Die Stadt Bebra beabsichtigt die Fachplanungsleistungen für Frei- und Verkehrsanlagen für den Neubau eines Familienzentrums mit Kita, Begegnungsstätte/Cafeteria, Familienbüro, Bücherei und Seminarräumen zu beauftragen. In diesem Verfahren sollen die Leistungsphasen 5-9 aus den Leistungsbild Freianlagen und Verkehrsanlagen vergeben werden. Die Kosten für die Freianlagen/Verkehrsanlagen werden mit ca. 2,2 Mio. EUR veranschlagt. Die Außenanlagen für Kita und Krippe sind mit ca. 2.000 m² sowie Verkehrs- und Stellplatzflächen mit ca. 2.500 m² vorgesehen. Die Planung soll modellbasiert erfolgen, so dass ein Datenaustausch zwischen den Planungsbeteiligten per IFC Schnittstelle erfolgen kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-09-15.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fachplanung Freianlagen/Verkehrsanlagen - Familienzentrum Begegnungsstätte Göttinger Bogen
Referenznummer: 049-22
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bebra beabsichtigt die Fachplanungsleistungen für Frei- und Verkehrsanlagen für den Neubau eines Familienzentrums mit Kita, Begegnungsstätte/Cafeteria, Familienbüro, Bücherei und Seminarräumen zu beauftragen. In diesem Verfahren sollen die Leistungsphasen 5-9 aus den Leistungsbild Freianlagen und Verkehrsanlagen vergeben werden. Die Kosten für die Freianlagen/Verkehrsanlagen werden mit ca. 2,2 Mio. EUR veranschlagt. Die Außenanlagen für Kita und Krippe sind mit ca. 2.000 m² sowie Verkehrs- und Stellplatzflächen mit ca. 2.500 m² vorgesehen. Die Planung soll modellbasiert erfolgen, so dass ein Datenaustausch zwischen den Planungsbeteiligten per IFC Schnittstelle erfolgen kann.
Die Stadt Bebra beabsichtigt die Fachplanungsleistungen für Frei- und Verkehrsanlagen für den Neubau eines Familienzentrums mit Kita, Begegnungsstätte/Cafeteria, Familienbüro, Bücherei und Seminarräumen zu beauftragen. In diesem Verfahren sollen die Leistungsphasen 5-9 aus den Leistungsbild Freianlagen und Verkehrsanlagen vergeben werden. Die Kosten für die Freianlagen/Verkehrsanlagen werden mit ca. 2,2 Mio. EUR veranschlagt. Die Außenanlagen für Kita und Krippe sind mit ca. 2.000 m² sowie Verkehrs- und Stellplatzflächen mit ca. 2.500 m² vorgesehen. Die Planung soll modellbasiert erfolgen, so dass ein Datenaustausch zwischen den Planungsbeteiligten per IFC Schnittstelle erfolgen kann.
Postleitzahl: 36179
Stadt: Bebra
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hersfeld-Rotenburg
🏙️
Dauer: 24 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Option auf Beauftragung der Leistungsphasen: - 9 nach stufenweisem Abruf durch die Auftraggeberin.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Organisationskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Planungsphase
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsgezogenes Konzept zum Ablauf der Baudurchführungsphase
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-16 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt. Die Eröffnung der Angebote wird elektronisch durchgeführt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt. Die Eröffnung der Angebote wird elektronisch durchgeführt.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-09 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Siehe § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung, in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Spezifischer Jahresumsatz
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
siehe §§ 123, 124 GWB (Weitere Details ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.)
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0KM8CA#
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht enthält in § 160 Abs. 3 GWB Präklusionsvorschriften für Nachprüfungsverfahren, die unbedingt zu beachten sind: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht enthält in § 160 Abs. 3 GWB Präklusionsvorschriften für Nachprüfungsverfahren, die unbedingt zu beachten sind: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 180-641713 (2026-09-15)