Das Mainfranken Theater Würzburg, ein Eigenbetrieb der Stadt Würzburg, führt derzeit das Bauvorhaben Sanierung und Erweiterung Mainfranken Theater Würzburg durch. Dieses gliedert sich in zwei Bauabschnitte. Im Sommer 2018 startete der Bauabschnitt 1. Dieser Bauabschnitt umfasst den Neubau eines Kopfgebäudes mit einer Spielstätte, genannt "Kleines Haus" (Theatersaal mit 330 Sitzplätzen), Foyerflächen, Ballettraum, Probebühnen und einer eigenständigen Gastronomie. Dieser Bauabschnitt befindet sich kurz vor der Fertigstellung. Die Eröffnung ist im Dezember 2023 geplant. Der im Sommer 2020 begonnene Bauabschnitt 2 umfasst die Sanierung und Erweiterung des vormaligen Bestandsgebäudes mit dem Großen Haus (Theatersaal mit ursprünglich 738 Sitzplätzen, mit Vollbühne und Orchestergraben) und Backstage-Bereich, dem ergänzenden Neubau eines Orchesterprobesaal und einer Kostümwerkstatt und weiteren Theaterfunktionsbereichen. Der Bauabschnitt 2 befindet sich aktuell im Rohbau. Mit der Fertigstellung des Rohbaus ist im Laufe des Jahr 2024 zu rechnen. Das Vertragsverhältnis mit dem für die Fachplanung Technische Ausrüstung verantwortlichen und zuvor mit allen Leistungsphasen beauftragten Ingenieurbüro wurde im Juli 2023 beendet, weshalb ein neues Büro für die verbleibende Fachplanung und Bauüberwachung/-betreuung der Technischen Ausrüstung gesucht wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-13.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: O024-23-002
Kurze Beschreibung:
Das Mainfranken Theater Würzburg, ein Eigenbetrieb der Stadt Würzburg, führt derzeit das Bauvorhaben Sanierung und Erweiterung Mainfranken Theater Würzburg durch. Dieses gliedert sich in zwei Bauabschnitte.
Im Sommer 2018 startete der Bauabschnitt 1. Dieser Bauabschnitt umfasst den Neubau eines Kopfgebäudes mit einer Spielstätte, genannt "Kleines Haus" (Theatersaal mit 330 Sitzplätzen), Foyerflächen, Ballettraum, Probebühnen und einer eigenständigen Gastronomie. Dieser Bauabschnitt befindet sich kurz vor der Fertigstellung. Die Eröffnung ist im Dezember 2023 geplant.
Der im Sommer 2020 begonnene Bauabschnitt 2 umfasst die Sanierung und Erweiterung des vormaligen Bestandsgebäudes mit dem Großen Haus (Theatersaal mit ursprünglich 738 Sitzplätzen, mit Vollbühne und Orchestergraben) und Backstage-Bereich, dem ergänzenden Neubau eines Orchesterprobesaal und einer Kostümwerkstatt und weiteren Theaterfunktionsbereichen. Der Bauabschnitt 2 befindet sich aktuell im Rohbau. Mit der Fertigstellung des Rohbaus ist im Laufe des Jahr 2024 zu rechnen.
Das Vertragsverhältnis mit dem für die Fachplanung Technische Ausrüstung verantwortlichen und zuvor mit allen Leistungsphasen beauftragten Ingenieurbüro wurde im Juli 2023 beendet, weshalb ein neues Büro für die verbleibende Fachplanung und Bauüberwachung/-betreuung der Technischen Ausrüstung gesucht wird.
Das Mainfranken Theater Würzburg, ein Eigenbetrieb der Stadt Würzburg, führt derzeit das Bauvorhaben Sanierung und Erweiterung Mainfranken Theater Würzburg durch. Dieses gliedert sich in zwei Bauabschnitte.
Im Sommer 2018 startete der Bauabschnitt 1. Dieser Bauabschnitt umfasst den Neubau eines Kopfgebäudes mit einer Spielstätte, genannt "Kleines Haus" (Theatersaal mit 330 Sitzplätzen), Foyerflächen, Ballettraum, Probebühnen und einer eigenständigen Gastronomie. Dieser Bauabschnitt befindet sich kurz vor der Fertigstellung. Die Eröffnung ist im Dezember 2023 geplant.
Der im Sommer 2020 begonnene Bauabschnitt 2 umfasst die Sanierung und Erweiterung des vormaligen Bestandsgebäudes mit dem Großen Haus (Theatersaal mit ursprünglich 738 Sitzplätzen, mit Vollbühne und Orchestergraben) und Backstage-Bereich, dem ergänzenden Neubau eines Orchesterprobesaal und einer Kostümwerkstatt und weiteren Theaterfunktionsbereichen. Der Bauabschnitt 2 befindet sich aktuell im Rohbau. Mit der Fertigstellung des Rohbaus ist im Laufe des Jahr 2024 zu rechnen.
Das Vertragsverhältnis mit dem für die Fachplanung Technische Ausrüstung verantwortlichen und zuvor mit allen Leistungsphasen beauftragten Ingenieurbüro wurde im Juli 2023 beendet, weshalb ein neues Büro für die verbleibende Fachplanung und Bauüberwachung/-betreuung der Technischen Ausrüstung gesucht wird.
Den interessierten Unternehmen werden neben den üblichen, frei abrufbaren Vergabeunterlagen (Vertragsentwurf, Leistungsbeschreibung, Formblätter, Bewerbungsbedingungen) Planungsunterlagen aus dem Bauvorhaben zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um schützenswerte Unterlagen des Bauherrn, die nur gegen Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zugänglich gemacht werden (§§ 5 Abs. 3, 41 Abs. 3 VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDY1CN4CZ3W
Den interessierten Unternehmen werden neben den üblichen, frei abrufbaren Vergabeunterlagen (Vertragsentwurf, Leistungsbeschreibung, Formblätter, Bewerbungsbedingungen) Planungsunterlagen aus dem Bauvorhaben zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um schützenswerte Unterlagen des Bauherrn, die nur gegen Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zugänglich gemacht werden (§§ 5 Abs. 3, 41 Abs. 3 VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDY1CN4CZ3W
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Mainfranken Theater Würzburg, ein Eigenbetrieb der Stadt Würzburg, führt derzeit das Bauvorhaben Sanierung und Erweiterung Mainfranken Theater Würzburg durch. Dieses gliedert sich in zwei Bauabschnitte.
Im Sommer 2018 startete der Bauabschnitt 1. Dieser Bauabschnitt umfasst den Neubau eines Kopfgebäudes mit einer Spielstätte, genannt "Kleines Haus" (Theatersaal mit 330 Sitzplätzen), Foyerflächen, Ballettraum, Probebühnen und einer eigenständigen Gastronomie. Dieser Bauabschnitt befindet sich kurz vor der Fertigstellung. Die Eröffnung ist im Dezember 2023 geplant.
Im Sommer 2018 startete der Bauabschnitt 1. Dieser Bauabschnitt umfasst den Neubau eines Kopfgebäudes mit einer Spielstätte, genannt "Kleines Haus" (Theatersaal mit 330 Sitzplätzen), Foyerflächen, Ballettraum, Probebühnen und einer eigenständigen Gastronomie. Dieser Bauabschnitt befindet sich kurz vor der Fertigstellung. Die Eröffnung ist im Dezember 2023 geplant.
Der im Sommer 2020 begonnene Bauabschnitt 2 umfasst die Sanierung und Erweiterung des vormaligen Bestandsgebäudes mit dem Großen Haus (Theatersaal mit ursprünglich 738 Sitzplätzen, mit Vollbühne und Orchestergraben) und Backstage-Bereich, dem ergänzenden Neubau eines Orchesterprobesaal und einer Kostümwerkstatt und weiteren Theaterfunktionsbereichen. Der Bauabschnitt 2 befindet sich aktuell im Rohbau. Mit der Fertigstellung des Rohbaus ist im Laufe des Jahr 2024 zu rechnen.
Der im Sommer 2020 begonnene Bauabschnitt 2 umfasst die Sanierung und Erweiterung des vormaligen Bestandsgebäudes mit dem Großen Haus (Theatersaal mit ursprünglich 738 Sitzplätzen, mit Vollbühne und Orchestergraben) und Backstage-Bereich, dem ergänzenden Neubau eines Orchesterprobesaal und einer Kostümwerkstatt und weiteren Theaterfunktionsbereichen. Der Bauabschnitt 2 befindet sich aktuell im Rohbau. Mit der Fertigstellung des Rohbaus ist im Laufe des Jahr 2024 zu rechnen.
Das Vertragsverhältnis mit dem für die Fachplanung Technische Ausrüstung verantwortlichen und zuvor mit allen Leistungsphasen beauftragten Ingenieurbüro wurde im Juli 2023 beendet, weshalb ein neues Büro für die verbleibende Fachplanung und Bauüberwachung/-betreuung der Technischen Ausrüstung gesucht wird.
Das Vertragsverhältnis mit dem für die Fachplanung Technische Ausrüstung verantwortlichen und zuvor mit allen Leistungsphasen beauftragten Ingenieurbüro wurde im Juli 2023 beendet, weshalb ein neues Büro für die verbleibende Fachplanung und Bauüberwachung/-betreuung der Technischen Ausrüstung gesucht wird.
Die Hauptaufgaben des neuen Auftragnehmers sind, nach einer Einarbeitungszeit mit einhergehender Prüfung der vorhandenen Unterlagen im erforderlichen Umfang die Planung zu vervollständigen bzw. zu aktualisieren, die fehlenden Gewerke auszuschreiben und die Bauleistungen vor Ort zu überwachen und im Nachgang zu betreuen. Nicht umfasst sind die Küchentechnischen Anlagen (KG 471) sowie die Bühnentechnischen Anlagen (KG 479), die gesondert beauftragt werden. Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist auch eine eventuelle Neuausschreibung, sollte es zu einer Vertragsbeendigung von Gewerken der Technischen Ausrüstung kommen.
Die Hauptaufgaben des neuen Auftragnehmers sind, nach einer Einarbeitungszeit mit einhergehender Prüfung der vorhandenen Unterlagen im erforderlichen Umfang die Planung zu vervollständigen bzw. zu aktualisieren, die fehlenden Gewerke auszuschreiben und die Bauleistungen vor Ort zu überwachen und im Nachgang zu betreuen. Nicht umfasst sind die Küchentechnischen Anlagen (KG 471) sowie die Bühnentechnischen Anlagen (KG 479), die gesondert beauftragt werden. Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist auch eine eventuelle Neuausschreibung, sollte es zu einer Vertragsbeendigung von Gewerken der Technischen Ausrüstung kommen.
Weitere Einzelheiten sind der Vergabeunterlage "TA_Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrags richtet sich maßgeblich nach der Fertigstellung des Bauvorhabens zuzüglich der sich optional anschließenden Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) HOAI. Je nach Bauverlauf kann sich die Vertragslaufzeit verlängern. Vorbehaltlich der Prüfung und Überarbeitung des Terminplans durch den neuen
Die Laufzeit des Vertrags richtet sich maßgeblich nach der Fertigstellung des Bauvorhabens zuzüglich der sich optional anschließenden Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) HOAI. Je nach Bauverlauf kann sich die Vertragslaufzeit verlängern. Vorbehaltlich der Prüfung und Überarbeitung des Terminplans durch den neuen
Objektplaner wurde zuletzt eine Fertigstellung des Bauabschnitts 2 zum 31. Dezember 2026 kommuniziert (siehe näher Ziffer I.1.11 der Leistungsbeschreibung).
Beschreibung der Optionen:
Optionale Beauftragung der Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) HOAI für Bauabschnitt 2. Optionale Beauftragung von geänderten oder zusätzlichen Leistungen nach näherer Maßgabe des Fachplanungsvertrags.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 97070 Würzburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Identität des Bewerbers, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB, zu einer etwaigen Eignungsleihe und etwaigen wirtschaftlichen Verknüpfungen werden folgende Erklärungen und Nachweise von den Bewerbern verlangt:
1. Eigenerklärung zur Identität des Bewerbers in Ziffer 1.1 des Formblattes 1 "Teilnahmeantrag" oder zur Identität der Bewerbergemeinschaft in Ziffer 1.2 des Formblattes 1 "Teilnahmeantrag" (Mindestanforderung);
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB auf Formblatt 2 "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" durch jedes einzelne Unternehmen gesondert, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsleihendes Unternehmen auftritt (Mindestanforderung);
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB auf Formblatt 2 "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" durch jedes einzelne Unternehmen gesondert, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsleihendes Unternehmen auftritt (Mindestanforderung);
3. Zusätzlich bei eignungsleihenden Unternehmen: Eigenerklärung zur Eignungsleihe auf Formblatt 3 "Eignungsleihe" durch jedes eignungsleihende Unternehmen (Mindestanforderung);
4. Zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: Eigenerklärung zur Mitwirkung an der Bewerbergemeinschaft auf Formblatt 4 "Bewerbergemeinschaftserklärung" durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Mindestanforderung);
5. Eigenerklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen des Bewerbers in Ziffer 3 des Formblattes 1 "Teilnahmeantrag" (Mindestanforderung);
6. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionsverordnung) mit dem in Ziffer 4 des Formblattes 1 "Teilnahmeantrag" wiedergegebenen Wortlaut (Mindestanforderung).
6. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionsverordnung) mit dem in Ziffer 4 des Formblattes 1 "Teilnahmeantrag" wiedergegebenen Wortlaut (Mindestanforderung).
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden folgende Erklärungen und Nachweise von den Bewerbern verlangt:
Bauvorlageberechtigung
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 der Bayerischen Bauordnung in dem für die Auftragsdurchführung erforderlichen Umfang (Mindestanforderung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Nachweise von den Bewerbern verlangt:
Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall) mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3.000.000,- EUR und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 3.000.000,- EUR
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall) mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3.000.000,- EUR und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 3.000.000,- EUR
Mindeststandards:
Die Vorlage der Versicherungsbestätigung in dem geforderten Umfang ist eine Mindestanforderung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Nachweise von den Bewerbern verlangt:
1. Referenzen über die Fachplanung Technische Ausrüstung (LP 6 bis 8 für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) für ein großvolumiges Hochbauvorhaben nach näherer Beschreibung in Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" (dort Ziffer 7.1).
2. Referenzen über die Fachplanung Technische Ausrüstung (LP 6 bis 8 für die Anlagengruppen 4 und 5) für ein großvolumiges Hochbauvorhaben nach näherer Beschreibung in Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" (dort Ziffer 7.2).
3. Referenzen über die Fachplanung Technische Ausrüstung (LP 5 für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) für ein großvolumiges Hochbauvorhaben nach näherer Beschreibung in Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" (dort Ziffer 7.3).
4. Referenzen über die Fachplanung Technische Ausrüstung (LP 5 für die Anlagengruppen 4 und 5) für ein großvolumiges Hochbauvorhaben nach näherer Beschreibung in Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" (dort Ziffer 7.4).
5. Referenzen über die Fachplanung einer Aufzugsanlage (LP 3 bis 8 für die AGr. 6) für ein Hochbauvorhaben nach näherer Beschreibung in Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" (dort Ziffer 7.5).
6. Referenzen über die Fachplanung einer Sprinkleranlage nach VdS CEA 4001 (LP 3 bis 8 für die AGr. 7) für ein Hochbauvorhaben nach näherer Beschreibung in Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" (dort Ziffer 7.6).
7. Benennung des Verantwortlichen Objektüberwachers (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8) sowie Nachweis der Berufsbefähigung (Formblatt 1 "Teilnahmeantrag", dort Ziffer 8.1.1).
8. Persönliche Referenzen des Verantwortlichen Objektüberwachers für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 über die Fachplanung Technische Ausrüstung (LP 8 für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) für ein großvolumiges Hochbauvorhaben mit vergleichbarer persönlicher Tätigkeit nach näherer Maßgabe von Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" (dort Ziffer 8.1.2).
8. Persönliche Referenzen des Verantwortlichen Objektüberwachers für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 über die Fachplanung Technische Ausrüstung (LP 8 für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) für ein großvolumiges Hochbauvorhaben mit vergleichbarer persönlicher Tätigkeit nach näherer Maßgabe von Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" (dort Ziffer 8.1.2).
9. Benennung des Verantwortlichen Objektüberwachers (Anlagengruppen 4, 5 und 6) sowie Nachweis der Berufsbefähigung (Formblatt 1 "Teilnahmeantrag", dort Ziffer 8.2.1).
10. Persönliche Referenzen des Verantwortlichen Objektüberwachers (Anlagengruppen 4, 5 und 6) über die Fachplanung Technische Ausrüstung (LP 8 für die Anlagengruppen 4 und 5) für ein großvolumiges Hochbauvorhaben mit vergleichbarer persönlicher Tätigkeit nach näherer Maßgabe von Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" (dort Ziffer 8.2.2).
10. Persönliche Referenzen des Verantwortlichen Objektüberwachers (Anlagengruppen 4, 5 und 6) über die Fachplanung Technische Ausrüstung (LP 8 für die Anlagengruppen 4 und 5) für ein großvolumiges Hochbauvorhaben mit vergleichbarer persönlicher Tätigkeit nach näherer Maßgabe von Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" (dort Ziffer 8.2.2).
11. Benennung des Verantwortlichen Planers für die LP 5 (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8) sowie Nachweis der Berufsbefähigung als Architekt oder Ingenieur (Formblatt 1 "Teilnahmeantrag", dort Ziffer 8.3.1).
12. Persönliche Referenzen des Verantwortlichen Planers für die LP 5 (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8) über die Fachplanung Technische Ausrüstung (LP 5 für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) für ein großvolumiges Hochbauvorhaben mit vergleichbarer persönlicher Tätigkeit nach näherer Maßgabe von Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" (dort Ziffer 8.3.2).
12. Persönliche Referenzen des Verantwortlichen Planers für die LP 5 (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8) über die Fachplanung Technische Ausrüstung (LP 5 für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) für ein großvolumiges Hochbauvorhaben mit vergleichbarer persönlicher Tätigkeit nach näherer Maßgabe von Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" (dort Ziffer 8.3.2).
13. Benennung des Verantwortlichen Planers für die LP 5 (Anlagengruppen 4, 5 und 6) sowie Nachweis der Berufsbefähigung als Architekt oder Ingenieur (Formblatt 1 "Teilnahmeantrag", dort Ziffer 8.4.1).
14. Persönliche Referenzen des Verantwortlichen Planers für die LP 5 (Anlagengruppen 4, 5 und 6) über die Fachplanung Technische Ausrüstung (LP 5 für die Anlagengruppen 4 und 5) für ein großvolumiges Hochbauvorhaben mit vergleichbarer persönlicher Tätigkeit nach näherer Maßgabe von Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" (dort Ziffer 8.4.2).
14. Persönliche Referenzen des Verantwortlichen Planers für die LP 5 (Anlagengruppen 4, 5 und 6) über die Fachplanung Technische Ausrüstung (LP 5 für die Anlagengruppen 4 und 5) für ein großvolumiges Hochbauvorhaben mit vergleichbarer persönlicher Tätigkeit nach näherer Maßgabe von Formblatt 1 "Teilnahmeantrag" (dort Ziffer 8.4.2).
15. Aus den unter Ziffern 5, 7, 9 und 11 benannten Personen ist eine Person als Gesamtprojektleitung und einheitlicher Ansprechpartner im Auftragsfall für den Bauherrn zu benennen (Formblatt 1 "Teilnahmeantrag", dort Ziffer 8.5).
16. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt in Ziffer 9 des Formblattes 1 "Teilnahmeantrag" (freiwillige Angabe).
Mindeststandards:
zu 1: Es sind mindestens zwei Referenzen vorzulegen (Mindestanforderung).
zu 2: Es sind mindestens zwei Referenzen vorzulegen (Mindestanforderung).
zu 3: Es sind mindestens zwei Referenzen vorzulegen (Mindestanforderung).
zu 4: Es sind mindestens zwei Referenzen vorzulegen (Mindestanforderung).
zu 5: Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen (Mindestanforderung).
zu 6: Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen (Mindestanforderung).
zu 7: Die Benennung sowie der Nachweis der Berufsbefähigung ist eine Mindestanforderung.
zu 9: Die Benennung sowie der Nachweis der Berufsbefähigung ist eine Mindestanforderung.
zu 11: Die Benennung sowie der Nachweis der Berufsbefähigung ist eine Mindestanforderung.
zu 13: Die Benennung sowie der Nachweis der Berufsbefähigung ist eine Mindestanforderung.
zu 15: Die Benennung ist eine Mindestanforderung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der Verantwortliche Planer muss mindestens Architekt oder Ingenieur sein.
"Architekt" im Sinne dieser Vorgabe ist, wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste eingetragen ist (Art. 1 Abs. 1 des Baukammerngesetzes) oder nach Art. 2 des Baukammerngesetzes zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
"Architekt" im Sinne dieser Vorgabe ist, wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste eingetragen ist (Art. 1 Abs. 1 des Baukammerngesetzes) oder nach Art. 2 des Baukammerngesetzes zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt ist.
"Ingenieur" im Sinne dieser Vorgabe ist
- wer als "Beratender Ingenieur" in die Liste der beratenden Ingenieure eingetragen ist (Art. 1 Abs. 2 des Baukammerngesetzes) oder nach Art. 2 des Baukammerngesetzes zur Führung der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieure" berechtigt ist,
- jeder Diplom-Ingenieur (Univ. oder FH) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik oder Elektrotechnik sowie
- jeder Master und Bachelor der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik oder Elektrotechnik, wenn dem Studienabschluss ein mindestens dreijähriges Studium zugrunde lag.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionsverordnung) mit dem in Ziffer 4 des Formblattes 1 "Teilnahmeantrag" wiedergegebenen Wortlaut.
Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionsverordnung) mit dem in Ziffer 4 des Formblattes 1 "Teilnahmeantrag" wiedergegebenen Wortlaut.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Planungsauftrag wird nur an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen vergeben, das nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist (§ 122 Abs. 1 GWB) und an das der Planungsauftrag nach Maßgabe der Russland-Sanktionsverordnung der Europäischen Union erteilt werden darf.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Planungsauftrag wird nur an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen vergeben, das nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist (§ 122 Abs. 1 GWB) und an das der Planungsauftrag nach Maßgabe der Russland-Sanktionsverordnung der Europäischen Union erteilt werden darf.
Der Auftraggeber wird anhand der von den Bewerbern eingereichten Unterlagen beurteilen, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss führen. Etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB werden hierbei berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird anhand der von den Bewerbern eingereichten Unterlagen beurteilen, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss führen. Etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB werden hierbei berücksichtigt.
Der europaweite Teilnahmewettbewerb dient dazu, zunächst die Eignung der Bewerber festzustellen und sodann unter allen geeigneten Bewerbern die am besten geeigneten Bewerber als Bieter für das nachfolgende Verhandlungsverfahren auszuwählen.
Die Eignung eines Bewerbers ist gegeben, wenn alle geforderten Erklärungen und Nachweise eingereicht wurden und die vom Auftraggeber bekanntgemachten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind (Auswahlstufe 1).
Zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber werden die Angaben der Bewerber nach Maßgabe der bekanntgemachten Eignungskriterien bewertet (Auswahlstufe 2). Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die nach Anwendung der Eignungskriterien die höchsten Punktzahlen unter den Bewerbern erzielt haben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber werden die Angaben der Bewerber nach Maßgabe der bekanntgemachten Eignungskriterien bewertet (Auswahlstufe 2). Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die nach Anwendung der Eignungskriterien die höchsten Punktzahlen unter den Bewerbern erzielt haben.
Der Auftraggeber wird nach pflichtgemäßem Ermessen mindestens die drei am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der am Verhandlungsverfahren teilnehmenden Bieter wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs vom Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird nach pflichtgemäßem Ermessen mindestens die drei am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der am Verhandlungsverfahren teilnehmenden Bieter wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs vom Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-11-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Den interessierten Unternehmen werden neben den üblichen, frei abrufbaren Vergabeunterlagen (Vertragsentwurf, Leistungsbeschreibung, Formblätter, Bewerbungsbedingungen) Planungsunterlagen aus dem Bauvorhaben zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um schützenswerte Unterlagen des Bauherrn, die nur gegen Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zugänglich gemacht werden (§§ 5 Abs. 3, 41 Abs. 3 VgV).
Den interessierten Unternehmen werden neben den üblichen, frei abrufbaren Vergabeunterlagen (Vertragsentwurf, Leistungsbeschreibung, Formblätter, Bewerbungsbedingungen) Planungsunterlagen aus dem Bauvorhaben zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um schützenswerte Unterlagen des Bauherrn, die nur gegen Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zugänglich gemacht werden (§§ 5 Abs. 3, 41 Abs. 3 VgV).
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
Für Rügefristen gilt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB in vollem Umfang.
Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die weiteren Regelungen des § 160 GWB bleiben in ihrer Geltung unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 201-630077 (2023-10-13)
Ergänzende Angaben (2023-11-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fachplanung Technische Ausrüstung Mainfranken Theater Würzburg
Referenznummer: O024-23-002
Kurze Beschreibung:
Das Mainfranken Theater Würzburg, ein Eigenbetrieb der Stadt Würzburg, führt derzeit das Bauvorhaben Sanierung und Erweiterung Mainfranken Theater Würzburg durch. Dieses gliedert sich in zwei Bauabschnitte. Im Sommer 2018 startete der Bauabschnitt 1. Dieser Bauabschnitt umfasst den Neubau eines Kopfgebäudes mit einer Spielstätte, genannt "Kleines Haus" (Theatersaal mit 330 Sitzplätzen), Foyerflächen, Ballettraum, Probebühnen und einer eigenständigen Gastronomie. Dieser Bauabschnitt befindet sich kurz vor der Fertigstellung. Die Eröffnung ist im Dezember 2023 geplant. Der im Sommer 2020 begonnene Bauabschnitt 2 umfasst die Sanierung und Erweiterung des vormaligen Bestandsgebäudes mit dem Großen Haus (Theatersaal mit ursprünglich 738 Sitzplätzen, mit Vollbühne und Orchestergraben) und Backstage-Bereich, dem ergänzenden Neubau eines Orchesterprobesaal und einer Kostümwerkstatt und weiteren Theaterfunktionsbereichen. Der Bauabschnitt 2 befindet sich aktuell im Rohbau. Mit der Fertigstellung des Rohbaus ist im Laufe des Jahr 2024 zu rechnen. Das Vertragsverhältnis mit dem für die Fachplanung Technische Ausrüstung verantwortlichen und zuvor mit allen Leistungsphasen beauftragten Ingenieurbüro wurde im Juli 2023 beendet, weshalb ein neues Büro für die verbleibende Fachplanung und Bauüberwachung/-betreuung der Technischen Ausrüstung gesucht wird.
Das Mainfranken Theater Würzburg, ein Eigenbetrieb der Stadt Würzburg, führt derzeit das Bauvorhaben Sanierung und Erweiterung Mainfranken Theater Würzburg durch. Dieses gliedert sich in zwei Bauabschnitte. Im Sommer 2018 startete der Bauabschnitt 1. Dieser Bauabschnitt umfasst den Neubau eines Kopfgebäudes mit einer Spielstätte, genannt "Kleines Haus" (Theatersaal mit 330 Sitzplätzen), Foyerflächen, Ballettraum, Probebühnen und einer eigenständigen Gastronomie. Dieser Bauabschnitt befindet sich kurz vor der Fertigstellung. Die Eröffnung ist im Dezember 2023 geplant. Der im Sommer 2020 begonnene Bauabschnitt 2 umfasst die Sanierung und Erweiterung des vormaligen Bestandsgebäudes mit dem Großen Haus (Theatersaal mit ursprünglich 738 Sitzplätzen, mit Vollbühne und Orchestergraben) und Backstage-Bereich, dem ergänzenden Neubau eines Orchesterprobesaal und einer Kostümwerkstatt und weiteren Theaterfunktionsbereichen. Der Bauabschnitt 2 befindet sich aktuell im Rohbau. Mit der Fertigstellung des Rohbaus ist im Laufe des Jahr 2024 zu rechnen. Das Vertragsverhältnis mit dem für die Fachplanung Technische Ausrüstung verantwortlichen und zuvor mit allen Leistungsphasen beauftragten Ingenieurbüro wurde im Juli 2023 beendet, weshalb ein neues Büro für die verbleibende Fachplanung und Bauüberwachung/-betreuung der Technischen Ausrüstung gesucht wird.
Die Hauptaufgaben des neuen Auftragnehmers sind, nach einer Einarbeitungszeit mit einhergehender Prüfung der vorhandenen Unterlagen im erforderlichen Umfang die Planung zu vervollständigen bzw. zu aktualisieren, die fehlenden Gewerke auszuschreiben und die Bauleistungen vor Ort zu überwachen und im Nachgang zu betreuen. Nicht umfasst sind die Küchentechnischen Anlagen (KG 471) sowie die Bühnentechnischen Anlagen (KG 479), die gesondert beauftragt werden. Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist auch eine eventuelle Neuausschreibung, sollte es zu einer Vertragsbeendigung von Gewerken der Technischen Ausrüstung kommen. Weitere Einzelheiten sind der Vergabeunterlage "TA_Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Die Hauptaufgaben des neuen Auftragnehmers sind, nach einer Einarbeitungszeit mit einhergehender Prüfung der vorhandenen Unterlagen im erforderlichen Umfang die Planung zu vervollständigen bzw. zu aktualisieren, die fehlenden Gewerke auszuschreiben und die Bauleistungen vor Ort zu überwachen und im Nachgang zu betreuen. Nicht umfasst sind die Küchentechnischen Anlagen (KG 471) sowie die Bühnentechnischen Anlagen (KG 479), die gesondert beauftragt werden. Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist auch eine eventuelle Neuausschreibung, sollte es zu einer Vertragsbeendigung von Gewerken der Technischen Ausrüstung kommen. Weitere Einzelheiten sind der Vergabeunterlage "TA_Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Postleitzahl: 97070
Stadt: Würzburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Würzburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Laufzeit des Vertrags richtet sich maßg. nach der Fertigstellung des Baus zzgl. der sich opt. anschließenden Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) HOAI. Je nach Bauverlauf kann sich die Vertragslaufzeit verlängern. Vorbehaltlich der Prüfung u. Überarbeitung des Terminplans durch den neuen Objektplaner wurde zuletzt eine Fertigstellung des Bauabschnitts 2 zum 31.12.26 kommuniziert.(Zif. I.1.11 LB)
Die Laufzeit des Vertrags richtet sich maßg. nach der Fertigstellung des Baus zzgl. der sich opt. anschließenden Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) HOAI. Je nach Bauverlauf kann sich die Vertragslaufzeit verlängern. Vorbehaltlich der Prüfung u. Überarbeitung des Terminplans durch den neuen Objektplaner wurde zuletzt eine Fertigstellung des Bauabschnitts 2 zum 31.12.26 kommuniziert.(Zif. I.1.11 LB)
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Optionale Beauftragung der Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) HOAI für Bauabschnitt 2. Optionale Beauftragung von geänderten oder zusätzlichen Leistungen nach näherer Maßgabe des Fachplanungsvertrags.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Mainfranken Theater Würzburg
Nationale Registrierungsnummer: DE134188711
Postanschrift: Theaterstraße 21
Postleitzahl: 97070
Postort: Würzburg
Region: Würzburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: de-vergabeverfahren@kpmg-law.com📧
Telefon: +49 93139080📞
URL: https://www.mainfrankentheater.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.mainfrankentheater.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 630077-2023
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNZHEZ4
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: Für die Vergabekammer existiert keine nationale Identifikationsnummer.
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️ Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Für Rügefristen gilt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB in vollem Umfang. Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die weiteren Regelungen des § 160 GWB bleiben in ihrer Geltung unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Für Rügefristen gilt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB in vollem Umfang. Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die weiteren Regelungen des § 160 GWB bleiben in ihrer Geltung unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-21+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 038-111971 (2024-02-21)