Gegenstand der Vergabe ist eine fachlich-konzeptionelle Leistung zur inhaltlichen Erarbeitung sowie zur methodischen und redaktionellen Ausgestaltung von vorgegebenen Modulen für die Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE). Die HVE dienen als Leitfaden zur praktischen Anwendung der Eingriffsregelung in Brandenburg nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz und sind als Vollzugshinweise strukturiert. Die Leistung umfasst die vollständige inhaltliche Ausarbeitung aller zugehörigen Teil- und Untermodule der jeweilig aufgerufenen Module. Die Modultexte sollen so entwickelt werden, dass sie eine praktische und nachvollziehbare Anwendung der Eingriffsregelung ermöglichen. Sie müssen klar strukturiert und vollzugstauglich sein und den relevanten fachlichen und rechtlichen Anforderungen gerecht werden. Der Leistungsgegenstand umfasst sowohl die inhaltliche Erarbeitung der Module als auch deren methodische Aufbereitung und redaktionelle Integration in die vorgegebene Gesamtstruktur der HVE. Ziel der Vergabe ist die Erstellung fachlich belastbarer, rechtlich konsistenter und redaktionell abgestimmter Modultexte, die nahtlos in den Gesamtleitfaden integriert werden. Das Leistungsergebnis besteht in klar strukturierten, vollzugstauglichen Leitfadenbestandteilen mit eindeutig definiertem Inhalt und Umfang. Im Jahr 2026 sind die Module 3 und 4 verbindlich zu bearbeiten. Die Module 2, 6, 7 und 9 im Jahr 2027, die Module 1 ,5, 8 und die Endredaktion im Jahr 2028 und die Schulung im Jahr 2029 sind als Optionen ausgestaltet und können nach schriftlicher Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber beauftragt werden. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Module und Leistungspunkte besteht nicht. Die Laufzeit des Vertrages endet am 31.12.2026 und verlängert sich bei im Falle der Beauftragung der optionalen Leistungen entsprechend. Modul 1 "Rechtliche Grundlagen und Systematik" (M1.1-M1.4) Modul 2 "Eingriffstatbestand und Rechtsfolgen" (M2.1-M2.4) Modul 3 "Vermeidung, Ausgleich & Ersatz" (M3.1-M3.8) Modul 4 "Unterlagen, Methodik & Dokumentation" (M4.1-M4.7) Modul 5 "Bezüge zu anderen Instrumenten" (M5.1-M5.9) Modul 6 "Umsetzung, Sicherung und Pflege" (M6.1-M6.5) Modul 7 "Ersatzzahlung" (M7.1-M7.4) Modul 8 "Flächenpools und Bevorratung von Maßnahmen" (M8.1-M8.3) Modul 9 "Beispiele für die Anwendung der HVE für bestimmte Vorhabentypen" (M9.1-M9.9) Ein weiterer Bestandteil der Bearbeitung sind Abstimmungen mit dem Auftraggeber sowie anderen relevanten Akteuren, wie Naturschutzbehörden und Fachabteilungen des MLEUV. Diese Abstimmungen sollen sicherstellen, dass alle Modulinhalte den rechtlichen Vorgaben und den praktischen Anforderungen entsprechen.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fachlich-konzeptionelle Erarbeitung der Module 1-9 im Rahmen der Neukonzeption der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung - HVE (2009)
Referenznummer: VV-2026-0003
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist eine fachlich-konzeptionelle Leistung zur inhaltlichen Erarbeitung sowie zur methodischen und redaktionellen Ausgestaltung von...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist eine fachlich-konzeptionelle Leistung zur inhaltlichen Erarbeitung sowie zur methodischen und redaktionellen Ausgestaltung von vorgegebenen Modulen für die Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE). Die HVE dienen als Leitfaden zur praktischen Anwendung der Eingriffsregelung in Brandenburg nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz und sind als Vollzugshinweise strukturiert. Die Leistung umfasst die vollständige inhaltliche Ausarbeitung aller zugehörigen Teil- und Untermodule der jeweilig aufgerufenen Module. Die Modultexte sollen so entwickelt werden, dass sie eine praktische und nachvollziehbare Anwendung der Eingriffsregelung ermöglichen. Sie müssen klar strukturiert und vollzugstauglich sein und den relevanten fachlichen und rechtlichen Anforderungen gerecht werden. Der Leistungsgegenstand umfasst sowohl die inhaltliche Erarbeitung der Module als auch deren methodische Aufbereitung und redaktionelle Integration in die vorgegebene Gesamtstruktur der HVE. Ziel der Vergabe ist die Erstellung fachlich belastbarer, rechtlich konsistenter und redaktionell abgestimmter Modultexte, die nahtlos in den Gesamtleitfaden integriert werden. Das Leistungsergebnis besteht in klar strukturierten, vollzugstauglichen Leitfadenbestandteilen mit eindeutig definiertem Inhalt und Umfang. Im Jahr 2026 sind die Module 3 und 4 verbindlich zu bearbeiten. Die Module 2, 6, 7 und 9 im Jahr 2027, die Module 1 ,5, 8 und die Endredaktion im Jahr 2028 und die Schulung im Jahr 2029 sind als Optionen ausgestaltet und können nach schriftlicher Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber beauftragt werden. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Module und Leistungspunkte besteht nicht. Die Laufzeit des Vertrages endet am 31.12.2026 und verlängert sich bei im Falle der Beauftragung der optionalen Leistungen entsprechend. Modul 1 "Rechtliche Grundlagen und Systematik" (M1.1-M1.4) Modul 2 "Eingriffstatbestand und Rechtsfolgen" (M2.1-M2.4) Modul 3 "Vermeidung, Ausgleich & Ersatz" (M3.1-M3.8) Modul 4 "Unterlagen, Methodik & Dokumentation" (M4.1-M4.7) Modul 5 "Bezüge zu anderen Instrumenten" (M5.1-M5.9) Modul 6 "Umsetzung, Sicherung und Pflege" (M6.1-M6.5) Modul 7 "Ersatzzahlung" (M7.1-M7.4) Modul 8 "Flächenpools und Bevorratung von Maßnahmen" (M8.1-M8.3) Modul 9 "Beispiele für die Anwendung der HVE für bestimmte Vorhabentypen" (M9.1-M9.9) Ein weiterer Bestandteil der Bearbeitung sind Abstimmungen mit dem Auftraggeber sowie anderen relevanten Akteuren, wie Naturschutzbehörden und Fachabteilungen des MLEUV. Diese Abstimmungen sollen sicherstellen, dass alle Modulinhalte den rechtlichen Vorgaben und den praktischen Anforderungen entsprechen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gutachterische Tätigkeit📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Von den insgesamt neun Modulen werden im Jahr 2026 zwei Module verbindlich beauftragt; die weiteren sieben Module sind als einzeln zu kalkulierende Optionen...”
Beschreibung der Beschaffung
Von den insgesamt neun Modulen werden im Jahr 2026 zwei Module verbindlich beauftragt; die weiteren sieben Module sind als einzeln zu kalkulierende Optionen ausgestaltet, auf deren Beauftragung kein Anspruch besteht, die jedoch mit einer Vorlaufzeit von jeweils zwei Monaten innerhalb der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich durch den Auftraggeber beauftragt werden. Im Jahr 2026 sind die Module 3 und 4 verbindlich zu bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Fassung der §§ 13 bis 18 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der §§ 6 und 7 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes. Zu beachten ist ferner die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg. Sofern sich im Zuge aktueller Gesetzgebungsaktivitäten Änderungen der Rechtslage ergeben, ist eine entsprechende Anpassung der Ausarbeitung vorzunehmen. Als Grundlagen der Bearbeitung sind verbindlich heranzuziehen: - die HVE in der Fassung von 2009 - das Gutachten zur Analyse, Bewertung und Systematisierung des Änderungsbedarfs der HVE (2009), erstellt von Fugmann Janotta Partner aus dem Jahr 2025 (welches zu Vertragsbeginn überreicht wird) - vorgegebene Gliederungsstruktur der zukünftigen HVE - die zum jeweiligen Bearbeitungszeitpunkt geltende Gesetzeslage einschließlich einschlägiger Rechtsprechung - der aktuelle Methodenstandard. Sämtliche Inhalte sind durchgängig und konsistent auf der Grundlage der verbal-argumentativen Methodik zu erarbeiten. Der Bezug zu den jeweils betroffenen Schutzgütern ist sowohl bei der Beschreibung von Beeinträchtigungen als auch bei der Herleitung und Ausgestaltung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen herzustellen. Bearbeitung 2026 - Modul 3 "Vermeidung, Ausgleich & Ersatz" (M3.1-M3.8) - Modul 4 "Unterlagen, Methodik & Dokumentation" (M4.1-M4.7) Für die Bearbeitung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen verbindlich zu verwenden. Dies sind insbesondere: - das Gutachten von Fugmann Janotta Partner (2025) - die Fassung der HVE aus dem Jahr 2009 - Hinweise aus der Vollzugspraxis - Arbeitshilfe Betriebsintegrierte Kompensation - Beiträge anderer Fachabteilungen des MLEUV - einschlägige Regelungen und Vollzugshinweise anderer Bundesländer Die Unterlagen werden vollständig durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat diese Unterlagen fachlich auszuwerten und in der Bearbeitung sachgerecht zu berücksichtigen. Sofern bei der Bearbeitung der einzelnen Module vorgeschlagene Beispiele aus dem Gutachten von Fugmann Janotta Partner aus Dokumenten anderer Bundesländer bzw. der Bundeskompensationsverordnung angewandt bzw. adaptiert werden, ist die vorherige Bestätigung des Auftraggebers erforderlich. Eine Anpassung der verbindlich vorgegebenen Gliederungsstruktur bedarf der vorherigen Bestätigung durch den Auftraggeber. Für detaillierte Beschreibungen der Module siehe Vergabeunterlagen Teil B - LeistungsVZ Nr. 2 und 3.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die in den Vergabeunterlagen Teil A...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) zu stellen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieteranfragen und Hinweise auf Unklarheiten sind bis spätestens 6 (sechs) Tage vor Angebotsfrist zu stellen. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Bieter führen. Auf die "Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" sowie die "Information nach § 7 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 11 Abs. 3 VgV" wird hingewiesen.
Leistungsort ist das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (NUTS-Code DE4) in Potsdam sowie der Firmensitz des Bewerbers.
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Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Module 2, 6, 7 und 9 im Jahr 2027 sowie die Module 1, 5 ,8 und die Endredaktion im Jahr 2028, die Schulungen im Jahr 2029 und ein Fachgespräch vor einem...”
Beschreibung der Optionen
Die Module 2, 6, 7 und 9 im Jahr 2027 sowie die Module 1, 5 ,8 und die Endredaktion im Jahr 2028, die Schulungen im Jahr 2029 und ein Fachgespräch vor einem Gremium können bedarfsabhängig innerhalb der entsprechend verlängerten Vertragslaufzeit beauftragt werden und sind im Preisangebot einzukalkulieren. Die Bearbeitung der Module erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Fassung der §§ 13 bis 18 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der §§ 6 und 7 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes. Zu berücksichtigen sind ferner die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Sofern sich im Zuge aktueller Gesetzgebungsaktivitäten Änderungen der Rechtslage ergeben, ist eine entsprechende Anpassung der Ausarbeitung vorzunehmen. Als Grundlagen der Bearbeitung sind verbindlich heranzuziehen: - die HVE in der Fassung von 2009 - das Gutachten zur Analyse, Bewertung und Systematisierung des Änderungsbedarfs der HVE (2009), erstellt von Fugmann Janotta Partner aus dem Jahr 2025 - die zum jeweiligen Bearbeitungszeitpunkt geltende Gesetzeslage einschließlich einschlägiger Rechtsprechung - der aktuelle Methodenstandard Sämtliche Inhalte sind durchgängig und konsistent auf der Grundlage der verbal-argumentativen Methodik zu erarbeiten. Der Bezug zu den jeweils betroffenen Schutzgütern ist sowohl bei der Beschreibung von Beeinträchtigungen als auch bei der Herleitung und Ausgestaltung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen herzustellen. Eine Beauftragung dieser optionalen Leistungen erfolgt ausschließlich auf ausdrückliche schriftliche Erklärung des Auftraggebers; ein Anspruch auf deren Beauftragung besteht nicht. Die Kalkulation muss sämtliche Schritte wie Vorbereitung, Abstimmung und Durchführung der jeweiligen Leistungen umfassen. Eine Bearbeitung der optionalen Leistungen erfolgt bei Bedarf in den folgenden Jahren: 2027: - Modul 2 "Eingriffstatbestand und Rechtsfolgen" (M2.1-M2.4) - Modul 6 "Umsetzung, Sicherung und Pflege" (M6.1-M6.5) - Modul 7 "Ersatzzahlung" (M7.1-M7.4) - Modul 9 "Beispiele für die Anwendung der HVE für bestimmte Vorhabentypen" (M9.1-M9.9) 2028: - Modul 1 "Rechtliche Grundlagen und Systematik" (M1.1-M1.4) - Modul 5 "Bezüge zu anderen Instrumenten" (M5.1-M5.9) - Modul 8 "Flächenpools und Bevorratung von Maßnahmen" (M8.1-M8.3) - Endredaktion 2029: - Schulungen Bislang ohne zeitliche Festlegung: - Fachgespräch vor einem Gremium Alle Module sind jeweils gesondert und vollständig zu kalkulieren. Für die Bearbeitung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen verbindlich zu verwenden. Hierzu zählen insbesondere: - das Gutachten von Fugmann Janotta Partner (2025) - die Fassung der HVE aus dem Jahr 2009 - Hinweise aus der Vollzugspraxis - Beiträge anderer Fachabteilungen des MLEUV - einschlägige Regelungen und Vollzugshinweise anderer Bundesländer Die Unterlagen werden vollständig durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat diese Unterlagen fachlich auszuwerten und in der Bearbeitung sachgerecht zu berücksichtigen. Sofern bei der Bearbeitung der einzelnen Module vorgeschlagene Beispiele aus dem Gutachten von Fugmann Janotta Partner aus Dokumenten anderer Bundesländer bzw. der Bundeskompensationsverordnung angewandt bzw. adaptiert werden, ist die vorherige Bestätigung mit dem Auftraggeber erforderlich.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-26 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-26 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, eingetragen ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, eingetragen ist oder auf andere Weise den Beruf erlaubt ausüben darf. Bei freiberuflich tätigen Personen im Sinne von § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG wird auch der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, Kammer oder dergleichen oder der Nachweis der Meldung der steuerpflichtigen Leistungen beim zuständigen Finanzamt als gleichwertig anerkannt. Von Bewerbern aus anderen EUMitgliedstaaten ist eine Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung eines in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU1 aufgeführten Berufs- oder Handelsregister beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über EUR 3.000.000 EUR für Personenschäden und über EUR 1.000.000 EUR für Sachschäden bei einem in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über EUR 3.000.000 EUR für Personenschäden und über EUR 1.000.000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen ausweisen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Berufshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als zwölf Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen. Von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Führungskräfte im Unternehmen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über den Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorstellung der personellen Ressourcen sowie der Qualifikation der vorgesehenen Bearbeiter insbesondere der projektleitenden Mitarbeiter”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe der Fachkräfte oder der Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis, dass der Bieter über ausreichend qualifiziertes Personal verfügt, um auch bei Ausfall einzelner Bearbeiter die Leistung qualitäts- und fachgerecht...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis, dass der Bieter über ausreichend qualifiziertes Personal verfügt, um auch bei Ausfall einzelner Bearbeiter die Leistung qualitäts- und fachgerecht erbringen zu können (Nachweis: Eigenerklärung).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis von in den letzten fünf Jahren erbrachten Aufträge im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, insbesondere der Erstellung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis von in den letzten fünf Jahren erbrachten Aufträge im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, insbesondere der Erstellung von Konzepten und Methoden sowie der Beratung in Planungen und Genehmigungsverfahren.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen im Bereich der inhaltlichen und methodischen Aufbereitung komplexer fachlicher und rechtlicher Sachverhalte der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen im Bereich der inhaltlichen und methodischen Aufbereitung komplexer fachlicher und rechtlicher Sachverhalte der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vorliegen der Eignungskriterien sowie Ausfüllen der erforderlichen Eigenerklärungen.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY8HNVX#
Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY8HNVX#
Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) zu stellen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieteranfragen und Hinweise auf Unklarheiten sind bis spätestens 6 (sechs) Tage vor Angebotsfrist zu stellen. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Bieter führen. Auf die "Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" sowie die "Information nach § 7 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 11 Abs. 3 VgV" wird hingewiesen.
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Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mweke.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331-8661719📞
Fax: +49 331-8661652 📠
URL: https://mweke.brandenburg.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: 12-121096894462690-69
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: haivan.nguyen@mleuv.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331-8667232📞
URL: https://mleuv.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammerzustellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 079-277827 (2026-04-22)