Fachplanungsleistungen in den Leistungsbildern Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung (HLS und Elektro) sowie Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung)
für die Baumaßnahme „Sanierung ehemalige Gesamtschule Dabendorf und Umbau Grundschule/ Hort“ für die Stadt Zossen.
Planungsbeginn unmittelbar nach Zuschlagserteilung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-16.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
“Fachplanungsleistungen in den Leistungsbildern Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung (HLS und Elektro) sowie Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung)”
Kurze Beschreibung
Fachplanungsleistungen in den Leistungsbildern Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung (HLS und Elektro) sowie Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung)
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Zossen, vertreten durch KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Marktplatz 20
Postleitzahl: 15806
Postort: Zossen
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de🌏
E-Mail: fink@kubus-mv.de📧
Telefon: +49 3853031/273📞
Fax: +49 3853031/255 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E78136433🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E78136433🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-12-16 📅
Einreichungsfrist: 2024-01-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-12-21 📅
Datum des Beginns: 2024-02-20 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 246-774439
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
“Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht und noch nicht genau absehbar ist, wann letztlich die Baugenehmigung erteilt...”
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht und noch nicht genau absehbar ist, wann letztlich die Baugenehmigung erteilt wird, dient die Angabe der Vertragslaufzeit lediglich der groben zeitlichen Einordnung.
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Quelle: OJS 2023/S 246-774439 (2023-12-16)