Bedingungen für die Vertragserfüllung
Nachweis der Erfüllung der in der Anlage 1 zum EVB-IT Dienstvertrag - Leistungsbeschreibung (in den Vergabeunterlagen enthalten) genannten Anforderungen. Während die Erfüllung aller "A-Kriterien"
zwingend erforderlich ist und die Nichterfüllung bereits einer Mindestanforderung den Ausschluss zur Folge hat, stellen die zusätzlichen bzw. darüber hinausgehenden Möglichkeiten keine Mindestanforderungen, sondern "B-Kriterien" dar. Ihr Erfüllungsgrad wird in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes einbezogen.
Zur übersichtlichen Darstellung und Auswertung (durch die Vergabestelle) liegt eine Bewertungsmatrix bei,
die die Wertung und Gewichtung der einzelnen Kriterien zusammenfasst bzw. zur Eingrenzung der für die
Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes relevanten Anbieter genutzt wird.
Die folgenden Mindestanforderungen (A-Kriterien) müssen durch folgende Angaben erfüllt werden:
- Der Bieter erklärt, dass die Bereitstellung der Ressourcen vorrangig über eigene Räumlichkeiten oder gelegentlich an den Bankstandorten Frankfurt/Main, Düsseldorf, Mainz, Leipzig, Stuttgart und München - zu der in der Anlage 2 zum EVB-IT Dienstvertrag, Ziffer 6 aufgeführten Frist sichergestellt werden kann.
- Der Bieter erklärt, dass für die Erbringung der Leistungen nur Personen eingesetzt werden, welche einwilligen -sofern dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist und IT-Ressourcen des Auftraggebers genutzt werden - eine entsprechende Einwilligungs- und Verpflichtungserklärung zur Nutzung der IT-Ressourcen des Auftraggebers zu unterschreiben.
- Der Bieter erklärt, dass für die Erbringung der Leistungen im TK- und Videobereich nur Personen eingesetzt werden, welche einwilligen sich einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG), gemäß der vom Auftraggeber vorgegebenen Stufe 1 (Sabotageschutz) zu unterziehen. Dem Bieter ist bekannt, dass ein Einsatz nur möglich ist, wenn den für die Sicherheitsüberprüfung zuständigen Stellen keine Erkenntnisse über die einzusetzenden Personen vorliegen, die aus Gründen der Sicherheit einem Zutritt zu den Räumen des Auftraggebers bzw. den Systemzugriffen entgegenstehen.
- Der Bieter erklärt, dass er zur Abdeckung der personellen Anforderungen über die nachfolgend genannte Anzahl an geeigneten Ressourcen verfügt, die beim Auftraggeber für die dort genannten Aufgabenbereiche zum Einsatz kommen können (vgl. Anlage 1 zum EVB-IT Dienstvertrag, Ziffer 2 "Aufgabenbeschreibung"):
o Eigenständige einfache Beratung, Bereitstellung und Überwachung sowie einfacher Support in den Bereichen Telekommunikation, Video und Outlook / Exchange auf Basis klar definierter Prozesse und unter Nutzung von Standardkommunikations- und -dokumentationswerkzeugen. Basis hierfür sind IT-Grundkenntnisse und praktische Erfahrung in der Anwenderbetreuung: mind. 3 Ressourcen
o Eigenständige einfache Beratung und einfacher Support in den Bereichen VDI (Virtual Desktop Infrastructure), RAS (Remote Access Service), Microsoft Office und Standardanwendungen auf Basis klar definierter Prozesse und unter Nutzung von Standardkommunikations- und -dokumentationswerkzeugen. Basis hierfür sind IT-Grundkenntnisse und praktische Erfahrung in der Anwenderbetreuung: mind. 3 Ressourcen
- Der Bieter erklärt, dass er zur Abdeckung der personellen Anforderungen in der Lage ist, pro Kalenderjahr bzw. in einem Zeitraum von 12 Monaten Leistungen von bis zu 350 Personentagen gemäß Anlage 1 zum EVB-IT Dienstvertrag (Ziffer 2 "Aufgabenbeschreibung") zur Verfügung zu stellen.
- Der Bieter muss einen zentralen Ansprechpartner zur Koordinierung der Einsatzplanung aller beim Auftraggeber bundesweit zum Einsatz kommenden Ressourcen benennen.