Evaluation des Sofortprogramms Cybersicherheit

Bundesministerium für Gesundheit

Aufgrund der hohen Gefährdungslage im Cyberraum hat der Bundesgesetzgeber ein Sofortprogramm Cybersicherheit zum Schutz der akutstationären Versorgung im Bundeshaushalt verankert. Das Förderprogramm soll systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen entlang der kritischen (Akut-)Versorgungskette die erforderlichen Ressourcen für moderne Schutzmaßnahmen bereitstellen und gleichzeitig zur Erfüllung der verpflichtenden NIS-2-Richtlinie beitragen. Die eingesetzten IT-Systeme werden damit sowohl präventiv vor Angriffen geschützt, als auch in die Lage versetzt, bei Sicherheitsvorfällen schnell wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu gelangen. Dies gewährleistet eine durchgehende Akutversorgung im Krisenfall. Im Zuge des Sofortprogrammes Cybersicherheit soll der Digitalisierungsgrad insgesamt und im Besonderen der IT-Sicherheitsgrad der systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen entlang der kritischen Versorgungskette erfasst werden (vgl. Modul 1 zur weiteren Erläuterung). Anhand auf anerkannten Reifegradmodellen basierender und noch festzulegender Kriterien sollen systemrelevante Gesundheitseinrichtungen im Rahmen einer Selbsteinschätzung eine Einstufung und Bewertung ihres IT-Sicherheits- und Digitalisierungsstands vornehmen. Die Teilnahme an der Selbsteinschätzung ist verpflichtend für Einrichtungen, die im Rahmen des Sofortprogrammes eine Förderung erhalten. Grundsätzlich soll die Teilnahme allerdings sämtlichen berechtigten systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen entlang der kritischen Versorgungskette offenstehen. Die Daten werden im Anschluss aggregiert ausgewertet. Es sind drei Erhebungszeiträume in den Jahren 2027, 2028 und 2029 vorgesehen. Die erste Erhebung soll im Jahr 2027 stattfinden und anschließend im jährlichen Turnus fortgeführt werden, mit weiteren Erhebungen in den Jahren 2028 und 2029. Innerhalb dieser Erhebungszeiträume können die konkreten Erhebungszeitpunkte für die jeweiligen Einrichtungsgruppen unter Berücksichtigung der bestehenden Datenlage und des jeweiligen Erkenntnisbedarfs zeitlich differenziert festgelegt werden. Insbesondere kann die erste Erhebung bei den weiteren systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen, für die bislang keine vergleichbare Datengrundlage vorliegt, zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen. Für den Krankenhausbereich kann demgegenüber auf bereits vorliegende Erkenntnisse aus der jüngsten Erhebung des DigitalRadar aufgebaut und die nächste Erhebung entsprechend zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Einerseits kann so der Status Quo der systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen zu den drei Messzeitpunkten erfasst werden, andererseits kann durch den Vergleich der drei Messzeitpunkte ein längsschnittlicher Verlauf abgebildet werden. Dieser ermöglicht die Bewertung, inwieweit die Digitalisierung/IT-Sicherheit der systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen im Rahmen des Sofortprogramms verbessert werden konnte. Auf dieser Grundlage können zudem Maßnahmen zur Verbesserung moderner Sicherheitsvorkehrungen, zur Erfüllung der Anforderungen der NIS-2-Richtlinie, zur Stärkung der Resilienz und Versorgungssicherheit sowie zur Optimierung des Ressourceneinsatzes bewertet werden. Die Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Deadline

Deadline 2026-09-17

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Evaluation des Sofortprogramms Cybersicherheit
Referenznummer: 13200#00002#0001
Kurze Beschreibung:
Aufgrund der hohen Gefährdungslage im Cyberraum hat der Bundesgesetzgeber ein Sofortprogramm Cybersicherheit zum Schutz der akutstationären Versorgung im Bundeshaushalt verankert. Das Förderprogramm soll systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen entlang der kritischen (Akut-)Versorgungskette die erforderlichen Ressourcen für moderne Schutzmaßnahmen bereitstellen und gleichzeitig zur Erfüllung der verpflichtenden NIS-2-Richtlinie beitragen. Die eingesetzten IT-Systeme werden damit sowohl präventiv vor Angriffen geschützt, als auch in die Lage versetzt, bei Sicherheitsvorfällen schnell wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu gelangen. Dies gewährleistet eine durchgehende Akutversorgung im Krisenfall. Im Zuge des Sofortprogrammes Cybersicherheit soll der Digitalisierungsgrad insgesamt und im Besonderen der IT-Sicherheitsgrad der systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen entlang der kritischen Versorgungskette erfasst werden (vgl. Modul 1 zur weiteren Erläuterung). Anhand auf anerkannten Reifegradmodellen basierender und noch festzulegender Kriterien sollen systemrelevante Gesundheitseinrichtungen im Rahmen einer Selbsteinschätzung eine Einstufung und Bewertung ihres IT-Sicherheits- und Digitalisierungsstands vornehmen. Die Teilnahme an der Selbsteinschätzung ist verpflichtend für Einrichtungen, die im Rahmen des Sofortprogrammes eine Förderung erhalten. Grundsätzlich soll die Teilnahme allerdings sämtlichen berechtigten systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen entlang der kritischen Versorgungskette offenstehen. Die Daten werden im Anschluss aggregiert ausgewertet. Es sind drei Erhebungszeiträume in den Jahren 2027, 2028 und 2029 vorgesehen. Die erste Erhebung soll im Jahr 2027 stattfinden und anschließend im jährlichen Turnus fortgeführt werden, mit weiteren Erhebungen in den Jahren 2028 und 2029. Innerhalb dieser Erhebungszeiträume können die konkreten Erhebungszeitpunkte für die jeweiligen Einrichtungsgruppen unter Berücksichtigung der bestehenden Datenlage und des jeweiligen Erkenntnisbedarfs zeitlich differenziert festgelegt werden. Insbesondere kann die erste Erhebung bei den weiteren systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen, für die bislang keine vergleichbare Datengrundlage vorliegt, zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen. Für den Krankenhausbereich kann demgegenüber auf bereits vorliegende Erkenntnisse aus der jüngsten Erhebung des DigitalRadar aufgebaut und die nächste Erhebung entsprechend zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Einerseits kann so der Status Quo der systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen zu den drei Messzeitpunkten erfasst werden, andererseits kann durch den Vergleich der drei Messzeitpunkte ein längsschnittlicher Verlauf abgebildet werden. Dieser ermöglicht die Bewertung, inwieweit die Digitalisierung/IT-Sicherheit der systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen im Rahmen des Sofortprogramms verbessert werden konnte. Auf dieser Grundlage können zudem Maßnahmen zur Verbesserung moderner Sicherheitsvorkehrungen, zur Erfüllung der Anforderungen der NIS-2-Richtlinie, zur Stärkung der Resilienz und Versorgungssicherheit sowie zur Optimierung des Ressourceneinsatzes bewertet werden. Die Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 17 734 454 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 13200#00002#0001
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Auftrages ist die Evaluierung des IT- und Digitalisierungsreifegrades im Zuge des Sofortprogrammes Cybersicherheit der systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen entlang der kritischen Versorgungskette. Dies umfasst die (Weiter-)Entwicklung von Reifegradmodellen, welche eine standardisierte und umfassende Bewertung des IT- und Digitalisierungsgrads der systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen ermöglichen soll (Modul 1), die technische Bereitstellung und den Betrieb des hierfür erforderlichen Erhebungsinstruments bzw. der Erhebungsplattform sowie die Durchführung (Modul 2), die wissenschaftliche Auswertung der Erhebung bzw. Selbsteinschätzung der systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen und Analyse des longitudinalen Verlaufs (Modul 3) sowie eine begleitende Evaluation der Studie (Modul 4). Das übergeordnete Ziel ist es, den grundsätzlichen Stand der IT-Sicherheit/Digitalisierung in deutschen systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen entlang der kritischen Versorgungskette zu erfassen. Modul 1: (Weiter-)Entwicklung von ganzheitlichen, integrativen und standardisierten Reifegradmodellen zur Erfassung des IT-Sicherheits- und Digitalisierungsgrad von systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen in Deutschland [Modellentwicklung] Modul 2: Technische Bereitstellung und Betrieb des Erhebungsinstruments bzw. der Erhebungsplattform sowie Durchführung der Erhebung [technische Umsetzung und Datenerhebung] Modul 3: Wissenschaftliche Auswertung der Erhebung bzw. Selbsteinschätzung und Analyse des longitudinalen Verlaufs Modul 4: Begleitevaluation
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Endes: 2029-12-13 📅
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität 70%
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-17 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-09-07 📅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird (§ 56 Abs. 2).Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3).
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für die ausgeschriebene Leistung hat die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausfüh-rung. Aus diesem Grund hat der Bieter die Person, bzw. die Personen, die maßgeblichen Ein- fluss auf die Qualität der Leistung haben (Schlüsselrollen), mit dem Angebot anzugeben und die Qualifikation und Erfahrung zu bestätigen. Die Personen werden nicht qualitativ bewertet. Als Experte eingesetzt werden darf nur, wer die unten aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt. Der Bieter ist verpflichtet, die angebotenen Personen im Zuschlagsfall einzusetzen. Eine Aus-wechslung der benannten Personen ist zu begründen und bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftraggeberin. Die Auswechslung kann nur durch mindestens gleich qualifiziertes Perso-nal erfolgen, welches die jeweils aufgestellten Mindestanforderungen erfüllt.
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Ausschlussgrund: Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft gewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Gesundheit
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 991-20506-34
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zr2@bmg.bund.de 📧
Telefon: +49228-9941-0 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=883916 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=883916 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: OHNE
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +4922894990 📞
Fax: +492289499163 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BMG zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt das BMG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMG geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMG. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 159-574420 (2026-08-18)