Die begleitende Evaluation soll das gemeinsame Programm des Bundes und der Länder zur Förderung der Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen - "FH-Personal" - hinsichtlich seiner Zielsetzung und Wirkung bewerten, um dem Auftraggeber Handlungswissen zur Steuerung des laufenden Programms zu vermitteln und bei der Planung künftiger Programme zu unterstützen. Die Förderrichtlinie "FH-Personal" richtet sich an Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (FH/HAW). Um den zunehmenden Herausforderungen bei der Besetzung von Professuren an FH/HAW zu begegnen, fördern Bund und Länder gezielt die Einführung und den Ausbau strukturwirksamer Instrumente zur Personalrekrutierung und -qualifizierung. Im Rahmen kooperativer Qualifizierungsmaßnahmen ("Tandem-Programme") können darüber hinaus auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, andere Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine gefördert werden. Die Umsetzung des Bund-Läder-Programms erfolgt in zwei bis zu sechsjährigen Förderphasen (ab 2021 bzw. 2023), insgesamt befinden sich 98 Hochschulen und ihre Partner in Förderung. Vorgeschaltet war eine Konzeptionsphase, in der 93 Hochschulen dabei unterstützt wurden, ihre Stärken und Schwächen zu analysieren und Konzepte zur Gewinnung von professoralem Personal zu entwickeln. Auf der Grundlage einer vom Auftragnehmer zu entwickelnden Gesamtplanung ("Konzepte") analysiert der Auftragnehmer die Wirkung des Förderprogramms und der umgesetzten Maßnahmen. Er erhebt die Einfluss- und Wirkungsfaktoren, bietet datenbasiert eine Abschätzung der perspektivischen Entwicklungen und leitet aus gewonnenen Erkenntnissen empirisch fundierte, umsetzbare strategische Handlungsempfehlungen ab. Die Planung ist aus einer Analyse der Programmziele, der inhaltlichen Ausrichtung und der zeitlichen Planung der Projekte sowie der Rahmenbedingungen ihrer Durchführung zu entwickeln, die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen sind methodisch zu begründen und systematisch aufeinander zu beziehen. In der Durchführung der begleitenden Evaluation berät der Auftragnehmer die Programmverantwortlichen über gewonnene Erkenntnisse, er berichtet dem Auftraggeber regelmäßig über Zwischenergebnisse und formuliert Empfehlungen für die weitere Umsetzung und Weiterentwicklung des Programms. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist eingeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-04-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Administrative Dienste im Bildungswesen
Referenznummer: 04513-4/10(2022)
Kurze Beschreibung:
Die begleitende Evaluation soll das gemeinsame Programm des Bundes und der Länder zur Förderung der Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen - "FH-Personal" - hinsichtlich seiner Zielsetzung und Wirkung bewerten, um dem Auftraggeber Handlungswissen zur Steuerung des laufenden Programms zu vermitteln und bei der Planung künftiger Programme zu unterstützen. Die Förderrichtlinie "FH-Personal" richtet sich an Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (FH/HAW). Um den zunehmenden Herausforderungen bei der Besetzung von Professuren an FH/HAW zu begegnen, fördern Bund und Länder gezielt die Einführung und den Ausbau strukturwirksamer Instrumente zur Personalrekrutierung und -qualifizierung. Im Rahmen kooperativer Qualifizierungsmaßnahmen ("Tandem-Programme") können darüber hinaus auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, andere Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine gefördert werden. Die Umsetzung des Bund-Läder-Programms erfolgt in zwei bis zu sechsjährigen Förderphasen (ab 2021 bzw. 2023), insgesamt befinden sich 98 Hochschulen und ihre Partner in Förderung. Vorgeschaltet war eine Konzeptionsphase, in der 93 Hochschulen dabei unterstützt wurden, ihre Stärken und Schwächen zu analysieren und Konzepte zur Gewinnung von professoralem Personal zu entwickeln.
Auf der Grundlage einer vom Auftragnehmer zu entwickelnden Gesamtplanung ("Konzepte") analysiert der Auftragnehmer die Wirkung des Förderprogramms und der umgesetzten Maßnahmen. Er erhebt die Einfluss- und Wirkungsfaktoren, bietet datenbasiert eine Abschätzung der perspektivischen Entwicklungen und leitet aus gewonnenen Erkenntnissen empirisch fundierte, umsetzbare strategische Handlungsempfehlungen ab. Die Planung ist aus einer Analyse der Programmziele, der inhaltlichen Ausrichtung und der zeitlichen Planung der Projekte sowie der Rahmenbedingungen ihrer Durchführung zu entwickeln, die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen sind methodisch zu begründen und systematisch aufeinander zu beziehen. In der Durchführung der begleitenden Evaluation berät der Auftragnehmer die Programmverantwortlichen über gewonnene Erkenntnisse, er berichtet dem Auftraggeber regelmäßig über Zwischenergebnisse und formuliert Empfehlungen für die weitere Umsetzung und Weiterentwicklung des Programms. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist eingeschlossen.
Die begleitende Evaluation soll das gemeinsame Programm des Bundes und der Länder zur Förderung der Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen - "FH-Personal" - hinsichtlich seiner Zielsetzung und Wirkung bewerten, um dem Auftraggeber Handlungswissen zur Steuerung des laufenden Programms zu vermitteln und bei der Planung künftiger Programme zu unterstützen. Die Förderrichtlinie "FH-Personal" richtet sich an Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (FH/HAW). Um den zunehmenden Herausforderungen bei der Besetzung von Professuren an FH/HAW zu begegnen, fördern Bund und Länder gezielt die Einführung und den Ausbau strukturwirksamer Instrumente zur Personalrekrutierung und -qualifizierung. Im Rahmen kooperativer Qualifizierungsmaßnahmen ("Tandem-Programme") können darüber hinaus auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, andere Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine gefördert werden. Die Umsetzung des Bund-Läder-Programms erfolgt in zwei bis zu sechsjährigen Förderphasen (ab 2021 bzw. 2023), insgesamt befinden sich 98 Hochschulen und ihre Partner in Förderung. Vorgeschaltet war eine Konzeptionsphase, in der 93 Hochschulen dabei unterstützt wurden, ihre Stärken und Schwächen zu analysieren und Konzepte zur Gewinnung von professoralem Personal zu entwickeln.
Auf der Grundlage einer vom Auftragnehmer zu entwickelnden Gesamtplanung ("Konzepte") analysiert der Auftragnehmer die Wirkung des Förderprogramms und der umgesetzten Maßnahmen. Er erhebt die Einfluss- und Wirkungsfaktoren, bietet datenbasiert eine Abschätzung der perspektivischen Entwicklungen und leitet aus gewonnenen Erkenntnissen empirisch fundierte, umsetzbare strategische Handlungsempfehlungen ab. Die Planung ist aus einer Analyse der Programmziele, der inhaltlichen Ausrichtung und der zeitlichen Planung der Projekte sowie der Rahmenbedingungen ihrer Durchführung zu entwickeln, die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen sind methodisch zu begründen und systematisch aufeinander zu beziehen. In der Durchführung der begleitenden Evaluation berät der Auftragnehmer die Programmverantwortlichen über gewonnene Erkenntnisse, er berichtet dem Auftraggeber regelmäßig über Zwischenergebnisse und formuliert Empfehlungen für die weitere Umsetzung und Weiterentwicklung des Programms. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist eingeschlossen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Administrative Dienste im Bildungswesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-04-19 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-24 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 080-242773
ABl. S-Ausgabe: 80
Zusätzliche Informationen
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die begleitende Evaluation soll das gemeinsame Programm des Bundes und der Länder zur Förderung der Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen - "FH-Personal" - hinsichtlich seiner Zielsetzung und Wirkung bewerten, um dem Auftraggeber Handlungswissen zur Steuerung des laufenden Programms zu vermitteln und bei der Planung künftiger Programme zu unterstützen. Die Förderrichtlinie "FH-Personal" richtet sich an Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (FH/HAW). Um den zunehmenden Herausforderungen bei der Besetzung von Professuren an FH/HAW zu begegnen, fördern Bund und Länder gezielt die Einführung und den Ausbau strukturwirksamer Instrumente zur Personalrekrutierung und -qualifizierung. Im Rahmen kooperativer Qualifizierungsmaßnahmen ("Tandem-Programme") können darüber hinaus auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, andere Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine gefördert werden. Die Umsetzung des Bund-Läder-Programms erfolgt in zwei bis zu sechsjährigen Förderphasen (ab 2021 bzw. 2023), insgesamt befinden sich 98 Hochschulen und ihre Partner in Förderung. Vorgeschaltet war eine Konzeptionsphase, in der 93 Hochschulen dabei unterstützt wurden, ihre Stärken und Schwächen zu analysieren und Konzepte zur Gewinnung von professoralem Personal zu entwickeln.
Die begleitende Evaluation soll das gemeinsame Programm des Bundes und der Länder zur Förderung der Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen - "FH-Personal" - hinsichtlich seiner Zielsetzung und Wirkung bewerten, um dem Auftraggeber Handlungswissen zur Steuerung des laufenden Programms zu vermitteln und bei der Planung künftiger Programme zu unterstützen. Die Förderrichtlinie "FH-Personal" richtet sich an Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (FH/HAW). Um den zunehmenden Herausforderungen bei der Besetzung von Professuren an FH/HAW zu begegnen, fördern Bund und Länder gezielt die Einführung und den Ausbau strukturwirksamer Instrumente zur Personalrekrutierung und -qualifizierung. Im Rahmen kooperativer Qualifizierungsmaßnahmen ("Tandem-Programme") können darüber hinaus auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, andere Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine gefördert werden. Die Umsetzung des Bund-Läder-Programms erfolgt in zwei bis zu sechsjährigen Förderphasen (ab 2021 bzw. 2023), insgesamt befinden sich 98 Hochschulen und ihre Partner in Förderung. Vorgeschaltet war eine Konzeptionsphase, in der 93 Hochschulen dabei unterstützt wurden, ihre Stärken und Schwächen zu analysieren und Konzepte zur Gewinnung von professoralem Personal zu entwickeln.
Auf der Grundlage einer vom Auftragnehmer zu entwickelnden Gesamtplanung ("Konzepte") analysiert der Auftragnehmer die Wirkung des Förderprogramms und der umgesetzten Maßnahmen. Er erhebt die Einfluss- und Wirkungsfaktoren, bietet datenbasiert eine Abschätzung der perspektivischen Entwicklungen und leitet aus gewonnenen Erkenntnissen empirisch fundierte, umsetzbare strategische Handlungsempfehlungen ab. Die Planung ist aus einer Analyse der Programmziele, der inhaltlichen Ausrichtung und der zeitlichen Planung der Projekte sowie der Rahmenbedingungen ihrer Durchführung zu entwickeln, die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen sind methodisch zu begründen und systematisch aufeinander zu beziehen. In der Durchführung der begleitenden Evaluation berät der Auftragnehmer die Programmverantwortlichen über gewonnene Erkenntnisse, er berichtet dem Auftraggeber regelmäßig über Zwischenergebnisse und formuliert Empfehlungen für die weitere Umsetzung und Weiterentwicklung des Programms. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist eingeschlossen.
Auf der Grundlage einer vom Auftragnehmer zu entwickelnden Gesamtplanung ("Konzepte") analysiert der Auftragnehmer die Wirkung des Förderprogramms und der umgesetzten Maßnahmen. Er erhebt die Einfluss- und Wirkungsfaktoren, bietet datenbasiert eine Abschätzung der perspektivischen Entwicklungen und leitet aus gewonnenen Erkenntnissen empirisch fundierte, umsetzbare strategische Handlungsempfehlungen ab. Die Planung ist aus einer Analyse der Programmziele, der inhaltlichen Ausrichtung und der zeitlichen Planung der Projekte sowie der Rahmenbedingungen ihrer Durchführung zu entwickeln, die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen sind methodisch zu begründen und systematisch aufeinander zu beziehen. In der Durchführung der begleitenden Evaluation berät der Auftragnehmer die Programmverantwortlichen über gewonnene Erkenntnisse, er berichtet dem Auftraggeber regelmäßig über Zwischenergebnisse und formuliert Empfehlungen für die weitere Umsetzung und Weiterentwicklung des Programms. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist eingeschlossen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de📧
Internetadresse: https://www.bmbf.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2023/S 080-242773 (2023-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 985 175 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): K1: Konzept zur Durchführung der Wirkungsanalyse sowie zur Ermittlung der internen und externen Perspektive auf Wirkung und Zielerreichung des Bund-Länder-Programms (50%); K2: Konzept zur Durchführung der Wirkungsanalyse der geförderten werbenden und imagebildenden Maßnahmen (10%); K3: Konzept zur Durchführung der kontrafaktischen Analyse der Förderwirkung (10%); K4: Konzept zur datenbasierten Abschätzung der perspektivischen Entwicklungen und zur methodischen Ableitung empirisch fundierter und umsetzbarer strategischer Handlungsempfehlungen (10%); Konzept zur Methodik und organisatorischen Durchführung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (10%); Konzept zur Zeit- und Arbeitsplanung (10%)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-28 📅
Name: Technopolis Deutschland GmbH
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland 🇩🇪 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 985 175 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2023/S 169-532992 (2023-08-30)