Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen (Formbl. A-4). In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags: (I) sämtliche Mitglieder der beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse benennen, (II) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen und (III) einen von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht (im Original) vorlegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Ziffer III.1.2 aufgeführten Unterlagen von wenigstens einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Angebote von Bewerber-/Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde (gem. den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.1.2 und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen (Formbl. A-12) und die unter Ziffer III.1.2 und III.1.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Ferner ist eine Erklärung des benannten Dritten einzureichen, aus dem hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten zugreifen kann (Formbl. A-15). Außerdem hat der Bewerber die unter Ziffer III.1.1 Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von den benannten Dritten beizubringen.
Beabsichtigen Bewerber bzw. die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie diese Unterauftragnehmer im Angebot zu benennen und zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue dieser Unterauftragnehmer die unter Ziffer III.1.1 Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen für diese mit Angebotsabgabe vorzulegen. Eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Ziffer III.1.1 Nr. (1) bis (3) für diese ist im Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Darüber hinaus sind folgende Erklärungen/Nachweise beizubringen:
- Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen (nicht älter als 3 Monate),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Minijobzentrale über abgeführte Beiträge (nicht älter als 3 Monate),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate),
- Allgemeiner Bewerbungsbogen (Formbl. A-17),
- Eigenerklärung Mindestentlohnung (Formbl. A-16),
- Eigenerklärung russische Unternehmen (Formbl. A-18).
Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb (Ziffer III.1.1):
(1) unterschriebene schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Formbl. A-7);
(2) Antiterrorerklärung (Formbl. A-8);
(3) Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen (Formbl. A-9)
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen.