Evaluation der Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung gem. § 65c Abs. 10 SGB V

GKV-Spitzenverband

Das geplante Projekt soll dem gesetzlichen Auftrag zur Evaluation der Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung gemäß § 65c Abs. 10 SGB V nachkommen. Die Evaluation ist durch den GKV-Spitzenverband und die für die klinischen Krebsregister zuständigen obersten Landesbehörden im Benehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit zu veranlassen, und es ist bis zum 30. Juni 2026 ein Bericht über die Ergebnisse der Evaluation zu veröffentlichen. Der Gesetzgeber geht in den Erfüllungsaufwänden von einem Gesamtauftragsvolumen von 500.000 Euro aus. Entsprechend beträgt die Maximalvergütung 500.000 Euro (inkl. MwSt).
Im Gesetz sind folgende allgemeine Evaluationsziele bestimmt:
1. der Beitrag der klinischen Krebsregister zur Sicherung der Qualität und Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung, die Zusammenarbeit mit den zertifizierten Zentren und weiteren Leistungserbringern in der Onkologie sowie ihr Beitrag zur Verbesserung des Zusammenwirkens von Versorgung und Forschung,
2. der Stand der Vereinheitlichung der klinischen Krebsregistrierung und
3. die Eignung der nach Abs. 2 Satz 2 und 3 festgelegten Fördervoraussetzungen für die Feststellung der Funktionsfähigkeit der klinischen Krebsregister.
...........................................
Bei der Evaluation dieser allgemeinen Aspekte sind insbesondere die in der Leistungsbeschreibung formulierten Fragestellungen zu beantworten. Diese Fragestellungen und die in diesem Zusammenhang zu erstellenden Auswertungen stellen Konkretisierungen in nicht abschließender Weise dar, die durch den Auftragnehmer ergänzt werden können. Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-03-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Kurze Beschreibung:
Das geplante Projekt soll dem gesetzlichen Auftrag zur Evaluation der Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung gemäß § 65c Abs. 10 SGB V nachkommen. Die Evaluation ist durch den GKV-Spitzenverband und die für die klinischen Krebsregister zuständigen obersten Landesbehörden im Benehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit zu veranlassen, und es ist bis zum 30. Juni 2026 ein Bericht über die Ergebnisse der Evaluation zu veröffentlichen. Der Gesetzgeber geht in den Erfüllungsaufwänden von einem Gesamtauftragsvolumen von 500.000 Euro aus. Entsprechend beträgt die Maximalvergütung 500.000 Euro (inkl. MwSt). Im Gesetz sind folgende allgemeine Evaluationsziele bestimmt: 1. der Beitrag der klinischen Krebsregister zur Sicherung der Qualität und Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung, die Zusammenarbeit mit den zertifizierten Zentren und weiteren Leistungserbringern in der Onkologie sowie ihr Beitrag zur Verbesserung des Zusammenwirkens von Versorgung und Forschung, 2. der Stand der Vereinheitlichung der klinischen Krebsregistrierung und 3. die Eignung der nach Abs. 2 Satz 2 und 3 festgelegten Fördervoraussetzungen für die Feststellung der Funktionsfähigkeit der klinischen Krebsregister. ........................................... Bei der Evaluation dieser allgemeinen Aspekte sind insbesondere die in der Leistungsbeschreibung formulierten Fragestellungen zu beantworten. Diese Fragestellungen und die in diesem Zusammenhang zu erstellenden Auswertungen stellen Konkretisierungen in nicht abschließender Weise dar, die durch den Auftragnehmer ergänzt werden können. Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GKV-Spitzenverband
Postanschrift: Reinhardtstr. 28
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkv-spitzenverband.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E93169974 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E93169974 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-31 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-05 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 068-203893
ABl. S-Ausgabe: 68

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das geplante Projekt soll dem gesetzlichen Auftrag zur Evaluation der Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung gemäß § 65c Abs. 10 SGB V nachkommen. Die Evaluation ist durch den GKV-Spitzenverband und die für die klinischen Krebsregister zuständigen obersten Landesbehörden im Benehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit zu veranlassen, und es ist bis zum 30. Juni 2026 ein Bericht über die Ergebnisse der Evaluation zu veröffentlichen. Der Gesetzgeber geht in den Erfüllungsaufwänden von einem Gesamtauftragsvolumen von 500.000 Euro aus. Entsprechend beträgt die Maximalvergütung 500.000 Euro (inkl. MwSt).
Mehr anzeigen
Im Gesetz sind folgende allgemeine Evaluationsziele bestimmt:
1. der Beitrag der klinischen Krebsregister zur Sicherung der Qualität und Weiterentwicklung der onkologischen Versorgung, die Zusammenarbeit mit den zertifizierten Zentren und weiteren Leistungserbringern in der Onkologie sowie ihr Beitrag zur Verbesserung des Zusammenwirkens von Versorgung und Forschung,
Mehr anzeigen
2. der Stand der Vereinheitlichung der klinischen Krebsregistrierung und
3. die Eignung der nach Abs. 2 Satz 2 und 3 festgelegten Fördervoraussetzungen für die Feststellung der Funktionsfähigkeit der klinischen Krebsregister.
Bei der Evaluation dieser allgemeinen Aspekte sind insbesondere die in der Leistungsbeschreibung formulierten Fragestellungen zu beantworten. Diese Fragestellungen und die in diesem Zusammenhang zu erstellenden Auswertungen stellen Konkretisierungen in nicht abschließender Weise dar, die durch den Auftragnehmer ergänzt werden können. Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Geschätzter Gesamtwert: 420 168 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Das geplante Projekt soll dem gesetzlichen Auftrag zur Evaluation der Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung gemäß § 65c Abs. 10 SGB V nachkommen. Die Evaluation ist durch den GKV-Spitzenverband und die für die klinischen Krebsregister zuständigen obersten Landesbehörden im Benehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit zu veranlassen, und es ist bis zum 30. Juni 2026 ein Bericht über die Ergebnisse der Evaluation zu veröffentlichen. Der Gesetzgeber geht in den Erfüllungsaufwänden von einem Ge-samtauftragsvolumen von 500.000 Euro aus. Entsprechend beträgt die Maximalvergütung 500.000 Euro (inkl. MwSt).
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 420 168 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf, oder alternativer Nachweis.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamt- und den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Unternehmensdarstellung
Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der Organisation (z. B. in Form eines Organigramms).
Die Darstellung ist dem Teilnahmeantrag als formlose Anlage beizufügen.
b) Anzahl Mitarbeitende
Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitenden, die in den vergangenen drei Jahren beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Geschäftsbereich, der sich auf die hier zu vergebende Leistung bewirbt, tätig waren.
Mehr anzeigen
c) Referenzen
Der Bewerber reicht überwiegend oder vollständig abgeschlossene Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ein, die belegen, dass der Bewerber mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat.
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
Es müssen mindestens drei Referenzen nachgewiesen werden. Die nachfolgend aufgeführten Bereiche, in denen die Vergleichbarkeit nachzuweisen ist, müssen nicht alle einer Referenz entstammen.
• Mit mindestens zwei Referenzbenennungen muss die Konzeption und Durchführung von wissenschaftlichen Projekten mit evaluatorischer Ausrichtung im medizinischen Bereich nachgewiesen werden. Der Bewerber muss hierbei die empirisch-methodischen Kompetenzen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -auswertung sowie zur systematischen Bewertung und Ableitung von Empfehlungen nachweisen.
Mehr anzeigen
• Mindestens eine Referenz muss die Konzeption und Durchführung eines wissenschaftlichen Projektes mit Ausrichtung auf die Qualitätssicherung im medizinischen Bereich betreffen und einschlägige Erfahrung mit dem Instrument der Befragung von Akteuren im Gesundheitswesen (medizinische Einrichtungen, medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften) nachweisen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Das Auswahlkriterium für die Begrenzung der Anzahl ist die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Hierbei wird die Erfahrung bei der Erbringung vergleichbarer Leistungen anhand von Referenzen über ausgeführte Aufträge in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist mit der hier zu vergebenen Leistung bewertet.
Mehr anzeigen
Die Auftraggeber berücksichtigen die durch die Referenzen und die zugehörigen, von den Bewerbern eingereichten Unterlagen nachgewiesenen Erfahrungen bei der Erbringung vergleichbarer Leistungen zu den hier ausgeschriebenen Leistungen, wobei die Beurteilung jeweils individuell und auch vergleichend mit den von den anderen Wirtschaftsteilnehmern vorgelegten Referenzen/Unterlagen erfolgt.
Mehr anzeigen
Hierbei werden die Auftraggeber insbesondere positiv bewerten, wenn mit den Referenzen Erfahrungen z.B.
- bei der Zusammenarbeit mit mehreren Auftraggebern,
- bei Projekten, die die föderalen Strukturen im Gesundheitswesen berücksichtigt haben,
- bei Projekten im Umfeld der politischen Meinungsbildung,
- in der Versorgungsforschung,
- mit dem Aufbau, der Weiterentwicklung oder der Bewertung medizinischer Register,
- mit der Nutzung von Registerdaten im Forschungs- oder Versorgungskontext,
- mit der nationalen und internationalen Registerlandschaft in Bezug auf medizinische Register,
- im Bereich Epidemiologie,
- mit betriebswirtschaftlichen und prozessorganisatorischen Zusammenhängen von Unternehmen/Institutionen.
nachgewiesen werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-06-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Evaluationsskizze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80%
Preis (Gewichtung): 20 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Postort: Schwerin
Land: Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Postort: Dresden
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Postort: Potsdam
Land: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Land: Berlin 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Postort: Stuttgart
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP)
Postort: München
Land: München, Landkreis 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Postort: Bremen
Land: Bremen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Postort: Wiesbaden
Land: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Postort: Hamburg
Land: Hamburg 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit
Postort: Mainz
Land: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Justiz und Gesundheit Referat 45: Ambulante und sektorenübergreifende Versorgung, GKV und Krebsregister
Postort: Kiel
Land: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Postort: Saarbrücken
Land: Regionalverband Saarbrücken 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postort: Magdeburg
Land: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Postort: Erfurt
Land: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Postort: Düsseldorf
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Postort: Hannover
Land: Region Hannover 🏙️
Kontakt
Internetadresse: www.gkv-spitzenverband.de 🌏
: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm 🌏
: https://www.sms.sachsen.de/ 🌏
: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/ 🌏
: https://www.berlin.de/sen/wgpg/ 🌏
: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite 🌏
: https://www.stmgp.bayern.de/ 🌏
: https://www.gesundheit.bremen.de/ 🌏
: https://soziales.hessen.de/ 🌏
: https://www.hamburg.de/bwfgb/ 🌏
: https://mwg.rlp.de/de/startseite/ 🌏
: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/II/ii_node.html 🌏
: https://www.saarland.de/masfg/DE/home/home_node.html 🌏
: https://ms.sachsen-anhalt.de/wir-ueber-uns/page 🌏
: https://www.tmasgff.de/ministerium 🌏
: https://www.mags.nrw/ 🌏
: https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/ 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E93169974 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 068-203893 (2023-03-31)