Zur Absicherung der Risiken, die über die Kapazität der Rail Vehicle Assurance (RVA) - Schienenfahrzeugversicherung Deutsche Bahn AG / Grunddeckung (https://www.subreport.de/E85449343) und zur bereits bestehenden Rail Vehicle Assurance (RVA) - Schienenfahrzeugversicherung Grunddeckung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) hinausgehen, wird eine Rahmenvereinbarung für eine Schienenfahrzeug-Exzedenten-Versicherung, ebenfalls auf Basis einer All Risk Versicherung, ausgeschrieben. Für jede Tochter-/Beteiligungsgesellschaft der Deutsche Bahn AG, die über diese Deckungen versichert ist, kann eine Anschlussversicherung im Rahmen eines separaten Exzedenten-Versicherungsvertrags erstellt werden.
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Die Grenze der Ersatzleistung beträgt im Anschluss an die RVA Grunddeckung je Versicherungsfall 70 Mio. EUR nach 30 Mio. EUR. Die RVA Grunddeckung umfasst die Versicherung von ausgewählten, schienengebundenen Fahrzeugen, die sich im Eigentum von Tochter-/Beteiligungsgesellschaften der Deutsche Bahn AG befinden oder für die diese die Gefahr tragen. Bei den Fahrzeugen handelt es sich beispielsweise um ICE, Lokomotiven, Triebzüge und -wagen, für welche die o.g. limitierte Deckung ausgeschrieben ist.
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Die Grenze der Ersatzleistung beträgt im Anschluss an die RVA Grunddeckung SPNV je Versicherungsfall 50 Mio. EUR nach 50 Mio. EUR. Die RVA Grunddeckung SPNV umfasst die Versicherung von Fahrzeugen im Schienenpersonennahverkehr, die nicht im Eigentum der DB Regio AG als der für den Personennahverkehr zuständigen Tochtergesellschaft der Deutsche Bahn AG stehen. Für diese hat die DB Regio AG gemäß den Anforderungen, die sich aus der jeweils gewonnenen Ausschreibung des Verkehrsvertrages ergeben, Versicherungsschutz beizustellen. Bei den Fahrzeugen handelt es sich beispielsweise um Triebzüge, -wagen und Lokomotiven, für welche die o.g. imitierte Deckung besteht.
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Der Auftrag umfasst in Los 1 die Vertragsführung und in Los 2 die Vertragsbeteiligung. Detaillierte Informationen zur Losaufteilung können den spezifischen Abschnitten dieser EU-Bekanntmachung entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-23.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsche Bahn AG
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH, Marienbader Platz 1 , 61348 Bad Homburg”
Telefon: +49 6172/4868-411📞
E-Mail: vergaben@dva.net📧
Region: Deutschland🏙️
URL: www.deutschebahn.com🌏 Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E45714766🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E45714766🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Exzedent Rail Vehicle Assurance (RVA) - Schienenfahrzeugversicherung Deutsche Bahn AG
RVA/DB2024/Exz”
Produkte/Dienstleistungen: Schaden- oder Verlustversicherungen📦
Kurze Beschreibung:
“Zur Absicherung der Risiken, die über die Kapazität der Rail Vehicle Assurance (RVA) - Schienenfahrzeugversicherung Deutsche Bahn AG / Grunddeckung...”
Kurze Beschreibung
Zur Absicherung der Risiken, die über die Kapazität der Rail Vehicle Assurance (RVA) - Schienenfahrzeugversicherung Deutsche Bahn AG / Grunddeckung (https://www.subreport.de/E85449343) und zur bereits bestehenden Rail Vehicle Assurance (RVA) - Schienenfahrzeugversicherung Grunddeckung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) hinausgehen, wird eine Rahmenvereinbarung für eine Schienenfahrzeug-Exzedenten-Versicherung, ebenfalls auf Basis einer All Risk Versicherung, ausgeschrieben. Für jede Tochter-/Beteiligungsgesellschaft der Deutsche Bahn AG, die über diese Deckungen versichert ist, kann eine Anschlussversicherung im Rahmen eines separaten Exzedenten-Versicherungsvertrags erstellt werden.
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Die Grenze der Ersatzleistung beträgt im Anschluss an die RVA Grunddeckung je Versicherungsfall 70 Mio. EUR nach 30 Mio. EUR. Die RVA Grunddeckung umfasst die Versicherung von ausgewählten, schienengebundenen Fahrzeugen, die sich im Eigentum von Tochter-/Beteiligungsgesellschaften der Deutsche Bahn AG befinden oder für die diese die Gefahr tragen. Bei den Fahrzeugen handelt es sich beispielsweise um ICE, Lokomotiven, Triebzüge und -wagen, für welche die o.g. limitierte Deckung ausgeschrieben ist.
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Die Grenze der Ersatzleistung beträgt im Anschluss an die RVA Grunddeckung SPNV je Versicherungsfall 50 Mio. EUR nach 50 Mio. EUR. Die RVA Grunddeckung SPNV umfasst die Versicherung von Fahrzeugen im Schienenpersonennahverkehr, die nicht im Eigentum der DB Regio AG als der für den Personennahverkehr zuständigen Tochtergesellschaft der Deutsche Bahn AG stehen. Für diese hat die DB Regio AG gemäß den Anforderungen, die sich aus der jeweils gewonnenen Ausschreibung des Verkehrsvertrages ergeben, Versicherungsschutz beizustellen. Bei den Fahrzeugen handelt es sich beispielsweise um Triebzüge, -wagen und Lokomotiven, für welche die o.g. imitierte Deckung besteht.
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Der Auftrag umfasst in Los 1 die Vertragsführung und in Los 2 die Vertragsbeteiligung. Detaillierte Informationen zur Losaufteilung können den spezifischen Abschnitten dieser EU-Bekanntmachung entnommen werden.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Für den Fall, dass für ein Los keine oder nur unwirtschaftliche Angebote abgegeben werden, ist der Auftraggeber zur Sicherstellung der Gesamtversorgung...”
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen
Für den Fall, dass für ein Los keine oder nur unwirtschaftliche Angebote abgegeben werden, ist der Auftraggeber zur Sicherstellung der Gesamtversorgung berechtigt, die Vergabe insgesamt einzustellen und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren, gegebenenfalls unter Zusammenfassung der beiden Lose durchzuführen.
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 1 - Vertragsführung Exzedentenversicherung Rail Vehicle Assurance (RVA) - Schienenfahrzeugversicherung Deutsche Bahn AG” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schaden- oder Verlustversicherungen📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 - Vertragsführung mit einer Führungsquote i.H.v. mindestens 30 % bis maximal 50 % der Exzedenten-Versicherung zur Rail Vehicle Assurance (RVA) -...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1 - Vertragsführung mit einer Führungsquote i.H.v. mindestens 30 % bis maximal 50 % der Exzedenten-Versicherung zur Rail Vehicle Assurance (RVA) - Schienenfahrzeugversicherung Deutsche Bahn AG und ihrer Tochter-/Beteiligungsgesellschaften gem. der Beschreibung in Ziffer II.1.4 dieser Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die Parteien haben die Möglichkeit, stattdessen einvernehmlich eine Verlängerung um jeweils 2 Jahre schriftlich festzulegen. Die Vertragslaufzeit kann insgesamt jedoch maximal 6 Jahre betragen.
Für den Fall der Kündigung von Kapazitätsanteilen besteht zur Aufrechterhaltung des bestehenden Versicherungsprogramms die Möglichkeit für die Übernahme jedweder gekündigter Kapazitätsanteile durch andere an der Ausschreibung dieses Vertrags beteiligte Versicherer. Die Zuteilung zu übernehmender Anteile erfolgt nach vergaberechtlichen Grundsätzen.
Weitere Informationen (Überprüfungsklausel) siehe Ziffer 1.2 der Vergabebedingungen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 2 - Beteiligung Rail Vehicle Assurance (RVA) - Schienenfahrzeugversicherung Deutsche Bahn AG / Grunddeckung” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2 - Beteiligung an der Exzedenten-Versicherung zur Rail Vehicle Assurance (RVA) - Schienenfahrzeugversicherung Deutsche Bahn AG und ihrer...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 2 - Beteiligung an der Exzedenten-Versicherung zur Rail Vehicle Assurance (RVA) - Schienenfahrzeugversicherung Deutsche Bahn AG und ihrer Tochter-/Beteiligungsgesellschaften gem. der Beschreibung in Ziffer II.1.4 dieser Bekanntmachung.
Die mindestens anzubietende Beteiligungsquote beträgt 2 %. Der maximal für eine Beteiligungsquote anzubietende Anteil ist in Abhängigkeit von der Höhe der Führungsquote (30% - 50%) begrenzt auf die für eine Beteiligung verbleibenden und zu vergebenden Anteile (50% - 70%).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für Los 1 und Los 2:
1. Zwingende Vorlage des Teilnahmeantrags und der vollständig ausgefüllten Bewerbereigenerklärungen zum Nachweis der wirtschaftlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für Los 1 und Los 2:
1. Zwingende Vorlage des Teilnahmeantrags und der vollständig ausgefüllten Bewerbereigenerklärungen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Hierfür ist der Vordruck „Teilnahmeantrag und Anlagen“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung.
2. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, für Los 1 eine Führungsquote von mindestens 30 % bzw. für Los 2 eine Beteiligungsquote von mindestens 2 % des Vertrags zeichnen zu können (Nachweis per Bewerbereigenklärung).
3. Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen (Nachweis per Bewerbereigenerklärung). Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor.
4. Die Unternehmen müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen (Bewerbereigenklärung). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor.
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Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n) Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor.
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Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt. Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmacht vorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Für die Erklärungen ist der Vordruck „Bewerbereigenklärung“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil des Teilnahmeantrags zur Verfügung.
Die geforderten Erklärungen sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für Los 1 (Vertragsführung):
1. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher und englischer Schrift und Sprache abwickeln zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für Los 1 (Vertragsführung):
1. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher und englischer Schrift und Sprache abwickeln zu können (Nachweis per Bewerbereigenerklärung).
2. Die Unternehmen müssen über ein europaweites Netzwerk (eigenes und/oder Kooperationspartner) verfügen (Nachweis per Bewerbereigenerklärung).
3. Die Unternehmen müssen über eine ausreichende personelle Ausstattung, die eine fachlich qualifizierte vertragliche Abwicklung der Vertrags- und Schadenbearbeitung gewährleistet, verfügen (Nachweis per Bewerbereigenerklärung).
4. Die Unternehmen müssen über Erfahrungen mit der Versicherung von Bahnrisiken und mit der Bearbeitung von Großschäden in diesem Bereich sowie beim Risikomanagement verfügen und im Falle des Zuschlages einen festen Ansprechpartner jeweils separat für die Vertrags- und Schadenbearbeitung benennen (Nachweis per Bewerbereigenerklärung).
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Für Los 2 (Beteiligung):
1. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher oder englischer Schrift und Sprache abwickeln zu können (Nachweis per Bewerbereigenerklärung).
2. Die Unternehmen müssen die Schadenabwicklung ausschließlich durch den führenden Versicherer akzeptieren und die von ihm abgegebenen Erklärungen im Rahmen der Schadenabwicklung anerkennen (Nachweis per Bewerbereigenerklärung).
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Für die Erklärungen ist der Vordruck „Bewerbereigenklärung“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil des Teilnahmeantrags zur Verfügung.
Die geforderten Erklärungen sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-23
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-11-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-03-31 📅
“1. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in...”
1. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
2. Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung abgeben werden. Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung ist Teil des Teilnahmeantrags. Sie ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3. Der Auftraggeber stellt die vertraulichen Vergabeunterlagen nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zum Download zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber zuvor die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels der Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben.
4. Im Rahmen der Bewerbereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner einhalten werden. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Es kann auch ein eigener Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien für die Bewerber verbindlich festlegt, eingehalten werden. In diesem Fall ist eine geltende Fassung des eigenen Verhaltenskodex zur Überprüfung der Vergleichbarkeit mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
5. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten, vollständig ausgefüllten Erklärungen (Bewerbereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, ggfs. Bewerbergemeinschaftserklärung, ggfs. eigener Verhaltenskodex) vollständig und ausschließlich elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ in Textform nach § 126 b BGB einzureichen.
(Bei Bewerbungen für mehrere (beide) Lose muss der Teilnahmeantrag für jedes Los separat hochgeladen werden.)
6. Alle unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) sowie VI.3) geforderten Nachweise/Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs.2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
7. Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stellen. Antworten werden über die e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen.
8. Vertragsbedingungen/Vertragskonditionen sollen Gegenstand der Verhandlungen sein. Bei der Durchführung des Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
9. Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499400 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Der Zuschlag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) erteilt werden. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 208-654960 (2023-10-23)