Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Wird vom Auftraggeber abgefragt: Wettbewerbszentralregisterauskunft für Bieter.
Die Wettbewerbszentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen.
(2) Vergleichbare Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft aus den letzten zehn Jahren (September 2013 bis September 2023).
Der Auftraggeber stellt aufgrund der besonderen Anforderungen an Fachplanungsleistungen Elektro (Leistungsbild § 55 HOAI) für die Generalsanierung des Staatstheaters Augsburg als Drei-Sparten-Haus für die Vergleichbarkeit der Referenz auf die nachfolgenden Kriterien als Mindestanforderungen ab. Die Besonderheiten der ELT-Planung für ein Theater rechtfertigen es, in Ausnahme zur Regel des § 75 Abs. 5 S. 2 VgV für die Vergleichbarkeit auf Referenzen zur konkreten Nutzungsart abzustellen. Die nachfolgenden Mindestanforderungen lit. a) bis d) müssen jeweils durch dieselbe Referenz erfüllt sein. Für die Kriterien lit. e) und f) können andere Referenzen angeführt werden, d.h.: Kriterium a) bis d) durch Referenz 1 bis 3 und Kriterium e) und f) durch Referenz 4 und 5.
a) Mindestens drei Referenzen umfassen Grundleistungen der LPh 5 bis 8, die vollständig innerhalb des Referenzzeitraums (September 2013 bis September 2023) erbracht worden sind.
b) Mindestens drei Referenzen umfassen Elektro-Fachplanung mit Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), Anlagengruppe 5 (fernmelde- oder informationstechnische Anlagen) und Anlagengruppe 6 (Förderanlagen).
c) Mindestens drei Referenzen umfassen mindestens Honorarzone II (oder entsprechend).
d) Mindestens drei Referenzen wurden auftragsgemäß oder zumindest im Wesentlichen auftragsgemäß im Hinblick auf Termin- und Kostensicherheit ausgeführt (Eigenerklärung).
e) Mindestens eine Referenz umfasst Planungsleistungen für den Bau oder die Generalsanierung eines Theaters, eines Konzertsaals oder einer vergleichbaren Veranstaltungsstätte für über 1.000 Personen mit technischen Anforderungen an die Bühnentechnik.
f) Mindestens zwei Referenzen umfassen anrechenbare Kosten von insgesamt, d.h. addiert in allen Anlagengruppen 4 (Starkstrom), 5 (fernmelde- oder informationstechnische Anlagen) und 6 (Förderanlagen) von mind. 4 Mio. EUR
Um einen hinreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV vorgesehene Zeitraum verlängert und werden alle Referenzen gewertet, die Fachplanungsleistungen Elektro (Leistungsbild § 55 HOAI) im Referenzzeitraum der letzten 10 Kalenderjahre (von September 2013 bis September 2023) erbracht wurden (Mindestanforderung).
Bietergemeinschaften werden wie ein Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bietergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor.
2) Anzahl Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Der Bieter verfügt über folgende Mindestanzahl an Ingenieuren (technische Fachkräfte) einschl. Führungskräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) von mind. 6,0 Ingenieure.
Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf zwei Dezimalen kaufmännisch gerundet. Bsp.: Eine Halbtageskraft mit 20 h / Woche wird mit 0,5 gewertet.
Bei Bietergemeinschaft werden die technischen Fachkräfte der Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV).