Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007: Expressverkehr Ostbayern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-24.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Expressverkehr Ostbayern
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen...”
Kurze Beschreibung
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007: Expressverkehr Ostbayern.
1️⃣
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu erbringenden Verkehrsleistungen umfassen den Betrieb des Regionalverkehrs im Netz „Expressverkehr Ostbayern“ auf den Strecken München Hbf – Landshut...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu erbringenden Verkehrsleistungen umfassen den Betrieb des Regionalverkehrs im Netz „Expressverkehr Ostbayern“ auf den Strecken München Hbf – Landshut Hbf – Regensburg Hbf – Schwandorf – Weiden – Marktredwitz – Hof Hbf.
Die Leistungen sind ab dem Beginn des Fahrplanjahres 2028 (12.12.2027) zu erbringen. Der Vertrag endet zum Ende des Fahrplanjahres 2042 (13.12.2042). Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag frühestens 7 Jahre vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit am 13.12.2042 vorzeitig mit einer Frist von jeweils mindestens 12 Monaten zum Ende des jeweiligen Fahrplanjahres zu kündigen. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit frühestens am (08.12.2035).
Der Verkehrsdurchführungsvertrag wird detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Verkehrsleistungen enthalten.
Für die Erbringung der Verkehrsleistungen sind Neufahrzeuge zugelassen. Für Lok-Wagen-Züge sind gebrauchte Lokomotiven ab Baujahr 2000 zugelassen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2027-12-12 📅
Datum des Endes: 2042-12-13 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vorzeitige Kündigung seitens des Auftraggebers mit Wirkung frühestens 7 Jahre vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit am 13.12.2042 unter...”
Beschreibung der Optionen
Vorzeitige Kündigung seitens des Auftraggebers mit Wirkung frühestens 7 Jahre vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit am 13.12.2042 unter Berücksichtigung einer Frist von jeweils mindestens 12 Monaten zum Ende des jeweiligen Fahrplanjahres.
Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der zu erbringenden fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen;
Verringerung oder Erhöhung der zu erbringenden Platzkapazitäten;
Veränderungen der Linienführungen;
Veränderungen des Betriebskonzeptes;
Bedienung von während der Vertragslaufzeit neu eingerichteten Haltestellen;
Verringerung oder Erhöhung des Umfangs des Einsatzes von Service- und Sicherheitspersonal.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunter-nehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunter-nehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der künftige Auftragnehmer muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen.
Die Bieter haben deshalb mit ihrem Angebot eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 oder Abs. 4 AEG vorzulegen.
Alternativ kann der Bieter im Angebot darstellen, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunter-nehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird.
Soll nur ein Mitglied / sollen nicht alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen.
Des Weiteren haben die Bieter einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 30.06.2023 datiert sein. Eine Kopie des „Aktuellen Abdrucks“ (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem Angebot nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Eine Verpflichtung, dem Bieter über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen.
Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Mit Blick auf die sogleich unter den Ziffern a) und b) aufgestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn der Dritte über den sogleich unter Ziffer a) dargestellten Mindestjahresumsatz verfügt und das beim Bieter vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter Ziffer b) der nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Für die in den beiden vorstehenden Absätzen genannten Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das Formblatt FB D1 (vgl. Anlage D.1 zur Aufforderung zur Angebotsabgabe) zu verwenden. Außerdem hat der Dritte das Formblatt G „Eigenerklärung Bezug zu Russland“ (siehe Anlage G zur Aufforderung zur Angebotsabgabe) auszufüllen. Auch diese Eigenerklärung des Dritten ist dem Angebot beizufügen.
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 30.06.2023 datieren.
Die Bieter haben folgende Anforderungen zu erfüllen:
a) einen Mindestjahresumsatz i. H. v. 40 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2022 und
b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bieters vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 4,5 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres 2022.
Soweit im Geschäftsjahr 2022 ein Verlust des Bieters ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag dieses Verlustes, es sei denn der Bieter weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
“Die Bieter haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. eine Eigenerklärung über...”
Die Bieter haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters im Geschäftsjahr 2022;
2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr 2022, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bieters zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2022 vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht;
4. ggf. eine Eigenerklärung des Bieters, dass ein im Geschäftsjahr 2022 ausgewiesener Verlust des Bieters durch den / die Gesellschafter des Bieters oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Alternative 1:
Soweit für das Geschäftsjahr 2022 kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bieter den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
In diesem Fall hat der Bieter die in den oben unter „Grundfall“ in den Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen – soweit zutreffend – vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bieter eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2022 mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
• sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;
• Eigenkapital zu Buchwerten;
• Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Alternative 2:
Ist der Jahresabschluss des Bieters über das Geschäftsjahr 2022 zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.
Sodann hat der Bieter die in den oben unter „Grundfall“ in den Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen – soweit zutreffend – vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bieter folgende Unterlagen abzugeben:
• den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das Geschäftsjahr 2021;
• eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2022 (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie
• eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des Geschäftsjahres 2022 unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im Geschäftsjahr 2022 getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.
Ergänzung für alle Fälle:
Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das Geschäftsjahr 2022 nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung abzugeben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,5 Mio. Zugkm pro Jahr verfügt. Von Erfahrung in verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter und/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Die Planung und Organisation eines SPNV-Angebots muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils erforderlichen Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, Vertrieb und Erlösmanagement und deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Rangierpersonal) und als Disponenten verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
- Angabe der Fachkräfte, die...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
- Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und über die o.g. erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,5 Mio. Zugkm pro Jahr verfügen. Aus dieser Angabe muss die jeweilige Qualifikation dieser Fachkräfte sowie eine Beschreibung der jeweiligen individuellen Erfahrungen dieser Fachkräfte in den o.g. Tätigkeitsbereichen hervorgehen;
- Angabe von Referenzen über mindestens ein SPNV-Angebot mit einem Leistungsvolumen von mindestens 1,5 Mio. Zugkm pro Jahr aus den Jahren 2020, 2021 oder 2022, in denen die vorstehend genannten Fachkräfte in verantwortlicher Position in einem der o.g. Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss das jeweilige SPNV-Angebot, dessen Umfang in Zugkm pro Jahr und der Tätigkeitsbereich hervorgehen, in dem die jeweilige Person in verantwortlicher Position mitgewirkt hat.
Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Der Bieter hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten kein Ausschlussgrund nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG sowie gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Außerdem hat der Dritte das Formblatt G „Eigenerklärung Bezug zu Russland“ (siehe Anlage G zur Aufforderung zur Angebotsabgabe) auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Darüber hinaus ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der her-vorgeht, dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen wer-den. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Für die Verpflichtungserklärungen des Dritten ist das Formblatt FB D2 (vgl. Anlage D.2 zur Aufforderung zur Angebotsabgabe) zu verwenden.
Sodann muss das Personal des Dritten, das im Angebot des Bieters benannt worden ist und über die zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erforderliche Erfahrung in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots verfügt, gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV die Planung und Organisation der hiesigen Leistungen in verantwortlicher Position erbringen.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 060-150535
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-13
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-13
13:00 📅
“Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie zusätzliche Bewerberinformationen über seine in Ziffer I.3) angegebene...”
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie zusätzliche Bewerberinformationen über seine in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Rückfragen zu den Vergabeunterlagen können nur von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014), von EVU, die beabsichtigen, die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme zu erlangen, sowie von Unternehmen oder Personen, die im Auftrag eines EVU tätig werden, gestellt werden. Das EVU bzw. das im Auftrag des EVU tätige Unternehmen/die im Auftrag des EVU tätige Person hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadressehttps://subreport-elvis.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte EVU automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bewerberinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Wenn und soweit das Vergabeverfahren zu einem Betreiberwechsel führt, besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme vom bisherigen Betreiber gemäß § 131 Abs. 3 GWB. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2023/S 084-250495 (2023-04-24)
Ergänzende Angaben (2023-07-11)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 084-250495
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Datum: 2023-10-13 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-12-13 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Alter Wert
Datum: 2023-10-13 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2023-12-13 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2023/S 134-426092 (2023-07-11)