Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben werden die Fachplanungsleistungen für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses
inkl. Abbruch von Teilen des Bestands. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen
nach HOAI:
Los 1. Freianlagen gemäß §§ 39 ff. gemäß HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1-8 (siehe Leistungsvereinbarung)
Los 2. Technische Gebäudeausrüstung HLS in den Anlagengruppen 1 - 3 gemäß §§ 53 ff. gemäß HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1-9 (siehe Leistungsvereinbarung)
Los 3. Technische Gebäudeausrüstung Elektro in den Anlagengruppen 4-5 gemäß §§ 53 ff. gemäß HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1-9 (siehe Leistungsvereinbarung)
Los 4. Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. gemäß HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1-6 (siehe Leistungsvereinbarung)
Das Vergabeverfahren für den Objektplaner läuft bereits.
I. Eignungsnachweise
1. wirtschaftliche Eignung ☐
a) Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (3.000.000 € für Sach- und Personenschäden), für Vermögenschäden mindest. 250.000 €
b) Mindestumsatz
Gesamtumsatz von mindestens 144.000,00 EUR/a im Leistungsbild des jeweiligen Fachloses der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze addiert)
2. fachliche/ technische Eignung ☐
a) Referenzen
Benennung von mindestens einem Referenzprojekt des Bieters, der Bietergemeinschaft, der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus den letzten drei Jahren (ab Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote), die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Leistungen (Beschaffungsgegenstand) zum Gegenstand haben.
nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen "Eignung"
b) Mindestanzahl der Berufsträger (drei Berufsträger)
Mindestens drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Diplom-Ingenieur / Master / Bachelor) (angestellte Mitarbeiter einschließlich der/s Büroinhabenden bzw. der/s Geschäftsführenden im jährlichen Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
3. rechtliche Eignung
Keine
III. Überprüfungsklausel
Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.
IV. Abwehrklausel
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
V. Ausführungszeitraum :
nach Zuschlag bis 30.11.2023
VI. Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlage wird der beiliegende Werkvertrag "Werkvertrag Fachplanung".
VII. Zuschlagskriterium: Wertungsmatrix
Das wirtschaftlichste Angebot wird mittels Wertungsmatrix erteilt:
1. Honorar max. 40 Punkte
2. Qualifikation des Bieters max. 30 Punkte
3. Projektbezogene Qualifikation max. 30 Punkte
Insgesamt können damit maximal 100 Punkt erzielt werden. Weitere Informationen finden Sie in der anliegenden Anlage "Wertungsmatrix".