In den Verwaltungen und Betrieben des Freistaates Bayern ist gemäß § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherhit (ASiG) vom 12. Dezember 1973, zuletzt geändert durch Art. 226 der Verordnung vom 31.10.2006, ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Dies wurde in der Richtlinie über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern näher festgelegt. Die Richtlinie gilt für alle Dienststellen und ca. 1040 Mitarbeiter der Landesanstalt für Landwirtschaft. Um die o. g. gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzuhalten, beabsichtigt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), die Dienstleistung zur Bereitstellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für eine Vertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren zu vergeben. Es wird mit einem Volumen von ca. 4.000 Stunden für die Erbringung der Leistung laut Leistungsbeschreibung und ca. 115 Vor-Ort-Terminen für den Zeitraum von bis zu 5 Jahren kalkuliert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-20.
Auftragsbekanntmachung (2023-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Referenznummer: 2023RF000004
Kurze Beschreibung:
In den Verwaltungen und Betrieben des Freistaates Bayern ist gemäß § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherhit (ASiG) vom 12. Dezember 1973, zuletzt geändert durch Art. 226 der Verordnung vom 31.10.2006, ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Dies wurde in der Richtlinie über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern näher festgelegt.
Die Richtlinie gilt für alle Dienststellen und ca. 1040 Mitarbeiter der Landesanstalt für Landwirtschaft.
Um die o. g. gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzuhalten, beabsichtigt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), die Dienstleistung zur Bereitstellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für eine Vertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren zu vergeben.
Es wird mit einem Volumen von ca. 4.000 Stunden für die Erbringung der Leistung laut Leistungsbeschreibung und ca. 115 Vor-Ort-Terminen für den Zeitraum von bis zu 5 Jahren kalkuliert.
In den Verwaltungen und Betrieben des Freistaates Bayern ist gemäß § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherhit (ASiG) vom 12. Dezember 1973, zuletzt geändert durch Art. 226 der Verordnung vom 31.10.2006, ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Dies wurde in der Richtlinie über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern näher festgelegt.
Die Richtlinie gilt für alle Dienststellen und ca. 1040 Mitarbeiter der Landesanstalt für Landwirtschaft.
Um die o. g. gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzuhalten, beabsichtigt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), die Dienstleistung zur Bereitstellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für eine Vertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren zu vergeben.
Es wird mit einem Volumen von ca. 4.000 Stunden für die Erbringung der Leistung laut Leistungsbeschreibung und ca. 115 Vor-Ort-Terminen für den Zeitraum von bis zu 5 Jahren kalkuliert.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-20 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-22 📅
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 119-371891
ABl. S-Ausgabe: 119
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In den Verwaltungen und Betrieben des Freistaates Bayern ist gemäß § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherhit (ASiG) vom 12. Dezember 1973, zuletzt geändert durch Art. 226 der Verordnung vom 31.10.2006, ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Dies wurde in der Richtlinie über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern näher festgelegt.
In den Verwaltungen und Betrieben des Freistaates Bayern ist gemäß § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherhit (ASiG) vom 12. Dezember 1973, zuletzt geändert durch Art. 226 der Verordnung vom 31.10.2006, ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Dies wurde in der Richtlinie über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern näher festgelegt.
Die Richtlinie gilt für alle Dienststellen und ca. 1040 Mitarbeiter der Landesanstalt für Landwirtschaft.
Um die o. g. gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzuhalten, beabsichtigt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), die Dienstleistung zur Bereitstellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für eine Vertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren zu vergeben.
Um die o. g. gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzuhalten, beabsichtigt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), die Dienstleistung zur Bereitstellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für eine Vertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren zu vergeben.
Es wird mit einem Volumen von ca. 4.000 Stunden für die Erbringung der Leistung laut Leistungsbeschreibung und ca. 115 Vor-Ort-Terminen für den Zeitraum von bis zu 5 Jahren kalkuliert.
Um die gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzuhalten, beabsichtigt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), die Dienstleistung zur Bereitstellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für eine Vertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren zu vergeben.
Um die gesetzlichen Vorgaben auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzuhalten, beabsichtigt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), die Dienstleistung zur Bereitstellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) für eine Vertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren zu vergeben.
Es wird mit einem Volumen von 4.000 Stunden für die Erbringung der Leistung laut Leistungsbeschreibung und 115 Vor-Ort-Terminen für den Zeitraum von bis zu 5 Jahren
kalkuliert.
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerung um 12 Monate bis längstens 30.09.2028
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freistaat Bayern
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die Anlagen sind im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" zum Angebot hochzuladen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die Anlagen sind im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" zum Angebot hochzuladen.
Nachweis einer bestehenden, im Rahmen und Umfang marktüblichen Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenem Versicherungsunternehmen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer bestehenden, im Rahmen und Umfang marktüblichen Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenem Versicherungsunternehmen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Mitarbeiterprofil, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Die Datei ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hochzuladen.
- Mitarbeiterprofil, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Die Datei ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hochzuladen.
- Datei "Technische Fachkräfte bzw. technische Stellen, aus der die für die Leistungserbringung eingesetzten technischen Fachkräfte oder technischen Stellen hervorgehen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Die Datei ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hochzuladen.
- Datei "Technische Fachkräfte bzw. technische Stellen, aus der die für die Leistungserbringung eingesetzten technischen Fachkräfte oder technischen Stellen hervorgehen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Die Datei ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hochzuladen.
- Eigenerklärung über mindestens drei geeignete Referenzen über füher ausgeführte Referenzprojekte mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, sowie des öffentlichen oder
privaten Empfängers aus den letzten drei Jahren
- Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der druch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzen Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" und Formblatt "Eigenerklärung" aus den Vertragsbedingungen/Formulare vorzulegen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzen Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" und Formblatt "Eigenerklärung" aus den Vertragsbedingungen/Formulare vorzulegen.
Mindeststandards:
Mindestanforderung an die Referenzen sind mindestens drei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren.
Davon ist mindestens eine Referenz im Bereich Landwirtschaft, eine Referenz im Bereich Labor und eine Referenz im Bereich der
öffentlichen Verwaltung zu benennen.
Geeignet ist eine Referenz wenn eine vergleichbare Dienstleistung im Zeitraum von mindestens eines Jahres erbracht wurde (Durchführung eines Jahreszyklus).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, §160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Quelle: OJS 2023/S 119-371891 (2023-06-20)
Ergänzende Angaben (2023-07-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 132-419756
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 119-371891
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
Im Leistungsverzeichnis wurde die Leistungsposition 2 redaktionell verändert.
Quelle: OJS 2023/S 132-419756 (2023-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Vergabeverfahren wird nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen…
… entspricht.
Es liegt kein wertbares Angebot vor.
Es ist beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.
Es wird ein Offenes Verfahren durchgeführt.
… entspricht.
Es liegt kein wertbares Angebot vor.
Es ist beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.