Evaluation des BMBF-Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation"

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Gegenstand des Auftrages ist die Evaluation des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Form einer ex post- und einer ex ante-Evaluation zur Entwicklung einer Nachfolgemaßnahme.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Referenznummer: 04513-5/2(2023)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist die Evaluation des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Form einer ex post- und einer ex ante-Evaluation zur Entwicklung einer Nachfolgemaßnahme.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Kapelle-Ufer 1
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.bmbf.de 🌏
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=531016 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=531016 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 149-471708
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist die Evaluation des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Form einer ex post- und einer ex ante-Evaluation zur Entwicklung einer Nachfolgemaßnahme. Im Rahmen dieses Auftrags sind alle Projekte des Rahmenprogramms zu evaluieren, die zwischen dem 01.01.2015 und dem 31.12.2022 begonnen wurden. Zweck des Auftrages ist die Bewertung und Erfassung von Wirkung und Wirtschaftlichkeit (Vollzugs- und Maßnahmenwirtschaftlichkeit) des Programms. Die Verschränkung mit einer Ex-ante-Evaluation dient der Verknüpfung der Erkenntnisse zur bisherigen Fördertätigkeit mit im Bereich der Materialforschung relevanten aktuellen tech-nologischen und gesellschaftlichen Trends sowie mit Zukunftsszenarien.
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Dauer: 12 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=531016&criteriaId=31907
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=531016&criteriaId=31906

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=531016 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB.
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Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: ZentraleVergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de 📧
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2023/S 149-471708 (2023-08-01)