Fachplanerleistungen für die Objektplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke des Parks am Packereigrabens und der SPE-Fläche, Wohnsiedlung Cité Foch in Berlin-Reinickendorf - VOEK 179-26

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Planung Flächenherrichtung, Fachgutachterleistungen, Laboruntersuchung, Feldarbeiten

Deadline

Deadline 2026-07-08

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fachplanerleistungen für die Objektplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke des Parks am Packereigrabens und der SPE-Fläche, Wohnsiedlung Cité Foch in Berlin-Reinickendorf - VOEK 179-26
Referenznummer: VOEK 179-26
Kurze Beschreibung:
Planung Flächenherrichtung, Fachgutachterleistungen, Laboruntersuchung, Feldarbeiten
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: VOEK 179-26
Titel: Fachplanerleistungen für die Objektplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke des Parks am Packereigrabens und der SPE-Fläche, Wohnsiedlung Cité Foch in Berlin-Reinickendorf
Menge: 1
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Postleitzahl: 13469 Berlin-Reinickendorf
Stadt: Park am Packereigraben, Wohnsiedlung Cité Foch
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-10 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Beschreibung
Stadt: Wohnsiedlung Cité Foch in Berlin-Reinickendorf

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-08 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-08 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-08 09:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-01 📅
Zusätzliche Informationen:
Es werden bis auf die leistungsbezogenen Unterlagen (Preis) alle Unterlagen nachgefordert.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens). 2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben 3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB 4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbes/Bieters zu Russland. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solche Unternehmen als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf dies zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die Anlage B-03 "Eignungskriterien" Punkt 3 auszufüllen und zusammen mit dem Angebot vor Ablauf der Angebotsfrist, mit dem Angebot einzureichen. 5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG 6. Falls zutreffend: Erklärung Berwerber-/Bietergemeinschaft gemäß Anlage B-03 sowie B-05 "Bietergemeinschaftserklärung" 7. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen/Eignungsleihe gemäß Anlage B-06 8. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betreibshaftpflichversicherung. Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtsverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 2,0 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie 1,0 Mio Euro für Vermögensschäden, sowie 1,0 Mio. Euro für sonstige Schäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. 9. Erklärung über den Umsatz Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. -Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Erklärung seit weann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungart tätig ist - Nachweis Beschäftigtenanzahl des gesamten Unternehmens - Nachweis Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart - Nachweis Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart - Nachweis Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart 3. Angaben zu den Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindestens nahekommt. Die Referenzen müssen dim technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe: §§ 123, 124 GWB, Bewerberauskunft (bspw. Eigenerklärung Russland-Bezug), Nichterfüllung der Mindestanforderungen in Anlage_A-02 i.V.m. Anlage_B-02

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Nationale Registrierungsnummer: 0204: <991-80032-33>
Abteilung: Voek
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Verdingungsstelle
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
Telefon: +49 1511 1528334 📞
URL: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.evergabe-online.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=864870 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=864870 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t: 0228 9499 0
Postleitzahl: Kaiser Friedrich Straße 16
Postort: Vergabekammern des Bundes
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammern des Bundes
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 105-378878 (2026-06-02)