Fahrtreppenerneuerung 2026/2027

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)

Erneuerung von Verkehrsfahrtreppen, Austausch durch werksgefertigte Anlagen in den folgenden U- Bahn Stationen: Hauptwache, Römer, Konstablerwache. Kompletter Austausch durch werksgefertigte, wetterfeste Verkehrsfahrtreppen, Definition: Register 3. Los 1: 6 Fahrtreppen in der Station Hauptwache, interne Nummer 05, 06, 12, 13, 55 und 56 Los 2: 2 Fahrtreppen in der Station Römer, interne Nummer 01 und 02 Los 3: 3 Fahrtreppen in der Station Konstablerwache, interne Nummer 03,10 und 11 Lieferzeit / Projektablauf (1) Der Auftragnehmer hat dem Angebot einen Ausführungs- und Terminplan gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B vorzulegen. Der Terminplan hat den vollständigen Ablauf der Ausführung vom Beginn der ersten Leistung bis zur Fertigstellung der Gesamtleistung einschließlich definierter Meilensteine darzustellen. Dem Terminplan müssen die Termine und Bedingungen der beschriebenen Lose, siehe Register 1, zugrunde liegen. (2) Die erforderliche Dokumentation muss sechs Wochen nach Auftragsvergabe wie folgt vorgelegt werden: 1. Statische Berechnung zur Einbringung der jeweiligen Fahrtreppe(n) in das Bauwerk. 2. Details zu den Befestigungspunkten bzw. Zugpunkten einschließlich der statischen Berechnung und dem zugehörigen Prüfbericht. 3. Vergleich der Auflagerlasten (vorher/nachher) 4. Einbauzeichnung des Herstellers (Neuanlage). 5. Bau- und Montageablaufplan. 6. Bauteilmaße / Versandmaße der einzelnen Fachwerkteile. 7. Prüfbericht zur statischen Berechnung für das Fahrtreppentragwerk. 8. Festigkeits- und Stabilitätsnachweis der Fahrtreppenkonstruktion. 9. Stammdatenblatt / Beschreibung der Fahrtreppe. 10. Montageanweisungen 11. Zulassung Anker, etc. 12. Falls erforderlich, weitere Nachweise. Für die weitere vom AG zuständige Bearbeitung (interne Prüfung, Prüfstatiker, technische Aufsichtsbehörde) muss bis zum Vorliegen des Zustimmungsbescheides mit 10 Wochen kalkuliert werden. (3) Der Projektplan für die Abwicklung des Projektes muss alle Arbeiten und Übergabepunkte bis zur Abnahme enthalten. Dabei müssen die folgenden Punkte aufgeführt sein: - Produktionszeit - Bereitstellung der Dokumentationen zum Genehmigungsverfahren durch die Technische Aufsichtsbehörde. - Installation - Inbetriebnahme - mängelfreie Abnahme inklusive Übergabe der technischen Dokumentation Zwischentermine: Die Bauleitung behält sich vor, in einvernehmlicher Abstimmung mit dem AN Zwischentermine festzulegen Wartungsvertrag (für die Dauer von fünf Jahren) Der den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Wartungsvertrag, der insoweit mit Zuschlagserteilung zwischen AN und AG ebenfalls zustande kommt, gültig für jede Fahrtreppe ab Abnahme durch den Projektleiter der VGF für fünf Jahre, regelt die zu erfüllenden Leistungen des AN in Bezug auf die Wartung und Inspektion der Fahrtreppen sowie die dafür notwendigen Randbedingungen mit dem Ziel, unerwünschte Ausfallereignisse und Fehler mit Auswirkungen auf den Betrieb zu vermeiden bzw. diese durch eine hohe Zuverlässigkeit der Fahrtreppen zu minimieren.

Deadline

Deadline 2026-07-14

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrtreppenerneuerung 2026/2027
Referenznummer: VGF-EU 113/26
Kurze Beschreibung:
Erneuerung von Verkehrsfahrtreppen, Austausch durch werksgefertigte Anlagen in den folgenden U- Bahn Stationen: Hauptwache, Römer, Konstablerwache. Kompletter Austausch durch werksgefertigte, wetterfeste Verkehrsfahrtreppen, Definition: Register 3. Los 1: 6 Fahrtreppen in der Station Hauptwache, interne Nummer 05, 06, 12, 13, 55 und 56 Los 2: 2 Fahrtreppen in der Station Römer, interne Nummer 01 und 02 Los 3: 3 Fahrtreppen in der Station Konstablerwache, interne Nummer 03,10 und 11 Lieferzeit / Projektablauf (1) Der Auftragnehmer hat dem Angebot einen Ausführungs- und Terminplan gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B vorzulegen. Der Terminplan hat den vollständigen Ablauf der Ausführung vom Beginn der ersten Leistung bis zur Fertigstellung der Gesamtleistung einschließlich definierter Meilensteine darzustellen. Dem Terminplan müssen die Termine und Bedingungen der beschriebenen Lose, siehe Register 1, zugrunde liegen. (2) Die erforderliche Dokumentation muss sechs Wochen nach Auftragsvergabe wie folgt vorgelegt werden: 1. Statische Berechnung zur Einbringung der jeweiligen Fahrtreppe(n) in das Bauwerk. 2. Details zu den Befestigungspunkten bzw. Zugpunkten einschließlich der statischen Berechnung und dem zugehörigen Prüfbericht. 3. Vergleich der Auflagerlasten (vorher/nachher) 4. Einbauzeichnung des Herstellers (Neuanlage). 5. Bau- und Montageablaufplan. 6. Bauteilmaße / Versandmaße der einzelnen Fachwerkteile. 7. Prüfbericht zur statischen Berechnung für das Fahrtreppentragwerk. 8. Festigkeits- und Stabilitätsnachweis der Fahrtreppenkonstruktion. 9. Stammdatenblatt / Beschreibung der Fahrtreppe. 10. Montageanweisungen 11. Zulassung Anker, etc. 12. Falls erforderlich, weitere Nachweise. Für die weitere vom AG zuständige Bearbeitung (interne Prüfung, Prüfstatiker, technische Aufsichtsbehörde) muss bis zum Vorliegen des Zustimmungsbescheides mit 10 Wochen kalkuliert werden. (3) Der Projektplan für die Abwicklung des Projektes muss alle Arbeiten und Übergabepunkte bis zur Abnahme enthalten. Dabei müssen die folgenden Punkte aufgeführt sein: - Produktionszeit - Bereitstellung der Dokumentationen zum Genehmigungsverfahren durch die Technische Aufsichtsbehörde. - Installation - Inbetriebnahme - mängelfreie Abnahme inklusive Übergabe der technischen Dokumentation Zwischentermine: Die Bauleitung behält sich vor, in einvernehmlicher Abstimmung mit dem AN Zwischentermine festzulegen Wartungsvertrag (für die Dauer von fünf Jahren) Der den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Wartungsvertrag, der insoweit mit Zuschlagserteilung zwischen AN und AG ebenfalls zustande kommt, gültig für jede Fahrtreppe ab Abnahme durch den Projektleiter der VGF für fünf Jahre, regelt die zu erfüllenden Leistungen des AN in Bezug auf die Wartung und Inspektion der Fahrtreppen sowie die dafür notwendigen Randbedingungen mit dem Ziel, unerwünschte Ausfallereignisse und Fehler mit Auswirkungen auf den Betrieb zu vermeiden bzw. diese durch eine hohe Zuverlässigkeit der Fahrtreppen zu minimieren.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Rolltreppen 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: f7f7e262-19b1-4b06-9444-fb2302464002
Titel: Fahrtreppenerneuerung 2026/27 (Los 1 HW)
Beschreibung der Beschaffung:
Die Maßnahme beinhaltet die Demontage der Altanlagen, sowie die Lieferung und die betriebsfertige Montage der Neuanlagen. • 6 Fahrtreppen in der Station Hauptwache, interne Nummer 05, 06, 12, 13, 55 und 56
Zusätzliche Informationen:
Der Nachweis der Eignungskriterien kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank (amtliches Verzeichnis) für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, HPQR) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOBZA-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltenen Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen. AVA-Richtlinie Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Die AVA-Richtlinie der VGF wird als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Objekt-Ortsbesichtigungen Die Objekt-Ortsbesichtigungen sind empfohlen vor Angebotsabgabe durchzuführen. Ortsbesichtigungen erfolgen nur nach rechtzeitiger einvernehmlicher Vereinbarung über „www.deutsche-evergabe.de“, „Bieterkommunikation“. Die Teilnehmer der Ortsbesichtigungen müssen sich ausweisen. Vor Ort gestellte Fragen werden nicht beantwortet. Die Antworten der vor Ort gestellten Fragen werden anonymisiert über die Plattform „www.deutsche-evergabe.de“ allen potenziellen Bietern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Gewährleistung Die Gewährleistung beträgt für jede Fahrtreppe fünf Jahre ab schriftlicher Abnahme durch den Projektleiter der VGF. Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Zahlungsbedingung: Skonto zugelassen, Zahlbarmachung innerhalb von 14 Tagen, innerhalb von 30 Tagen netto. Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Der Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gemäß §§ §§ 45, 46 SektVO, §§ 42 ff. VgV nach. Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben. Zuverlässigkeit §§ 123,124 GWB Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht und Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) Eigenerklärung zur Beachtung und Einhaltung der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung Verpflichtungs- und Eigenerklärung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen (HVA-L Vorlage Unterauftragnehmer- Nachunternehmerleistungen) Bietergemeinschaften (BIGE) sind zugelassen: die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) müssen von dem Partner der BIGE vorgelegt werden, der das jeweilige Gewerk später ausführt. Die Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied individuell vorzulegen. Der Termin "Fertigstellung der Arbeiten: für Los 1: bis 15.11.2027 (Hauptwache)" ist pönalisiert. Los 1 Station Hauptwache Die Bauzeit pro Fahrtreppe (Beginn Bauzaunerstellung einschließlich der schriftlichen Abnahme durch den technischen Projektleiter der VGF) darf sieben Wochen nicht überschreiten. Die Bauzeit von sieben Wochen pro Fahrtreppe ist bei Überschreitung pönalisiert. Bei Überschreitung dieser Frist hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den diese Frist von sieben Wochen überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1667% vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5,0 % der Abrechnungssumme pro Fahrtreppe begrenzt. Die Inbetriebnahmen der Fahrtreppen der Station Hauptwache, Fahrtreppen 05, 06, 12, 13, 55 und 56 müssen bis einschließlich 15.11.2027 erfolgt sein. Der Termin 15.11.2027 ist pönalisiert. Bei Überschreitung dieser Frist (15.11.2027) hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den die Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1667% vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5,0 % der Abrechnungssumme pro Fahrtreppe begrenzt. Definition: eine nicht abgenommene Fahrtreppe durch den Projektleiter der VGF (schriftliche Abnahme erforderlich) kann nicht genutzt werden. Aus Brandschutztechnischer Sicht sind folgende Randbedingungen einzuhalten. Die Baumaßnahme ist in drei Bauabschnitte zu unterteilen. Die Reihenfolge der Baumaßnahmen obliegt dem AN. a.) Treppenaufgang Fahrtreppen 05 und 06 b.) Treppenaufgang Fahrtreppen 12 und 13 c.) Treppenaufgang Fahrtreppen 55 und 56 Die Baumaßnahmen a und b dürfen sich terminlich nicht überschneiden und müssen getrennt voneinander ausgeführt werden. Die Einschränkung der anliegenden Gehtreppe (zu b) darf für den Zeitraum der jeweiligen Erneuerungsmaßnahme maximal 0,6m betragen. Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. § 160 (3) GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
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Postleitzahl: 60311
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-11-15 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 16b9db62-4bfa-44ac-aeb9-deaa252866f1
Titel: Fahrtreppenerneuerung 2026/27 (Los 2 RM)
Beschreibung der Beschaffung:
Die Maßnahme beinhaltet die Demontage der Altanlagen, sowie die Lieferung und die betriebsfertige Montage der Neuanlagen. • 2 Fahrtreppen in der Station Dom/Römer, interne Nummer 01 und 02
Zusätzliche Informationen:
Der Nachweis der Eignungskriterien kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank (amtliches Verzeichnis) für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, HPQR) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen. Der Nachweis der Eignungskriterien kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank (amtliches Verzeichnis) für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, HPQR) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOBZA-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltenen Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen. AVA-Richtlinie Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Die AVA-Richtlinie der VGF wird als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Objekt-Ortsbesichtigungen Die Objekt-Ortsbesichtigungen sind empfohlen vor Angebotsabgabe durchzuführen. Ortsbesichtigungen erfolgen nur nach rechtzeitiger einvernehmlicher Vereinbarung über „www.deutsche-evergabe.de“, „Bieterkommunikation“. Die Teilnehmer der Ortsbesichtigungen müssen sich ausweisen. Vor Ort gestellte Fragen werden nicht beantwortet. Die Antworten der vor Ort gestellten Fragen werden anonymisiert über die Plattform „www.deutsche-evergabe.de“ allen potenziellen Bietern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Gewährleistung Die Gewährleistung beträgt für jede Fahrtreppe fünf Jahre ab schriftlicher Abnahme durch den Projektleiter der VGF. Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Zahlungsbedingung: Skonto zugelassen, Zahlbarmachung innerhalb von 14 Tagen, innerhalb von 30 Tagen netto. Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Der Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gemäß §§ §§ 45, 46 SektVO, §§ 42 ff. VgV nach. Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben. Zuverlässigkeit §§ 123,124 GWB Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht und Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) Eigenerklärung zur Beachtung und Einhaltung der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung Verpflichtungs- und Eigenerklärung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen (HVA-L Vorlage Unterauftragnehmer- Nachunternehmerleistungen) Bietergemeinschaften (BIGE) sind zugelassen: die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) müssen von dem Partner der BIGE vorgelegt werden, der das jeweilige Gewerk später ausführt. Die Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied individuell vorzulegen. Der Termin "Fertigstellung der Arbeiten: für Los 2: bis 15.10.2027 (Dom/Römer)" ist pönalisiert. Los 2 Station Dom/Römer Die Bauzeit pro Fahrtreppe (Beginn Bauzaunerstellung einschließlich der schriftlichen Abnahme durch den technischen Projektleiter der VGF) darf sieben Wochen nicht überschreiten. Die Bauzeit von sieben Wochen pro Fahrtreppe ist bei Überschreitung pönalisiert. Bei Überschreitung dieser Frist hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den diese Frist von sieben Wochen überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1667% vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5,0 % der Abrechnungssumme pro Fahrtreppe begrenzt. Die Inbetriebnahmen beider Fahrtreppen der Station Dom/Römer, Fahrtreppen 01 und 02, müssen bis einschließlich 15.10.2027 erfolgen. Bei Überschreitung dieser Frist (15.10.2027) hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den die Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1667% vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5,0 % der Abrechnungssumme pro Fahrtreppe begrenzt. Definition: eine nicht abgenommene Fahrtreppe durch den Projektleiter der VGF (schriftliche Abnahme erforderlich) kann nicht genutzt werden. Zwischen Außerbetriebnahme und Inbetriebnahme ist die Bauzeit auf sieben Wochen zu beschränken. Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. § 160 (3) GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: 40af7844-b724-40a7-b63e-41ee2ca65665
Titel: Fahrtreppenerneuerung 2026/27 (Los 3 KW)
Beschreibung der Beschaffung:
Die Maßnahme beinhaltet die Demontage der Altanlagen, sowie die Lieferung und die betriebsfertige Montage der Neuanlagen. • 3 Fahrtreppen in der Station Konstablerwache, interne Nummer 03,10 und 11
Zusätzliche Informationen:
Der Nachweis der Eignungskriterien kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank (amtliches Verzeichnis) für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, HPQR) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen. Der Nachweis der Eignungskriterien kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank (amtliches Verzeichnis) für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, HPQR) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOBZA-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltenen Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen. AVA-Richtlinie Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Die AVA-Richtlinie der VGF wird als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Objekt-Ortsbesichtigungen Die Objekt-Ortsbesichtigungen sind empfohlen vor Angebotsabgabe durchzuführen. Ortsbesichtigungen erfolgen nur nach rechtzeitiger einvernehmlicher Vereinbarung über „www.deutsche-evergabe.de“, „Bieterkommunikation“. Die Teilnehmer der Ortsbesichtigungen müssen sich ausweisen. Vor Ort gestellte Fragen werden nicht beantwortet. Die Antworten der vor Ort gestellten Fragen werden anonymisiert über die Plattform „www.deutsche-evergabe.de“ allen potenziellen Bietern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Gewährleistung Die Gewährleistung beträgt für jede Fahrtreppe fünf Jahre ab schriftlicher Abnahme durch den Projektleiter der VGF. Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Zahlungsbedingung: Skonto zugelassen, Zahlbarmachung innerhalb von 14 Tagen, innerhalb von 30 Tagen netto. Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Der Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gemäß §§ §§ 45, 46 SektVO, §§ 42 ff. VgV nach. Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben. Zuverlässigkeit §§ 123,124 GWB Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht und Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) Eigenerklärung zur Beachtung und Einhaltung der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung Verpflichtungs- und Eigenerklärung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen (HVA-L Vorlage Unterauftragnehmer- Nachunternehmerleistungen) Bietergemeinschaften (BIGE) sind zugelassen: die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) müssen von dem Partner der BIGE vorgelegt werden, der das jeweilige Gewerk später ausführt. Die Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied individuell vorzulegen. Der Termin "Fertigstellung der Arbeiten: für Los 3: bis 30.07.2027 (Konstablerwache)" ist pönalisiert. Los 3 Station Konstablerwache Die Bauzeit pro Fahrtreppe (Beginn Bauzaunerstellung einschließlich der schriftlichen Abnahme durch den technischen Projektleiter der VGF) darf sieben Wochen nicht überschreiten. Die Bauzeit von sieben Wochen pro Fahrtreppe ist bei Überschreitung pönalisiert. Bei Überschreitung dieser Frist hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den diese Frist von sieben Wochen überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1667% vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5,0 % der Abrechnungssumme pro Fahrtreppe begrenzt. Station Konstablerwache im Projektablauf zu priorisieren. Die Maßnahmen „Los 3, Station Konstablerwache, Fahrtreppen 03, 10 und 11“ müssen bis einschließlich 30.07.2027 abgeschlossen sein. Bei Überschreitung dieser Frist (30.07.2027) hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den diese Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1667% vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5,0 % der Abrechnungssumme pro Fahrtreppe begrenzt. Definition: eine nicht abgenommene Fahrtreppe durch den technischen Projektleiter der VGF (schriftliche Abnahme erforderlich) kann nicht genutzt werden. Aus Brandschutztechnischer Sicht sind folgende Randbedingungen einzuhalten. Im ersten Bauabschnitt werden die Fahrtreppen 10 und 11 erneuert. Im zweiten Bauabschnitt die Fahrtreppe 03. Die Baumaßnahmen dürfen sich terminlich nicht überschneiden und müssen getrennt voneinander ausgeführt werden. Die Einschränkung der anliegenden Gehtreppe darf für den Zeitraum der jeweiligen Erneuerungsmaßnahme maximal 0,6m betragen. Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. § 160 (3) GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-14 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-07 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage drei geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens 3 Fällen vergleichbare Leistungen erbracht habe(n). Vorlage von drei Referenzprojekten, wovon mindestens eines aus dem europäischen Raum sein muss (zur späteren Qualitätsbewertung vor Ort), aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbare Referenzprojekte sind: ausgeführte Fahrtreppenfertigungen mit Komplettaustausch, komplett werksgefertigten und wetterfesten Verkehrsfahrtreppen, welche in ihrer technischen Aufgabenstellung und dem Fertigungsvolumen den ausgeschriebenen Fahrtreppen gleichwertig sind.
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Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Nachweis der aktuellen DIN EN ISO 9001 Zertifizierung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zahlungsplan 1.1. Zahlung der ersten Rate in Höhe von 35,0% vom Bruttoauftragswert nach vollständiger Einreichung der nachfolgend genannten Unterlagen bei der VGF durch den AN: -Auftragsbestätigung, -Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5,0% vom Bruttoauftragswert -Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe von 35 % des Bruttoauftragswertes zur Sicherung der ersten Zahlungsrate. 1.2. Zahlung der zweiten Rate in Höhe von 35,0% vom Bruttoauftragswert je Fahrtreppe, erfolgt nach Montagebeginn und bei gleichzeitiger Übergabe der Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft zur Sicherung der zweiten Rate in Höhe von 35,0%. 1.3. Zahlung der dritten Rate in Höhe von 30,0% des Bruttoauftragswertes je Fahrtreppe, nach erfolgreich bestandener Abnahme der letzten Fahrtreppe- und nach Übergabe der gesamten und vollständigen Dokumentation. 2. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3% der Bruttoauftragswertes.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Skonto zugelassen, Zahlbarmachung innerhalb von 14 Tagen, innerhalb von 30 Tagen netto.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vorlage von 3 Referenzen (Mindestkriterium) Vorlage von drei Referenzprojekten, wovon mindestens eines aus dem europäischen Raum sein muss (zur späteren Qualitätsbewertung vor Ort), aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbare Referenzprojekte sind: ausgeführte Fahrtreppenfertigungen mit Komplettaustausch, komplett werksgefertigten und wetterfesten Verkehrsfahrtreppen, welche in ihrer technischen Aufgabenstellung und dem Fertigungsvolumen den ausgeschriebenen Fahrtreppen gleichwertig sind.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
Nationale Registrierungsnummer: 1698af6e-a096-45d4-a96e-39c0accd6b60
Abteilung: Einkauf & Materialwirtschaft
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 8
Postleitzahl: 60311
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf & Materialwirtschaft
E-Mail: vergabestelle@vgf-ffm.de 📧
Telefon: +49 6921323300 📞
URL: https://www.vgf-ffm.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.vgf-ffm.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/680ac94d-f2d8-4bc1-976c-87b9706cec2a 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/680ac94d-f2d8-4bc1-976c-87b9706cec2a 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Der Anbieter muss dem Angebot folgende Unterlagen beifügen: (1) Einen ausführlichen technischen Erläuterungsbericht über Fahrtreppen für Innenräume sowie wetterfeste Fahrtreppen. Dieser Bericht soll umfassende technische Einzelheiten als Ergänzung zu den zeichnerischen Unterlagen enthalten. Mindestens die folgenden Baugruppen sind in einem strukturierten Bericht vollständig zu beschreiben: - Hauptträgerkonstruktion - Aufbau und Ausführung der Antriebsmaschinen, Typen, Leistungen - Materialgüten der verwendeten Maschinenbauteile - Material der Stufenrollenlaufbandagen - Aufbau und Ausführung des Bremssystems - Stufeneinweiser - Stufenkette - Ketten und Kettenbelastung im Umkehrbereich - Kettenspannvorrichtung automatisch - Behandlung der Ketten gegen Korrosion - Blechbekleidung, Materialgüte - Aufbau der Anstriche auf Stahlteilen - Funktionsweise und Ausführung des Heizsystems - Wartungsumfang - Aufbau und Ausführung der Steuerung - Stückliste der vorgesehenen elektrischen Geräte mit Typenangaben - Werksprüfprotokoll (2) Übersichtszeichnungen der Fahrtreppen sind beizufügen, mit Hauptmaßen und folgenden Detailzeichnungen: - Ausbildung des Balustradenabschlusses gegen Boden- und Podestbeläge sowie gegen Mauersockel - Stoß der Hauptträgerkonstruktion - Kabelführung und Anordnung der Sicherheitskontakte sowie aller elektrischen Verbraucher in der Fahrtreppe - Bremssystem - Stufenabsenkvorrichtung - Kammplatteneinlaufsicherung - Konstruktion und Aufbau Stufenkette - Kettenspannvorrichtung - Handlaufeinführungskontakte - Handlaufabwurfkontakte - Fahrtreppenauflager - Stufenkette - Stufenkettenabdeckung und Abdeckung der Umlenkräder - Stufenbandverriegelung - Verbindliche Konstruktionszeichnungen aus der der Übergangsradius und der horizontale Stufeneinlauf hervorgehen. (3) Beschreibung von Montagevorgang und Montagezeit. (4) Bedienungsvorschriften mit Schmierplan und Wartungsbuch (5) Konstruktionszeichnungen eines Fahrtreppengerüstes (Typenzeichnung) für alle Förderhöhen mit Lastangaben und statischer Berechnung (Standfestigkeitsnachweis) beizufügen. Unterlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: -HVA L-StB EU-Bewerbungsbedingungen -HVA L-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien mit Anlage B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: -Leistungsbeschreibung -108 Information Datenschutz VGF 08_23 -HVA L-StB Besondere Vertragsbedingungen -HVA L-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen -AVA-Richtlinie der VGF -AAW Kabel-und-Leitungen_24-01-2024-11-06 -Brandschutzordnung unterirdische Verkehrsanlagen -ELVOR_NT3_4.3_Allgemeiner Vortext -ELVOR_NT3_4.4_Zusätzlicher Vortext -Bürgschaftsformulare (Abschlagszahlungs- Vorauszahlungsbürgschaft, Bürgschaft für Mängelansprüche, Vertragserfüllungsbürgschaft) -Baubeschreibung -Einbauzeichnungen -Leistungsverzeichnisse der Lose: Los 1, Los 2 und Los 3 im Format „pdf“ C)die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: - HVA L-StB Angebotsschreiben - HVA L-StB Eigenerklärung zur Eignung - HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen - HVA L-StB Erklärung Bietergemeinschaft - Ausgefüllte elektronische Leistungsverzeichnisse, einreichen bitte im Format „X84“, für ein oder mehrere Lose: Los 1, Los 2, und Los 3 - Register 1 bis 4: die Vorgaben, Anforderungen und Bedingungen sind verpflichtend und zu unterzeichnen: 2025 Register 1, Anforderungen, Terminpläne 2025 Register 2, FT Besondere Bedingungen.pdf 2025 Register 3, FT Technische Bedingungen.pdf 2025 Register 4, FT Anlagen, technisch.pdf - 2025 Register 5, Wartungsvertrag Fahrtreppen.pdf - Eigenerklärung Sanktion gegen Russland - aktuell gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff. - Kopie des aktuell gültigen Handelsregisterauszugs (soweit die Bieterin dazu verpflichtet ist) - Preisermittlung über Zuschlagskalkulation oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme - 104a Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer Vordruck 04-17 - 104b Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe Vordruck 04-17 - Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn - Empfohlen: Formular Objekt-/Ortsbesichtigungen - Eigenerklärung zur Versicherungspflicht D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: -HVA L-StB Verpflichtungserklärung -Urkalkulation -Bürgschaftsformulare (Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft, Bürgschaft für Mängelansprüche, Vertragserfüllungsbürgschaft) - Versicherungspflicht Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Haftpflichtversicherung als Versicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Betriebshaftpflicht- Versicherung) sowie für Risiken nach dem Umwelthaftungsgesetz (Anlagen, Rest- und Regressrisiko/ Umwelthaftpflicht-Versicherung) und dem Umweltschadengesetz (Biodiversität/Umweltschaden -Versicherung) aufgrund oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages sowie ggf. eine Bauleistungsversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen und nachzuweisen. Die Deckungssumme der Betriebs- und Umwelthaftpflicht- Versicherung muss mindestens jeweils EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie EUR 100.000 für Vermögensschäden je 2-fach maximiert p.a. (für Betriebshaftpflichtversicherung) bzw. EUR 5 Mio. für Personen-/ Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a. (Umwelthaftpflichtversicherung) betragen. Zahlungsplan 1.1. Zahlung der ersten Rate in Höhe von 35,0% vom Bruttoauftragswert nach vollständiger Einreichung der nachfolgend genannten Unterlagen bei der VGF durch den AN: -Auftragsbestätigung, -Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5,0% vom Bruttoauftragswert -Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe von 35 % des Bruttoauftragswertes zur Sicherung der ersten Zahlungsrate. 1.2. Zahlung der zweiten Rate in Höhe von 35,0% vom Bruttoauftragswert je Fahrtreppe, erfolgt nach Montagebeginn und bei gleichzeitiger Übergabe der Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft zur Sicherung der zweiten Rate in Höhe von 35,0%. 1.3. Zahlung der dritten Rate in Höhe von 30,0% des Bruttoauftragswertes je Fahrtreppe, nach erfolgreich bestandener Abnahme der letzten Fahrtreppe- und nach Übergabe der gesamten und vollständigen Dokumentation. 2. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3% der Bruttoauftragswertes.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 56e7b770-8c1a-47f2-a7dd-154332993450
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151126603 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 114-413094 (2026-06-12)