Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Vergleichbarkeit bzw. Nähe der Referenzen im Hinblick auf die Umsetzung in einer Bestandsanlage – Gewichtung 30 % (max. 150 Pkt.)
Gewertet wird die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen, welche sich auf die Umsetzung relevanter Anlagen und Systeme (Turbosatz, Luko, Wasser-Dampf-Kreislauf, Kreislauf-Kondensat-Reinigung, VE-Anlage) in einer Bestandsanlage beziehen. Sofern eine Referenz mehrere Anlagen und Systeme umfasst, wird die Referenz für alle umgesetzten Anlagen und Systeme gewertet.
1.1 Turbosatz: 30 Pkt. = 2 oder mehr Ref. im Bestand; 15 Pkt. = 1 Ref. im Bestand; 0 Pkt. = keine Ref. im Bestand
1.2 Luftgekühlter Kondensator (Luko): 30 Pkt. = 2 oder mehr Ref. im Bestand; 15 Pkt. = 1 Ref. im Bestand; 0 Pkt. = keine Ref. im Bestand
1.3 Wasser-Dampf-Kreislauf: 30 Pkt. = 2 oder mehr Ref. im Bestand; 15 Pkt. = 1 Ref. im Bestand; 0 Pkt. = keine Ref. im Bestand
1.4 Kreislauf-Kondensat-Reinigung: 30 Pkt. = 2 oder mehr Ref. im Bestand; 15 Pkt. = 1 Ref. im Bestand; 0 Pkt. = keine Ref. im Bestand
1.5 VE-Anlage: 30 Pkt. = 2 oder mehr Ref. im Bestand; 15 Pkt. = 1 Ref. im Bestand; 0 Pkt. = keine Ref. im Bestand
2. Vergleichbarkeit bzw. Nähe der Referenz im Hinblick auf die ausgeschriebene Anlagenkonfiguration – Gewichtung 25 % (max. 125 Pkt.)
Gewertet wird, ob mit dem Referenzauftrag in der Funktion eines Gesamtverantwortlichen (GU/GÜ) möglichst viele der relevanten Anlagen und Systeme (s.o.) realisiert wurden. Es wird nur die für den Bewerber günstigste (wertungsfähige) Referenz gewertet, d.h. diejenige bei der möglichst viele der relevanten Anlagen und Systeme in der Funktion eines Gesamtverantwortlichen (GU/GÜ) realisiert wurden.
125 Pkt. = Realisierung einer Anlage mit allen 5 relevanten Anlagen und Systemen als GU/GÜ; 75 Pkt. = Realisierung einer Anlage mit 4 relevanten Anlagen und Systemen als GU/GÜ; 50 Pkt. = Realisierung einer Anlage mit 3 relevanten Anlagen und Systemen als GU/GÜ; 25 Pkt. = Realisierung einer Anlage mit 2 relevanten Anlagen und Systemen als GU/GÜ
3. Vergleichbarkeit bzw. Nähe der Referenzen im Hinblick auf den Ausführungsort – Gewichtung 25 % (max. 125 Pkt.)
Gewertet wird die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen, welche sich auf die Umsetzung relevanter Anlagen und Systemen (s.o.) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), Schweiz und Großbritannien beziehen. Sofern eine Referenz mehrere Anlagen und Systeme umfasst, wird die Referenz für alle umgesetzten Anlagen und Systeme gewertet.
3.1 Turbosatz: 25 Pkt. = 2 oder mehr Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien; 12,5 Pkt. = 1 Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien; 0 Pkt. = keine Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien
3.2 Luko: 25 Pkt. = 2 oder mehr Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien; 12,5 Pkt. = 1 Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien; 0 Pkt. = keine Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien
3.3 Wasser-Dampf-Kreislauf: 25 Pkt. = 2 oder mehr Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien; 12,5 Pkt. = 1 Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien; 0 Pkt. = keine Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien
3.4 Kreislauf-Kondensat-Reinigung: 25 Pkt. = 2 oder mehr Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien; 12.5 Pkt. = 1 Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien; 0 Pkt. = keine Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien
3.5 VE-Anlage: 25 Pkt. = 2 oder mehr Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien; 12,5 Pkt. = 1 Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien; 0 Pkt. = keine Ref. im EWR, Schweiz und Großbritannien
4. Vergleichbarkeit bzw. Nähe der Referenz im Hinblick auf die Größe der Dampfturbine – Gewichtung 20 % (max. 100 Pkt.)
Es wird die für den Bewerber günstigste (wertungsfähige) Referenz gewertet, d.h. diejenige die im Hinblick auf die Größe der Dampfturbine möglichst vergleichbar mit dem Ausschreibungsgegenstand ist.
100 Pkt. = 20 – 45 Mg HDD/h; 60 Pkt. = > 45 – 80 Mg HDD/h; 20 Pkt. = < 20 Mg HDD/h und > 80 Mg HDD/h