Gegenstand des Auftrages ist die Evaluation des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Form einer ex post- und einer ex ante-Evaluation zur Entwicklung einer Nachfolgemaßnahme.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-01.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Evaluation des BMBF-Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation"
04513-5/2(2023)”
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrages ist die Evaluation des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrages ist die Evaluation des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Form einer ex post- und einer ex ante-Evaluation zur Entwicklung einer Nachfolgemaßnahme.
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Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrages ist die Evaluation des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrages ist die Evaluation des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Form einer ex post- und einer ex ante-Evaluation zur Entwicklung einer Nachfolgemaßnahme. Im Rahmen dieses Auftrags sind alle Projekte des Rahmenprogramms zu evaluieren, die zwischen dem 01.01.2015 und dem 31.12.2022 begonnen wurden. Zweck des Auftrages ist die Bewertung und Erfassung von Wirkung und Wirtschaftlichkeit (Vollzugs- und Maßnahmenwirtschaftlichkeit) des Programms. Die Verschränkung mit einer Ex-ante-Evaluation dient der Verknüpfung der Erkenntnisse zur bisherigen Fördertätigkeit mit im Bereich der Materialforschung relevanten aktuellen tech-nologischen und gesellschaftlichen Trends sowie mit Zukunftsszenarien.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-06
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-06
13:00 📅
“Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch...”
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: ZentraleVergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: ZentraleVergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧
Quelle: OJS 2023/S 149-471708 (2023-08-01)