Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose: siehe Angaben Loslimitierung und Vergabeunterlagen
Bezeichnung des Loses: Fahrzeugreinigung RB West
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Fahrzeugreinigung, Gebäude-, Unterwegs- und Busreinigung sowie
Graffitientfernung und Shuttle Service an verschiedenen Standorten des RB West
Beschreibung der Verlängerungen: Option 3 x 1 Jahr
Beschreibung der Optionen: siehe II.2.7
Zusätzliche Informationen:
Vorortbesichtigung während dem Teilnahmewettbewerb wird angeboten
KW 18-21 (ab 03. Mai 2023) weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen
Bezeichnung des Loses: Fahrzeugreinigung RB Ost
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Fahrzeugreinigung, Unterwegsreinigung sowie
Graffitientfernung an verschiedenen Standorten des RB Ost
Bezeichnung des Loses: Fahrzeugreinigung RB Nord
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Fahrzeugreinigung, Gebäude- und Unterwegsreinigung sowie
Pad Reinigung an verschiedenen Standorten des RB Nord
Beschreibung der Verlängerungen:
TL 1-4: Option 3 x 1 Jahr TL 5: Laufzeit 01.02.2024 bis 31.01.2025 Option 1 x 1 Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Reinigungsstandorte Regionalbereich West
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Gleichwertiges
(2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzbehörde oder Gleichwertiges
(3) Bescheinigung über die Eintragung in Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder Gleichwertiges
(4) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Sozialversicherungsbeiträge oder Gleichwertiges
(5) Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder Gleichwertiges bzw. deszuständigen Versicherungsträgers bei Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
(6) Gewerbezentralregisterauszug oder Gleichwertiges
(7) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Pflichtkrankenkasse oder Gleichwertiges
(8) Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Gleichwertiges (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers in deutscher Sprache vorzulegen)
(9) D-U-N-S Nummer
(10) Lieferanten_Selbstauskunft ausgefüllt und unterschrieben
Nur aktuelle, gültige Bescheinigungen und Nachweise (nicht älter als
November 2022) werden anerkannt.
Alle geforderten Erklärungen /Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis über den, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Umsatz der besonderen Leistungsarten, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind
(2) Jährlicher Umsatz der letzten drei Jahre
Nur aktuelle, gültige Bescheinigungen und Nachweise (nicht älter als
November 2022) werden anerkannt.
Alle geforderten Erklärungen /Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Vorlage einer Referenzliste vergleichbarer Leistungen über Fahrzeug-, Gebäudereinigung und Graffitientfernung der letzten 3 Jahre (möglichst unter Angabe der Ansprechpartner, Telefonnummern und Auftragswerte) oder Entsprechendes
(2) Nachweis der vorhandenen technischen Ausstattung/Geräte bezogen auf die zu vergebenden Leistungen oder Entsprechendes
(3) Nachweis über die maximale Anzahl eigener Mitarbeiter, die für die zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehen oder Entsprechendes
Mit der Angebotsabgabe:
a. Durchführungs- und/oder Reinigungskonzept für alle angebotenen Leistungen
b. Der Auftraggeber behält sich vor, die angebotene Leistung mittels einer Probereinigung unter Beweis stellen zu lassen. Das Nicht-Bestehen der Probereinigung führt zum Ausschluss des Angebotes vom weiteren Verfahren im betreffenden Los, in dem eine Probereinigung zur Bewertung herangezogen wird.
b. Der Auftraggeber behält sich vor, die angebotene Leistung mittels einer Probereinigung unter Beweis stellen zu lassen. Das Nicht-Bestehen der Probereinigung führt zum Ausschluss des Angebotes vom weiteren Verfahren im betreffenden Los, in dem eine Probereinigung zur Bewertung herangezogen wird.
Nur aktuelle, gültige Bescheinigungen und Nachweise (nicht älter als
November 2022) werden anerkannt.
Alle geforderten Erklärungen /Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen gemäß "Allgemeine Vertragsbedingungen des Konzerns Deutsche Bahn für Beratungs-und Dienstleistungen (AVB Beratungs- und Dienstleistungen) - aktuelle Ausgabe
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit der Angebotsabgabe:
Folgende Zusicherungen und Erklärungen werden abgefordert
(1) Zusicherung, dass das zum Einsatz kommende Personal der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig und für die Tätigkeit geeignet ist, mindestens aber der Vorarbeiter bzw. MA die allein an einem Standort eingesetzt werden
(2) Bzgl. der mit geltenden Unterlagen sind rechtzeitig vor Leistungsaufnahme in Abstimmung mit dem Auftraggeber auftragsbedingt entsprechende Einweisungen und Schulungen erforderlich, zu denen die Teilnahme einzusetzender Mitarbeiter durch den Bieter kostenfrei zu gewährleisten ist.
(2) Bzgl. der mit geltenden Unterlagen sind rechtzeitig vor Leistungsaufnahme in Abstimmung mit dem Auftraggeber auftragsbedingt entsprechende Einweisungen und Schulungen erforderlich, zu denen die Teilnahme einzusetzender Mitarbeiter durch den Bieter kostenfrei zu gewährleisten ist.
(3) Erfahrungen in der Fahrzeugreinigung, Gebäudereinigung und Graffitientfernung
(4) Nicht nur Geräte und Maschinen müssen zugelassen, sondern auch Hilfsmittel und Reinigungsmittel bzw. Chemikalien müssen entsprechend der Ril 91040 und vom Auftraggeber zugelassen sein, bzw. können kostenpflichtig über diesen beschafft werden
(5) Alle im Gefahrenbereich von Bahnsteigen und Gleisen eingesetzte Mitarbeiter, benötigen nachweislich eine Arbeits- und Verkehrsmedizinische Untersuchung.
(6) Zusicherung Leistungen zu den Bedingungen der Anfrage
(7) Zusicherung Einhaltung Zuschlags-/Bindefrist
(8) Zusicherung keine Teilnahme an unzulässigen Wettbewerb
(9) Zusicherung erforderliche Anzahl an eigenen Mitarbeiter/Facharbeiter gem. Leistungsbeschreibung vorhanden
(10) Zusicherung Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
(11) Zusicherung Anpassung der Deckungssummen Versicherung bei Zuschlagserteilung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-06-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-31 📅
1. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
2. Die Leistung wird in 3 Hauptlosen (RB West, RB Ost und RB Nord) mit entsprechenden Teillosen vergeben. Definition eines Teilloses: kleinste mögliche Vergabeeinheit, die aus den jeweils örtlichen infrastrukturellen Vorgaben und Gegebenheiten resultiert. Der Auftraggeber behält sich vor, Lose aus wirtschaftlichen Gründen zusammenzufassen. Die Lose werden im Leistungsverzeichnis im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe detailliert bekanntgegeben. Zur Streuung wirtschaftlicher Risiken sowie der Vermeidung einer zu starken wirtschaftlichen Abhängigkeit des Auftraggebers von einem Leistungsbringer bzw. sehr wenigen Leistungserbringern, zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie um kleinen und mittelständischen Bietern die Chance auf einen Zuschlag zu geben, ist die nachfolgende Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung vorgesehen: Jeder Bieter darf für sich allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen im Sinne von § 36 Abs. 2 GWB Angebote auf ein oder mehrere Lose und Teillose abgeben. Es ist nicht zulässig, nur auf Teile eines Teilloses zu bieten. Der Bieter kann für sich allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen im Sinne von § 36 Abs. 2 GWB insgesamt den Zuschlag nur für eine Anzahl von maximal zwei Teillosen je Regionalbereich (Hauptlose) erhalten, die sich aus wirtschaftlichen und steuerungstechnischen Gründen nicht auf einen Ballungsraum konzentrieren dürfen. Das bedeutet, dass keine 2 nebeneinanderliegenden Teillose eines Regionalbereiches auch aus Gründen der Qualitätssicherung gesamt an einen einzigen Bieter vergeben werden können. Hierzu bitte auch jeweils die Übersicht Loslimitierung zu den einzelnen Losen beachten. Zuschläge, die ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, werden auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen des Bieters angerechnet. Ebenso werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die eine Bietergemeinschaft, der er angehört, erhalten kann. Auf gleiche Weise werden die Zuschläge angerechnet, welche der Bieter als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften erhält. Weiterhin werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die ein konzernverbundenes Unternehmen erhalten kann. Nähere Informationen zur Zuschlagslimitierung sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
2. Die Leistung wird in 3 Hauptlosen (RB West, RB Ost und RB Nord) mit entsprechenden Teillosen vergeben. Definition eines Teilloses: kleinste mögliche Vergabeeinheit, die aus den jeweils örtlichen infrastrukturellen Vorgaben und Gegebenheiten resultiert. Der Auftraggeber behält sich vor, Lose aus wirtschaftlichen Gründen zusammenzufassen. Die Lose werden im Leistungsverzeichnis im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe detailliert bekanntgegeben. Zur Streuung wirtschaftlicher Risiken sowie der Vermeidung einer zu starken wirtschaftlichen Abhängigkeit des Auftraggebers von einem Leistungsbringer bzw. sehr wenigen Leistungserbringern, zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie um kleinen und mittelständischen Bietern die Chance auf einen Zuschlag zu geben, ist die nachfolgende Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung vorgesehen: Jeder Bieter darf für sich allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen im Sinne von § 36 Abs. 2 GWB Angebote auf ein oder mehrere Lose und Teillose abgeben. Es ist nicht zulässig, nur auf Teile eines Teilloses zu bieten. Der Bieter kann für sich allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder zusammen mit konzernverbundenen Unternehmen im Sinne von § 36 Abs. 2 GWB insgesamt den Zuschlag nur für eine Anzahl von maximal zwei Teillosen je Regionalbereich (Hauptlose) erhalten, die sich aus wirtschaftlichen und steuerungstechnischen Gründen nicht auf einen Ballungsraum konzentrieren dürfen. Das bedeutet, dass keine 2 nebeneinanderliegenden Teillose eines Regionalbereiches auch aus Gründen der Qualitätssicherung gesamt an einen einzigen Bieter vergeben werden können. Hierzu bitte auch jeweils die Übersicht Loslimitierung zu den einzelnen Losen beachten. Zuschläge, die ein Unternehmen als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, werden auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen des Bieters angerechnet. Ebenso werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die eine Bietergemeinschaft, der er angehört, erhalten kann. Auf gleiche Weise werden die Zuschläge angerechnet, welche der Bieter als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften erhält. Weiterhin werden Zuschläge, die ein Unternehmen als Einzelbieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erhält, auf die höchst zulässige Anzahl von Zuschlägen angerechnet, die ein konzernverbundenes Unternehmen erhalten kann. Nähere Informationen zur Zuschlagslimitierung sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
3.1 Es ist zu beachten, dass im Rahmen der Vergabe zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird.
Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist die Prüfung der Eignung zur Erbringung der jeweiligen
Leistungen z.B. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit/Gesetzestreue des Bewerbers. Im zweiten
Schritt "Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe
aufgefordert, indem sie die vollständigen Vergabeunterlagen zur Abgabe eines Angebotes erhalten. Es ist
möglich, dass das Vergabeverfahren in Form eines strukturierten Vergabeprozesses stattfindet, das nur auf
bestimmten kommunizierten Regeln beruht. Die Verhandlungsregeln werden zeitnah allen Bietern vor dem
Verhandlungstag bekannt gegeben.
3.2 Weiterhin ist zu beachten, dass die gesamte Kommunikation elektronisch über das Bieterportal der
3.3 Im Rahmen der Vergabe ist eine Vor-Ort Besichtigung möglich.
4. Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den
Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen
ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2023/S 086-266188 (2023-04-28)
Ergänzende Angaben (2023-05-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Graffiti-Entfernung📦