Fahrstromverstärkung 750 Volt, Fahrstromversorgung: Los 1 Teil B/B3, Los 2 Teil B/BA4

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH

VGF-EU 031/23
Fahrstromverstärkung 750 Volt:
Los 1: Fahrstromversorgung Teil B/B3
Los 2: Fahrstromversorgung Teil B/BA4
Die Fahrstromanlagen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) entsprechen nicht mehr dem neuesten Stand der Technik. Es besteht daher die Notwendigkeit die Fahrstromanlagen im gesamten Streckennetz den neuen Gegebenheiten anzupassen und zu modernisieren.
Bestandteil dieser Ausschreibung ist:
- Die punktuelle Anpassung der Fahrleitungsanlage an 11 Standorten,
- Die Montage der Schaltschränke für die Kuppelleistungsschalter und
- die Herstellung der Kabeltrasse vom jeweiligen Schrank zur Einspeisestelle in die Fahrleitung
Allgemeine Beschreibung der Leistung
Die Fahrstromanlagen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) entsprechen nicht mehr dem neuesten Stand der Technik. Es besteht daher die Notwendigkeit die Fahrstromanlagen im gesamten Streckennetz den neuen Gegebenheiten anzupassen und zu modernisieren. Wesentlicher
Bestandteil der Erneuerung des Fahrstromversorgungsnetzes ist die Einführung der zweiseitigen Speisung und die Segmentierung der Speiseabschnitte durch Kuppelleistungsschalter.
Für diese Maßnahme ist die Fahrleitungsanlage auf den Strecken punktuell an den jeweiligen Standorten der neu zu installierenden Kuppelleistungsschalter anzupassen. Eine zukünftige Erhöhung der Fahrleitungsspannung auf DC 750 V ist berücksichtigt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-22 Auftragsbekanntmachung
2023-06-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-03-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrleitungsbauarbeiten
Referenznummer: VGF-EU 031/23
Kurze Beschreibung:
VGF-EU 031/23 Fahrstromverstärkung 750 Volt: Los 1: Fahrstromversorgung Teil B/B3 Los 2: Fahrstromversorgung Teil B/BA4 Die Fahrstromanlagen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) entsprechen nicht mehr dem neuesten Stand der Technik. Es besteht daher die Notwendigkeit die Fahrstromanlagen im gesamten Streckennetz den neuen Gegebenheiten anzupassen und zu modernisieren. Bestandteil dieser Ausschreibung ist: - Die punktuelle Anpassung der Fahrleitungsanlage an 11 Standorten, - Die Montage der Schaltschränke für die Kuppelleistungsschalter und - die Herstellung der Kabeltrasse vom jeweiligen Schrank zur Einspeisestelle in die Fahrleitung Allgemeine Beschreibung der Leistung Die Fahrstromanlagen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) entsprechen nicht mehr dem neuesten Stand der Technik. Es besteht daher die Notwendigkeit die Fahrstromanlagen im gesamten Streckennetz den neuen Gegebenheiten anzupassen und zu modernisieren. Wesentlicher Bestandteil der Erneuerung des Fahrstromversorgungsnetzes ist die Einführung der zweiseitigen Speisung und die Segmentierung der Speiseabschnitte durch Kuppelleistungsschalter. Für diese Maßnahme ist die Fahrleitungsanlage auf den Strecken punktuell an den jeweiligen Standorten der neu zu installierenden Kuppelleistungsschalter anzupassen. Eine zukünftige Erhöhung der Fahrleitungsspannung auf DC 750 V ist berücksichtigt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrleitungsbauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrleitungsbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Postleitzahl: 60311
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: https://www.vgf-ffm.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@vgf-ffm.de 📧
Telefon: +49 6921303 📞
Fax: +49 6921323336 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/40b8e0bc-8eb7-4152-abed-d334efd8fb9f 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/40b8e0bc-8eb7-4152-abed-d334efd8fb9f 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-22 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-27 📅
Datum des Beginns: 2023-09-25 📅
Datum des Endes: 2024-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 061-182104
ABl. S-Ausgabe: 61
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung beinhaltet die im Folgenden aufgeführten Streckenabschnitte: Straßenbahn B3: 1. Waldfriedhof KLS 66/ 79 2. Schweizer Straße KLS 103/ 27 3. Lange Straße KLS 18/ 17 4. Seehofstraße KLS 12/ 9 Stichpunkte zu 1. bis 4., Ausschnitte aus der Baubeschreibung 1. Waldfriedhof (Goldstein) Anpassung der Fahrleitung für den Anschluss des Kuppelleistungsschalters KLS 66/ 79. Der Schaltschrank für den Kuppelleistungsschalter wird neben dem Fahrleitungsmast 9424.M1160, errichtet. Als Standfläche sind um den Schrank Rasengittersteine zu verlegen. Die Einspeisung in die Fahrleitung erfolgt am Bestandsmast 9424.M1130. Der Abstand (Kabelweg) vom Mast bis zum Schaltschrank beträgt ca. 85 m. Es ist notwendig für die Kabeltrasse eine Gleisquerung herzustellen. 2. Schweizer Straße Anpassung der Fahrleitung für den Anschluss des Kuppelleistungsschalters KLS 103/ 27. Die Masten 8004.M0950 und 8004.M0960 werden an dem aktuellen Standort neu errichtet. Erforderlich ist es ein Bauzwischenzustand mit provisorischen Mobilfundamenten/ Masten herzustellen. Bei den Arbeiten ist mit äußerster Sorgfalt vorzugehen: - Die Tunneldecke ist mit einer außenliegenden Abdichtung versehen. Diese darf nicht beschädigt werden. - Mast- und Fundamentdemontage und bei der Herstellung der neuen Mastgründungen. Die Arbeiten dürfen nur unter Aufsicht der Bauleitung erfolgen. Die Fahrleitungsverspannung ist an den Bauzwischenzustand anzupassen bzw. für den Endzustand zu erneuern. 3. Lange Straße Anpassung der Fahrleitung für den Anschluss des Kuppelleistungsschalters KLS 18/ 17. Vom AN ist die Anbindung/ Verlängerung der im Gehwegbereich endenden Kabeltrasse, inklusive Herstellung einer Gleisquerung, bis zum Einspeisemast 7001.M0100 auszuführen. Der Ausleger über zwei Gleise am Bestandsmast 7001.M0100 ist durch einen Ausleger nach Systemblatt 04.07.34.203 (mit AL- Rohr 1 x 70²) zu tauschen. 4. Seehofstraße Anpassung der Fahrleitung für den Anschluss des Kuppelleistungsschalters KLS 12/ 9. Die Masten 7112.M0350 und 7112.M0360 werden an dem aktuellen Standort neu errichtet. Es ist erforderlich einen Bauzwischenzustand mit provisorischen Mobilfundamenten/Masten herzustellen um die bestehenden Mastfundamente vollständig zu entfernen. Die bestehende Fahrleitungskuppelstelle, inklusive Mastschalter und Gestänge, ist zu demontieren. Der Schaltschrank wird in unmittelbarer Nähe zum Bestandsmast 7112.M0360 (in Richtung Gleisanlage, auf Parkstreifen) aufgestellt. Die vorhandenen Querverspannungen zwischen den Bestandsmasten 7112.M0350 – 7112.M0360 und 7112.M0350 – 7112.M0330 sind für den Bauzwischenzustand anzupassen bzw. für den Endzustand zu erneuern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
VGF-EU 031/23
Fahrstromverstärkung 750 Volt:
Los 1: Fahrstromversorgung Teil B/B3
Los 2: Fahrstromversorgung Teil B/BA4
Die Fahrstromanlagen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) entsprechen nicht mehr dem neuesten Stand der Technik. Es besteht daher die Notwendigkeit die Fahrstromanlagen im gesamten Streckennetz den neuen Gegebenheiten anzupassen und zu modernisieren.
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Bestandteil dieser Ausschreibung ist:
- Die punktuelle Anpassung der Fahrleitungsanlage an 11 Standorten,
- Die Montage der Schaltschränke für die Kuppelleistungsschalter und
- die Herstellung der Kabeltrasse vom jeweiligen Schrank zur Einspeisestelle in die Fahrleitung
Allgemeine Beschreibung der Leistung
Die Fahrstromanlagen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) entsprechen nicht mehr dem neuesten Stand der Technik. Es besteht daher die Notwendigkeit die Fahrstromanlagen im gesamten Streckennetz den neuen Gegebenheiten anzupassen und zu modernisieren. Wesentlicher
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Bestandteil der Erneuerung des Fahrstromversorgungsnetzes ist die Einführung der zweiseitigen Speisung und die Segmentierung der Speiseabschnitte durch Kuppelleistungsschalter.
Für diese Maßnahme ist die Fahrleitungsanlage auf den Strecken punktuell an den jeweiligen Standorten der neu zu installierenden Kuppelleistungsschalter anzupassen. Eine zukünftige Erhöhung der Fahrleitungsspannung auf DC 750 V ist berücksichtigt.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Kuppelleistungsschalter Straßenbahn B3 Fahrleitung Los1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Anpassung der Fahrleitungsanlagen
Zusätzliche Informationen:
Diese Ausschreibung beinhaltet die im Folgenden aufgeführten Streckenabschnitte:
Straßenbahn B3:
1. Waldfriedhof KLS 66/ 79
2. Schweizer Straße KLS 103/ 27
3. Lange Straße KLS 18/ 17
4. Seehofstraße KLS 12/ 9
Stichpunkte zu 1. bis 4., Ausschnitte aus der Baubeschreibung
1. Waldfriedhof (Goldstein)
Anpassung der Fahrleitung für den Anschluss des Kuppelleistungsschalters KLS 66/ 79.
Der Schaltschrank für den Kuppelleistungsschalter wird neben dem Fahrleitungsmast 9424.M1160, errichtet.
Als Standfläche sind um den Schrank Rasengittersteine zu verlegen. Die Einspeisung in die Fahrleitung
erfolgt am Bestandsmast 9424.M1130. Der Abstand (Kabelweg) vom Mast bis zum Schaltschrank
beträgt ca. 85 m. Es ist notwendig für die Kabeltrasse eine Gleisquerung herzustellen.
2. Schweizer Straße
Anpassung der Fahrleitung für den Anschluss des Kuppelleistungsschalters KLS 103/ 27.
Die Masten 8004.M0950 und 8004.M0960 werden an dem aktuellen Standort neu errichtet.
Erforderlich ist es ein Bauzwischenzustand mit provisorischen Mobilfundamenten/ Masten herzustellen.
Bei den Arbeiten ist mit äußerster Sorgfalt vorzugehen:
- Die Tunneldecke ist mit einer außenliegenden Abdichtung versehen. Diese darf nicht beschädigt werden.
- Mast- und Fundamentdemontage und bei der Herstellung der neuen Mastgründungen. Die Arbeiten dürfen nur unter Aufsicht der Bauleitung erfolgen.
Die Fahrleitungsverspannung ist an den Bauzwischenzustand anzupassen bzw. für den Endzustand zu
erneuern.
3. Lange Straße
Anpassung der Fahrleitung für den Anschluss des Kuppelleistungsschalters KLS 18/ 17.
Vom AN ist die Anbindung/ Verlängerung der im Gehwegbereich endenden Kabeltrasse, inklusive Herstellung einer Gleisquerung, bis zum Einspeisemast 7001.M0100 auszuführen.
Der Ausleger über zwei Gleise am Bestandsmast 7001.M0100 ist durch einen Ausleger nach
Systemblatt 04.07.34.203 (mit AL- Rohr 1 x 70²) zu tauschen.
4. Seehofstraße
Anpassung der Fahrleitung für den Anschluss des Kuppelleistungsschalters KLS 12/ 9.
Die Masten 7112.M0350 und 7112.M0360 werden an dem aktuellen Standort neu errichtet.
Es ist erforderlich einen Bauzwischenzustand mit provisorischen Mobilfundamenten/Masten herzustellen um die bestehenden Mastfundamente vollständig zu entfernen.
Die bestehende Fahrleitungskuppelstelle, inklusive Mastschalter und Gestänge, ist zu demontieren. Der Schaltschrank wird in unmittelbarer Nähe zum Bestandsmast 7112.M0360 (in Richtung Gleisanlage, auf Parkstreifen) aufgestellt.
Die vorhandenen Querverspannungen zwischen den Bestandsmasten 7112.M0350 – 7112.M0360 und
7112.M0350 – 7112.M0330 sind für den Bauzwischenzustand anzupassen bzw. für den Endzustand zu
Bezeichnung des Loses: Kuppelleistungsschalter Straßenbahn B4 Fahrleitung Los2
Losnummer: 2
Zusätzliche Informationen:
Straßenbahn B4:
1. Voltastraße KLS 14/ 101
2. Hamburger Allee KLS 38/ 61
3. Wittelsbacherallee KLS 20/ 108
4. Saalburgallee KLS 108/ 108.1
5. Louisa KLS 109/ 110
6. Oberschweinstiege KLS 112/ 113
7. Ginnheimer Landstraße KLS 16/ 76
Stichpunkte zu 1. bis 7., Ausschnitte aus der Baubeschreibung
1. Voltastraße
Anpassung der Fahrleitung für den Anschluss des Kuppelleistungsschalters KLS 14/ 101.
Der Schaltschrank
wird in unmittelbarer Nähe (östlich) zum Bestandsmast 2206.M0730 aufgestellt. Als Standfläche sind
um den Schrank Rasengittersteine zu verlegen. Die bestehende Fahrleitungskuppelstelle, inklusive
Mastschalter und Gestänge, ist zu demontieren. Die vorhandene Querverspannung zwischen den
Bestandsmasten 2206.M0730 und 2206.M0740 ist zu erneuern und die Fahrleitungsstützpunkte nach
Herstellung der Verkabelung zur Anbindung des KLS an die Fahrleitung neu einzuregulieren.
2. Hamburger Allee
Anpassung der Fahrleitung für den Anschluss des Kuppelleistungsschalters KLS 38/ 61.
Der Schaltschrank wird in der Nähe des Bestandsmastes 2201.M0150 aufgestellt.
Als Standfläche sind um den Schrank Rasengittersteine zu verlegen.
Tiefbauarbeiten sind in diesem Bereich nur unter Hinzunahme/ Aufsicht eines von der Stadt Frankfurt
zugelassenen Baumschutzgutachters durchzuführen. Die Beauftragung des Gutachters hat durch den
AN zu erfolgen. Die bestehende Fahrleitungskuppelstelle, inklusive Mastschalter und Gestänge, ist zu
demontieren. Die vorhandene Querverspannung zwischen den Bestandsmasten 2201.M0150 und
2201.M0160 ist zu erneuern und die Fahrleitungsstützpunkte nach Herstellung der Verkabelung zur
Anbindung des KLS an die Fahrleitung neu einzuregulieren.
3. Wittelsbacherallee
Anpassung der Fahrleitung für den Anschluss des Kuppelleistungsschalters KLS 20/ 108.
Der Schaltschrank wird hinter dem Bestandsmast 5508.M1460 errichtet. Als Standfläche sind um den Schrank Rasengittersteine zu verlegen. Die bestehende Fahrleitungskuppelstelle am benachbarten Mastpaar 5508.M1470/ 5508.M1480 ist komplett (Trenner, Verkabelung, Mastschalter und Gestänge) zurückzubauen. Die vorhandene Querverspannung zwischen den Bestandsmasten 5508.M1458 und 5508.M1460 ist zu erneuern und
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die Fahrleitungsstützpunkte nach Herstellung der Verkabelung zur Anbindung des KLS an die
Fahrleitung neu einzuregulieren.
4. Saalburgallee
Anpassung der Fahrleitung für den Anschluss des Kuppelleistungsschalters KLS 108/ 108.1.
Als Standfläche
sind um den Schrank Rasengittersteine zu verlegen. Für die Herstellung der Kabeltrasse zwischen
Schaltschrank und Mast ist es notwendig eine Straßenquerung (Saalburgallee) herzustellen.
Die bestehende Fahrleitungskuppelstelle, inklusive Mastschalter und Gestänge, ist zu demontieren. Die
vorhandene Querverspannung zwischen den Bestandsmasten 5508.M1458 und 5508.M1460 ist zu
erneuern und die Fahrleitungsstützpunkte nach Herstellung der Verkabelung zur Anbindung des KLS
an die Fahrleitung neu einzuregulieren.
5. Louisa
Anpassung der Fahrleitung für den Anschluss des Kuppelleistungsschalters KLS 109/ 110.
Der Schaltschrank wird in unmittelbarer Nähe des Bestandsmastes 8413.M0150 aufgestellt.
Als Standfläche sind um den Schrank Rasengittersteine zu verlegen. Die bestehende
Fahrleitungskuppelstelle, inklusive Mastschalter und Gestänge, ist zu demontieren. Die Baustelle/ der
Standort befindet sich im Stadtwald und ist verkehrstechnisch nicht erschlossen, sodass die Arbeiten
größtenteils nur vom Gleis aus erfolgen können.
6. Oberschweinstiege (Welscher Weg)
Anpassung der Fahrleitung für den Anschluss des Kuppelleistungsschalters KLS 112/ 113.
Der Schaltschrank wird in unmittelbarer Nähe des Bestandsmastes 8421.M0770 aufgestellt.
Fahrleitungskuppelstelle, inklusive Mastschalter und Gestänge, ist zu demontieren.
7. Ginnheimer Landstraße
Anpassung der Fahrleitung für den Anschluss des Kuppelleistungsschalters KLS 16/ 76.
Der Schaltschrank wird in unmittelbarer Nähe des Bestandsmastes 2808.M0950 aufgestellt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§
123 GWB;
124 GWB;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21;
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBL S. 338.
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen
Angabe von drei (3) abgeschlossenen vergleichbaren Referenzprojekten (Muss-Kriterium) - die mit den zu vergebenden Bauleistungen vergleichbar sind.
Werden Muss-Kriterien nicht erfüllt, wird die Bieterin vom weiteren Vergabefahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräften.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bürgschaften
1) Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung
mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
2) Nach erfolgter Abnahme durch den Projektleiter der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach VOB/B
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene
rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine
Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung").
Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Schulz, Thomas
Adresse des Käuferprofils: https://www.vgf-ffm.de/ 🌏
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/40b8e0bc-8eb7-4152-abed-d334efd8fb9f 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung
mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für
Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
Bürgschaften (Formblätter sind vorgegeben)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers
zu verwenden und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „HVA B-StB Vertragserfüllungsbürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt „HVA B-StB Mängelanspruchsbürgschaft“
Gewährleistungszeit jeweils fünf Jahre ab schriftlicher Abnahme durch den Projektleiter der VGF.
Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
- HVA B-StB Angebotsschreiben Lose Vordruck 08-19
- VGF_Vertraulichkeitserklaerung
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung
- HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
- HVA B-StB Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft
- HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
- GAEB 83-Datei zu VGF-EU 031_23 Fahrstromverstärkung 750 Volt: Los
1: Fahrstrom-versorgung Teil B/B3 -> Bieter kann für alle Lose anbieten (aber auch für weniger)
2: Fahrstrom-versorgung Teil B/BA4 -> Bieter kann für alle Lose anbieten (aber auch für weniger)
- VGF_Verpflerkl_Tariftreue_2021 (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG))
- Eigenerklaerung Versicherungspflicht
- Eigenerklärung Sanktion gegen Russland
- 221_Preisermittlung_Zuschlagskalkulation oder 222_Preisermittlung_Kalkulation_Endsumme (jeweils für Los 1 und für Los 2 getrennt)
- bei Bedarf „VGF Mengen Bestellformular_Anlage 1“
Die Urkalkulation ist der Vergabestelle in einem doppelt verschlossenen Umschlag innerhalb von sechs Tagen nach Aufforderung zuzuleiten.
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer 1.3 angegebenen Internetseite erfolgen.
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2) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei
Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu
unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
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3) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote.
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Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.
4) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren Leistungen (Art und
Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
6) Das HVA-Angebotsschreiben ist das zentrale Dokument der Angebotsunterlagen. Elektronisch eingereichte Angebote müssen das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben enthalten. Bei Fehlen des Formblattes wird das gesamte Angebot zwingend aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Dieses leitende Dokument wird nicht nachgefordert.
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7) Versicherungspflicht
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie EUR 100.000 für Vermögensschäden je 2-fach maximiert p.a. (für Betriebshaftpflichtversicherung) bzw. EUR 5 Mio. für Personen- Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a.(Umwelthaftpflichtversicherung) abzuschließen und nachzuweisen.
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8) Gewährleistung
Die Gewährleistungszeit beträgt fünf (5) Jahre nach schriftlicher Abnahme durch den technischen Projektleiter der VGF.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: -Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt-
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1- 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 061-182104 (2023-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 119-374944
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 061-182104
ABl. S-Ausgabe: 119

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-20 📅
Name: SPL Powerlines Germany GmbH
Postort: Langenhagen
Postleitzahl: 30851
Land: Deutschland 🇩🇪
Region Hannover 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2023/S 119-374944 (2023-06-20)