Fahrstromverstärkung 750V Ertüchtigung GW Oberforsthaus Fernwirk- und Schutztechnik

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH

Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im Stadtbahn-
Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen ist hinsichtlich der
zukünfitgen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus soll die
Fahrleitungsnennspannung perspektivisch auf DC 750V angehoben werden. Dafür sind diverse
Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch die Ertüchtigung der Fernwirkanlage und der
Schutztechnik des Gleichrichterwerks (GW 761) Oberforsthaus in Frankfurt a.M..
Die Leistungen umfassen:
- Erneuerung der Fernwirkanlage und der Schutztechnik im Gleichrichterwerk Oberforsthaus
Vor Angebotsabgabe wird es empfohlen eine Besichtigung der Anlagen und Örtlichkeiten vor
Ort durchzuführen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-05-23 Auftragsbekanntmachung
2023-07-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-05-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtbahnarbeiten
Referenznummer: VGF-EU 073/23
Kurze Beschreibung:
Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im Stadtbahn- Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen ist hinsichtlich der zukünfitgen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus soll die Fahrleitungsnennspannung perspektivisch auf DC 750V angehoben werden. Dafür sind diverse Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch die Ertüchtigung der Fernwirkanlage und der Schutztechnik des Gleichrichterwerks (GW 761) Oberforsthaus in Frankfurt a.M.. Die Leistungen umfassen: - Erneuerung der Fernwirkanlage und der Schutztechnik im Gleichrichterwerk Oberforsthaus Vor Angebotsabgabe wird es empfohlen eine Besichtigung der Anlagen und Örtlichkeiten vor Ort durchzuführen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtbahnarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stadtbahnarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Postleitzahl: 60311
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: https://www.vgf-ffm.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@vgf-ffm.de 📧
Telefon: +49 6921303 📞
Fax: +49 6921323336 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/e4ba55ac-b7fd-409c-bbe0-fe49ab63f3a5 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/e4ba55ac-b7fd-409c-bbe0-fe49ab63f3a5 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-23 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-26 📅
Datum des Beginns: 2023-08-28 📅
Datum des Endes: 2024-06-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 101-312160
ABl. S-Ausgabe: 101
Zusätzliche Informationen
Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B) Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme. Bürgschaften (Formblätter sind vorgegeben) Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden und zwar für - die Vertragserfüllung das Formblatt „HVA B-StB Vertragserfüllungsbürgschaft“ - die Mängelansprüche das Formblatt „HVA B-StB Mängelanspruchsbürgschaft“ Gewährleistungszeit jeweils fünf Jahre ab schriftlicher Abnahme durch den Projektleiter der VGF. Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: -HVA B-StB Angebotsschreiben -VGF_Vertraulichkeitserklaerung -HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung -Verpflichtungserklärung Vordruck -HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen -HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft -HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit -HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe -GAEB 83-Datei zu VGF_EU 073_23 LV Fahrstromverstärkung 750V Ertüchtigung GW Oberforsthaus Fernwirk- und Schutztechnik -VGF_Verpflerkl_Tariftreue_2021 (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)) -Eigenerklaerung Versicherungspflicht -Eigenerklärung Sanktion gegen Russland -221_Preisermittlung_Zuschlagskalkulation oder 222_Preisermittlung_Kalkulation_Endsumme (jeweils für Los 1 und für Los 2 getrennt) -bei Bedarf: „VGF Mengen Bestellformular_Anlage 1“ -bei Bedarf: Bestätigung der Objekt-/Ortsbesichtigungen Die Urkalkulation ist der Vergabestelle in einem doppelt verschlossenen Umschlag innerhalb von sechs Tagen nach Aufforderung zuzuleiten. Bieterfragen Die Stellung und Beantwortung von Bieterfragen hat ausschließlich über das Online-Portal www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen. Hierfür hat sich der Bieter auf dem besagten Online-Portal zu registrieren und für diese Ausschreibungen anzumelden. Er wird dann über alle vorangegangenen und zukünftigen Bieterfragen sowie zu den dazu ergangenen Antworten informiert. Das HVA-Angebotsschreiben ist das zentrale Dokument der Angebotsunterlagen. Elektronisch eingereichte Angebote müssen das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben enthalten. Bei Fehlen des Formblattes wird das gesamte Angebot zwingend aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Dieses leitende Dokument wird nicht nachgefordert. VGF Mengen Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Alle Auftragnehmer, die nicht ARRIBA bauen/planen oder ein anderes GAEB XML 3.1 fähiges AVA-System einsetzen, können die CD-ROM "VGF Mengen" für 180.00 EUR zzgl. MwST. erwerben, die die von der VGF geforderten Programme zur Bearbeitung gemäß AVA-Richtlinie enthalten. Der Bieter muss sich bei Angebotsabgabe damit einverstanden erklären, dass im Falle eines Erwerbs seine Firmenanschrift an den Softwarehersteller weitergegeben wird und er sich zu Lizenzierungszwecken bei der Firma RIB Software AG, Stuttgart, registrieren muss. Die AVA-Richtlinie der VGF wird als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. 1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer 1.3 angegebenen Internetseite erfolgen. 2) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. 3) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich. Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen. 4) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen. 5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden. 6) Das HVA-Angebotsschreiben ist das zentrale Dokument der Angebotsunterlagen. Elektronisch eingereichte Angebote müssen das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben enthalten. Bei Fehlen des Formblattes wird das gesamte Angebot zwingend aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Dieses leitende Dokument wird nicht nachgefordert. 7) Versicherungspflicht Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie EUR 100.000 für Vermögensschäden je 2-fach maximiert p.a. (für Betriebshaftpflichtversicherung) bzw. EUR 5 Mio. für Personen- Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a.(Umwelthaftpflichtversicherung) abzuschließen und nachzuweisen. 8) Gewährleistung Die Gewährleistungszeit beträgt fünf (5) Jahre nach schriftlicher Abnahme durch den technischen Projektleiter der VGF.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH plant den Einsatz neuer Fahrzeuge im Stadtbahn-
Netz. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bahnstromversorgungsanlagen ist hinsichtlich der
zukünfitgen Betriebsbedingungen teilweise unzureichend. Darüber hinaus soll die
Fahrleitungsnennspannung perspektivisch auf DC 750V angehoben werden. Dafür sind diverse
Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, so auch die Ertüchtigung der Fernwirkanlage und der
Schutztechnik des Gleichrichterwerks (GW 761) Oberforsthaus in Frankfurt a.M..
Die Leistungen umfassen:
- Erneuerung der Fernwirkanlage und der Schutztechnik im Gleichrichterwerk Oberforsthaus
Vor Angebotsabgabe wird es empfohlen eine Besichtigung der Anlagen und Örtlichkeiten vor
Ort durchzuführen.
aus der Baubeschreibung:
Auszuführende Leistungen
Die Ausschreibung beinhaltet den Austausch der Fernwirkanlage und Schutztechnik.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen umfassen:
- Lieferung eines neuen Fernwirkschranks
- Erneuerung der Schutztechnik der MS- und DC-Anlage
Alle benutzten Wege und Straßen innerhalb und außerhalb des Baustellenbereiches sind wäh-
rend der gesamten Bauzeit ständig frei und in einwandfreiem, verkehrssicheren Zustand zu hal-
ten. Alle Straßen und Fußwege sind stets sauber und in gereinigtem Zustand zu halten. Dabei
sind für das Überfahren von fertigen Flächen, wie Bürgersteigplatten, Kantensteinen und derglei-
chen Schutzvorkehrungen zu treffen.
Dem AN werden seitens des Auftraggebers keine Lagerflächen für die Zwischenlagerung von
Materialien zur Verfügung gestellt. Die Lagerung von Baustoffen kann, jedoch auf eigene Ge-
fahr, nur direkt auf der unmittelbaren Baufläche erfolgen.
Lärmschutz, Erschütterungsschutz, Umweltverträglichkeit
Die Maßgaben zum Immissionsschutz von Anwohnern in Wohngebieten sind zu beachten und
einzuhalten. Es sind lärm arme Geräte einzusetzen. Lärmintensive Arbeiten sind während der
Bauzeit außerhalb der nächtlichen Ruhezeiten durchzuführen. Ggfs. sind entsprechende Aus-
nahmegenehmigungen vom AN einzuholen.
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen beinhalten:
- GW Übersichtsplan
- Ü-Schaltplan
Auflistung der anzuwendenden „Zusätzliche Techni-
sche Vertragsbedingungen“
Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung anerkannten Regeln der Technik und die Zusätzli-
chen Technischen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Insbesondere die Technischen-
Anschluss-Bedingungen der NRM (TAB).
Anlagen
- Anlage 1 Standort GW Oberforsthaus
- Anlage 2 Ü-Schaltplan GW Oberforsthaus
- Anlage 3 TAB_MS_NRM
- Anlage 4 Handbuch Inbetriebnahme von GW NRM-AA-S070
- Anlage 5 Anlagenbild
- Anlage 6 Demontage

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§
123 GWB;
124 GWB;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21;
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der
Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBL S. 338.
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter
vorgegeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen
Angabe von zwei (2) abgeschlossenen vergleichbaren Referenzprojekten (Muss-Kriterium) - die mit den zu vergebenden Bauleistungen vergleichbar sind.
Werden Muss-Kriterien nicht erfüllt, wird die Bieterin vom weiteren Vergabefahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräften.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bürgschaften
1) Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung
mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
2) Nach erfolgter Abnahme durch den Projektleiter der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) ist
Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der
Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach VOB/B
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene
rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine
Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
("Bietergemeinschaftserklärung").
Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche
Haftungserklärung abgeben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Schulz, Thomas
Adresse des Käuferprofils: https://www.vgf-ffm.de/ 🌏
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/e4ba55ac-b7fd-409c-bbe0-fe49ab63f3a5 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung
mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für
Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der
Abnahme.
Bürgschaften (Formblätter sind vorgegeben)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers
zu verwenden und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „HVA B-StB Vertragserfüllungsbürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt „HVA B-StB Mängelanspruchsbürgschaft“
Gewährleistungszeit jeweils fünf Jahre ab schriftlicher Abnahme durch den Projektleiter der VGF.
Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
-HVA B-StB Angebotsschreiben
-VGF_Vertraulichkeitserklaerung
-HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung
-Verpflichtungserklärung Vordruck
-HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
-HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
-HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
-HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
-GAEB 83-Datei zu VGF_EU 073_23 LV Fahrstromverstärkung 750V Ertüchtigung GW Oberforsthaus Fernwirk- und Schutztechnik
-VGF_Verpflerkl_Tariftreue_2021 (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG))
-Eigenerklaerung Versicherungspflicht
-Eigenerklärung Sanktion gegen Russland
-221_Preisermittlung_Zuschlagskalkulation oder 222_Preisermittlung_Kalkulation_Endsumme (jeweils für Los 1 und für Los 2 getrennt)
-bei Bedarf: „VGF Mengen Bestellformular_Anlage 1“
-bei Bedarf: Bestätigung der Objekt-/Ortsbesichtigungen
Die Urkalkulation ist der Vergabestelle in einem doppelt verschlossenen Umschlag innerhalb von sechs Tagen
nach Aufforderung zuzuleiten.
Bieterfragen
Die Stellung und Beantwortung von Bieterfragen hat ausschließlich über das Online-Portal
www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen. Hierfür hat sich der Bieter auf dem besagten Online-Portal zu registrieren und für diese Ausschreibungen anzumelden. Er wird dann über alle vorangegangenen und zukünftigen Bieterfragen sowie zu den dazu ergangenen Antworten informiert.
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Das HVA-Angebotsschreiben ist das zentrale Dokument der Angebotsunterlagen. Elektronisch eingereichte Angebote müssen das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben enthalten. Bei Fehlen des Formblattes wird das gesamte Angebot zwingend aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Dieses leitende Dokument wird nicht nachgefordert.
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VGF Mengen
Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Alle Auftragnehmer, die nicht ARRIBA bauen/planen oder ein anderes GAEB XML 3.1 fähiges AVA-System einsetzen, können die CD-ROM "VGF Mengen" für 180.00 EUR zzgl. MwST. erwerben, die die von der VGF geforderten Programme zur Bearbeitung gemäß AVA-Richtlinie enthalten.
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Der Bieter muss sich bei Angebotsabgabe damit einverstanden erklären, dass im Falle eines Erwerbs seine Firmenanschrift an den Softwarehersteller weitergegeben wird und er sich zu Lizenzierungszwecken bei der Firma RIB Software AG, Stuttgart, registrieren muss. Die AVA-Richtlinie der VGF wird als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
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1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum
kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu
registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online
Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer
1.3 angegebenen Internetseite erfolgen.
2) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei
Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu
unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter
die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben
die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in
Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen
geltendes Recht verstoßen.
3) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter
nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle
Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch
nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die
Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von
Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung
von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote.
Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die
Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung
der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.
4) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren Leistungen (Art und
Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in
dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
6) Das HVA-Angebotsschreiben ist das zentrale Dokument der Angebotsunterlagen. Elektronisch eingereichte
Angebote müssen das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben enthalten. Bei Fehlen des Formblattes wird
das gesamte Angebot zwingend aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Dieses leitende Dokument wird
nicht nachgefordert.
7) Versicherungspflicht
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum
seiner Leistungsverpflichtung eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von
mindestens EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie EUR 100.000 für Vermögensschäden
je 2-fach maximiert p.a. (für Betriebshaftpflichtversicherung) bzw. EUR 5 Mio. für Personen- Sach- und
mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a.(Umwelthaftpflichtversicherung) abzuschließen und
nachzuweisen.
8) Gewährleistung
Die Gewährleistungszeit beträgt fünf (5) Jahre nach schriftlicher Abnahme durch den technischen Projektleiter
der VGF.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Quelle: OJS 2023/S 101-312160 (2023-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 139-440603
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 101-312160
ABl. S-Ausgabe: 139

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2023/S 139-440603 (2023-07-18)