Kontakt
Internetadresse: https://www.eppingen.de/ 🌏
E-Mail: eppingen_objektplanung_hellbergschule@menoldbezler.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ63FM/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ63FM 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-05 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-09 📅
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 110-344740
ABl. S-Ausgabe: 110
Zusätzliche Informationen
Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Objektplanungsleistungen steht unter dem Vorbehalt der Förderung durch den Bund/Land im Rahmen des Ausbaus der Ganztagesbetreuung.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Eppingen beabsichtigt die Einrichtung eines Ganztagesbereichs an der Grundschule "Hellbergschule". Hierzu soll die Hellbergschule um einen Anbau erweitert werden.
Die Stadt Eppingen hat bereits Vorplanungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 2 nach HOAI beauftragt. Auf Grundlage des Vorentwurfs hat der Gemeinderat der Stadt Eppingen nun beschlossen, den Anbau der Hellbergschule entsprechend dem Konzept 5 des mit der Vorplanung beauftragten Architekturbüros zu realisieren. Nach der durch das Architekturbüro erstellten Kostenschätzung ist für die Realisierung des Anbaus (Kostengruppen 200 bis 500) von Kosten in Höhe von ca. 2,73 Mio. EUR netto auszugehen. Mit dem Neubau sollen Flächen (ca. 300 m2 NF) für die Ganztagesbetreuung geschaffen werden. Zudem soll die Außenwirkung der Grundschule eine Stärkung erfahren. Der Bau ist so geplant, dass ein zeitgemäßes modernes Schulhaus entsteht, das vielfältige Möglichkeiten für den Unterricht und die Betreuung der Grundschüler bietet.
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Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) in den Leistungsphasen 3 bis 9. Die Vergabestelle erwartet eine weitestgehend unveränderte Umsetzung der vorliegenden Planung.
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Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Die Stadt Eppingen wird darüber hinaus Planungsleistungen der Leistungsbilder Fachplanung TGA, Elektro, Tragwerksplanung/Statik und ggf. Freianlagenplanung in jeweils getrennten Verfahren vergeben. Die Stadt Eppingen beabsichtigt, beim Land Baden-Württemberg Fördermittel für die Realisierung der Schule zu beantragen. Eine Umsetzung des Bauvorhabens ist nur mit den entsprechenden Fördermitteln des Bundes und des Landes möglich.
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Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Zusätzliche Informationen:
Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Objektplanungsleistungen steht unter dem Vorbehalt der Förderung durch den Bund/Land im Rahmen des Ausbaus der Ganztagesbetreuung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eppingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
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Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie von mind. 5 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
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Mindeststandards:
zu (1): Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens 500.000,00 EUR netto betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Erklärung, aus der die durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
(2) Nachweis von vergleichbaren Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Inbetriebnahme und Abnahme des Gebäudes nicht vor dem 01. Januar 2017)
Mindeststandards:
zu (2) Referenzen:
Eigenerklärung über drei Referenzen über die Erbringung von Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung "Gebäude und Innenräume" nach § 34 HOAI in den Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI für den Neubau oder die Erweiterung einer Bildungseinrichtung für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 2,5 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276).
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Die Leistungsphase 8 muss in allen drei Referenzen erbracht und abgeschlossen sein. Inbetriebnahme und Abnahme der Gebäude darf in allen drei Referenzen nicht vor dem 01. Januar 2017 erfolgt sein.
Die Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung "Architekt" zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
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Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
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Schließlich wird (3.) unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Auftragsbekanntmachung (drei Mindestreferenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
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Hinsichtlich der Referenzen ist folgendes zu beachten:
Je Bewerber werden lediglich die drei Mindestreferenzen herangezogen. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
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Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Bewertet wird bei den Mindestreferenzen das Projektvolumen in EUR netto (KG 200 bis 700) jeweils nach folgender Maßgabe:
Projektvolumen >= EUR 4,5 Mio. 5 Punkte
Projektvolumen >= EUR 4,0 Mio. 4 Punkte
Projektvolumen >= EUR 3,5 Mio. 3 Punkte
Projektvolumen >= EUR 3,0 Mio. 2 Punkte
Projektvolumen >= EUR 2,5 Mio. 1 Punkt
Bewertet wird bei den Mindestreferenzen die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistung mit dem vorgesehenen Projekt jeweils nach folgender Maßgabe:
Neubau als Erweiterung eines Bestandsbaus 5 Punkte
Neubau ohne Erweiterung eines Bestandsbaus 1 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-07-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 300
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Herangehensweise / Vor-Ort-Präsenz
Preis (Gewichtung): 400

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ63FM/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Kontaktperson: Dr. Karsten Kayser
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.menoldbezler.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
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(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ63FM

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2023/S 110-344740 (2023-06-05)
Ergänzende Angaben (2023-07-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 130-414080
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 110-344740
ABl. S-Ausgabe: 130
Quelle: OJS 2023/S 130-414080 (2023-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergabe von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) in den Leistungsphasen 3 bis 9 für die Erweiterung der Hellbergschule in Eppingen
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2024-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2024-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 010-024859
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben unter den Ziffer II.1.7 und V.2.4 handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Eppingen beabsichtigt die Einrichtung eines Ganztagesbereichs an der Grundschule "Hellbergschule".
Hierzu soll die Hellbergschule um einen Anbau erweitert werden.
Gegenstand dieses Verfahrens war die Vergabe der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) in den Leistungsphasen 3 bis 9. Die Vergabestelle erwartet eine weitestgehend unveränderte Umsetzung der vorliegenden Planung.
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Die Stadt Eppingen wird darüber hinaus Planungsleistungen der Leistungsbilder Fachplanung TGA, Elektro, Tragwerksplanung/Statik und ggf. Freianlagenplanung in jeweils getrennten Verfahren vergeben. Die Stadt Eppingen beabsichtigt, beim Land Baden-Württemberg Fördermittel für die Realisierung der Schule zu
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beantragen. Eine Umsetzung des Bauvorhabens ist nur mit den entsprechenden Fördermitteln des Bundes und des Landes möglich.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-06 📅
Name: architekturagentur
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2024/S 010-024859 (2024-01-10)