Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI") erwägt einen Rahmenvertrag über den Betrieb der Vergabeplattform der BWI auf der Grundlage der Software des Herstellers Administration Intelligence AG (im Folgneden "AI AG") in der jeweils aktuellen Form im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV zu vergeben. Die BWI setzt für die Abwicklung oberschwelliger Vergabeverfahren die Produkte der Firma AI AG ein. Derzeit wird von einem Drittanbieter eine Vergabeplattform auf Basis der Software AI VP betrieben. Diese Leistung soll als SaaS im Auftrag der BWI betrieben werden. Gegenstand der Ausschreibung ist dabei der Plattformbetrieb, der Betrieb eines Testsystem sowie das Hosting und das Customizing.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenbanksysteme
Referenznummer: 1545-CM-eVergabe Plattform
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI") erwägt einen Rahmenvertrag über den Betrieb der Vergabeplattform der BWI auf der Grundlage der Software des Herstellers Administration Intelligence AG (im Folgneden "AI AG") in der jeweils aktuellen Form im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV zu vergeben.
Die BWI setzt für die Abwicklung oberschwelliger Vergabeverfahren die Produkte der Firma AI AG ein. Derzeit wird von einem Drittanbieter eine Vergabeplattform auf Basis der Software AI VP betrieben. Diese Leistung soll als SaaS im Auftrag der BWI betrieben werden. Gegenstand der Ausschreibung ist dabei der Plattformbetrieb, der Betrieb eines Testsystem sowie das Hosting und das Customizing.
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI") erwägt einen Rahmenvertrag über den Betrieb der Vergabeplattform der BWI auf der Grundlage der Software des Herstellers Administration Intelligence AG (im Folgneden "AI AG") in der jeweils aktuellen Form im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV zu vergeben.
Die BWI setzt für die Abwicklung oberschwelliger Vergabeverfahren die Produkte der Firma AI AG ein. Derzeit wird von einem Drittanbieter eine Vergabeplattform auf Basis der Software AI VP betrieben. Diese Leistung soll als SaaS im Auftrag der BWI betrieben werden. Gegenstand der Ausschreibung ist dabei der Plattformbetrieb, der Betrieb eines Testsystem sowie das Hosting und das Customizing.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenbanksysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI") erwägt einen Rahmenvertrag über den Betrieb der Vergabeplattform der BWI auf der Grundlage der Software des Herstellers Administration Intelligence AG (im Folgneden "AI AG") in der jeweils aktuellen Form im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV zu vergeben.
Die BWI GmbH (im Folgenden "BWI") erwägt einen Rahmenvertrag über den Betrieb der Vergabeplattform der BWI auf der Grundlage der Software des Herstellers Administration Intelligence AG (im Folgneden "AI AG") in der jeweils aktuellen Form im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV zu vergeben.
Die BWI setzt für die Abwicklung oberschwelliger Vergabeverfahren die Produkte der Firma AI AG ein. Derzeit wird von einem Drittanbieter eine Vergabeplattform auf Basis der Software AI VP betrieben. Diese Leistung soll als SaaS im Auftrag der BWI betrieben werden. Gegenstand der Ausschreibung ist dabei der Plattformbetrieb, der Betrieb eines Testsystem sowie das Hosting und das Customizing.
Die BWI setzt für die Abwicklung oberschwelliger Vergabeverfahren die Produkte der Firma AI AG ein. Derzeit wird von einem Drittanbieter eine Vergabeplattform auf Basis der Software AI VP betrieben. Diese Leistung soll als SaaS im Auftrag der BWI betrieben werden. Gegenstand der Ausschreibung ist dabei der Plattformbetrieb, der Betrieb eines Testsystem sowie das Hosting und das Customizing.
Details zu der Obergrenze ergeben sich ebenfalls aus dem
Vertrag.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, in welchem dem Auftragnehmer ein auf das Angebot des Auftragnehmers Bezug nehmendes Zuschlagsschreiben des Auftraggebers zugeht. Der Rahmenvertrag wird - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung - für eine feste Laufzeit von (2) Jahren abgeschlossen (nachfolgend "Grundlaufzeit" genannt). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig in Textform um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"). Die maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
Der Rahmenvertrag tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, in welchem dem Auftragnehmer ein auf das Angebot des Auftragnehmers Bezug nehmendes Zuschlagsschreiben des Auftraggebers zugeht. Der Rahmenvertrag wird - vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung - für eine feste Laufzeit von (2) Jahren abgeschlossen (nachfolgend "Grundlaufzeit" genannt). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig in Textform um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"). Die maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Zusätzliche Informationen: entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 122-386791 (2023-06-23)
Ergänzende Angaben (2023-07-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge