Die Bundesregierung verfolgt mit dem am 29. März 2023 verabschiedeten Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) das Ziel, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und ihre Klimaschutzleistung zu stärken. Damit soll ein dauerhafter Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele im Landnutzungssektor (LULUCF) geleistet werden. Das ANK nutzt und schafft Synergien zwischen Klimaschutz und dem Biodiversitätserhalt. Mit der Verbesserung der Ökosystemleistungen kann nicht nur zum Klimaschutz beigetragen und der Biodiversitätserhalt gestärkt werden, auch weitere Synergiewirkungen, insbesondere im Bereich Klimaanpassung und Hochwasserschutz können erreicht werden. Darüber hinaus sollen das gesellschaftliche Bewusstsein und die Akzeptanz für Klima- und Naturschutz gesteigert werden. Das ANK umfasst bisher zehn Handlungsfelder mit insgesamt 69 ANK-Maßnahmen, diese umfassen insbesondere Flächenmaßnahmen, Forschungsvorhaben und Unterstützungsstrukturen. Thematische Schwerpunkte sind Moore, Gewässer und Auen, Meere und Küsten, Wildnis und Schutzgebiete, Waldökosysteme, Böden, Siedlungs- und Verkehrsflächen. Die Bundesregierung erstattet, über die gesetzlichen Pflichten zur Durchführung von Erfolgskontrollen gemäß Bundeshaushaltsordnung hinaus, regelmäßig Bericht über den Umsetzungsstand des ANK und die Wirkungen der ANK-Maßnahmen. Eine Weiterentwicklung des ANK (u.a. zur Verstetigung der Maßnahmen) ist vorgesehen. Das hier ausgeschriebene Vorhaben umfasst die Durchführung von Evaluationen einzelner Fördermaßnahmen im ANK (im Rahmen der Erfolgskontrollen gemäß Bundeshaushaltsordnung sowie für EU-Beihilferelevante Förderungen) sowie die Begutachtung aller vom BMUKN zu verantwortenden Fördermaßnahmen des ANK mit Blick auf die Bewertung der Umsetzung und potenziell erreichbarer und erreichter Wirkungen. Hierfür soll auch eine für alle Maßnahmen vergleichbare Bewertungsgrundlage erarbeitet sowie geeignete Bewertungsmethoden entwickelt bzw. teilweise weiterentwickelt werden. Im Rahmen des ANK 2.0 potenziell hinzukommende Maßnahmen sind im Rahmen dieses Auftrags berücksichtigt.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Evaluierung und Erfolgskontrollen im ANK
Referenznummer: 3526NK9020-Pa
Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung verfolgt mit dem am 29. März 2023 verabschiedeten Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) das Ziel, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und ihre Klimaschutzleistung zu stärken. Damit soll ein dauerhafter Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele im Landnutzungssektor (LULUCF) geleistet werden. Das ANK nutzt und schafft Synergien zwischen Klimaschutz und dem Biodiversitätserhalt. Mit der Verbesserung der Ökosystemleistungen kann nicht nur zum Klimaschutz beigetragen und der Biodiversitätserhalt gestärkt werden, auch weitere Synergiewirkungen, insbesondere im Bereich Klimaanpassung und Hochwasserschutz können erreicht werden. Darüber hinaus sollen das gesellschaftliche Bewusstsein und die Akzeptanz für Klima- und Naturschutz gesteigert werden.
Das ANK umfasst bisher zehn Handlungsfelder mit insgesamt 69 ANK-Maßnahmen, diese umfassen insbesondere Flächenmaßnahmen, Forschungsvorhaben und Unterstützungsstrukturen. Thematische Schwerpunkte sind Moore, Gewässer und Auen, Meere und Küsten, Wildnis und Schutzgebiete, Waldökosysteme, Böden, Siedlungs- und Verkehrsflächen.
Die Bundesregierung erstattet, über die gesetzlichen Pflichten zur Durchführung von Erfolgskontrollen gemäß Bundeshaushaltsordnung hinaus, regelmäßig Bericht über den Umsetzungsstand des ANK und die Wirkungen der ANK-Maßnahmen. Eine Weiterentwicklung des ANK (u.a. zur Verstetigung der Maßnahmen) ist vorgesehen.
Das hier ausgeschriebene Vorhaben umfasst die Durchführung von Evaluationen einzelner Fördermaßnahmen im ANK (im Rahmen der Erfolgskontrollen gemäß Bundeshaushaltsordnung sowie für EU-Beihilferelevante Förderungen) sowie die Begutachtung aller vom BMUKN zu verantwortenden Fördermaßnahmen des ANK mit Blick auf die Bewertung der Umsetzung und potenziell erreichbarer und erreichter Wirkungen. Hierfür soll auch eine für alle Maßnahmen vergleichbare Bewertungsgrundlage erarbeitet sowie geeignete Bewertungsmethoden entwickelt bzw. teilweise weiterentwickelt werden. Im Rahmen des ANK 2.0 potenziell hinzukommende Maßnahmen sind im Rahmen dieses Auftrags berücksichtigt.
Die Bundesregierung verfolgt mit dem am 29. März 2023 verabschiedeten Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) das Ziel, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und ihre Klimaschutzleistung zu stärken. Damit soll ein dauerhafter Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele im Landnutzungssektor (LULUCF) geleistet werden. Das ANK nutzt und schafft Synergien zwischen Klimaschutz und dem Biodiversitätserhalt. Mit der Verbesserung der Ökosystemleistungen kann nicht nur zum Klimaschutz beigetragen und der Biodiversitätserhalt gestärkt werden, auch weitere Synergiewirkungen, insbesondere im Bereich Klimaanpassung und Hochwasserschutz können erreicht werden. Darüber hinaus sollen das gesellschaftliche Bewusstsein und die Akzeptanz für Klima- und Naturschutz gesteigert werden.
Das ANK umfasst bisher zehn Handlungsfelder mit insgesamt 69 ANK-Maßnahmen, diese umfassen insbesondere Flächenmaßnahmen, Forschungsvorhaben und Unterstützungsstrukturen. Thematische Schwerpunkte sind Moore, Gewässer und Auen, Meere und Küsten, Wildnis und Schutzgebiete, Waldökosysteme, Böden, Siedlungs- und Verkehrsflächen.
Die Bundesregierung erstattet, über die gesetzlichen Pflichten zur Durchführung von Erfolgskontrollen gemäß Bundeshaushaltsordnung hinaus, regelmäßig Bericht über den Umsetzungsstand des ANK und die Wirkungen der ANK-Maßnahmen. Eine Weiterentwicklung des ANK (u.a. zur Verstetigung der Maßnahmen) ist vorgesehen.
Das hier ausgeschriebene Vorhaben umfasst die Durchführung von Evaluationen einzelner Fördermaßnahmen im ANK (im Rahmen der Erfolgskontrollen gemäß Bundeshaushaltsordnung sowie für EU-Beihilferelevante Förderungen) sowie die Begutachtung aller vom BMUKN zu verantwortenden Fördermaßnahmen des ANK mit Blick auf die Bewertung der Umsetzung und potenziell erreichbarer und erreichter Wirkungen. Hierfür soll auch eine für alle Maßnahmen vergleichbare Bewertungsgrundlage erarbeitet sowie geeignete Bewertungsmethoden entwickelt bzw. teilweise weiterentwickelt werden. Im Rahmen des ANK 2.0 potenziell hinzukommende Maßnahmen sind im Rahmen dieses Auftrags berücksichtigt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 3526NK9020-Pa
Titel: Evaluation und Er-folgskontrolle im ANK
Beschreibung der Beschaffung:
Die Bundesregierung verfolgt mit dem am 29. März 2023 verabschiedeten Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) das Ziel, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und ihre Klimaschutzleistung zu stärken. Damit soll ein dauerhafter Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele im Landnutzungssektor (LULUCF) geleistet werden. Das ANK nutzt und schafft Synergien zwischen Klimaschutz und dem Biodiversitätserhalt. Mit der Verbesserung der Ökosystemleistungen kann nicht nur zum Klimaschutz beigetragen und der Biodiversitätserhalt gestärkt werden, auch weitere Synergiewirkungen, insbesondere im Bereich Klimaanpassung und Hochwasserschutz können erreicht werden. Darüber hinaus sollen das gesellschaftliche Bewusstsein und die Akzeptanz für Klima- und Naturschutz gesteigert werden.
Das ANK umfasst bisher zehn Handlungsfelder mit insgesamt 69 ANK-Maßnahmen, diese umfassen insbesondere Flächenmaßnahmen, Forschungsvorhaben und Unterstützungsstrukturen. Thematische Schwerpunkte sind Moore, Gewässer und Auen, Meere und Küsten, Wildnis und Schutzgebiete, Waldökosysteme, Böden, Siedlungs- und Verkehrsflächen.
Die Bundesregierung erstattet, über die gesetzlichen Pflichten zur Durchführung von Erfolgskontrollen gemäß Bundeshaushaltsordnung hinaus, regelmäßig Bericht über den Umsetzungsstand des ANK und die Wirkungen der ANK-Maßnahmen. Eine Weiterentwicklung des ANK (u.a. zur Verstetigung der Maßnahmen) ist vorgesehen.
Das hier ausgeschriebene Vorhaben umfasst die Durchführung von Evaluationen einzelner Fördermaßnahmen im ANK (im Rahmen der Erfolgskontrollen gemäß Bundeshaushaltsordnung sowie für EU-Beihilferelevante Förderungen) sowie die Begut-achtung aller vom BMUKN zu verantwortenden Fördermaßnahmen des ANK mit Blick auf die Bewertung der Umsetzung und potenziell erreichbarer und erreichter Wirkungen. Hierfür soll auch eine für alle Maßnahmen vergleichbare Bewertungsgrundlage erarbeitet sowie geeignete Bewertungsmethoden entwickelt bzw. teilweise weiterentwickelt werden. Im Rahmen des ANK 2.0 potenziell hinzukommende Maßnahmen sind im Rahmen dieses Auftrags berücksichtigt.
Die Bundesregierung verfolgt mit dem am 29. März 2023 verabschiedeten Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) das Ziel, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und ihre Klimaschutzleistung zu stärken. Damit soll ein dauerhafter Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele im Landnutzungssektor (LULUCF) geleistet werden. Das ANK nutzt und schafft Synergien zwischen Klimaschutz und dem Biodiversitätserhalt. Mit der Verbesserung der Ökosystemleistungen kann nicht nur zum Klimaschutz beigetragen und der Biodiversitätserhalt gestärkt werden, auch weitere Synergiewirkungen, insbesondere im Bereich Klimaanpassung und Hochwasserschutz können erreicht werden. Darüber hinaus sollen das gesellschaftliche Bewusstsein und die Akzeptanz für Klima- und Naturschutz gesteigert werden.
Das ANK umfasst bisher zehn Handlungsfelder mit insgesamt 69 ANK-Maßnahmen, diese umfassen insbesondere Flächenmaßnahmen, Forschungsvorhaben und Unterstützungsstrukturen. Thematische Schwerpunkte sind Moore, Gewässer und Auen, Meere und Küsten, Wildnis und Schutzgebiete, Waldökosysteme, Böden, Siedlungs- und Verkehrsflächen.
Die Bundesregierung erstattet, über die gesetzlichen Pflichten zur Durchführung von Erfolgskontrollen gemäß Bundeshaushaltsordnung hinaus, regelmäßig Bericht über den Umsetzungsstand des ANK und die Wirkungen der ANK-Maßnahmen. Eine Weiterentwicklung des ANK (u.a. zur Verstetigung der Maßnahmen) ist vorgesehen.
Das hier ausgeschriebene Vorhaben umfasst die Durchführung von Evaluationen einzelner Fördermaßnahmen im ANK (im Rahmen der Erfolgskontrollen gemäß Bundeshaushaltsordnung sowie für EU-Beihilferelevante Förderungen) sowie die Begut-achtung aller vom BMUKN zu verantwortenden Fördermaßnahmen des ANK mit Blick auf die Bewertung der Umsetzung und potenziell erreichbarer und erreichter Wirkungen. Hierfür soll auch eine für alle Maßnahmen vergleichbare Bewertungsgrundlage erarbeitet sowie geeignete Bewertungsmethoden entwickelt bzw. teilweise weiterentwickelt werden. Im Rahmen des ANK 2.0 potenziell hinzukommende Maßnahmen sind im Rahmen dieses Auftrags berücksichtigt.
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-01 📅
Datum des Endes: 2029-10-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Optionale Verlängerung bis 31.10.2033
Vergabekriterien
Kriterium: siehe Vergabeunterlage "Zuschlagskriterien"
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-10 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 14 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-26 📅
Zusätzliche Informationen: Hinsichtlich der Nachforderung gilt § 56 VgV
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: siehe Formular 03 Eignungskriterien
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Für den Vetragsabschluss gelten die Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 15 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: siehe Vergabeunterlagen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Erkannte Vergabeverstöße müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme beim Auftraggeber gerügt werden. Weist der Auftraggeber Ihre Rüge ab, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen bei der Vergabekammer eingereicht werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Erkannte Vergabeverstöße müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme beim Auftraggeber gerügt werden. Weist der Auftraggeber Ihre Rüge ab, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen bei der Vergabekammer eingereicht werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 124-450719 (2026-06-30)