Externes LEADER-Management zur Unterstützung der Lokalen Aktionsgruppe "Zwischen Elbe und Fiener Bruch" während der Förderperiode LEADER/CLLD 2021 - 2027
Externes LEADER-Management zur Unterstützung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) "Zwischen Elbe und Fiener Bruch" als Verein „Regionalentwicklung Zwischen Elbe und Fiener Bruch e.V.“ während der Förderperiode LEADER/CLLD 2021-2027
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-28.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Externes LEADER-Management zur Unterstützung der Lokalen Aktionsgruppe "Zwischen Elbe und Fiener Bruch" während der Förderperiode LEADER/CLLD 2021 -...”
Titel
Externes LEADER-Management zur Unterstützung der Lokalen Aktionsgruppe "Zwischen Elbe und Fiener Bruch" während der Förderperiode LEADER/CLLD 2021 - 2027
ZVS/63/047/23
Externes LEADER-Management zur Unterstützung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) "Zwischen Elbe und Fiener Bruch" als Verein „Regionalentwicklung Zwischen Elbe und Fiener Bruch e.V.“ während der Förderperiode LEADER/CLLD 2021-2027
Gebietskulisse der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) "Zwischen Elbe und Fiener Bruch". Das Gebiet der LAG setzt sich zusammen aus dem Gebiet der Städte Burg, Genthin, Gommern, Jerichow, sowie den Gemeinden Elbe-Parey und Möser. Das Gebiet umfasst eine Fläche von 853 km² und eine Einwohnerzahl von 57.330. Somit wird die LAG in einem großen Teil des Landkreises Jerichower Land tätig.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Das externe LEADER-Management soll den Prozess zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) eng begleiten.
Zu den Aufgaben des LEADER-Managements...”
Beschreibung der Beschaffung
Das externe LEADER-Management soll den Prozess zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) eng begleiten.
Zu den Aufgaben des LEADER-Managements im Rahmen der Umsetzung der LES gehören mindestens:
a) Unterstützung der satzungsgemäßen Organisation der LAG und gegebenenfalls vorhandener Geschäftsordnung nach Vorgaben der Europäischen Union und des Landes Sachsen-Anhalt (unter anderem Dokumentation der Mitgliederversammlungen, Gremiensitzungen und weiterer Veranstaltungen),
b) Identifizierung lokaler Bedarfe und Herausforderungen gemäß den Handlungsfeldern der LES (vom Bedarf zur Projektidee),
c) Aktivierung und Unterstützung von Interessierten und von Akteuren bei der Entwicklung von Vorhaben zur gezielten, ausgewogenen und flächendeckenden Umsetzung der Handlungsfelder der LES sowie der Auswahl der entsprechenden Förderinstrumente aus dem ELER-, EFRE- und ESF+- Fonds, auch unter Einbeziehung der Bewilligungsstellen (von der Projektidee zum Vorhaben),
d) Unterstützung der LAG bei der Vorbereitung der Projektauswahl mittels aussagekräftiger Unterlagen und beim Festlegen von Prioritäten unter Beachtung der Vorschriften zur Vermeidung eines Interessenkonfliktes bei allen beteiligten Akteuren einschließlich Management, Unterstützung der LAG bei der Festlegung der Höhe der Projektförderung gemäß den Festlegungen der LES,
e) Unterstützung der Antragsteller bei der Vorbereitung und Vorlage qualifizierter und vollständiger LEADER/CLLD-Anträge (unter anderem bei Erstantrag, Änderungsantrag, Zahlungsantrag mit Verwendungsnachweis), Begleitung beziehungsweise Sicherstellung der Umsetzung der Vorhaben gemäß Zuwendungsbescheid durch eine kontinuierliche Kommunikation mit den Vorhabenträgern, den Bewilligungsstellen und der LAG,
f) Unterstützung bei der Organisation und Durchführung des Finanz- und Fördermittelmanagements innerhalb der LAG sowie bei Projekten, bei denen die LAG selbst Zuwendungsempfänger ist (Entwicklungs- und Projektmanagement),
g) Durchführung von Evaluierungen (Zwischenevaluierung und Abschlussevaluierung) zum Umsetzungsstand der LES unter Einbeziehung der Bevölkerung und damit Unterstützung der LAG beim Erkennen und Umsetzen einer Aktualisierung oder Fortschreibung der LES,
h) Durchführung des Berichtswesens, insbesondere das Erstellen der Jahresberichte zur Umsetzung der LES und der halbjährlichen Tätigkeitsberichte,
i) Organisation des gemeinsamen Vorgehens mit den Trägern der Managements, den Landkreisen, kreisfreien Städten, den Bewilligungsstellen und weiteren lokalen Akteuren bei der integrierten Entwicklung der Region einschließlich der Prozesssteuerung, Moderation und Förderung der Kommunikation zwischen den Beteiligten,
j) aktive Mitarbeit im LEADER/CLLD-Netzwerk des Landes Sachsen-Anhalt (unter anderem im Arbeitskreis des LAG-Managements) und in weiteren überregionalen Netzwerken (zum Beispiel Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER-Aktionsgruppen in Deutschland, Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume),
k) Organisation der Schulung einschließlich der Teilnahme an zentralen Veranstaltungen von Mitgliedern der LAG und interessierten Bürgern,
l) Sicherstellung der Aktualität der Informationen auf der Internet-Seite der LAG durch Unterstützung der inhaltlichen Bearbeitung und Betreuung,
m) Gewährleistung der Datenverarbeitung und Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit für die LAG sowie alle potentiellen Vorhabenträgerträger beziehungsweise Projektbeteiligte sowie
n) Organisation von Maßnahmen zur Sensibilisierung einschließlich Öffentlichkeitsarbeit.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Umsetzung der Mindestanforderungen (Vollständigkeit und Darstellungskraft; Qualität der Aufgabenumsetzung i.S.v. Nachvollziehbarkeit, Konkretheit;...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Umsetzung der Mindestanforderungen (Vollständigkeit und Darstellungskraft; Qualität der Aufgabenumsetzung i.S.v. Nachvollziehbarkeit, Konkretheit; Unterstützung der LAG; Unterstützung Verwirklichung der LES; Begleitung Projektträger, Fördermittelbeantragung)
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Darstellung der Arbeitsplanung, Organisation des LEADER-Managements bezüglich Umsetzung der LES”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Organisation der Öffentlichkeitsarbeit durch Auflistung konkreter Maßnahmen, Aktivitäten”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Fachliche Leistungsfähigkeit mit entsprechenden Referenzen für vergleichbare Leistungen”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): „Regionale Kenntnisse“
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mitwirkung bei Veranstaltungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 10
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Beschreibung der Verlängerungen:
Es ist geplant, den Vertrag mit einer Verlängerungsoption zu versehen, vorbehaltlich dem Vorliegen entsprechender...”
Beschreibung der Verlängerungen
Beschreibung der Verlängerungen:
Es ist geplant, den Vertrag mit einer Verlängerungsoption zu versehen, vorbehaltlich dem Vorliegen entsprechender rechtlicher Grundlagen und der Verfügbarkeit von Fördermitteln.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Förderung unter anderem mit Mitteln aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE)”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung zu Tariftreue,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 Abs. 1, 3 und 5 TVergG LSA)
3. Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA)
4. Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 11, 12, 13, 14, 17 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" sind den Ausschreibungunterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Qualifikation des Managements:
Zur sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben des LAG-Managements hat das Management aus zwei Personen (2 Vollzeitäquivalente)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Qualifikation des Managements:
Zur sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben des LAG-Managements hat das Management aus zwei Personen (2 Vollzeitäquivalente) zu bestehen, das heißt einem qualifizierten Manager und einem Verwaltungsassistenten beziehungsweise technischen Mitarbeiter (Mindestansatz).
Um als qualifizierter Manager arbeiten zu können, muss die Person über folgende Kompetenzen und Fähigkeiten verfügen:
a) Fachhochschul-/Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss (zum Beispiel Angestelltenlehrgang II) und dementsprechende Tätigkeit oder
b) es müssen mindestens zwei der drei weiteren Kriterien erfüllt sein:
1. Berufserfahrung, in der tätigkeitsbezogene Fachkompetenz in Verbindung mit einschlägigen Qualifikationen erworben wurde, die mit entsprechend fachlich anspruchsvolleren oder eigenverantwortlich wahrgenommenen Aufgaben verbunden ist
2. Tätigkeit ist maßgeblich von wissenschaftlichen, Lehr-, Schulungs- oder Ausbildungsaufgaben geprägt
3. Leitungsverantwortung für kleine, untergeordnete Einheiten.
Darstellung der Aufgabenumsetzung:
Das Management soll die LAG umfassend bei der Umsetzung der LES sowie den damit verbundenen Tätigkeiten unterstützen. Daher wird gebeten sich zu folgenden Bereichen umfassend zu äußern.
Darstellung:
a) von Aufbau u. Umsetzung der Aufgaben des LEADER-Managements mit Schwerpunkt der Mindestanforderungen aus Punkt 3 a) bis n),
b) der Organisation der Öffentlichkeitsarbeit durch die Auflistung von konkreten Maßnahmen und Aktivitäten,
c) der Arbeitsplanung / Organisation des LEADER-Managements bezüglich der Umsetzung der vorhandenen LES.
Sämtliche Kompetenzen, Fähigkeiten und Nachweise sind mit dem Einreichen des Angebotes zu belegen. Auch das im Bereich Verwaltungsassistenz/Sachbearbeitung einzusetzende Personal muss für diese Tätigkeit geeignet sein. Darüber hinaus hat der Dienstleister zu erklären, dass die geforderten personellen Ressourcen zur ausschließlichen Unterstützung der LAG vorhanden sind.
Weitere Anforderungen an das Management (u.a. Bewertungskriterien):
Der Manager soll über fachliche und methodische Kompetenzen in den Bereichen Moderation, Evaluierung, Öffentlichkeitsarbeit und Wissenstransfer verfügen. In der Umsetzung vorangegangener LEADER-Förderperioden hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Präsenz des Managements vor Ort von entscheidender Bedeutung für den Erfolg sein kann. Der Manager sollte vor Ort als Ansprechpartner verfügbar sein, damit aktiv in regionalen Netzwerken mitgewirkt werden kann.
Somit sollen folgende Anforderungen durch den Manager erfüllt sein:
a) Fachliche Leistungsfähigkeit entsprechend der Referenzen des Anbieters für vergleichbare Leistungen wie die Erstellung regionaler Entwicklungskonzepte (KEK, ILEK, ISEK, LES), sowie Kenntnisse über Förderbedingungen im ländlichen Raum
b) „Regionale Kenntnisse“ hinsichtlich Sozioökonomie, natürlichen Gegebenheiten, Kulturraum, Siedlungsstruktur und relevanten Konzepten
c) Optional Erfahrungen im Gebiet der LAG durch die Begleitung konkreter Projekte und/oder Regionalentwicklungsprozesse in Nachbarregionen
d) Mitwirkung und Durchführung von Veranstaltungen in dem Gebiet der LAG
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Die Bedingungen des Auftrages sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-10
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-10
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Jerichower Land , Zentrale Vergabestelle, Bahnhofstraße 9, 39288 Burg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist.
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141477 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/1-und-2-vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB.
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Quelle: OJS 2023/S 168-527552 (2023-08-28)