Maßnahmennummer: B14H C150910501 Bezeichnung d. Maßnahme: Energetische Fassadensanierung (=Fensteraustausch) Geb. W Vergabenummer: 26-014417 Die Hochschule München plant eine energetische Fassadensanierung eines Bestandsgebäudes (W- Bau) aus dem Jahr 1954 am Stammgelände der Hochschule München. Die energetische Fassadensanierung wird aller Voraussicht nach durch Mittel der Europäischen Union gefördert (EFRE-Förderung, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung). Es handelt sich um einen Sonderbau gem. Art. 2 Abs. 4 BayBO. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Fenster des W-Baus sind marode und müssen ausgetauscht werden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (Hochbau) wurde die energetische Sanierung der Fenster vorab untersucht. Dabei wurde eine umfangreiche Bestandsaufnahme erstellt, Abstimmungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege geführt, Bauphysikalische Berechnungen erstellt (Wärmebrückenberechnung, Hygrothermische Simulation). Für die energetische Sanierung der Fenster ist im Untergeschoss eine Innendämmung an den Außenwänden herzustellen. Heizungs- Sanitär- und Lüftungsbauteile, Steigleitungen sowie Trinkwasserhauseinführung stehen im Bereich der vorgesehenen Innendämmung im Weg. Um hier eine Innendämmung zu ermöglichen, sind diese zu demontieren, umzulegen bzw. neu auszuführen. Die bestehenden Heizkörper, größtenteils Stahlröhrenradiatoren sollen in dem Zuge sowie aufgrund von Roststellen erneuert werden. Dies wurde vorab im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (TGA-M) untersucht. Die Planungsaufgabe besteht darin, die erforlerlichen Demontagen, sowie die Neuinstallation für die erforderlichen Bereiche zu planen. Die bestehende Heizungszentrale bleibt, sofern nicht erforderlich, hiervon unberührt. Lage und Beschaffenheit des Baugrundstückes Der W-Bau befindet sich am Stammgelände der Hochschule München in der Lothstr. 21 auf dem Flurstück Nr. 472/304 der Gemarkung Schwabing. Eigentümer ist der Freistaat Bayern. Das Gebäude ist ein dreigeschossiger (UG, EG, OG), langgestreckter Satteldachbau mit einer Länge von ca. 81 m und einer Breite von ca. 15 m. Davor befindet sich ein erdgeschossiger Flachdachbau als Nebengebäude (UG, EG) mit einer Länge von 13 m und einer Breite von 14 m. Beide Gebäude sind optisch einheitlich in hellbraunen Sichtziegeln gestaltet. Der Satteldachbau ist aus einer Stahlbetonkonstruktion mit einem Massivbauanteil ausgeführt. Die Konstruktion ist an der Fassade ablesbar. Den östlichen Gebäudeteil mit dem großen, verglasten Eingang bestimmt eine Ziegellochfassade. Vorgezogene Betonelemente fassen hier die hellblauen Fensterrahmen mit zweiflügeligen Fenstern und Unterlichtern sowie einzelnen Brüstungsgittern. Der westliche, längere Gebäudeteil mit gering vorgezogenem Kopfteil und abgegrabenem Untergeschoss wird durch die sichtbare Stahlkonstruktion rhythmisiert. Die hier dreiflügeligen Fenster mit Unterlichtern sind auszutauschen; sie nehmen jeweils die Breite des Stützenrasters ein. Die Giebelseiten des Gebäudes werden im obersten Geschoss durch ein geschosshohes, von Betonelementen schmal gegliedertes Fenster betont. Sie sind nicht Teil dieser Vergabe. Das Gebäude hat einen Dachstuhl aus Stahlbeton. Im Innern ist das Gebäude entlang eines langen Mittelflures organisiert. Dem Stützenraster entsprechend erstrecken sich die Räume über ein, zwei oder drei Achsen. Der Eingangsbereich mit dem Haupttreppenhaus sowie das Sekundärtreppenhaus im westlichen Gebäudeteil sind gestalterisch ausgearbeitet. Das repräsentative Haupttreppenhaus mit filigranem Metallgeländer hat ein dreigeschossiges Nordfenster. Das zweiläufige Sekundärtreppenhaus aus Stahlbeton mit aufgerauter Oberfläche hat einen trapezförmigen Zuschnitt. An das Gebäude schließt mit einem überdachten Durchgang der vorgerückte Flachdachbau des ehemaligen Pförtnerhauses an, in dem früher eine Wohnung und Garagen untergebracht waren. Das Gebäude ist in Betrieb und wird von der Hochschule München genutzt. Daher muss eine Sanierung im Laufenden Betrieb erfolgen. Der W-Bau umfasst eine BGF von rund 5.500 m² und einen BRI von rund 17.500 m³. Die NUF liegt bei rund 2.700 m². Es sind rund 140 Fenster zu sanieren (ca. 4 verschiedene Typen; ausgenommen Treppenräume) und rund 400 m² Wärmedämmputz im UG aufzubringen. Zusätzliche Angaben zur Fachplanung TGA Die Heizkörper im W-Bau der Hochschule befinden sich größtenteils in den Nischen der bestehenden Fenster. Im EG und OG liegen diese mit einem geringen Wandabstand in der Fensternische. Im UG sind die Heizkörper im südlichen Gebäudeteil größtenteils erneuert. Der nördliche Gebäudeteil muss neu installiert werden. Dazu sind auch Arbeiten an der Verrohrung und Geschossverteilung erforderlich. Im Bereich der Fenster verlaufen in allen Geschossen elektrische Leitungen. In einigen Teilen sind diese als direkt vorgesetzter Brüstungskanal ausgefürt, in manchen Teilen verläuft der Brüstungskanal mit größerem Abstand vor den Fenstern (UG). Im OG verlaufen die Kabelkanäle teilweise im Bereich des Bodens. In einigen Bereichen sind Anpassungsarbeiten an der Elektroinstallation erforderlich (Demontage Brüstungskanäle, Wiedermontage). Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden A_26-014417_Aufgabenbeschreibung. Es werden Leistungen - Grundleistungen- des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für Leistungsphase 1-8 in Honorarzone II (Basishonorarsatz) vergeben. Es ist keine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Siehe hierzu alle Informationen in 26-014417_VII-11-H_Vertrag im Ordner Vertrag und Anlagen zum Vertrag.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fachplanung Technische Ausruestung M
Referenznummer: 26-014417
Kurze Beschreibung:
Maßnahmennummer:
B14H C150910501
Bezeichnung d. Maßnahme:
Energetische Fassadensanierung (=Fensteraustausch) Geb. W
Vergabenummer: 26-014417
Die Hochschule München plant eine energetische Fassadensanierung eines Bestandsgebäudes (W-
Bau) aus dem Jahr 1954 am Stammgelände der Hochschule München. Die energetische Fassadensanierung wird aller Voraussicht nach durch Mittel der Europäischen Union gefördert (EFRE-Förderung, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung). Es handelt sich um einen Sonderbau gem. Art. 2 Abs. 4 BayBO. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Die Fenster des W-Baus sind marode und müssen ausgetauscht werden. Im Rahmen einer
Machbarkeitsstudie (Hochbau) wurde die energetische Sanierung der Fenster vorab untersucht. Dabei wurde eine umfangreiche Bestandsaufnahme erstellt, Abstimmungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege geführt, Bauphysikalische Berechnungen erstellt (Wärmebrückenberechnung, Hygrothermische Simulation).
Für die energetische Sanierung der Fenster ist im Untergeschoss eine Innendämmung an den Außenwänden herzustellen. Heizungs- Sanitär- und Lüftungsbauteile, Steigleitungen sowie Trinkwasserhauseinführung stehen im Bereich der vorgesehenen Innendämmung im Weg. Um hier eine Innendämmung zu ermöglichen, sind diese zu demontieren, umzulegen bzw. neu auszuführen. Die bestehenden Heizkörper, größtenteils Stahlröhrenradiatoren sollen in dem Zuge sowie aufgrund von Roststellen erneuert werden. Dies wurde vorab im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (TGA-M) untersucht. Die Planungsaufgabe besteht darin, die erforlerlichen Demontagen, sowie die Neuinstallation für die erforderlichen Bereiche zu planen. Die bestehende Heizungszentrale bleibt, sofern nicht erforderlich, hiervon unberührt.
Lage und Beschaffenheit des Baugrundstückes
Der W-Bau befindet sich am Stammgelände der Hochschule München in der Lothstr. 21 auf dem
Flurstück Nr. 472/304 der Gemarkung Schwabing. Eigentümer ist der Freistaat Bayern.
Das Gebäude ist ein dreigeschossiger (UG, EG, OG), langgestreckter Satteldachbau mit einer Länge
von ca. 81 m und einer Breite von ca. 15 m. Davor befindet sich ein erdgeschossiger Flachdachbau als Nebengebäude (UG, EG) mit einer Länge von 13 m und einer Breite von 14 m. Beide Gebäude sind optisch einheitlich in hellbraunen Sichtziegeln gestaltet.
Der Satteldachbau ist aus einer Stahlbetonkonstruktion mit einem Massivbauanteil ausgeführt. Die
Konstruktion ist an der Fassade ablesbar. Den östlichen Gebäudeteil mit dem großen, verglasten
Eingang bestimmt eine Ziegellochfassade. Vorgezogene Betonelemente fassen hier die hellblauen
Fensterrahmen mit zweiflügeligen Fenstern und Unterlichtern sowie einzelnen Brüstungsgittern. Der
westliche, längere Gebäudeteil mit gering vorgezogenem Kopfteil und abgegrabenem Untergeschoss
wird durch die sichtbare Stahlkonstruktion rhythmisiert. Die hier dreiflügeligen Fenster mit Unterlichtern sind auszutauschen; sie nehmen jeweils die Breite des Stützenrasters ein.
Die Giebelseiten des Gebäudes werden im obersten Geschoss durch ein geschosshohes, von
Betonelementen schmal gegliedertes Fenster betont. Sie sind nicht Teil dieser Vergabe.
Das Gebäude hat einen Dachstuhl aus Stahlbeton.
Im Innern ist das Gebäude entlang eines langen Mittelflures organisiert. Dem Stützenraster
entsprechend erstrecken sich die Räume über ein, zwei oder drei Achsen. Der Eingangsbereich mit
dem Haupttreppenhaus sowie das Sekundärtreppenhaus im westlichen Gebäudeteil sind gestalterisch ausgearbeitet. Das repräsentative Haupttreppenhaus mit filigranem Metallgeländer hat ein dreigeschossiges Nordfenster. Das zweiläufige Sekundärtreppenhaus aus Stahlbeton mit aufgerauter Oberfläche hat einen trapezförmigen Zuschnitt.
An das Gebäude schließt mit einem überdachten Durchgang der vorgerückte Flachdachbau des
ehemaligen Pförtnerhauses an, in dem früher eine Wohnung und Garagen untergebracht waren.
Das Gebäude ist in Betrieb und wird von der Hochschule München genutzt. Daher muss eine
Sanierung im Laufenden Betrieb erfolgen.
Der W-Bau umfasst eine BGF von rund 5.500 m² und einen BRI von rund 17.500 m³. Die NUF liegt bei rund 2.700 m². Es sind rund 140 Fenster zu sanieren (ca. 4 verschiedene Typen; ausgenommen
Treppenräume) und rund 400 m² Wärmedämmputz im UG aufzubringen.
Zusätzliche Angaben zur Fachplanung TGA
Die Heizkörper im W-Bau der Hochschule befinden sich größtenteils in den Nischen der bestehenden
Fenster. Im EG und OG liegen diese mit einem geringen Wandabstand in der Fensternische. Im UG
sind die Heizkörper im südlichen Gebäudeteil größtenteils erneuert. Der nördliche Gebäudeteil muss
neu installiert werden. Dazu sind auch Arbeiten an der Verrohrung und Geschossverteilung
erforderlich.
Im Bereich der Fenster verlaufen in allen Geschossen elektrische Leitungen. In einigen Teilen sind
diese als direkt vorgesetzter Brüstungskanal ausgefürt, in manchen Teilen verläuft der Brüstungskanal mit größerem Abstand vor den Fenstern (UG). Im OG verlaufen die Kabelkanäle teilweise im Bereich des Bodens. In einigen Bereichen sind Anpassungsarbeiten an der Elektroinstallation erforderlich (Demontage Brüstungskanäle, Wiedermontage).
Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden
A_26-014417_Aufgabenbeschreibung.
Es werden Leistungen - Grundleistungen- des Leistungsbildes
Fachplanung Technische Ausrüstung
für Leistungsphase 1-8
in Honorarzone II (Basishonorarsatz) vergeben.
Es ist keine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Siehe hierzu alle Informationen in 26-014417_VII-11-H_Vertrag im Ordner Vertrag und Anlagen zum Vertrag.
Maßnahmennummer:
B14H C150910501
Bezeichnung d. Maßnahme:
Energetische Fassadensanierung (=Fensteraustausch) Geb. W
Vergabenummer: 26-014417
Die Hochschule München plant eine energetische Fassadensanierung eines Bestandsgebäudes (W-
Bau) aus dem Jahr 1954 am Stammgelände der Hochschule München. Die energetische Fassadensanierung wird aller Voraussicht nach durch Mittel der Europäischen Union gefördert (EFRE-Förderung, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung). Es handelt sich um einen Sonderbau gem. Art. 2 Abs. 4 BayBO. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Die Fenster des W-Baus sind marode und müssen ausgetauscht werden. Im Rahmen einer
Machbarkeitsstudie (Hochbau) wurde die energetische Sanierung der Fenster vorab untersucht. Dabei wurde eine umfangreiche Bestandsaufnahme erstellt, Abstimmungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege geführt, Bauphysikalische Berechnungen erstellt (Wärmebrückenberechnung, Hygrothermische Simulation).
Für die energetische Sanierung der Fenster ist im Untergeschoss eine Innendämmung an den Außenwänden herzustellen. Heizungs- Sanitär- und Lüftungsbauteile, Steigleitungen sowie Trinkwasserhauseinführung stehen im Bereich der vorgesehenen Innendämmung im Weg. Um hier eine Innendämmung zu ermöglichen, sind diese zu demontieren, umzulegen bzw. neu auszuführen. Die bestehenden Heizkörper, größtenteils Stahlröhrenradiatoren sollen in dem Zuge sowie aufgrund von Roststellen erneuert werden. Dies wurde vorab im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (TGA-M) untersucht. Die Planungsaufgabe besteht darin, die erforlerlichen Demontagen, sowie die Neuinstallation für die erforderlichen Bereiche zu planen. Die bestehende Heizungszentrale bleibt, sofern nicht erforderlich, hiervon unberührt.
Lage und Beschaffenheit des Baugrundstückes
Der W-Bau befindet sich am Stammgelände der Hochschule München in der Lothstr. 21 auf dem
Flurstück Nr. 472/304 der Gemarkung Schwabing. Eigentümer ist der Freistaat Bayern.
Das Gebäude ist ein dreigeschossiger (UG, EG, OG), langgestreckter Satteldachbau mit einer Länge
von ca. 81 m und einer Breite von ca. 15 m. Davor befindet sich ein erdgeschossiger Flachdachbau als Nebengebäude (UG, EG) mit einer Länge von 13 m und einer Breite von 14 m. Beide Gebäude sind optisch einheitlich in hellbraunen Sichtziegeln gestaltet.
Der Satteldachbau ist aus einer Stahlbetonkonstruktion mit einem Massivbauanteil ausgeführt. Die
Konstruktion ist an der Fassade ablesbar. Den östlichen Gebäudeteil mit dem großen, verglasten
Eingang bestimmt eine Ziegellochfassade. Vorgezogene Betonelemente fassen hier die hellblauen
Fensterrahmen mit zweiflügeligen Fenstern und Unterlichtern sowie einzelnen Brüstungsgittern. Der
westliche, längere Gebäudeteil mit gering vorgezogenem Kopfteil und abgegrabenem Untergeschoss
wird durch die sichtbare Stahlkonstruktion rhythmisiert. Die hier dreiflügeligen Fenster mit Unterlichtern sind auszutauschen; sie nehmen jeweils die Breite des Stützenrasters ein.
Die Giebelseiten des Gebäudes werden im obersten Geschoss durch ein geschosshohes, von
Betonelementen schmal gegliedertes Fenster betont. Sie sind nicht Teil dieser Vergabe.
Das Gebäude hat einen Dachstuhl aus Stahlbeton.
Im Innern ist das Gebäude entlang eines langen Mittelflures organisiert. Dem Stützenraster
entsprechend erstrecken sich die Räume über ein, zwei oder drei Achsen. Der Eingangsbereich mit
dem Haupttreppenhaus sowie das Sekundärtreppenhaus im westlichen Gebäudeteil sind gestalterisch ausgearbeitet. Das repräsentative Haupttreppenhaus mit filigranem Metallgeländer hat ein dreigeschossiges Nordfenster. Das zweiläufige Sekundärtreppenhaus aus Stahlbeton mit aufgerauter Oberfläche hat einen trapezförmigen Zuschnitt.
An das Gebäude schließt mit einem überdachten Durchgang der vorgerückte Flachdachbau des
ehemaligen Pförtnerhauses an, in dem früher eine Wohnung und Garagen untergebracht waren.
Das Gebäude ist in Betrieb und wird von der Hochschule München genutzt. Daher muss eine
Sanierung im Laufenden Betrieb erfolgen.
Der W-Bau umfasst eine BGF von rund 5.500 m² und einen BRI von rund 17.500 m³. Die NUF liegt bei rund 2.700 m². Es sind rund 140 Fenster zu sanieren (ca. 4 verschiedene Typen; ausgenommen
Treppenräume) und rund 400 m² Wärmedämmputz im UG aufzubringen.
Zusätzliche Angaben zur Fachplanung TGA
Die Heizkörper im W-Bau der Hochschule befinden sich größtenteils in den Nischen der bestehenden
Fenster. Im EG und OG liegen diese mit einem geringen Wandabstand in der Fensternische. Im UG
sind die Heizkörper im südlichen Gebäudeteil größtenteils erneuert. Der nördliche Gebäudeteil muss
neu installiert werden. Dazu sind auch Arbeiten an der Verrohrung und Geschossverteilung
erforderlich.
Im Bereich der Fenster verlaufen in allen Geschossen elektrische Leitungen. In einigen Teilen sind
diese als direkt vorgesetzter Brüstungskanal ausgefürt, in manchen Teilen verläuft der Brüstungskanal mit größerem Abstand vor den Fenstern (UG). Im OG verlaufen die Kabelkanäle teilweise im Bereich des Bodens. In einigen Bereichen sind Anpassungsarbeiten an der Elektroinstallation erforderlich (Demontage Brüstungskanäle, Wiedermontage).
Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden
A_26-014417_Aufgabenbeschreibung.
Es werden Leistungen - Grundleistungen- des Leistungsbildes
Fachplanung Technische Ausrüstung
für Leistungsphase 1-8
in Honorarzone II (Basishonorarsatz) vergeben.
Es ist keine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Siehe hierzu alle Informationen in 26-014417_VII-11-H_Vertrag im Ordner Vertrag und Anlagen zum Vertrag.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 26-014417
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 80335
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1)
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-16 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-16 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-06-16 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-10 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=298444
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung III.106.2 aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_26-014417_Bewertungsmatrix.
Des Studiums des Ingenieurwesens
im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung (Fachrichtung Versorgungstechnik oder vergleichbare Abschlüsse) tätig sind (mindestens dreijährige Berufserfahrung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau).
Es handelt sich bei allen o.g. und dem in der Bewertungsmatrix unter 4.1.1/4.1.2 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium. Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines
anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Des Studiums des Ingenieurwesens
im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung (Fachrichtung Versorgungstechnik oder vergleichbare Abschlüsse) tätig sind (mindestens dreijährige Berufserfahrung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau).
Es handelt sich bei allen o.g. und dem in der Bewertungsmatrix unter 4.1.1/4.1.2 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium. Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines
anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=298444
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung III.106.2 aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_26-014417_Bewertungsmatrix.
Ergänzend zu III.1. der Eigenerklärung –
Berufshaftpflichtversicherung:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 250.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Es handelt sich bei dem in der Bewertungsmatrix unter 4.2.4 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium.
Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ergänzend zu III.2 der Eigenerklärung – Jahresumsatz:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR brutto anzugeben.
Es handelt sich bei dem in der Bewertungsmatrix unter 4.2.2 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium.
Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ergänzend zu III.3 der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren: Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, die im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung (Studienabschluss der Fachrichtung Versorgungstechnik oder vergleichbare Abschlüsse) tätig sind.
Es handelt sich bei dem in der Bewertungsmatrix unter 4.3.5 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium.
Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ergänzend zu III.1. der Eigenerklärung –
Berufshaftpflichtversicherung:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 250.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Es handelt sich bei dem in der Bewertungsmatrix unter 4.2.4 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium.
Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ergänzend zu III.2 der Eigenerklärung – Jahresumsatz:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR brutto anzugeben.
Es handelt sich bei dem in der Bewertungsmatrix unter 4.2.2 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium.
Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ergänzend zu III.3 der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren: Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, die im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung (Studienabschluss der Fachrichtung Versorgungstechnik oder vergleichbare Abschlüsse) tätig sind.
Es handelt sich bei dem in der Bewertungsmatrix unter 4.3.5 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium.
Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=298444
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung III.106.2 aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_26-014417_Bewertungsmatrix.
Ergänzend zu IV.1. der Eigenerklärung – Referenzen:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren (vor dem Datum der Bekanntmachung dieser Vergabe) erbrachten, abgeschlossenen Dienstleistungen aufzulisten.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Bewerber die Leistungsphase 8 abgeschlossen hat. Abgeschlossen bedeutet, dass auch „Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel“ erfolgt ist und ein Abnahmeprotokoll für die Leistung des Bewerbers vorliegt. Wird das Datum nicht eingehalten, wird die Referenz nicht bewertet.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
− Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
− Daten (Erbringungszeitraum)
− Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
− Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsbild/er und Leistungsphase/n, Vertragsverhältnis).
Die detaillierten Anforderungen an die Eignungskriterien sind der Anlage B_Bewertungsmatrix_Eignung zu entnehmen. Die dort definierten Kriterien (insb. bzgl. der Referenzen) stehen gem. § 75 Abs. 4 VgV mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis.
Bei den in der Bewertungsmatrix unter 4.3.1 genannten Kriterien handelt es sich um Mindestkriterien.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist.
Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage
B_26-014417 _Bewertungsmatrix_Eignung.
Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage
C_26-014417_Referenzen TGA in erforderlicher Anzahl zu verwenden und zu nummerieren. Die Eintragung ist mittels Einfügen von Textfeldern möglich.
Über die Angaben in der Eigenerklärung III.106.2 und die dazu seitens des AG geforderten Erklärungen (C_26-014417_Referenzen TGA und III.15_Personaleinsatz) hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt.
Ergänzend zu IV.2. der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.4 der Eigenerklärung:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Ergänzend zu IV.5. der Eigenerklärung:
-entfällt-
Mindestforderungen gemäß § 46 VgV:
Es sind 2 Referenzen einzureichen und für die Bewertung eindeutig zu benennen („Referenz 1 bzw. 2“). Werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, werden nur die ersten 2 und eindeutig benannten Referenzen berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h. wird keine oder nur 1 Referenz eingereicht, kann entsprechend nachgefordert werden. Wird der Nachforderung nicht entsprochen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist.
Die folgenden Kriterien müssen in allen zwei Referenzen erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
- Leistungsbild abgedeckt (LPH 1-8 für alle Anlagengruppen)
Die folgenden Kriterien müssen in mind. 1 Referenz (jedoch nicht zwingend in derselben) erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
- Kosten der KG 400 nach DIN 276 ≥ 200.00 € brutto
- Honorarzone ≥ II für alle Anlagengruppen
- Bauen bei laufendem Betrieb
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix_Eignung unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h.
werden die o.g. Anforderungen an die eingereichten Referenzen nicht nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ergänzend zu IV.1. der Eigenerklärung – Referenzen:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren (vor dem Datum der Bekanntmachung dieser Vergabe) erbrachten, abgeschlossenen Dienstleistungen aufzulisten.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Bewerber die Leistungsphase 8 abgeschlossen hat. Abgeschlossen bedeutet, dass auch „Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel“ erfolgt ist und ein Abnahmeprotokoll für die Leistung des Bewerbers vorliegt. Wird das Datum nicht eingehalten, wird die Referenz nicht bewertet.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
− Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
− Daten (Erbringungszeitraum)
− Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
− Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsbild/er und Leistungsphase/n, Vertragsverhältnis).
Die detaillierten Anforderungen an die Eignungskriterien sind der Anlage B_Bewertungsmatrix_Eignung zu entnehmen. Die dort definierten Kriterien (insb. bzgl. der Referenzen) stehen gem. § 75 Abs. 4 VgV mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis.
Bei den in der Bewertungsmatrix unter 4.3.1 genannten Kriterien handelt es sich um Mindestkriterien.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist.
Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage
B_26-014417 _Bewertungsmatrix_Eignung.
Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage
C_26-014417_Referenzen TGA in erforderlicher Anzahl zu verwenden und zu nummerieren. Die Eintragung ist mittels Einfügen von Textfeldern möglich.
Über die Angaben in der Eigenerklärung III.106.2 und die dazu seitens des AG geforderten Erklärungen (C_26-014417_Referenzen TGA und III.15_Personaleinsatz) hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt.
Ergänzend zu IV.2. der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.4 der Eigenerklärung:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Ergänzend zu IV.5. der Eigenerklärung:
-entfällt-
Mindestforderungen gemäß § 46 VgV:
Es sind 2 Referenzen einzureichen und für die Bewertung eindeutig zu benennen („Referenz 1 bzw. 2“). Werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, werden nur die ersten 2 und eindeutig benannten Referenzen berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h. wird keine oder nur 1 Referenz eingereicht, kann entsprechend nachgefordert werden. Wird der Nachforderung nicht entsprochen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist.
Die folgenden Kriterien müssen in allen zwei Referenzen erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
- Leistungsbild abgedeckt (LPH 1-8 für alle Anlagengruppen)
Die folgenden Kriterien müssen in mind. 1 Referenz (jedoch nicht zwingend in derselben) erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
- Kosten der KG 400 nach DIN 276 ≥ 200.00 € brutto
- Honorarzone ≥ II für alle Anlagengruppen
- Bauen bei laufendem Betrieb
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix_Eignung unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h.
werden die o.g. Anforderungen an die eingereichten Referenzen nicht nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz,
Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen,
Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber
von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen. Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für
Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen 1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2. Variante,
auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht hat.
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz,
Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen,
Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber
von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen. Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für
Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen 1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2. Variante,
auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht hat.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Teilnahmeantrag besteht aus der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.2) und Nachweisen.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden und zur Zuordnung die Vergabenummer: 26-014417 anzugeben.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Teilnahmeantrag besteht aus der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.2) und Nachweisen.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden und zur Zuordnung die Vergabenummer: 26-014417 anzugeben.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 104-377590 (2026-06-01)