Das Hochschulforum Digitalisierung (HFD) ist ein seit 2014 bestehendes Verbund-projekt im Konsortium von Stifterverband, Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). Das Projekt bringt als bundesweites Ex-pert:innen-Netzwerk Akteure aus Hochschulen, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zusammen, um den digitalen Transformationsprozess an deutschen Hochschulen im Bereich der Hochschulbildung zu befördern. In den ersten drei Projektphasen (2014-2016, 2017-2021, 2021-2025) erfolgten der Aufbau, die Sichtbarmachung, Vernetzung sowie Breitenwirkung des HFD. Die aktuelle vierte Förderphase (2026-2029) hat zum Ziel, das HFD zu einem transferorientierten Kompetenzzentrum wei-terzuentwickeln. Insgesamt standen bzw. stehen dem Projekt rund 45 Mio. Euro in-nerhalb der vier Projektphasen zur Verfügung. Im Rahmen dieses Auftrags ist das Projekt HFD anhand der seit Beginn des Projek-tes durchgeführten Fördermaßnahmen in den bewilligten Förderphasen (seit 2014) zu evaluieren. Die Evaluation soll zu der Erfolgskontrolle nach § 7 Abs. 2 der Bun-deshaushaltsordnung (BHO) beitragen in Verbindung mit VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO. Es sind Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Projektes an-hand quantitativer und qualitativer Indikatoren systematisch zu erfassen und zu be-werten. Darüber hinaus soll sich die Evaluation mit dem HFD als Gesamtkonstrukt befassen und sämtliche Leistungsbereiche des HFD sowie dessen Organisations-struktur, seine systemische Rolle und seinen Beitrag zur digitalen Transformation des deutschen Hochschulsystems untersuchen. Ziel ist es, zu prüfen, inwieweit das HFD die im Projekt beschriebenen Aufgaben erfüllt hat und welche systemische Wirkung es im Kontext der digitalen Transformation im deutschen Hochschulsystem entfaltet und potenziell noch entfalten kann. Die vorliegende Evaluation dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Zukunft des Projektes.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Evaluation des BMFTR-Projektes „Hochschulforum Digitalisierung“ [Förderphasen 1-4]
Referenznummer: 04513-4/4(2026)
Kurze Beschreibung:
Das Hochschulforum Digitalisierung (HFD) ist ein seit 2014 bestehendes Verbund-projekt im Konsortium von Stifterverband, Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). Das Projekt bringt als bundesweites Ex-pert:innen-Netzwerk Akteure aus Hochschulen, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zusammen, um den digitalen Transformationsprozess an deutschen Hochschulen im Bereich der Hochschulbildung zu befördern. In den ersten drei Projektphasen (2014-2016, 2017-2021, 2021-2025) erfolgten der Aufbau, die Sichtbarmachung, Vernetzung sowie Breitenwirkung des HFD. Die aktuelle vierte Förderphase (2026-2029) hat zum Ziel, das HFD zu einem transferorientierten Kompetenzzentrum wei-terzuentwickeln. Insgesamt standen bzw. stehen dem Projekt rund 45 Mio. Euro in-nerhalb der vier Projektphasen zur Verfügung.
Im Rahmen dieses Auftrags ist das Projekt HFD anhand der seit Beginn des Projek-tes durchgeführten Fördermaßnahmen in den bewilligten Förderphasen (seit 2014) zu evaluieren. Die Evaluation soll zu der Erfolgskontrolle nach § 7 Abs. 2 der Bun-deshaushaltsordnung (BHO) beitragen in Verbindung mit VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO. Es sind Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Projektes an-hand quantitativer und qualitativer Indikatoren systematisch zu erfassen und zu be-werten. Darüber hinaus soll sich die Evaluation mit dem HFD als Gesamtkonstrukt befassen und sämtliche Leistungsbereiche des HFD sowie dessen Organisations-struktur, seine systemische Rolle und seinen Beitrag zur digitalen Transformation des deutschen Hochschulsystems untersuchen. Ziel ist es, zu prüfen, inwieweit das HFD die im Projekt beschriebenen Aufgaben erfüllt hat und welche systemische Wirkung es im Kontext der digitalen Transformation im deutschen Hochschulsystem entfaltet und potenziell noch entfalten kann. Die vorliegende Evaluation dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Zukunft des Projektes.
Das Hochschulforum Digitalisierung (HFD) ist ein seit 2014 bestehendes Verbund-projekt im Konsortium von Stifterverband, Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). Das Projekt bringt als bundesweites Ex-pert:innen-Netzwerk Akteure aus Hochschulen, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zusammen, um den digitalen Transformationsprozess an deutschen Hochschulen im Bereich der Hochschulbildung zu befördern. In den ersten drei Projektphasen (2014-2016, 2017-2021, 2021-2025) erfolgten der Aufbau, die Sichtbarmachung, Vernetzung sowie Breitenwirkung des HFD. Die aktuelle vierte Förderphase (2026-2029) hat zum Ziel, das HFD zu einem transferorientierten Kompetenzzentrum wei-terzuentwickeln. Insgesamt standen bzw. stehen dem Projekt rund 45 Mio. Euro in-nerhalb der vier Projektphasen zur Verfügung.
Im Rahmen dieses Auftrags ist das Projekt HFD anhand der seit Beginn des Projek-tes durchgeführten Fördermaßnahmen in den bewilligten Förderphasen (seit 2014) zu evaluieren. Die Evaluation soll zu der Erfolgskontrolle nach § 7 Abs. 2 der Bun-deshaushaltsordnung (BHO) beitragen in Verbindung mit VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO. Es sind Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Projektes an-hand quantitativer und qualitativer Indikatoren systematisch zu erfassen und zu be-werten. Darüber hinaus soll sich die Evaluation mit dem HFD als Gesamtkonstrukt befassen und sämtliche Leistungsbereiche des HFD sowie dessen Organisations-struktur, seine systemische Rolle und seinen Beitrag zur digitalen Transformation des deutschen Hochschulsystems untersuchen. Ziel ist es, zu prüfen, inwieweit das HFD die im Projekt beschriebenen Aufgaben erfüllt hat und welche systemische Wirkung es im Kontext der digitalen Transformation im deutschen Hochschulsystem entfaltet und potenziell noch entfalten kann. Die vorliegende Evaluation dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Zukunft des Projektes.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 04513-4/4(2026)
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-01 📅
Datum des Endes: 2028-09-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium:
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-16 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-16 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 16 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-09-16 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-20 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leis-tungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leis-tungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es wird ein Mindestumsatz von 380.000 Euro pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre gefordert. Dies ist nachzuweisen durch:
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entspre-chende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Un-ternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden An-gaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betref-fende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird ein Mindestumsatz von 380.000 Euro pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre gefordert. Dies ist nachzuweisen durch:
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entspre-chende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Un-ternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden An-gaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betref-fende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und dem Auftraggeber entsprechende Nachweise der Versicherung nach Zuschlag unverzüglich vorlegt (An-gabe im Bieterbogen Ziffer VII.2).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und dem Auftraggeber entsprechende Nachweise der Versicherung nach Zuschlag unverzüglich vorlegt (An-gabe im Bieterbogen Ziffer VII.2).
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.1).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letz-ten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.3). Ge-eignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
Kenntnisse und Erfahrungen in der wissenschaftlichen Evaluation von öffentli-chen Fördermaßnahmen des Bundes und/oder der Länder und/ oder der EU unter Anwendung qualitativer und quantitativer Methoden der empirischen Sozialfor-schung;
Kenntnisse und Erfahrungen mit Programm- und/ oder Projektevaluationen im Be-reich der Hochschulbildung und/ oder der Hochschulforschung;
Kenntnisse der einschlägigen Forschungs- und Förderlandschaft im Bereich der Forschung zu digitaler Transformation und Künstlicher Intelligenz in der Hoch-schulbildung;
Kenntnisse und Erfahrungen zu Themen der Qualitätssteuerung und der Identifi-kation von Leistungs- und Optimierungspotenzialen.
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insge-samt mindestens drei verschiedene Referenzen zu benennen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letz-ten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.3). Ge-eignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
Kenntnisse und Erfahrungen in der wissenschaftlichen Evaluation von öffentli-chen Fördermaßnahmen des Bundes und/oder der Länder und/ oder der EU unter Anwendung qualitativer und quantitativer Methoden der empirischen Sozialfor-schung;
Kenntnisse und Erfahrungen mit Programm- und/ oder Projektevaluationen im Be-reich der Hochschulbildung und/ oder der Hochschulforschung;
Kenntnisse der einschlägigen Forschungs- und Förderlandschaft im Bereich der Forschung zu digitaler Transformation und Künstlicher Intelligenz in der Hoch-schulbildung;
Kenntnisse und Erfahrungen zu Themen der Qualitätssteuerung und der Identifi-kation von Leistungs- und Optimierungspotenzialen.
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insge-samt mindestens drei verschiedene Referenzen zu benennen.
Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Ein-satz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bie-terbogen Ziffer VIII.4 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbei-ter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitar-beiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Führung von Evaluationsteams (für mindestens eine/n verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/in mind. ein Refe-renznachweis).
Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in Projekten der Digitalisierung und/ oder der Künstlichen Intelligenz mit Hochschulbezug (für mindestens eine/n verant-wortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/in mind. ein Referenznachweis).
Erfahrungen in der Konzeption, Durchführung und Leitung von öffentlichen For-schungsprojekten mit mind. zwei Jahren Laufzeit (für mindestens eine/n verant-wortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/in mind. ein Referenznachweis);
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Ein-satz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bie-terbogen Ziffer VIII.4 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbei-ter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitar-beiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Führung von Evaluationsteams (für mindestens eine/n verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/in mind. ein Refe-renznachweis).
Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in Projekten der Digitalisierung und/ oder der Künstlichen Intelligenz mit Hochschulbezug (für mindestens eine/n verant-wortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/in mind. ein Referenznachweis).
Erfahrungen in der Konzeption, Durchführung und Leitung von öffentlichen For-schungsprojekten mit mind. zwei Jahren Laufzeit (für mindestens eine/n verant-wortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/in mind. ein Referenznachweis);
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammen-hang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.5 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
Sozialwissenschaftliche quantitative und qualitative Methodenkompetenz (insb. leitfadengestützte qualitative und fragebogengestützte quantitative Erhebungen) (mind. zwei Mitarbeiter/innen);
Wissensgrundlagen im Bereich der Digitalisierung mit Hochschulbezug (mind. eine/n Mitarbeiter/in);
Wissensgrundlagen im Bereich der Künstlichen Intelligenz mit Hochschulbezug (mind. eine/n Mitarbeiter/in);
Kompetenzen in der Datenverarbeitung/ Fachkompetenz IT (mind. eine/n Mitar-beiter/in).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammen-hang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.5 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
Sozialwissenschaftliche quantitative und qualitative Methodenkompetenz (insb. leitfadengestützte qualitative und fragebogengestützte quantitative Erhebungen) (mind. zwei Mitarbeiter/innen);
Wissensgrundlagen im Bereich der Digitalisierung mit Hochschulbezug (mind. eine/n Mitarbeiter/in);
Wissensgrundlagen im Bereich der Künstlichen Intelligenz mit Hochschulbezug (mind. eine/n Mitarbeiter/in);
Kompetenzen in der Datenverarbeitung/ Fachkompetenz IT (mind. eine/n Mitar-beiter/in).
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen, Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG, § 22 LkSG und Art. 5k Sanktions-VO
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen, Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG, § 22 LkSG und Art. 5k Sanktions-VO
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMFTR-14
Abteilung: 991-00227BMFTR-14
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmftr.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: www.bmftr.bund.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=879769🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=879769🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMFTR-14
Abteilung: Nachprüfungstelle
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Nachprüfungsstelle Vergabeverfahren
E-Mail: vergabe@bmftr.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: www.bmftr.bund.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Postleitzahl: 53123
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228-94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.Page 8/9 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.Page 8/9 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 146-533233 (2026-07-30)