EZB - T052b Einrichtungsplanung

Europäische Zentralbank

T052b Einrichtungsplaner — Abschluss 9.7.2010 Bekanntmachung Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Europäische Zentralbank, z. Hd. Herrn Horst Roman-Müller, Kaiserstraße 29, 60311Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND. Tel. Fax +49 691344-6000 (zentrale Faxnummer). newpremises-tender@ecb.europa.eu Internetadresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.ecb.europa.eu Adresse des Ausschreibungsforums für die Ausschreibung betreffend den Neubau des EZB-Gebäudes: http://www.tender.new-ecb-premises.com Interessenten müssen sich im Forum registrieren und die Bewerbungsunterlagen und die zugehörigen Formulare herunterladen. die oben genannten Kontaktstellen. Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen. Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen. Art des öffentlichen Auftraggebers und Haupttätigkeit(en): Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation. Wirtschaft und Finanzen. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein. Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: T052b Einrichtungsplanung. Art des Auftrags und Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND. Öffentlicher Auftrag. Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Die Europäische Zentralbank (EZB) errichtet ihren neuen Sitz am Standort des ehemaligen Großmarktes in Frankfurt am Main, Deutschland. Der erfolgreiche Auftragnehmer soll die Einrichtungsplanung (z. B. Büro- oder Konferenzmöbel) für die neuen Räume der EZB übernehmen. Weitere allgemeine Informationen zu dem Projekt stehen beim Ausschreibungsforum (Internetadresse siehe Ziffer I.1 oben) zur Verfügung. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 79932000, 79931000, 71330000, 79418000, 71210000. Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein. Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. NEP-PO sucht ein Unternehmen, das die Einrichtungsplanung für die neuen Räume der EZB durchführt. i) Erstellen von Planungsparametern und Entwurfskriterien; ii) Entwicklung eines geeigneten Einrichtungskonzepts für die neuen Räume der EZB; iii) Erstellen der Ausschreibungsunterlagen; iv) Mitarbeit am Ausschreibungsverfahren und v) Entwicklung eines Positionierungskonzepts und eines logistischen Konzepts für die erworbene Einrichtung. Die Planung bildet die Grundlage für die künftige Planung von Leistungen. Die Vorplanung im Sinn der „Organisationsplanung“, d. h. für bewegliche und Standardeinrichtung, wurde von einem Organisationsplaner durchgeführt. Für die unbewegliche und Sondereinrichtung wurde sie vom Architekten durchgeführt. Nach Hauptfunktionsbereichen kann die Einrichtung wie folgt kategorisiert werden: i) Bürobereiche; ii) Sitzungs- und Konferenzbereiche; iii) Restaurant- und Cafeteria-Bereich und iv) Bibliotheksbereich. Der geschätzte Umfang der Arbeiten richtet sich nach der Fläche, die für den Bürobereich etwa 90 000 m2 BGF (Brutto-Geschossfläche), für den Sitzungs- und Konferenzbereich etwa 12 000 m2 BGF, für den Bibliotheksbereich etwa 3 000 m2 BGF und für den Restaurantbereich etwa 5 000 m2 BGF beträgt. Einzelheiten werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannt. Fristen für die Durchführung des Auftrags: Ausführungsbeginn: Mai 2011. Einzelheiten sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen, die an die vorausgewählten Bewerber versandt wird. Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Einzelheiten sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen (gegebenenfalls), die an die vorausgewählten Bewerber versandt wird. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Einzelheiten sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen (gegebenenfalls), die an die vorausgewählten Bewerber versandt wird. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bewerber können Bietergemeinschaften bilden, die darauf abzielen, gemeinsam einen Auftrag zu erhalten. Es ist keine spezifische Rechtsform erforderlich, allerdings haften die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung. Generell muss die Bietergemeinschaft ab dem Beginn des Ausschreibungsverfahrens bis zum Abschluss der Bauarbeiten unverändert bestehen bleiben. Sollte die Zusammensetzung der Bietergemeinschaft aufgrund unvorhersehbarer Umstände geändert werden müssen, kann die EZB einer solchen Änderung nach eigenem Ermessen zustimmen, vorausgesetzt, dass dadurch der Wettbewerb zwischen den Bewerbern nicht verzerrt wird. Unternehmen, die mehrere Bewerbungen oder Angebote abgeben (beispielsweise als alleiniger Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften), werden grundsätzlich vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Die EZB wird alle betroffenen Unternehmen auffordern, den Nachweis zu erbringen, dass ihre Teilnahme sich nicht nachteilig auf den Wettbewerb auswirkt. Insbesondere müssen sie ausführlich erläutern, welche Maßnahmen sie getroffen haben, um einen Austausch wesentlicher Informationen zwischen Bewerbern zu verhindern. Die EZB wird über einen Ausschluss der betroffenen Unternehmen vom Ausschreibungsverfahren beschließen und dabei die bereitgestellten Informationen und die Grundsätze der Transparenz, der gleichrangigen Teilnahmeberechtigung, der Veröffentlichungspflicht und der Gleichbehandlung berücksichtigen. Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein. Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Gemäß Artikel 24 der EZB-Vergaberegeln (siehe Ziffer VI.3 unten) gilt Folgendes: Die EZB schließt Bewerber von der Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren aus, wenn sie rechtskräftig wegen Betrugs, Korruption, Geldwäsche, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen der EU, der EZB oder der nationalen Zentralbanken gerichteten Handlung verurteilt worden sind. Die EZB kann jederzeit Bewerber von der Teilnahme ausschließen, a) die sich in Konkurs, in Liquidation oder im (gerichtlichen) Vergleich befinden oder gegen die ein diesbezügliches Verfahren läuft, die ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden; b) die durch ein rechtskräftiges Urteil aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen; c) die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben; d) die ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge oder zur Zahlung der Steuern nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, oder nach den Rechtsvorschriften des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der Auftragsausführung nicht erfüllt haben; e) bei denen ein Gericht oder Schiedsgericht im Zusammenhang mit einem anderen Ausschreibungsverfahren eine schwere Vertragsverletzung wegen Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen festgestellt hat; f) deren Geschäftsführung, Mitarbeiter oder Vertreter sich in einem Interessenkonflikt befinden; g) wenn sie im Zuge der Mitteilung der von der EZB verlangten Auskünfte falsche Erklärungen abgegeben haben; h) wenn sie Kontakt mit anderen Bewerbern oder Bietern zum Zwecke der Wettbewerbsbeschränkung aufgenommen haben. Außerdem werden Bewerber darauf hingewiesen, dass die EZB ein Unternehmen, das den Zuschlag für T052b erhalten hat, und dessen verbundene Unternehmen von den Ausschreibungsverfahren für die Beschaffung von Einrichtung ausschließen kann. Bewerber müssen in ihrer Bewerbung angeben, ob ihr Hauptgeschäftszweck in der Herstellung und Lieferung von Einrichtung besteht. Die Bewerber müssen durch Unterzeichnung des Bewerbungsformulars bestätigen, dass die oben genannten Ausschlussgründe nicht auf sie zutreffen, und die darin angegebenen Nachweise erbringen. Die Bedingungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erfüllen. Treten im Laufe des Verfahrens solche Umstände ein, muss der betreffende Bewerber die EZB unverzüglich darüber informieren. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Das unterzeichnete Bewerbungsformular, in dem der Nettoumsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre anzugeben ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Finanzielle Leistungsfähigkeit: kumulierter Nettogesamtumsatz von mindestens 600 000 EUR in den vergangenen 3 Geschäftsjahren. Bietergemeinschaften können die jeweiligen Umsätze der Mitglieder addieren. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Das unterzeichnete Bewerbungsformular, in dem die Erfüllung des/der geforderten Mindeststandards nachgewiesen wird. Bedingungen betreffend den Dienstleistungsauftrag III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein. Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja. Einzelheiten sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen (gegebenenfalls), die an die vorausgewählten Bewerber versandt wird. Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren. Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein. Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: Geplante Mindestzahl: 3. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: 1. Erfahrung und Fachkenntnis des Bewerbers (Referenzprojekte) (80 %); 2. Mittel des Bewerbers (20 %). Insgesamt können 10 000 Punkte erreicht werden. Diese Höchstpunktzahl wird entsprechend den Gewichtungen, die den unterschiedlichen Kriterien und Unterkriterien zugeordnet sind, aufgeteilt. Die „Höchstpunktzahl pro Kriterium“ wird durch 4 geteilt, um die Basiseinheit der Bewertung für jedes Kriterium zu bestimmen. Das Punktesystem für jedes Kriterium setzt eine Bewertungsskala von 0 bis maximal 4 Punkten ein. Beim Bewertungsprozess wird die Punktzahl (0-4 Punkte) mit der Basiseinheit für jedes Kriterium multipliziert. Die Gesamtpunktzahl des Bieters ergibt sich aus der Addition der Punkte für die einzelnen Kriterien. Es müssen mindestens 3 000 Punkte der 10 000 möglichen Punkte erzielt werden. Die vollständige Bewertungsmatrix ist im Bewerbungsformular enthalten. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Bewerbung und der zugehörigen Anhänge. Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Anzahl der zu erörternden Lösungen bzw. Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: Kriterien; Gewichtung: 1. Preis; 60 %; 2. Qualität; 35 %; 3. Vertragsbedingungen; 5 %. Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein. Verwaltungsinformationen IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: „T052b furnishing planning“. Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein. Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 18.8.2010 (12:00) MESZ. Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 18.8.2010 (12:00) MESZ. Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber: Tag: 30.9.2010. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Englisch, Deutsch. Bewerbungen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Informationen über Referenzprojekte und verbundene Informationen können in Englisch oder Deutsch eingereicht werden. Externe Dokumente wie Eintragungen im Handelsregister und Bescheinigungen dürfen in ihrer Originalsprache eingereicht werden. Die EZB kann den Bewerber auffordern, eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bindefrist des Angebots IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Ort: Anschrift siehe Ziffer I.1. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Nein. Zusätzliche Informationen VI.1) Dauerauftrag: Nein. Auftrag in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Gemeinschaftsmitteln finanziert wird: Nein. Geltende Vorschriften: Das Ausschreibungsverfahren wird im Einklang mit dem Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 3.7.2007 über die Festlegung der Vergaberegeln (EZB/2007/5), geändert durch den Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 27.1.2009 (EZB/2009/2) durchgeführt. Beide Beschlüsse wurden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (ABl. 34 bzw. ABl. und sind auf der Website der EZB abrufbar unter http://www.ecb.europa.eu (Link: „for suppliers“). Erforderliches Bewerbungsformat: a) Bewerbungen müssen als Papierausdruck und auf CD eingereicht werden, wobei das Bewerbungsformular (mit Anhängen) zu nutzen ist, das im Bieterforum veröffentlicht wird. Einzelheiten werden in den „Supplementary Regulations for the Application Procedure“ (Ergänzende Regelungen für das Bewerbungsverfahren) im Bieterforum genannt; b) per E-Mail eingereichte Bewerbungsunterlagen sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Fragen an die EZB sind ausschließlich über das Bieterforum (siehe Ziffer I.1) einzureichen. Sie können in Deutsch oder Englisch gestellt werden und werden in der jeweils gewählten Sprache beantwortet. Sollten Bewerber oder Bieter glauben, dass die in der Auftragsbekanntmachung, im Aufruf zum Wettbewerb oder in zusätzlichen Dokumenten aufgeführten Anforderungen der EZB unvollständig, unstimmig oder ungesetzlich sind, oder dass die EZB oder ein anderer Bewerber/Bieter gegen die maßgeblichen Vergaberegeln verstoßen hat, müssen sie die EZB innerhalb von 14 Tagen schriftlich darüber informieren. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem sie die Unregelmäßigkeit feststellen oder nach billigem Ermessen festgestellt haben sollten. Bei Unregelmäßigkeiten, die in den EZB-Dokumenten aufgeführte Anforderungen betreffen, muss die Mitteilung innerhalb einer Frist von maximal 14 Tagen ab dem Tag erfolgen, an dem der Bewerber oder Bieter Zugang zu diesen Dokumenten hatte. Daraufhin kann die EZB die Anforderungen ändern oder ergänzen, die Unregelmäßigkeit berichtigen oder den Antrag mit Angabe der Gründe ablehnen. Einwände, die der EZB innerhalb dieser Frist nicht mitgeteilt werden, können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr erhoben werden. Bewerber können auf die Leistungsfähigkeit weiterer Unternehmen als Nachunternehmer zurückgreifen, insbesondere im Hinblick auf die technische Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.2.3), unabhängig von der Art ihrer rechtlichen Verbindung zu diesen. Der Bewerber muss nachweisen, dass ihm die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen werden, z. B. durch die Vorlage einer diesbezüglichen Verpflichtungserklärung seitens dieser Unternehmen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Bewerber nicht von seiner Verantwortlichkeit und Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen, die sich aus dem Bauvertrag ergeben. Die EZB behält sich das Recht vor, jeden Nachunternehmer in entsprechend begründeten Fällen unter Wahrung der Grundsätze der Transparenz, der gleichrangigen Teilnahmeberechtigung, der Veröffentlichungspflicht und der Gleichbehandlung abzulehnen. Das Ersetzen eines wichtigen Nachunternehmers und die Untervergabe zusätzlicher, großer Bauarbeiten setzen die vorherige Zustimmung der EZB voraus. Unternehmen, die gleichzeitig Bewerbungen für die Teilnahme als Einzelunternehmen einreichen und als Nachunternehmer für einen weiteren Bewerber in Erscheinung treten, wie auch Unternehmen, die für mehrere Bewerber als Nachunternehmer genannt werden, sind generell nicht vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. In jedem Fall wird die EZB von allen betreffenden Unternehmen den Nachweis verlangen, dass die Teilnahme keine negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb hat. Insbesondere müssen sie ausführlich die Maßnahmen erläutern, die sie getroffen haben, um einen Austausch maßgeblicher Informationen zwischen den im Wettbewerb stehenden Bewerbern zu verhindern. Die EZB wird über einen Ausschluss vom Ausschreibungsverfahren beschließen und dabei die bereitgestellten Informationen und die Grundsätze der Transparenz, der gleichrangigen Teilnahmeberechtigung, der Veröffentlichungspflicht und der Gleichbehandlung berücksichtigen. Ausschluss vom Ausschreibungsverfahren: Die EZB kann nach eigenem Ermessen Bewerber von der Ausschreibung ausschließen, die die im Bewerbungsformular und der Bekanntmachung genannten Anforderungen und Bedingungen nicht erfüllen oder die geforderten Informationen nicht beibringen. Annullierung des Ausschreibungsverfahrens: Die EZB behält sich das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren ganz oder teilweise zu annullieren. Der Beschluss berücksichtigt die Grundsätze der Transparenz, der gleichrangigen Teilnahmeberechtigung, der Veröffentlichungspflicht und der Gleichbehandlung. Die EZB haftet nicht für etwaige Kosten und erstattet keine Ausgaben bzw. Verluste, die Bewerbern im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren entstehen. Dies gilt auch im Falle einer Annullierung. Sprachliche Anforderungen für die Durchführung der Dienstleistungen: Bewerber sollten beachten, dass für die Kommunikation mit den verantwortlichen Geschäftsbereichen englische Sprachkenntnisse erforderlich sind. Nachprüfungsverfahren/Rechtsbehelfsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Beschaffungsaufsicht der Europäischen Zentralbank c/o Rechtsberatung, Kaiserstraße 29, 60311 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND. Tel. LegalAdviceTeam@ecb.europa.eu Internet: http://www.ecb.europa.eu Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren: Der Europäische Bürgerbeauftragte, 1 avenue du Président Robert Schuman, CS 30403, 67001 Straßburg Cedex, FRANKREICH. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Tage nach Erhalt der in Artikel 28 Absatz 3 der EZB-Vergaberegeln genannten Informationen (siehe Ziffer VI.3) oder, falls keine Informationen verlangt werden, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Benachrichtigung an die nicht berücksichtigten Bieter. Weitere Anforderungen sind in Artikel 33 der EZB-Vergaberegeln (siehe Ziffer VI.3) aufgeführt. Eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten hat keinen Einfluss auf die Angebotsfrist und begründet auch keine neue Frist für die Einlegung von Beschwerden. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 9.7.2010.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2010-08-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2010-07-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2010-07-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2010-07-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: EZB - T052b Einrichtungsplanung
Volltext:
“T052b Einrichtungsplaner — Abschluss 9.7.2010 Bekanntmachung Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Europäische...”    Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungsauftrag
Verordnung: Europäische Investitionsbank, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Europäisches Währungsinstitut
Originalsprache: Englisch 🗣️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Angebotsart: Gesamtangebot
Art des öffentlichen Auftraggebers: Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
Haupttätigkeit: Wirtschaft und Finanzen

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Europäische Zentralbank
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontakt
Internetadresse: http://www.ecb.europa.eu 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2010-07-21 📅
Absendedatum: 2010-07-09 📅
Einreichungsfrist: 2010-08-18 📅
Versanddatum der Vertragsunterlagen: 2010-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer (Legacy): 212893-2010
ABl. S-Ausgabe: 139/2010

Objekt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Innenarchitektendienste 📦
Innenausstattungsdienste 📦
Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen 📦
Beschaffungsberatung 📦
Beratungsdienste von Architekten 📦
Quelle: OJS 2010/S 139-212893 (2010-07-09)