Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige, ungültige oder abgelaufene Nachweise bzw. Unterlagen zum Ausschluss führen können. Darüber hinaus können wissentlich falsche Angaben/Erklärungen im Angebot den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, Nachweise und Bescheinigungen für im Vergabeverfahren gestellte Anforderungen nachzufordern, die durch den Bieter mittels Eigenerklärung nachgewiesen wurden.
Sollten vergleichbare bzw. gleichwertige Nachweise vorgelegt werden, ist die jeweilige Vergleichbarkeit bzw. Gleichwertigkeit durch den Bieter nachzuweisen. Dieser Nachweis muss bereits mit Einreichung des Angebotes erbracht werden.
Jegliche Kommunikation sowie etwaige Terminabstimmungen bzgl. Vor-Ort-Begehungen sind zwingend über die Bieterkommunikation der eVergabe-Plattform einzureichen und werden ausschließlich dort beantwortet.
Der Bieter bestätigt, dass die Dateinamen von beigefügten Anlagen eine maximale Länge von 30 Zeichen nicht überschreiten.
Der Bieter bestätigt dass:
- für die im Angebot beigefügten Zertifikate und Nachweise eine lückenlose Gültigkeit im gesamten Leistungszeitraum aufrecht erhalten wird.
- bei der Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen eingehalten werden und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschliesslich des Mindestentgelts gewährt wird, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach §7, §7a oder §11 des Arbeitnehmer Entsendegesetzes oder einer nach §3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind.
Dies gilt -soweit zutreffend- auch für eingesetzte Nachunternehmer.
Der Prüfung durch die KTE wird zugestimmt.
Der Bieter bestätigt, dass die Zuverlässigkeit wie folgt gewährleistet ist:
- Das Unternehmen befindet sich nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren.
- Das Unternehmen befindet sich nicht in einem derart vergleichbaren Verfahren.
- Es wurde keine Eröffnung eines derartigen Verfahrens beantragt oder abgelehnt.
- Es wurde kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt.
- Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
- Es wurden keine Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
- Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern & Abgaben wurde ordnungsgemäß erfüllt.
- Die Verpflichtung zur Entrichtung der SV-Beiträge wurde ordnungsgemäß erfüllt.
- Die Eintragung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorliegt und den Verpflichtungen gegenüber dieser ordnungsgemäß nachgekommen wird.
- Die Einhaltung der Tariftreue wird gewahrt.
- Es liegen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor.
Ist der Einsatz von Nachunternehmern zur Durchführung der vorgesehenen Leistung vorgesehen?
Wenn zutreffend: Bitte benennen Sie die Nachunternehmer sowie deren Leistungsanteil in dem unter "Vertragsbedingungen/Leistungen" hinterlegten Dokument "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen".
Bitte fügen Sie des Weiteren eine Verpflichtungserklärung über die Bereitstellung der für den Auftrag erforderlichen Mittel bei Einsatz von Nachunternehmern (Eignungsleihe) bei.
Erfolgt die Einreichung durch eine Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft?
Sofern sich der Bewerber/Bieter/Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft Unternehmen für den ausschreibungsgegenständlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, hat er/sie nachzuweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er/sie eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt.
Hinweis: Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot bzw. Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung der Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
• dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
• dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
Rechtsverbindliche Bestätigung zur Gültigkeit der ZVB's des AG:
Der Bieter bestätigt, dass die den Vergabeunterlagen beigefügten Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Auftraggebers anerkannt werden.
Rechtsverbindliche Bestätigung zur Gültigkeit der OKB's des AG:
Der Bieter bestätigt, dass die den Vergabeunterlagen beigefügten Ordnungs- und Kontrollbestimmungen des Auftraggebers anerkannt werden.
Die Unterlage kann durch den Bieter ausgefüllt und gespeichert werden.
Es ist nicht erforderlich, diese Unterlage mit Stempel und Unterschrift zu versehen und mit dem Angebot als separate Anlage gesondert hochzuladen.
Eigenerklärung Sanktionen (EU)
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 15 der Verordnung (EU) 2022/576 1269 des Rates vom 8 21. April Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
Nach der Definition in Art. 2 Abs. 1 der Empfehlung der Europäischen Kommission (2003/361/EC) vom 6.3.2003 handelt es sich dabei um Unternehmen, die
• weniger als 250 Personen beschäftigen und
• entweder einen Jahresumsatz von höchstens EUR 50 Mio. erzielen
• oder eine Jahresbilanzsumme EUR 43 Mio. nicht überschreiten.
Bitte weisen Sie die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates nach, in dem das Unternehmen niedergelassen ist oder weisen Sie auf andere Weise die Erlaubnis der Berufsausübung nach - Nachweis nicht älter als 12 Monate.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.