Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Mitarbeiter/in A:
Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen mit der Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung Ingenieur/in mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Bauüberwachung (BÜ).
* Erfahrung in der Bauüberwachung von Straßenverkehrsanlagen (Erd-, Kanal- und Deckenbau, Entwässerung), Nachweis in 2 Referenzen
Die Referenzen müssen mindestens folgende Leistungen umfassen:
* Bearbeitung von Bauablaufstörungen, Nachträgen und Unterstützung des AG beim Verfassen relevanter Schreiben
Mitarbeiter/in B:
Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen mit der Berechtigung zum Tragen der Berufsbezeichnung Ingenieur/in mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo).
* Erfahrung in der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) von Straßenverkehrsanlagen (Erd-, Kanal- und Deckenbau, Entwässerung), Nachweis in 2 Referenzen
Die Referenzen müssen mindestens folgende Leistungen umfassen:
* Bearbeitung von Bauablaufstörungen, Nachträgen und Unterstützung des AG beim Verfassen relevanter Schreiben
Entsprechende Nachweise sind dem AG auf Verlangen vorzulegen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
* 2 Baumaßnahmen zur Bauüberwachung von Straßenverkehrsanlagen (Erd-, Kanal- und Deckenbau) mit einem Volumen von min. 40.000 EUR pro Projekt
* 2 Baumaßnahmen zur Sicherheits- und Gesundheitskoordination von Straßenverkehrsanlagen (Erd-, Kanal- und Deckenbau) mit einem Volumen von min. 5.000 EUR pro Projekt
Bauüberwachung und SiGeKo können auch gemeinsam in den Projekten erbracht worden sein.
Entsprechende Nachweise sind dem AG auf Verlangen vorzulegen.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bieter verfügen:
* Ava-Software (GAEB 90) - vorzugsweise iTWO
* REB kompatible Programme für die Abrechnung der Maßnahme
Entsprechende Nachweise sind dem AG auf Verlangen vorzulegen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.