***Durchführung des Verfahrens***
Interessierte Unternehmen bewerben sich im Rahmen des Verfahrens durch Anmeldung bei dem e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblatts und Herunterladen der Ausschreibungsunterlagen.
Die Abgabe eines Angebots erfolgt, entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers, über das Vergabeportal.
Zugelassene Kommunikationswege im Rahmen der Angebotseinholung sind: das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes, Brief, E-Mail.
Die Angebote sind in der vorgeschriebenen Form einzureichen. Alle durch den Auftraggeber übermittelten Unterlagen sind vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle.
Bis zum Ende der Angebotsfrist kann ein Angebot zurückgezogen werden. Danach ist der Bieter bis zum Ablauf der genannten Bindefrist an sein Angebot gebunden.
***Verfahrensterminplan***
a. Absendung der Bekanntmachung 13.04 2023
b. Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung 08.05.2023
c. Abgabeschluss Angebote 15.05.2023; 12:00 Uhr
d. Mitteilung gem. § 134 GWB ab ca. KW 22, 2023
e. Zuschlags- u. Bindefrist 16.06.2023
***Ausschlusskriterien***
Das Fehlen der nachfolgend genannten formalen Erfordernisse/Eigenschaften/Kriterien bzw. o. g. Erklärungen/Nachweise führt, unabhängig von sonstigen evtl. Mängeln und Beanstandungen bzgl. des Inhalts der Teilnehmeranträge bzw. Angebote, in der Regel zum sofortigen Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen, wird nicht berücksichtigt:
(1) Das nicht fristgerechte Vorliegen der Teilnehmeranträge bzw. Angebotsunterlagen sowie der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen in der vorgeschriebenen Form.
(2) Das Fehlen der Unterschriften (die Anerkenntnis) der Teilnehmeranträge bzw. Angebots-Unterlagen (jeweils inkl. Anerkennung der Bewerbungsbedingungen), Vertragsbedingungen bzw. der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen; jeweils an den dafür vorgesehenen Stellen.
(3) Das Fehlen geforderter Daten und Angaben in den Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung/ Spezifikation/ Preisblätter).
(4) Das eigenmächtige Erweitern, Abändern oder Ersetzen der Angebotsunterlagen und/ oder Vertragsbedingungen.
(5) Ausschlussgründe gem. § 123f GWB
***Verfahrensablauf***
Die Wertung der Antrags- bzw. Angebotsunterlagen erfolgt in einem vierstufigen Regelprüfverfahren.
• Stufe 1 formale Prüfung der Unterlagen,
• Stufe 2 Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit des Bieters
• Stufe 3 inhaltliche, sachlich und rechnerische Prüfung
• Stufe 4 wirtschaftliche Auswertung der Angebotsinhalte
Die eingehenden Angebote werden entsprechend der bekannt gegebenen Eignungskriterien geprüft und gemäß der Zuschlagskriterien bewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich von Erklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung.
Mit den im Rahmen der Angebotsauswertung ausgewählten Bietern werden, soweit Aufklärungsbedarf besteht, Bietergespräche durchgeführt.
Der Zuschlag erfolgt aufgrund der festgelegten Wertungskriterien an den Bieter, der unter Würdigung aller Umstände das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot unterbreitet haben.
***Wertungskriterien - Eignung***
Die Bieter haben als Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mit dem Angebot die im Folgenden aufgeführten Unterlagen bzw. unter Anhang 1 (siehe Bewerbungsbedingungen) aufgelistete Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen. Hierzu sind, soweit vorhanden, die benannten Vorlagen zu verwenden.
Sofern Eigenerklärungen vorgesehen sind, sind ausschließlich die Eigenerklärungen abzugeben. Auf weitere Ausführungen und die Einreichung nicht verlangter Dokumente/Unterlagen ist einstweilen zu verzichten.
Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zu-ständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften sind diese von beiden zu unterzeichnen bzw. getrennt vorzulegen und die Zugehörigkeit der Angaben eindeutig kenntlich zu machen.
Die Wertung erfolgt auf der Grundlage der in Anhang 1 aufgeführten Unterlagen und Kriterien. Die Prüfung erfolgt auf Vollständigkeit und Inhalt (in der Regel Ja/ Nein-Entscheidungen).
***Zuschlagskriterien in der Angebotsphase***
Nachfolgend aufgelistete Zuschlagskriterien finden für die Auswertung Berücksichtigung:
Wertungskriterium Kosten: 100 %