Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Externe Unterstützung ean:Betrieb im Bereich CEPH
2023CHO000007
Produkte/Dienstleistungen: Computerunterstützung und -beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Dienstleistung zur Unterstützung der Linuxadministration im ean::betrieb im Bereich CEPH”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computerunterstützung📦
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Dienstleistung zur Unterstützung der Linuxadministration im ean::betrieb im Bereich CEPH” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es soll eine Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit umfasst 6 Monate ab Zuschlag. Die Vertragslaufzeit verlängert sich...”
Beschreibung der Verlängerungen
Es soll eine Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit umfasst 6 Monate ab Zuschlag. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils ohne Zutun der beiden Vertragspartner einmal um 6 Monate („0,5 + 0,5 Jah-re“) und dreimal um je ein Jahr („1 + 1 + 1“), es sei denn, der Auftraggeber widerspricht der Verlängerung spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragslaufzeit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren / Liquidation, Eigenerklärungen zur Leistungsfähigkeit, Mindestlohn, Erklärung zur Struktur des Bieters, Erklärung zu Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Eigenerklärung Russland, Eigenerklärung Scientology
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
Projektreferenzen über vergleichbare erfolgreich durchgeführte Aufträge” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
Projektreferenzen über vergleichbare erfolgreich durchgeführte Aufträge”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-21
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-21
12:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 163-515901 (2023-08-21)