Maßnahmennummer: B14H E 152290001 (HaSta) Bezeichnung d. Maßnahme: Centrum für Inflammation und Metabolismus (CIM), Neubau Laborgebäude Vergabenummer: 26-039778 Geplant ist ein viergeschossiges Laborgebäude mit einem UG und einer Technikzentrale im Dachgeschoss. Der Bauplatz befindet sich im internen Klinikgelände und umfasst ca. 1.000 m². An der Stelle steht ein eingeschossiges Gebäude, das im Zuge der Baumaßnahme abgebrochen wird. Die Problematik des Bauplatzes im internen Klinikgelände: Notfallvorfahrten zur Kinderklinik müssen während der Bauzeit zu jeder Zeit sichergestellt sein. Die Feuerwehrzufahrten müssen zu jeder Zeit sichergestellt sein. Die Logistik Anlieferung, für die im internen Klinikgelände liegenden Kliniken und Forschungseinrichtungen muss, aufrechterhalten werden. Es handelt sich um eine Fördermaßnahme des Bundes nach § 91b GG. Das Gebäude ist innerhalb des Förderzeitraumes bis Ende 2030 an den Nutzer betriebsbereit zu übergeben, ansonsten verfällt die Förderung des Bundes. Flächen-Kenndaten, nach DIN 277: Nutzfläche NUF 1-6, ca. 2559 m²; Nutzfläche NUF 1-7, ca. 2974 m²; Verkehrsfläche (VF), ca. 1515 m²; Technikfläche (TF), ca. 854 m²; Bebaute Fläche (BF), ca. 1250 m². Das CIM bietet Platz für 19 Forschungsgruppen mit ca.180 Mitarbeitern, Labore als Biochemische Standardlabore S2, sowie Histologie-Labore. Daneben beinhaltet das Raumprogramm Besprechungsräume, Büroräume, Seminarräume und Core Facility Großgeräteräume im UG in S1. Im CIM ist keine Tierhaltung vorgesehen. Die Auswertebereiche sind den Laboren vorgelagert, wobei, wie vom Nutzer gewünscht, nur die mittleren Auswertebereiche vom Labor zugänglich sind. Die an den Treppenhäusern anliegenden Arbeitsplätze sind unabhängig vom Labor nutzbar und sind nicht Teil des S2 Bereiches. Die Verbindungstüren zwischen diesen Auswertezonen sind nur im Fluchtfall zu benutzen – Steuerung mittels Fluchttürterminals. Der Seminarraum im EG ist teilbar, sowie auch zum Foyer öffenbar. Vom Nutzer ist hier ein multifunktional bespielbarer Raum gewünscht, der die Chance des Austausches von internen und externen Forschungsgruppen eröffnet und die Möglichkeit bietet, das eigene Institut zu repräsentieren. Das Brandschutzkonzept basiert im Wesentlichen auf notwendigen Fluren in Kombination mit Teilnutzungseinheiten. Die Teilnutzungseinheiten Großraumlabore betragen ca. 325 m² und überschreiten damit die nach BayBO vorgegebenen 200 m². Kompensiert wird diese Überschreitung durch eine Brandmeldeanlage mit automatischer Alarmierung und Aufschaltung auf die Feuerwehr, sowie einer Doppelung von Fluchtwegen aus der Nutzungseinheit (vier Fluchtwege in zwei Treppenhäuser aus jeder Nutzungseinheit). Das Brandschutzkonzept wurde vom StBaM2 erstellt und mit der Branddirektion München abgestimmt. Dieses ist im weiteren Entwurfsprozess anzupassen, fortzuschreiben und zu konkretisieren. Die Ver- und Entsorgung wird über den Lastenaufzug im Norden auf Ebene EG abgewickelt. Tragwerksplanung, Hochbau Die Planung wird unter Anwendung der BIM-Methode durchgeführt. Es wird eine BNB-Zertifizierung in Silber angestrebt. Es ist beabsichtigt, einen externen BNB-Koordinator zu beauftragen Die tragenden Teile des Gebäudes wurden statisch gerechnet und vorbemessen. (Siehe Anlagen) Die Genehmigungsfähigkeit wurde mit der LBK München und der Regierung von Oberbayern dem Grunde nach abgeklärt und richtet sich nach § 34 BauGB. Die Projektplanung erfolgt in zwei Teilen, einer PP –1. TBM und der PP- 2. TBM. Die PP-1. TBM beinhaltet die Planung Abbruch Bestandgebäude und Baugrube mit Verbau und ist nicht Teil dieser Vergabe (außer Planung der Baustellenlogistik als besondere Leistung Architekt, die auch für die Teilbaumaßnahme 1 zu erbringen ist (Abbruch, Baugrube, Spartenverlegung). Die PP-2.TBM ist Gegenstand dieser Vergabe, sie beinhaltet die Planung des Neubaus CIM. Das Umverlegen der Sparten im Baufeld findet bereits im Vorfeld statt. Die Genehmigungs-planung dazu wird bereits erstellt. Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden A_26-039778_Aufgabenbeschreibung. Es werden Leistungen - Grundleistungen und Besondere Leistungen - des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung für Gebäude für Leistungsphasen 1-6 und Besondere Leistungen in Honorarzone III (Basishonorarsatz) vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Siehe hierzu alle Informationen in 26-039778_VII-12-H_Vertrag im Ordner Vertrag und Anlagen zum Vertrag.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fachplanung Tragwerksplanung Gebaeude
Referenznummer: 26-039778
Kurze Beschreibung:
Maßnahmennummer:
B14H E 152290001 (HaSta)
Bezeichnung d. Maßnahme:
Centrum für Inflammation und Metabolismus (CIM), Neubau Laborgebäude
Vergabenummer: 26-039778
Geplant ist ein viergeschossiges Laborgebäude mit einem UG und einer Technikzentrale im Dachgeschoss. Der Bauplatz befindet sich im internen Klinikgelände und umfasst ca. 1.000 m². An der Stelle steht ein eingeschossiges Gebäude, das im Zuge der Baumaßnahme abgebrochen wird.
Die Problematik des Bauplatzes im internen Klinikgelände:
Notfallvorfahrten zur Kinderklinik müssen während der Bauzeit zu jeder Zeit sichergestellt sein. Die Feuerwehrzufahrten müssen zu jeder Zeit sichergestellt sein. Die Logistik Anlieferung, für die im internen Klinikgelände liegenden Kliniken und Forschungseinrichtungen muss, aufrechterhalten werden.
Es handelt sich um eine Fördermaßnahme des Bundes nach § 91b GG.
Das Gebäude ist innerhalb des Förderzeitraumes bis Ende 2030 an den Nutzer betriebsbereit zu übergeben, ansonsten verfällt die Förderung des Bundes.
Flächen-Kenndaten, nach DIN 277:
Nutzfläche NUF 1-6, ca. 2559 m²; Nutzfläche NUF 1-7, ca. 2974 m²; Verkehrsfläche (VF), ca. 1515 m²; Technikfläche (TF), ca. 854 m²; Bebaute Fläche (BF), ca. 1250 m².
Das CIM bietet Platz für 19 Forschungsgruppen mit ca.180 Mitarbeitern, Labore als Biochemische Standardlabore S2, sowie Histologie-Labore. Daneben beinhaltet das Raumprogramm Besprechungsräume, Büroräume, Seminarräume und Core Facility Großgeräteräume im UG in S1. Im CIM ist keine Tierhaltung vorgesehen.
Die Auswertebereiche sind den Laboren vorgelagert, wobei, wie vom Nutzer gewünscht, nur die mittleren Auswertebereiche vom Labor zugänglich sind. Die an den Treppenhäusern anliegenden Arbeitsplätze sind unabhängig vom Labor nutzbar und sind nicht Teil des S2 Bereiches. Die Verbindungstüren zwischen diesen Auswertezonen sind nur im Fluchtfall zu benutzen – Steuerung mittels Fluchttürterminals.
Der Seminarraum im EG ist teilbar, sowie auch zum Foyer öffenbar. Vom Nutzer ist hier ein multifunktional bespielbarer Raum gewünscht, der die Chance des Austausches von internen und externen Forschungsgruppen eröffnet und die Möglichkeit bietet, das eigene Institut zu repräsentieren.
Das Brandschutzkonzept basiert im Wesentlichen auf notwendigen Fluren in Kombination mit Teilnutzungseinheiten. Die Teilnutzungseinheiten Großraumlabore betragen ca. 325 m² und überschreiten damit die nach BayBO vorgegebenen 200 m². Kompensiert wird diese Überschreitung durch eine Brandmeldeanlage mit automatischer Alarmierung und Aufschaltung auf die Feuerwehr, sowie einer Doppelung von Fluchtwegen aus der Nutzungseinheit (vier Fluchtwege in zwei Treppenhäuser aus jeder Nutzungseinheit). Das Brandschutzkonzept wurde vom StBaM2 erstellt und mit der Branddirektion München abgestimmt. Dieses ist im weiteren Entwurfsprozess anzupassen, fortzuschreiben und zu konkretisieren.
Die Ver- und Entsorgung wird über den Lastenaufzug im Norden auf Ebene EG abgewickelt.
Tragwerksplanung, Hochbau
Die Planung wird unter Anwendung der BIM-Methode durchgeführt. Es wird eine BNB-Zertifizierung in Silber angestrebt. Es ist beabsichtigt, einen externen BNB-Koordinator zu beauftragen
Die tragenden Teile des Gebäudes wurden statisch gerechnet und vorbemessen. (Siehe Anlagen) Die Genehmigungsfähigkeit wurde mit der LBK München und der Regierung von Oberbayern dem Grunde nach abgeklärt und richtet sich nach § 34 BauGB.
Die Projektplanung erfolgt in zwei Teilen, einer PP –1. TBM und der PP- 2. TBM. Die PP-1. TBM beinhaltet die Planung Abbruch Bestandgebäude und Baugrube mit Verbau und ist nicht Teil dieser Vergabe (außer Planung der Baustellenlogistik als besondere Leistung Architekt, die auch für die Teilbaumaßnahme 1 zu erbringen ist (Abbruch, Baugrube, Spartenverlegung).
Die PP-2.TBM ist Gegenstand dieser Vergabe, sie beinhaltet die Planung des Neubaus CIM.
Das Umverlegen der Sparten im Baufeld findet bereits im Vorfeld statt. Die Genehmigungs-planung dazu wird bereits erstellt.
Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden
A_26-039778_Aufgabenbeschreibung.
Es werden Leistungen - Grundleistungen und Besondere Leistungen - des Leistungsbildes
Fachplanung Tragwerksplanung für Gebäude
für Leistungsphasen 1-6 und Besondere Leistungen
in Honorarzone III (Basishonorarsatz) vergeben.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Siehe hierzu alle Informationen in 26-039778_VII-12-H_Vertrag im Ordner Vertrag und Anlagen zum Vertrag.
Maßnahmennummer:
B14H E 152290001 (HaSta)
Bezeichnung d. Maßnahme:
Centrum für Inflammation und Metabolismus (CIM), Neubau Laborgebäude
Vergabenummer: 26-039778
Geplant ist ein viergeschossiges Laborgebäude mit einem UG und einer Technikzentrale im Dachgeschoss. Der Bauplatz befindet sich im internen Klinikgelände und umfasst ca. 1.000 m². An der Stelle steht ein eingeschossiges Gebäude, das im Zuge der Baumaßnahme abgebrochen wird.
Die Problematik des Bauplatzes im internen Klinikgelände:
Notfallvorfahrten zur Kinderklinik müssen während der Bauzeit zu jeder Zeit sichergestellt sein. Die Feuerwehrzufahrten müssen zu jeder Zeit sichergestellt sein. Die Logistik Anlieferung, für die im internen Klinikgelände liegenden Kliniken und Forschungseinrichtungen muss, aufrechterhalten werden.
Es handelt sich um eine Fördermaßnahme des Bundes nach § 91b GG.
Das Gebäude ist innerhalb des Förderzeitraumes bis Ende 2030 an den Nutzer betriebsbereit zu übergeben, ansonsten verfällt die Förderung des Bundes.
Flächen-Kenndaten, nach DIN 277:
Nutzfläche NUF 1-6, ca. 2559 m²; Nutzfläche NUF 1-7, ca. 2974 m²; Verkehrsfläche (VF), ca. 1515 m²; Technikfläche (TF), ca. 854 m²; Bebaute Fläche (BF), ca. 1250 m².
Das CIM bietet Platz für 19 Forschungsgruppen mit ca.180 Mitarbeitern, Labore als Biochemische Standardlabore S2, sowie Histologie-Labore. Daneben beinhaltet das Raumprogramm Besprechungsräume, Büroräume, Seminarräume und Core Facility Großgeräteräume im UG in S1. Im CIM ist keine Tierhaltung vorgesehen.
Die Auswertebereiche sind den Laboren vorgelagert, wobei, wie vom Nutzer gewünscht, nur die mittleren Auswertebereiche vom Labor zugänglich sind. Die an den Treppenhäusern anliegenden Arbeitsplätze sind unabhängig vom Labor nutzbar und sind nicht Teil des S2 Bereiches. Die Verbindungstüren zwischen diesen Auswertezonen sind nur im Fluchtfall zu benutzen – Steuerung mittels Fluchttürterminals.
Der Seminarraum im EG ist teilbar, sowie auch zum Foyer öffenbar. Vom Nutzer ist hier ein multifunktional bespielbarer Raum gewünscht, der die Chance des Austausches von internen und externen Forschungsgruppen eröffnet und die Möglichkeit bietet, das eigene Institut zu repräsentieren.
Das Brandschutzkonzept basiert im Wesentlichen auf notwendigen Fluren in Kombination mit Teilnutzungseinheiten. Die Teilnutzungseinheiten Großraumlabore betragen ca. 325 m² und überschreiten damit die nach BayBO vorgegebenen 200 m². Kompensiert wird diese Überschreitung durch eine Brandmeldeanlage mit automatischer Alarmierung und Aufschaltung auf die Feuerwehr, sowie einer Doppelung von Fluchtwegen aus der Nutzungseinheit (vier Fluchtwege in zwei Treppenhäuser aus jeder Nutzungseinheit). Das Brandschutzkonzept wurde vom StBaM2 erstellt und mit der Branddirektion München abgestimmt. Dieses ist im weiteren Entwurfsprozess anzupassen, fortzuschreiben und zu konkretisieren.
Die Ver- und Entsorgung wird über den Lastenaufzug im Norden auf Ebene EG abgewickelt.
Tragwerksplanung, Hochbau
Die Planung wird unter Anwendung der BIM-Methode durchgeführt. Es wird eine BNB-Zertifizierung in Silber angestrebt. Es ist beabsichtigt, einen externen BNB-Koordinator zu beauftragen
Die tragenden Teile des Gebäudes wurden statisch gerechnet und vorbemessen. (Siehe Anlagen) Die Genehmigungsfähigkeit wurde mit der LBK München und der Regierung von Oberbayern dem Grunde nach abgeklärt und richtet sich nach § 34 BauGB.
Die Projektplanung erfolgt in zwei Teilen, einer PP –1. TBM und der PP- 2. TBM. Die PP-1. TBM beinhaltet die Planung Abbruch Bestandgebäude und Baugrube mit Verbau und ist nicht Teil dieser Vergabe (außer Planung der Baustellenlogistik als besondere Leistung Architekt, die auch für die Teilbaumaßnahme 1 zu erbringen ist (Abbruch, Baugrube, Spartenverlegung).
Die PP-2.TBM ist Gegenstand dieser Vergabe, sie beinhaltet die Planung des Neubaus CIM.
Das Umverlegen der Sparten im Baufeld findet bereits im Vorfeld statt. Die Genehmigungs-planung dazu wird bereits erstellt.
Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden
A_26-039778_Aufgabenbeschreibung.
Es werden Leistungen - Grundleistungen und Besondere Leistungen - des Leistungsbildes
Fachplanung Tragwerksplanung für Gebäude
für Leistungsphasen 1-6 und Besondere Leistungen
in Honorarzone III (Basishonorarsatz) vergeben.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Siehe hierzu alle Informationen in 26-039778_VII-12-H_Vertrag im Ordner Vertrag und Anlagen zum Vertrag.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 667305.19 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 26-039778
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 80336
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-10 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung"
"Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen / Leistungsphasen*. Leistungsstufen/Leistungsphasen*, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss werden die Leistungsstufen / Leistungsphasen* 1A-1D beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen / Leistungsphasen* oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken."
Stufenweise Beauftragung"
"Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen / Leistungsphasen*. Leistungsstufen/Leistungsphasen*, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft.
Mit Vertragsschluss werden die Leistungsstufen / Leistungsphasen* 1A-1D beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen / Leistungsphasen* oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken."
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1)
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-16 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-16 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-06-16 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-10 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=298019
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung III.106.2 aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_26-039778_Bewertungsmatrix_Eignung.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bieters und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der • Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner)
- des Studiums des Bauingenieurwesens gem. Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Art. 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau)
Es handelt sich bei allen o.g. und dem in der Bewertungsmatrix unter 4.1.1/4.1.2 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium. Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines
anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung III.106.2 aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_26-039778_Bewertungsmatrix_Eignung.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bieters und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der • Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner)
- des Studiums des Bauingenieurwesens gem. Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Art. 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau)
Es handelt sich bei allen o.g. und dem in der Bewertungsmatrix unter 4.1.1/4.1.2 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium. Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines
anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=298019
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung III.106.2 aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_26-039778_Bewertungsmatrix_Eignung.
Ergänzend zu III.1. der Eigenerklärung –
Berufshaftpflichtversicherung:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3.000.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Auf die gesamtschuldnerische Haftung einer Bietergemeinschaft/ARGE wird verwiesen.
Es handelt sich bei dem in der Bewertungsmatrix unter 4.2.4 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium.
Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ergänzend zu III.2 der Eigenerklärung – Jahresumsatz:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR brutto anzugeben.
Es handelt sich bei dem in der Bewertungsmatrix unter 4.2.2 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium.
Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ergänzend zu III.3 der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren: Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, die im Bereich der Tragwerksplanung (Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbare Abschlüsse) tätig sind.
Es handelt sich bei dem in der Bewertungsmatrix unter 4.3.5 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium.
Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung III.106.2 aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_26-039778_Bewertungsmatrix_Eignung.
Ergänzend zu III.1. der Eigenerklärung –
Berufshaftpflichtversicherung:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3.000.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Auf die gesamtschuldnerische Haftung einer Bietergemeinschaft/ARGE wird verwiesen.
Es handelt sich bei dem in der Bewertungsmatrix unter 4.2.4 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium.
Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ergänzend zu III.2 der Eigenerklärung – Jahresumsatz:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR brutto anzugeben.
Es handelt sich bei dem in der Bewertungsmatrix unter 4.2.2 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium.
Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Ergänzend zu III.3 der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren: Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, die im Bereich der Tragwerksplanung (Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbare Abschlüsse) tätig sind.
Es handelt sich bei dem in der Bewertungsmatrix unter 4.3.5 angegebenen Wert um ein Mindestkriterium.
Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=298019
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung III.106.2 aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_26-039778_Bewertungsmatrix_Eignung.
Ergänzend zu IV.1. der Eigenerklärung – Referenzen:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte und abgeschlossenen Dienstleistungen aufzulisten.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Bewerber die Leistungsphase 8 nach 01.01.2021 abgeschlossen hat. Abgeschlossen bedeutet, dass auch „Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel“ erfolgt ist und ein Abnahmeprotokoll für die Leistung des Bewerbers vorliegt. Wird das Datum nicht eingehalten, wird die Referenz nicht bewertet.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
− Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
− Daten (Erbringungszeitraum)
− Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
− Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsbild/er und Leistungsphase/n, Vertragsverhältnis).
Die detaillierten Anforderungen an die Eignungskriterien sind der Anlage B_Bewertungsmatrix_Eignung zu entnehmen. Die dort definierten Kriterien (insb. bzgl. der Referenzen) stehen gem. § 75 Abs. 4 VgV mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis.
Bei den in der Bewertungsmatrix unter 4.3.1 genannten Kriterien handelt es sich um Mindestkriterien.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist.
Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage
B_26-039778 _Bewertungsmatrix_Eignung.
Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage
C_26-039778_Referenzen in erforderlicher Anzahl zu verwenden und zu nummerieren. Die Eintragung ist mittels Einfügen von Textfeldern möglich.
Über die Angaben in der Eigenerklärung III.106.2 und die dazu seitens des AG geforderten Erklärungen (C_26-039778_Referenzen) hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt.
Ergänzend zu IV.2. der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.3. der Eigenerklärung – Ausstattung:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.4 der Eigenerklärung:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Ergänzend zu IV.5. der Eigenerklärung:
Werden hier keine weiteren Abfragen an die Bieter gemacht, bitte -entfällt- einfügen. Andernfalls ist zu beschreiben, was die Bieter hier abgeben sollen.
Mindestforderungen gemäß § 46 VgV:
Es sind 2 Referenzen einzureichen und für die Bewertung eindeutig zu benennen („Referenz 1 bzw. 2“). Werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, werden nur die ersten 2 und eindeutig benannten Referenzen berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix_Eignung unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h. wird keine oder nur 1 Referenz eingereicht, kann entsprechend nachgefordert werden. Wird der Nachforderung nicht entsprochen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist.
Die folgenden Kriterien müssen in allen zwei Referenzen erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
- Kosten der KG 300 + 400 nach DIN 276 ≥ 19 Mio. € brutto
- NF 1 - 7 nach DIN 277: ≥ 1.500 m²
- Leistungsbild abgedeckt (LPH 1- 6 und Bauleitung LPH 8)
- Honorarzone ≥ III
Die folgenden Kriterien müssen in mind. 1 Referenz (jedoch nicht zwingend in derselben) erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
- Projekte mit sensibler, straffer Zeittaktung (z.B. Terminmatrix, Verkehrslenkung, Sperrzeiten)
- Besondere energetische Anforderungen (BNB Silber)
- Planen mit der BIM Methode
- Projekt mit „weißer Wanne“ aus WU-Beton
Daher müssen alle Kriterien in mind. 1 Referenz (jedoch nicht zwingend in derselben) erfüllt sein.
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung III.106.2 aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_26-039778_Bewertungsmatrix_Eignung.
Ergänzend zu IV.1. der Eigenerklärung – Referenzen:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte und abgeschlossenen Dienstleistungen aufzulisten.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Bewerber die Leistungsphase 8 nach 01.01.2021 abgeschlossen hat. Abgeschlossen bedeutet, dass auch „Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel“ erfolgt ist und ein Abnahmeprotokoll für die Leistung des Bewerbers vorliegt. Wird das Datum nicht eingehalten, wird die Referenz nicht bewertet.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
− Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
− Daten (Erbringungszeitraum)
− Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
− Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsbild/er und Leistungsphase/n, Vertragsverhältnis).
Die detaillierten Anforderungen an die Eignungskriterien sind der Anlage B_Bewertungsmatrix_Eignung zu entnehmen. Die dort definierten Kriterien (insb. bzgl. der Referenzen) stehen gem. § 75 Abs. 4 VgV mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis.
Bei den in der Bewertungsmatrix unter 4.3.1 genannten Kriterien handelt es sich um Mindestkriterien.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist.
Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage
B_26-039778 _Bewertungsmatrix_Eignung.
Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage
C_26-039778_Referenzen in erforderlicher Anzahl zu verwenden und zu nummerieren. Die Eintragung ist mittels Einfügen von Textfeldern möglich.
Über die Angaben in der Eigenerklärung III.106.2 und die dazu seitens des AG geforderten Erklärungen (C_26-039778_Referenzen) hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt.
Ergänzend zu IV.2. der Eigenerklärung – Mitarbeiter:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.3. der Eigenerklärung – Ausstattung:
-entfällt-
Ergänzend zu IV.4 der Eigenerklärung:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Ergänzend zu IV.5. der Eigenerklärung:
Werden hier keine weiteren Abfragen an die Bieter gemacht, bitte -entfällt- einfügen. Andernfalls ist zu beschreiben, was die Bieter hier abgeben sollen.
Mindestforderungen gemäß § 46 VgV:
Es sind 2 Referenzen einzureichen und für die Bewertung eindeutig zu benennen („Referenz 1 bzw. 2“). Werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, werden nur die ersten 2 und eindeutig benannten Referenzen berücksichtigt.
Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (siehe B_Bewertungsmatrix_Eignung unter 4.3.1). Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h. wird keine oder nur 1 Referenz eingereicht, kann entsprechend nachgefordert werden. Wird der Nachforderung nicht entsprochen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist.
Die folgenden Kriterien müssen in allen zwei Referenzen erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
- Kosten der KG 300 + 400 nach DIN 276 ≥ 19 Mio. € brutto
- NF 1 - 7 nach DIN 277: ≥ 1.500 m²
- Leistungsbild abgedeckt (LPH 1- 6 und Bauleitung LPH 8)
- Honorarzone ≥ III
Die folgenden Kriterien müssen in mind. 1 Referenz (jedoch nicht zwingend in derselben) erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird:
- Projekte mit sensibler, straffer Zeittaktung (z.B. Terminmatrix, Verkehrslenkung, Sperrzeiten)
- Besondere energetische Anforderungen (BNB Silber)
- Planen mit der BIM Methode
- Projekt mit „weißer Wanne“ aus WU-Beton
Daher müssen alle Kriterien in mind. 1 Referenz (jedoch nicht zwingend in derselben) erfüllt sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz,
Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen,
Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber
von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen. Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für
Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen 1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2. Variante,
auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht hat.
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz,
Vertragsstrafen, Rückzahlung von Überzahlungen,
Ansprüche auf vertragsgemäße Erbringung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber
von jeder Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von 5 v.H. des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen. Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für
Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungsstufen 1 - 4 sind spätestens nach erfolgter Teilabnahme dieser Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Abs. 2, 1. oder 2. Variante,
auszuzahlen bzw. zurückzugeben, soweit der Auftraggeber nicht zu diesem Zeitpunkt bereits Ansprüche in Bezug auf diese Leistungen geltend gemacht hat.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
BITTE BEACHTEN
Hinweis an Bietergemeinschaften/ARGE:
Soll die Leistung, im Falle einer Zuschlagserteilung, von einer Bietergemeinschaft/ARGE ausgeführt werden, so muss sich der Bieter bereits als Bietergemeinschaft/ARGE auf der Vergabeplattform registrieren (iTWOtender) und das Angebot als solche Kooperationsform einreichen.
Russlandbezug:
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Teilnahmeantrag besteht aus der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.2) und Nachweisen.
Auftragsunterlagen:
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind nicht erforderlich.
Kommunikation:
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool „Frage stellen“ bzw. „Fragen-Antworten“ zu verwenden und zur Zuordnung die Vergabenummer 26-039778 anzugeben.
Alle Fragen nach Submission/Öffnung, bzw. Rückmeldungen zu Absagen, etc. müssen ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform an die Vergabestelle erfolgen/eingereicht werden. Nutzen Sie dafür den Reiter „Beschwerdemanagement/Rügen“ auf iTWOtender.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html
BITTE BEACHTEN
Hinweis an Bietergemeinschaften/ARGE:
Soll die Leistung, im Falle einer Zuschlagserteilung, von einer Bietergemeinschaft/ARGE ausgeführt werden, so muss sich der Bieter bereits als Bietergemeinschaft/ARGE auf der Vergabeplattform registrieren (iTWOtender) und das Angebot als solche Kooperationsform einreichen.
Russlandbezug:
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Teilnahmeantrag besteht aus der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106.2) und Nachweisen.
Auftragsunterlagen:
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind nicht erforderlich.
Kommunikation:
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool „Frage stellen“ bzw. „Fragen-Antworten“ zu verwenden und zur Zuordnung die Vergabenummer 26-039778 anzugeben.
Alle Fragen nach Submission/Öffnung, bzw. Rückmeldungen zu Absagen, etc. müssen ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform an die Vergabestelle erfolgen/eingereicht werden. Nutzen Sie dafür den Reiter „Beschwerdemanagement/Rügen“ auf iTWOtender.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 098-350584 (2026-05-21)