Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sollen mindestens drei und maximal vier geeignete Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Sollte es mehr als vier geeignete Bewerber geben, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, ob der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (K.O.-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle nach folgenden Auswahlkriterien aus.
a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen EUR netto mit vergleichbaren Leistungen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
Es können bei diesem Kriterium maximal 10 Punkte erreicht werden. Die Wertung wird wie folgt vorgenommen:
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 1,00 Mio. € bis zu 1,30 Mio. € = 1 Punkt
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 1,30 Mio. € bis zu 1,60 Mio. € = 2 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 1,60 Mio. € bis zu 2,00 Mio. € = 3 Punkte
[usw.]
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 3,60 Mio. € bis zu 4,00 Mio. € = 9 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz von mehr als 4,00 Mio. € = 10 Punkte
b) Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung. Das vom Bieter eingereichte Referenzformular wertet die Vergabestelle qualitativ aus, prüft also die inhaltliche Übereinstimmung der Bieterreferenz mit den Anforderungen aus dem beabsichtigten Projekt anhand der Eingaben im Formular. Pro Referenz können maximal zehn Punkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgt nach folgender Matrix:
Referenz über ein cloudbasiertes TK-System
- mit > 1.000 Lizenzen/Devices = 10 Punkte,
- mit > 750 Lizenzen/Devices = 7,5 Punkte,
- mit > 500 Lizenzen/Devices = 5 Punkte,
- mit > 250 Lizenzen/Devices = 2,5 Punkte.
Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster. Die Vergabestelle legt bis zu fünf Referenzen zugrunde, so dass insgesamt max. 50 Punkte bei diesem Auswahlkriterium erreichbar sind. Bei Angabe von mehr als fünf Referenzen, werden nur die ersten fünf bewertet.
c) Auswahlkriterium 3: Anzahl der im betreffenden (Geschäfts-)Bereich beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers (in Vollzeitäquivalenten).
Es können bei diesem Kriterium maximal 20 Punkte erreicht werden. Die Wertung wird wie folgt vorgenommen:
Mitarbeiterzahl ab 08,00 = 2 Punkte
Mitarbeiterzahl ab 12,00 = 4 Punkte
Mitarbeiterzahl ab 16,00 = 6 Punkte
[usw.]
Mitarbeiterzahl ab 40,00 = 18 Punkte
Mitarbeiterzahl ab 44,00 = 20 Punkte
Die 4 geeigneten Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen in der Eignungsprüfung sind grundsätzlich für das Verhandlungsverfahren qualifiziert und werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den erreichten Gesamtpunktzahlen in der Eignungsprüfung. Es können maximal 80 Punkte erreicht werden. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal 4 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als die geplanten max. 4 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium 2. Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt. Der Auftraggeber behält sich vor, nur 3 geeignete Bewerber für das Verhandlungsverfahren zuzulassen, sofern es einen deutlichen Abstand (insgesamt mehr als 15 Punkte) zwischen dem Dritt- und dem Viertplatzierten gibt.