Die ersten drei Phasen des Professorinnenprogramms wurden in den Jahren 2012, 2017 und 2022 evaluiert. Die vierte Programmphase (2023 – 2030) soll gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung ebenfalls insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die strukturelle Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen sowie die Verbesserung der Repräsentanz von Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen in Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs (Professuren) evaluiert werden (für weitere Punkte siehe „2. Ziel und Zweck der Evaluation“ in der Leistungsbeschreibung). Inhaltlich soll der Evaluationsbericht, wie auch zum Professorinnenprogramm I, II und III, aus zwei Teilen, einem Länderbericht und einer Bewertung der vierten Programmphase (2023 – 2030) mit Blick auf das Gesamtprogramm bestehen. Eine Einigung über den Fragen- und Kriterienkatalog für die Länderbefragung und die Befragung der Hochschulen ist im entsprechenden Arbeitskreis der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz bereits im PP I erfolgt. Um eine Vergleichbarkeit mit den Berichten der ersten, zweiten und dritten Phase zu gewährleisten, sind der Fragen- und Kriterienkatalog für die Länderbefragung und die Befragung der Hochschulen in den wesentlichen Punkten inhaltsgleich zu gestalten. Unter-schiede bestehen insbesondere vor dem Hintergrund der Anpassung an die vierte Phase des Programms und der folgenden eingeführten Neuerungen: - die auf acht Jahren ausgeweitete Laufzeit, - die Einführung einer dritten Einreichungsrunde, - die Ausweitung der Einreichungsfristen im Rahmen der Formantragstellung, - die neue Konzeptart „Gleichstellungskonzept für Parität an der Hochschule“, - die Einführung der vier verbindlichen Komponenten, - das neue Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ und die damit verbundene öffentlichkeitswirksame Auszeichnung, sowie - die damit verbundene Möglichkeit zur Förderung einer zusätzlichen Stelle für eine Wissenschaftlerin bzw. Künstlerin auf dem Weg zur Professur.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Evaluation des Professorinnenprogramms 2030 des Bundes und der Länder und des Gesamtprogramms
Referenznummer: 04513-1/10(2026)
Kurze Beschreibung:
Die ersten drei Phasen des Professorinnenprogramms wurden in den Jahren 2012, 2017 und 2022 evaluiert. Die vierte Programmphase (2023 – 2030) soll gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung ebenfalls insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die strukturelle Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen sowie die Verbesserung der Repräsentanz von Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen in Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs (Professuren) evaluiert werden (für weitere Punkte siehe „2. Ziel und Zweck der Evaluation“ in der Leistungsbeschreibung). Inhaltlich soll der Evaluationsbericht, wie auch zum Professorinnenprogramm I, II und III, aus zwei Teilen, einem Länderbericht und einer Bewertung der vierten Programmphase (2023 – 2030) mit Blick auf das Gesamtprogramm bestehen. Eine Einigung über den Fragen- und Kriterienkatalog für die Länderbefragung und die Befragung der Hochschulen ist im entsprechenden Arbeitskreis der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz bereits im PP I erfolgt. Um eine Vergleichbarkeit mit den Berichten der ersten, zweiten und dritten Phase zu gewährleisten, sind der Fragen- und Kriterienkatalog für die Länderbefragung und die Befragung der Hochschulen in den wesentlichen Punkten inhaltsgleich zu gestalten. Unter-schiede bestehen insbesondere vor dem Hintergrund der Anpassung an die vierte Phase des Programms und der folgenden eingeführten Neuerungen:
- die auf acht Jahren ausgeweitete Laufzeit,
- die Einführung einer dritten Einreichungsrunde,
- die Ausweitung der Einreichungsfristen im Rahmen der Formantragstellung,
- die neue Konzeptart „Gleichstellungskonzept für Parität an der Hochschule“,
- die Einführung der vier verbindlichen Komponenten,
- das neue Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ und die damit verbundene öffentlichkeitswirksame Auszeichnung, sowie
- die damit verbundene Möglichkeit zur Förderung einer zusätzlichen Stelle für eine Wissenschaftlerin bzw. Künstlerin auf dem Weg zur Professur.
Die ersten drei Phasen des Professorinnenprogramms wurden in den Jahren 2012, 2017 und 2022 evaluiert. Die vierte Programmphase (2023 – 2030) soll gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung ebenfalls insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die strukturelle Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen sowie die Verbesserung der Repräsentanz von Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen in Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs (Professuren) evaluiert werden (für weitere Punkte siehe „2. Ziel und Zweck der Evaluation“ in der Leistungsbeschreibung). Inhaltlich soll der Evaluationsbericht, wie auch zum Professorinnenprogramm I, II und III, aus zwei Teilen, einem Länderbericht und einer Bewertung der vierten Programmphase (2023 – 2030) mit Blick auf das Gesamtprogramm bestehen. Eine Einigung über den Fragen- und Kriterienkatalog für die Länderbefragung und die Befragung der Hochschulen ist im entsprechenden Arbeitskreis der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz bereits im PP I erfolgt. Um eine Vergleichbarkeit mit den Berichten der ersten, zweiten und dritten Phase zu gewährleisten, sind der Fragen- und Kriterienkatalog für die Länderbefragung und die Befragung der Hochschulen in den wesentlichen Punkten inhaltsgleich zu gestalten. Unter-schiede bestehen insbesondere vor dem Hintergrund der Anpassung an die vierte Phase des Programms und der folgenden eingeführten Neuerungen:
- die auf acht Jahren ausgeweitete Laufzeit,
- die Einführung einer dritten Einreichungsrunde,
- die Ausweitung der Einreichungsfristen im Rahmen der Formantragstellung,
- die neue Konzeptart „Gleichstellungskonzept für Parität an der Hochschule“,
- die Einführung der vier verbindlichen Komponenten,
- das neue Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ und die damit verbundene öffentlichkeitswirksame Auszeichnung, sowie
- die damit verbundene Möglichkeit zur Förderung einer zusätzlichen Stelle für eine Wissenschaftlerin bzw. Künstlerin auf dem Weg zur Professur.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 04513-1/10(2026)
Beschreibung der Beschaffung:
Die ersten drei Phasen des Professorinnenprogramms wurden in den Jahren 2012, 2017 und 2022 evaluiert. Die vierte Programmphase (2023 – 2030) soll gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung ebenfalls insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die strukturelle Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen sowie die Verbesserung der Repräsentanz von Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen in Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs (Professuren) evaluiert werden (für weitere Punkte siehe „2. Ziel und Zweck der Evaluation“ in der Leistungsbeschreibung). Inhaltlich soll der Evaluationsbericht, wie auch zum Professorinnenprogramm I, II und III, aus zwei Teilen, einem Länderbericht und einer Bewertung der vierten Programmphase (2023 – 2030) mit Blick auf das Gesamtprogramm bestehen. Eine Einigung über den Fragen- und Kriterienkatalog für die Länderbefragung und die Befragung der Hochschulen ist im entsprechenden Arbeitskreis der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz bereits im PP I erfolgt. Um eine Vergleichbarkeit mit den Berichten der ersten, zweiten und dritten Phase zu gewährleisten, sind der Fragen- und Kriterienkatalog für die Länderbefragung und die Befragung der Hochschulen in den wesentlichen Punkten inhaltsgleich zu gestalten. Unter-schiede bestehen insbesondere vor dem Hintergrund der Anpassung an die vierte Phase des Programms und der folgenden eingeführten Neuerungen:
- die auf acht Jahren ausgeweitete Laufzeit,
- die Einführung einer dritten Einreichungsrunde,
- die Ausweitung der Einreichungsfristen im Rahmen der Formantragstellung,
- die neue Konzeptart „Gleichstellungskonzept für Parität an der Hochschule“,
- die Einführung der vier verbindlichen Komponenten,
- das neue Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ und die damit verbun-dene öffentlichkeitswirksame Auszeichnung, sowie
- die damit verbundene Möglichkeit zur Förderung einer zusätzlichen Stelle für eine Wissenschaftlerin bzw. Künstlerin auf dem Weg zur Professur.
Die ersten drei Phasen des Professorinnenprogramms wurden in den Jahren 2012, 2017 und 2022 evaluiert. Die vierte Programmphase (2023 – 2030) soll gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung ebenfalls insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die strukturelle Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen sowie die Verbesserung der Repräsentanz von Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen in Spitzenfunktionen des Wissenschaftsbereichs (Professuren) evaluiert werden (für weitere Punkte siehe „2. Ziel und Zweck der Evaluation“ in der Leistungsbeschreibung). Inhaltlich soll der Evaluationsbericht, wie auch zum Professorinnenprogramm I, II und III, aus zwei Teilen, einem Länderbericht und einer Bewertung der vierten Programmphase (2023 – 2030) mit Blick auf das Gesamtprogramm bestehen. Eine Einigung über den Fragen- und Kriterienkatalog für die Länderbefragung und die Befragung der Hochschulen ist im entsprechenden Arbeitskreis der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz bereits im PP I erfolgt. Um eine Vergleichbarkeit mit den Berichten der ersten, zweiten und dritten Phase zu gewährleisten, sind der Fragen- und Kriterienkatalog für die Länderbefragung und die Befragung der Hochschulen in den wesentlichen Punkten inhaltsgleich zu gestalten. Unter-schiede bestehen insbesondere vor dem Hintergrund der Anpassung an die vierte Phase des Programms und der folgenden eingeführten Neuerungen:
- die auf acht Jahren ausgeweitete Laufzeit,
- die Einführung einer dritten Einreichungsrunde,
- die Ausweitung der Einreichungsfristen im Rahmen der Formantragstellung,
- die neue Konzeptart „Gleichstellungskonzept für Parität an der Hochschule“,
- die Einführung der vier verbindlichen Komponenten,
- das neue Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ und die damit verbun-dene öffentlichkeitswirksame Auszeichnung, sowie
- die damit verbundene Möglichkeit zur Förderung einer zusätzlichen Stelle für eine Wissenschaftlerin bzw. Künstlerin auf dem Weg zur Professur.
Postleitzahl: 52175
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-01 📅
Datum des Endes: 2029-03-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Postleitzahl: 53175
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-16 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-16 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 21 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-09-16 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-01 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leis-tungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leis-tungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es wird ein Mindestumsatz von 149.393,10 € pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre gefordert. Dies ist nachzuweisen durch:
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird ein Mindestumsatz von 149.393,10 € pro Jahr im Schnitt der letzten drei Jahre gefordert. Dies ist nachzuweisen durch:
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von drei Mitarbeitern gefordert. Dies ist nachzuweisen durch:
Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigtenzahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.2)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von drei Mitarbeitern gefordert. Dies ist nachzuweisen durch:
Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigtenzahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.2)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.3). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
Kenntnisse und Erfahrungen in der Evaluation von Förderprogrammen des Bundes und der Länder im deutschen Wissenschaftssystem,
Kenntnisse und Erfahrungen in der Evaluation von Förderprogrammen im Bereich Chancengleichheit, Geschlechtergerechtigkeit oder Genderforschung.
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insge-samt mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.3). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
Kenntnisse und Erfahrungen in der Evaluation von Förderprogrammen des Bundes und der Länder im deutschen Wissenschaftssystem,
Kenntnisse und Erfahrungen in der Evaluation von Förderprogrammen im Bereich Chancengleichheit, Geschlechtergerechtigkeit oder Genderforschung.
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insge-samt mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.4 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbei-ter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
Kenntnisse und Erfahrungen in der Evaluation von Förderprogrammen oder –projekten oder sonstiger gleichrangiger Maßnahmen des Bundes oder der Länder (für mindestens ein/e Mitarbeiter/in mindestens einen Referenznach-weis)
Kenntnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftrag-gebern, insbesondere deutscher Bundes- oder Landesbehörden (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens einen Referenznachweis)
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Chancengleichheit, Geschlechtergerechtigkeit oder Genderforschung, z.B. durch einschlägige Evaluationen, Projekte, Studien oder Wissenschaftliche Publikationen (nicht älter als 5 Jahre) (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens einen Referenznachweis)
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des deutschen Wissenschaftssystems, z.B. durch einschlägige Evaluationen, Projekte, Studien oder Wissenschaftliche Publikationen (nicht älter als 5 Jahre) (für mindestens eine/n Mit-arbeiter/in mindestens einen Referenznachweis)
Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung empirischer sozialwissenschaftlicher Methoden, insbesondere qualitative und/oder quantitativer Methoden (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens einen Referenznach-weis)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.4 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbei-ter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
Kenntnisse und Erfahrungen in der Evaluation von Förderprogrammen oder –projekten oder sonstiger gleichrangiger Maßnahmen des Bundes oder der Länder (für mindestens ein/e Mitarbeiter/in mindestens einen Referenznach-weis)
Kenntnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftrag-gebern, insbesondere deutscher Bundes- oder Landesbehörden (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens einen Referenznachweis)
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Chancengleichheit, Geschlechtergerechtigkeit oder Genderforschung, z.B. durch einschlägige Evaluationen, Projekte, Studien oder Wissenschaftliche Publikationen (nicht älter als 5 Jahre) (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens einen Referenznachweis)
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des deutschen Wissenschaftssystems, z.B. durch einschlägige Evaluationen, Projekte, Studien oder Wissenschaftliche Publikationen (nicht älter als 5 Jahre) (für mindestens eine/n Mit-arbeiter/in mindestens einen Referenznachweis)
Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung empirischer sozialwissenschaftlicher Methoden, insbesondere qualitative und/oder quantitativer Methoden (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens einen Referenznach-weis)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.5 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
Kenntnisse und Erfahrungen in der Evaluation von Förderprogrammen oder vergleichbaren Maßnahmen, insbesondere im öffentlichen Sektor (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in)
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Chancengleichheit, Geschlechtergerechtigkeit oder Genderforschung (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in)
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des deutschen Wissenschaftssystems (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in)
Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung empirischer sozialwissenschaftlicher Methoden, insbesondere qualitative und/oder quantitativer Methoden (für alle vorgesehenen Mitarbeiter/innen)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.5 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
Kenntnisse und Erfahrungen in der Evaluation von Förderprogrammen oder vergleichbaren Maßnahmen, insbesondere im öffentlichen Sektor (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in)
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Chancengleichheit, Geschlechtergerechtigkeit oder Genderforschung (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in)
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des deutschen Wissenschaftssystems (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in)
Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung empirischer sozialwissenschaftlicher Methoden, insbesondere qualitative und/oder quantitativer Methoden (für alle vorgesehenen Mitarbeiter/innen)
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen,
Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG,
§ 22 LkSG und Art. 5k Sanktions-VO
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen,
Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG,
§ 22 LkSG und Art. 5k Sanktions-VO
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Nachprüfungsverfahren
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228-94990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMFTR-14
Abteilung: Schlichtungsstelle
Postleitzahl: 53175
E-Mail: vergabe@bmftr.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: www.bmftr.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information
an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information
an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 152-551771 (2026-08-06)