Beschreibung der Beschaffung
Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main beabsichtigt die externe Beratung bei beruflichen und privaten Problemsituationen für die gesamte Finanzverwaltung in Hessen fortzuführen. Damit wird das Ziel verfolgt, im Rahmen eines nachhaltigen Gesundheitsmanagements neben bereits vorhandenen Angeboten die Gesundheit, das Wohlbefinden, die Zusammenarbeit und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen Finanzverwaltung zu stärken.
Mit der Einrichtung eines solchen externen Beratungsdienstes soll allen Beschäftigten (zum Stichtag 01.12.2022 insgesamt 16.626 Personen) die Möglichkeit geboten werden, sich unter streng vertraulichen Rahmenbedingungen kompetenten Rat in belastenden und krankmachenden Berufssituationen zu holen.
Der externe Beratungsdienst hat mindestens folgende Leistungen im Rahmen gesundheitsfördernder Maßnahmen zu erbringen:
1. Beratung von Einzelpersonen
2. Teamberatung
3. Beratung von Anwärterinnen und Anwärtern
4. Führungskräfte-Coaching
5. Vermittlung externer Hilfsangebote
6. Evaluation
7. Unterstützung bei der Bewerbung des Beratungsangebotes
Der externe Beratungsdienst muss sich aus Psychologen, Psychotherapeuten, Sozialpädagogen, Ärzten, Juristen und Fachkräften aus einem psychosozialen Umfeld zusammensetzen. Alle beratenden Personen müssen über einen anerkannten Hochschulabschluss bzw. einen anerkannten Ausbildungsabschluss und darüber hinaus über eine mehrjährige Praxiserfahrung in den für ihre Beratung erforderlichen Praxisfeldern verfügen.
Der Auftragnehmer stellt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auftraggebers eine eigene kostenlose Hotline-Rufnummer, per Videokonferenz, über eine App sowie persönlich (Face-to-Face) in mehreren Beratungsstellen zur Verfügung. Die telefonische Beratungsleistung ist 7 Tage die Woche und rund um die Uhr (24/7) zu erbringen. Im Rahmen der Beratung macht der Auftragnehmer im Falle des Bedarfs entsprechende Angebote oder Weitervermittlungen an andere Beratungsdienste.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht eine der Vertragsparteien spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die Verlängerung erfolgt zu den gleichen Bedingungen einschließlich der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages festgelegten Pauschalvergütung. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Laufzeitbeginn. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.