Gesucht wird ein Dienstleister für dienstliche Leasingfahrzeuge. Dies betrifft in Los 1 Fahrräder, E-Bike und Lastenräder und in Los 2 E-Roller und optional Pedelecs.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrradleasing
EU 2023-343
Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦
Kurze Beschreibung:
“Gesucht wird ein Dienstleister für dienstliche Leasingfahrzeuge. Dies betrifft in Los 1 Fahrräder, E-Bike und Lastenräder und in Los 2 E-Roller und optional...”
Kurze Beschreibung
Gesucht wird ein Dienstleister für dienstliche Leasingfahrzeuge. Dies betrifft in Los 1 Fahrräder, E-Bike und Lastenräder und in Los 2 E-Roller und optional Pedelecs.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrräder, E-Bike und Lastenräder
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrräder📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrräder ohne Motor📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrräder mit Hilfsmotor📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Investitionsbank Berlin Bundesallee 210 10719 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Es soll ein Dienstleister für die Zurverfügungstellung und Umsetzung des Leasings von Diensträdern beschafft werden. Eine detaillierte Beschreibung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Es soll ein Dienstleister für die Zurverfügungstellung und Umsetzung des Leasings von Diensträdern beschafft werden. Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie bitte der Anlage 02 Leistungsverzeichnis.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fragenkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verträge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10%
Preis (Gewichtung): 40%
Dauer
Datum des Beginns: 2023-07-17 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung des Konzeptes. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Fragenkatalogs....”
Zusätzliche Informationen
Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung des Konzeptes. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Fragenkatalogs. Besteht auch bei dieser Bewertung Punktegleichstand, entscheidet die Bewertung der Verträge. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: E-Roller und optional Pedelecs
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Motorroller📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Es soll ein Dienstleister für die Zurverfügungstellung und Umsetzung des Leasings von Roller und optional Pedelecs beschafft werden. Eine detaillierte...”
Beschreibung der Beschaffung
Es soll ein Dienstleister für die Zurverfügungstellung und Umsetzung des Leasings von Roller und optional Pedelecs beschafft werden. Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie bitte der Anlage 02 Leistungsverzeichnis.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: In diesem Los können optional Pedelecs angeboten werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eigenerklärung zur Eignung Wirt-124 EU P §§ 123, 124 GWB - Anlage 09
2. Wettbewerbsregisterauskunft: Die Vergabestelle wird von dem Unternehmen (und -...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung zur Eignung Wirt-124 EU P §§ 123, 124 GWB - Anlage 09
2. Wettbewerbsregisterauskunft: Die Vergabestelle wird von dem Unternehmen (und - soweit zutreffend - von dessen Subunternehmen/ Mitgliedern einer Bietergemeinschaft), das den Zuschlag erhalten soll, Abfragen aus dem Wettbewerbsregister veranlassen. Mit Abgabe des Angebotes erklären die Unternehmen ihr Einverständnis dazu. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
3. Bei Bietergemeinschaften und Einsatz von Subunternehmen s. Erläuterungen und Eigenerklärungen.
Diese Erklärungen sind zwingend von allen bietenden Unternehmen einzuhalten bzw. zu erbringen (also auch von Nachunternehmern oder Mitgliedern einer Bietergemeinschaft).
Soweit die Auftraggeberin Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: entfällt
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“LOS 1: Referenz (nicht älter als 5 Jahre):
Eigenerklärung, dass der Bewerber in den zurückliegenden fünf Jahren (gerechnet ab Veröffentlichungsdatum dieser...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
LOS 1: Referenz (nicht älter als 5 Jahre):
Eigenerklärung, dass der Bewerber in den zurückliegenden fünf Jahren (gerechnet ab Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung, bei beendeten Verträgen muss das Vertragsende in den letzten fünf Jahren liegen) mindestens 3 nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzleistungen nachweisen kann. Die Vergleichbarkeit bezieht sich dabei auf die Unternehmensgröße (Mitarbeiteranzahl) und die durchschnittliche Anzahl an Leasingverträgen. Dabei ist von durchschnittlich mindestens 500 Mitarbeiter:innen und 150 Leasingverträgen auszugehen.
Der Nachweis erfolgt durch Abgabe einer Eigenklärung (s. Anlage 10.1).
LOS 2: Eigenerklärung, dass der Bewerber in den zurückliegenden fünf Jahren (gerechnet ab Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung, bei beendeten Verträgen muss das Vertragsende in den letzten fünf Jahren liegen) mindestens 1 nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzleistungen nachweisen kann. Die Vergleichbarkeit bezieht sich dabei auf die Unternehmensgröße (Mitarbeiteranzahl) und die durchschnittliche Anzahl an Leasingverträgen. Dabei ist von durchschnittlich mindestens 500 Mitarbeiter:innen und 30 Leasingverträgen auszugehen.
Der Nachweis erfolgt durch Abgabe einer Eigenklärung (s. Anlage 10.2).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-06-12
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“(1) Angebote sowie Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
(2) Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich...”
(1) Angebote sowie Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
(2) Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals abgewickelt.
(3) Zur Ausschreibung sind ergänzende Informationen und Formulare (Vergabeunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Erstellung der Angebote unbedingt zu beachten bzw. zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Deutschen Vergabeportal zum Download bereit. Für die Bieterkommunikation sowie für die Abgabe von Angeboten ist die kostenfreie Registrierung auf dem Deutschen Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center/) unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
(4) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln. Deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.
(5) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen und Anmerkungen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 05.06.2023 und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum).
Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals als Nachrichten der Vergabestelle). Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der IBB im Projektraum per E-Mail informiert. Die von der Vergabestelle derart bereitgestellten Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf Beantwortung verspätet eingegangener Fragen besteht kein Anspruch.
(6) Die Beteiligung am Verfahren (u.a. Erstellung von Angeboten) erfolgt auf Kosten der interessierten Unternehmen. Aufwendungen, die den interessierten Unternehmen entstehen, werden nicht erstattet.
(7) Die Angebote sind spätestens bis zum 12.06.2023, 10.00 Uhr, elektronisch über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen ausgefüllt im Projektraum hochladen. Es ist sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc bzw. pdf) verwendet werden.
Achtung: Eine elektronische Einreichung von Angeboten ist nur möglich, wenn sich das Unternehmen vor dem Ende der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung registriert hat!
(8) Bei Interesse bitten wir Sie, Ihr Angebot ausschließlich über die Vergabeplattform des DTVP (entweder in der Rubrik Angebote oder über das Cosinex-Bietertool) einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail, per Post oder über die Rubrik "Kommunikation" auf dem Deutschen Vergabeportal ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss des Angebots führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRX6J89
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 095-294358 (2023-05-12)