Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), das am 20. Juli 2021 in Kraft getreten ist, wurden in den §§ 72 Absätze 3a SGB XI ff. nach dem SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtungen bundesweit dazu verpflichtet, ihre Pflege- und Betreuungskräfte ab dem 1. September 2022 mindestens in Höhe von in der jeweiligen Region geltenden Tarifverträgen bzw. kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zu entlohnen. Ziel der Regelungen ist, die Attraktivität des Pflegeberufs in der Langzeitpflege zu steigern, den Berufsverbleib von Pflege- und Betreuungskräften zu fördern und sicherzustellen, dass sich auch in Zukunft genügend Menschen für diesen Beruf und diese Tätigkeiten entscheiden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-28.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Evaluierung der Wirkungen der Regelungen zur Entlohnung nach Tarif von Pflege- und Betreuungskräften in der Langzeitpflege
13200#00007#0002”
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit📦
Kurze Beschreibung:
“Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), das am 20. Juli 2021 in Kraft getreten ist, wurden in den §§ 72 Absätze 3a SGB XI ff....”
Kurze Beschreibung
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), das am 20. Juli 2021 in Kraft getreten ist, wurden in den §§ 72 Absätze 3a SGB XI ff. nach dem SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtungen bundesweit dazu verpflichtet, ihre Pflege- und Betreuungskräfte ab dem 1. September 2022 mindestens in Höhe von in der jeweiligen Region geltenden Tarifverträgen bzw. kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zu entlohnen. Ziel der Regelungen ist, die Attraktivität des Pflegeberufs in der Langzeitpflege zu steigern, den Berufsverbleib von Pflege- und Betreuungskräften zu fördern und sicherzustellen, dass sich auch in Zukunft genügend Menschen für diesen Beruf und diese Tätigkeiten entscheiden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 249 200 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Evaluation ist, Erkenntnisse über die Wirkungen der Regelungen der §§ 72 Absätze 3a ff., 82c SGB XI zu gewinnen und mögliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Evaluation ist, Erkenntnisse über die Wirkungen der Regelungen der §§ 72 Absätze 3a ff., 82c SGB XI zu gewinnen und mögliche Verbesserungspotentiale zu ermitteln. Erkenntnisse sollen dabei insbesondere zu folgenden, übergreifenden Fragestellungen gewonnen werden:
1. Welche Auswirkungen haben die Regelungen für Pflege- und Betreuungskräfte?
2. Wie ist die Qualität der Datengrundlagen zu bewerten und welche Verbesserungspotentiale werden für das Verfahren und die Methodik zur Ermittlung des/der regional üblichen Ent-lohnungsniveaus gesehen?
3. Welche Auswirkungen haben die Regelungen auf die Pflegeeinrichtungen (und Pflegekassen), insbesondere auf die Wirtschaftlichkeit von Personalaufwendungen?
4. Welche Auswirkungen haben die Regelungen auf die Pflegebedürftigen?
Um die unter dargestellten Ziele zu erreichen, sind die in Anlage 1 zu dieser Leistungsbeschreibung aufgeführte Fragestellungen mit wissenschaftlichen (quantitativen und qualitativen) Methoden zu untersuchen.
Auswertungen sind grundsätzlich soweit wie möglich nach Trägerschaft, Anzahl und Versorgungsart der Pflegeeinrichtung (ambulante/teilstationäre/vollstationäre Pflegeeinrichtungen), Bundes- und Länderebene zu differenzieren. Soweit entsprechende Daten vorliegen, sollen Auswertungen jeweils im Zeitverlauf (jährliche Entwicklung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025) erfolgen. Im Jahr 2025 ist grundsätzlich der letztmögliche Erhebungs- bzw. Veröffentlichungszeitpunkt von Daten ein-zubeziehen. Soweit in den Fragestellungen andere Zeiträume benannt sind, sind diese vorrangig.
Gesetzliche Änderungen sowie Änderungen an den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands, die nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen und die Auswirkungen auf die Evaluation der Regelungen zur Entlohnung nach Tarif haben, sind im Verlauf der Untersuchung soweit möglich und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zu berücksichtigen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anschaulichkeit und Verständlichkeit des Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wissenschaftliche und methodische Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzung der Ziele der Ausschreibung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Machbarkeit
Preis (Gewichtung): 30
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 249 200 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Gewerbezentralregisterauszug / Wettbewerbsregisterauszug” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: - Eigenerklärung zur Eignung
- Referenzen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-12
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-12
14:30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 168-528353 (2023-08-28)