Fäkalschlammentsorgung im Entsorgungsgebiet des Wasserverbandes Nord, in Teilen des Amtes Mittleres Nordfriesland, den Gemeinden Reußenköge, Wallsbüll und Weesby
Die Entschlammung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung der DIN 4261-1 gemäß Einführungserlass Land Schleswig- Holstein vom April 2008. __________________________________________________________________________________________________________________ Abweichend von der DIN 4261-1 sind alle Entsorgungsverfahren zugelassen die vom Ministerium für Landwirtschaft Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein genehmigt worden sind. __________________________________________________________________________________________________________________ Die bedarfsorientierte Entschlammung wird quartalsmäßig organisiert. Sonderentleerungen müssen innerhalb der nächsten drei Werktage nach Auftragserteilung ausgeführt werden. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Anlieferung von Bedarfs- und Sonderentleerungen erfolgt auf den Verbandseigenen Kläranlagen Handewitt, Schafflund, Tarp und Bredstedt nach Absprache über die vorhandenen Fäkalrechenanlagen. __________________________________________________________________________________________________________________
Auftragsbekanntmachung (2026-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fäkalschlammentsorgung im Entsorgungsgebiet des Wasserverbandes Nord, in Teilen des Amtes Mittleres Nordfriesland, den Gemeinden Reußenköge, Wallsbüll und Weesby
Referenznummer: ZV-SV-26-0670000-4121.06
Kurze Beschreibung:
Die Entschlammung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung der DIN 4261-1 gemäß Einführungserlass Land Schleswig- Holstein vom April 2008.
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Abweichend von der DIN 4261-1 sind alle Entsorgungsverfahren zugelassen die vom Ministerium für Landwirtschaft Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein genehmigt worden sind.
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Die bedarfsorientierte Entschlammung wird quartalsmäßig organisiert. Sonderentleerungen müssen innerhalb der nächsten drei Werktage nach Auftragserteilung ausgeführt werden.
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Die Anlieferung von Bedarfs- und Sonderentleerungen erfolgt auf den Verbandseigenen Kläranlagen Handewitt, Schafflund, Tarp und Bredstedt nach Absprache über die vorhandenen Fäkalrechenanlagen.
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Die Entschlammung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung der DIN 4261-1 gemäß Einführungserlass Land Schleswig- Holstein vom April 2008.
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Abweichend von der DIN 4261-1 sind alle Entsorgungsverfahren zugelassen die vom Ministerium für Landwirtschaft Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein genehmigt worden sind.
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Die bedarfsorientierte Entschlammung wird quartalsmäßig organisiert. Sonderentleerungen müssen innerhalb der nächsten drei Werktage nach Auftragserteilung ausgeführt werden.
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Die Anlieferung von Bedarfs- und Sonderentleerungen erfolgt auf den Verbandseigenen Kläranlagen Handewitt, Schafflund, Tarp und Bredstedt nach Absprache über die vorhandenen Fäkalrechenanlagen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 6
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Los l
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden: Ahrenshöft, Almdorf, Bohmstedt, Drelsdorf, Goldebek, Joldelund, Kolkerheide, Lütjenholm, Sönnebüll, Reußenköge und Vollstedt. Entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung 2028.
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Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Bargum, Bordelum, Ockholm und Langenhorn. Entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung 2027.
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Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den oben aufgeführten Gemeinden.
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Anlieferung des Fäkalschlammes auf dem Klärwerk Bredstedt. Maximal 40 m³/ Tag. Von jeder angelieferten LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen und dem Klärwerkspersonal auszuhändigen. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden.
__________________________________________________________________________________________________________________ Der Fäkalschlamm ist der Kläranlage Bredstedt über eine, vom Bieter zu stellenden mobilen Fäkalrechenanlage (Spaltweite maximal 5 mm) zuzuführen. Die Wasser, Strom und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber.
__________________________________________________________________________________________________________________Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
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Auftraggeber Amt Mittleres Nordfriesland.
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Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden: Ahrenshöft, Almdorf, Bohmstedt, Drelsdorf, Goldebek, Joldelund, Kolkerheide, Lütjenholm, Sönnebüll, Reußenköge und Vollstedt. Entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung 2028.
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Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Bargum, Bordelum, Ockholm und Langenhorn. Entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung 2027.
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Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den oben aufgeführten Gemeinden.
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Anlieferung des Fäkalschlammes auf dem Klärwerk Bredstedt. Maximal 40 m³/ Tag. Von jeder angelieferten LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen und dem Klärwerkspersonal auszuhändigen. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden.
__________________________________________________________________________________________________________________ Der Fäkalschlamm ist der Kläranlage Bredstedt über eine, vom Bieter zu stellenden mobilen Fäkalrechenanlage (Spaltweite maximal 5 mm) zuzuführen. Die Wasser, Strom und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber.
__________________________________________________________________________________________________________________Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
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Auftraggeber Amt Mittleres Nordfriesland.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benenne
#Besonders auch geeignet für:selbst#
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benenne
Die genauen Ausführungsorte werden im Dokument "Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingung" aufgeführt.
Postleitzahl: 24988
Stadt: Oeversee
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Schleswig-Flensburg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Wird der Vertrag nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere 24 Monate.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Los ll
Beschreibung der Beschaffung:
Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Wallsbüll und Weesby, entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung 2027.
__________________________________________________________________________________________________________________Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Wallsbüll und Weesby.
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Anlieferung des Fäkalschlammes auf dem Klärwerk Handewitt. Maximal 40 m³/Tag und von jeder angelieferten LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen die dem Klärwerkspersonal auszuhändigen ist. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden.
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Der Fäkalschlamm ist der Kläranlage Handewitt über eine, vom Bieter zu stellenden
mobilen Fäkalrechenanlage (Spaltweite maximal 5 mm) zuzuführen. Die Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber.
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Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
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Auftraggeber Amt Schafflund.
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Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Wallsbüll und Weesby, entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung 2027.
__________________________________________________________________________________________________________________Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Wallsbüll und Weesby.
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Anlieferung des Fäkalschlammes auf dem Klärwerk Handewitt. Maximal 40 m³/Tag und von jeder angelieferten LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen die dem Klärwerkspersonal auszuhändigen ist. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden.
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Der Fäkalschlamm ist der Kläranlage Handewitt über eine, vom Bieter zu stellenden
mobilen Fäkalrechenanlage (Spaltweite maximal 5 mm) zuzuführen. Die Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber.
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Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
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Auftraggeber Amt Schafflund.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Los lll
Beschreibung der Beschaffung:
Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden:Achtrup, Sprakebüll, Stadum, entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung 2027.
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Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Bredstedt, Breklum, Goldelund, Högel und Struckum entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung 2028. Die Regelentschlammung Gemeinde Viöl ist für 2027 noch vertraglich gebunden. Ab 2028 wird die Gemeinde Viöl mit in die Regelentschlammung aufgenommen.
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Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den oben aufgeführten Gemeinden.
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Anlieferung des Fäkalschlammes auf dem Klärwerk Bredstedt. Maximal 40 m³/Tag. Von jeder LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen die dem Klärwerkspersonal auszuhändigen ist. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden.
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Der Fäkalschlamm ist der Kläranlage Bredstedt über eine, vom Bieter zu stellenden
mobilen Fäkalrechenanlage (Spaltweite maximal 5mm) zuzuführen. Die Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber.
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Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
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Auftraggeber WV Nord
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Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden:Achtrup, Sprakebüll, Stadum, entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung 2027.
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Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Bredstedt, Breklum, Goldelund, Högel und Struckum entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung 2028. Die Regelentschlammung Gemeinde Viöl ist für 2027 noch vertraglich gebunden. Ab 2028 wird die Gemeinde Viöl mit in die Regelentschlammung aufgenommen.
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Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den oben aufgeführten Gemeinden.
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Anlieferung des Fäkalschlammes auf dem Klärwerk Bredstedt. Maximal 40 m³/Tag. Von jeder LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen die dem Klärwerkspersonal auszuhändigen ist. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden.
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Der Fäkalschlamm ist der Kläranlage Bredstedt über eine, vom Bieter zu stellenden
mobilen Fäkalrechenanlage (Spaltweite maximal 5mm) zuzuführen. Die Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber.
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Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
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Auftraggeber WV Nord
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Los lV
Beschreibung der Beschaffung:
Ordnungsgemäße Entschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Ladelund, Brahmstedtlund, Böxlund, Jardelund, Holt, Medelby, Schafflund, Hörup, Nordhackstedt und Lindewitt als zweijährige Regelentschlammung entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Entschlammung 2027.
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Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den oben aufgeführten
Gemeinden.
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Anlieferung des Fäkalschlammes auf der Kläranlage Schafflund. Maximal 40 m³/ Tag. Von jeder LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen die dem Klärwerkspersonal auszuhändigen ist. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden.
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Der Fäkalschlamm ist der Kläranlage Schafflund über eine, vom Bieter zu stellenden mobilen Fäkalrechenanlage (Spaltweite maximal 5mm) zuzuführen. Die Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber.
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Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
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Auftraggeber WV- Nord.
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Ordnungsgemäße Entschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Ladelund, Brahmstedtlund, Böxlund, Jardelund, Holt, Medelby, Schafflund, Hörup, Nordhackstedt und Lindewitt als zweijährige Regelentschlammung entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Entschlammung 2027.
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Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den oben aufgeführten
Gemeinden.
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Anlieferung des Fäkalschlammes auf der Kläranlage Schafflund. Maximal 40 m³/ Tag. Von jeder LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen die dem Klärwerkspersonal auszuhändigen ist. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden.
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Der Fäkalschlamm ist der Kläranlage Schafflund über eine, vom Bieter zu stellenden mobilen Fäkalrechenanlage (Spaltweite maximal 5mm) zuzuführen. Die Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber.
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Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
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Auftraggeber WV- Nord.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: V
Beschreibung der Beschaffung:
Ordnungsgemäße Entschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Osterby, Meyn und Großenwiehe, als zweijährige Regelentschlammung entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung in 2027.
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Ordnungsgemäße Entschlammung der Kleinkläranlagen in der Gemeinde Handewitt und Jarplund Weding, als zweijährige Regelentsorgung entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Entschlammung 2028.
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Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den oben aufgeführten
Gemeinden.
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Anlieferung des Fäkalschlammes erfolgt auf der Kläranlage Handewitt. Maximal 40 m³/Tag. Von jeder LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen und dem Klärwerkspersonal auszuhändigen. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden.
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Der Fäkalschlamm ist den Kläranlage Handewitt über eine, vom Bieter zu stellenden mobilen Fäkalrechenanlage zuzuführen (Spaltweite maximal 5mm). Die Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber.
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Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
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Auftraggeber WV-Nord.
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Ordnungsgemäße Entschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Osterby, Meyn und Großenwiehe, als zweijährige Regelentschlammung entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Regelentschlammung in 2027.
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Ordnungsgemäße Entschlammung der Kleinkläranlagen in der Gemeinde Handewitt und Jarplund Weding, als zweijährige Regelentsorgung entsprechend der zusätzlichen und besonderen Vertragsbedingungen. Erste Entschlammung 2028.
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Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den oben aufgeführten
Gemeinden.
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Anlieferung des Fäkalschlammes erfolgt auf der Kläranlage Handewitt. Maximal 40 m³/Tag. Von jeder LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen und dem Klärwerkspersonal auszuhändigen. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden.
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Der Fäkalschlamm ist den Kläranlage Handewitt über eine, vom Bieter zu stellenden mobilen Fäkalrechenanlage zuzuführen (Spaltweite maximal 5mm). Die Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber.
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Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
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Auftraggeber WV-Nord.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: 6
Titel: Vl
Beschreibung der Beschaffung:
Ordnungsgemäße Entschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Tastrup, Freienwill, Ausacker, Großsolt, Oeversee, Sieverstedt, Havetoft, Wanderup, Jerrishoe, Eggebek, Langstedt, Sollerup, Süderhackstedt Jörl und Janneby als zweijährige Regelentschlammung. Regelentschlammung ca. 50% der Kleinkläranlagen im Jahr.
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Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den oben aufgeführten Gemeinden.
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Anlieferung erfolgt nach Absprache auf den Klärwerken Freienwill, Tarp und Eggebek. Maximal 40m³/Tag. Von jeder LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen und dem Klärwerkspersonal auszuhändigen. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden.
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Der Fäkalschlamm ist den Kläranlagen über eine vom Bieter zu stellenden mobilen Fäkalrechenanlage zuzuführen (Spaltweite maximal 5mm). Die Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber.
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Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
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Auftraggeber WV-Nord.
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Ordnungsgemäße Entschlammung der Kleinkläranlagen in den Gemeinden Tastrup, Freienwill, Ausacker, Großsolt, Oeversee, Sieverstedt, Havetoft, Wanderup, Jerrishoe, Eggebek, Langstedt, Sollerup, Süderhackstedt Jörl und Janneby als zweijährige Regelentschlammung. Regelentschlammung ca. 50% der Kleinkläranlagen im Jahr.
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Bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in den oben aufgeführten Gemeinden.
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Anlieferung erfolgt nach Absprache auf den Klärwerken Freienwill, Tarp und Eggebek. Maximal 40m³/Tag. Von jeder LKW Ladung ist eine Rückstellprobe zu entnehmen und dem Klärwerkspersonal auszuhändigen. Das Anliefern muss mit dem Klärwerkspersonal vorher abgesprochen werden.
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Der Fäkalschlamm ist den Kläranlagen über eine vom Bieter zu stellenden mobilen Fäkalrechenanlage zuzuführen (Spaltweite maximal 5mm). Die Strom-, Wasser- und Entsorgungskosten für den Fäkalschlamm trägt der Auftraggeber.
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Die Entsorgungskosten für das Rechengut aus der Fäkalrechenanlage sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
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Auftraggeber WV-Nord.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-10 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-13 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-07-13 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-03 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben,
wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht
verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden
Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren
Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb
beeinträchtigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben,
wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht
verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden
Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren
Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb
beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
7. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
8. Nachweis (Formblatt) über mindestens eine und maximal 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren (2023-2025) erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
8. Nachweis (Formblatt) über mindestens eine und maximal 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren (2023-2025) erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
9. Erklärung (Formblatt), ob und in welchem Umfang –im Falle eines Auftrages- der Bieter Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags /-aufträge und Benennung der/s Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Hinweis: Im Falle der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern sind mit Einreichung des Angebotes, neben den Unterlagen des Bieters, auch die vorzulegenden Unterlagen, (mit Ausnahme der Erklärung zu Unterauftragnehmern) einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
9. Erklärung (Formblatt), ob und in welchem Umfang –im Falle eines Auftrages- der Bieter Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags /-aufträge und Benennung der/s Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Hinweis: Im Falle der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern sind mit Einreichung des Angebotes, neben den Unterlagen des Bieters, auch die vorzulegenden Unterlagen, (mit Ausnahme der Erklärung zu Unterauftragnehmern) einzureichen.
10. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende
Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
11. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Die Mindestdeckungssummen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
11. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Die Mindestdeckungssummen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
12. Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal über ein Fachkundenachweis der DWA oder einer vergleichbaren Qualifizierung verfügt.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
13. Eigenerklärung, dass das Personal sich schriftlich und mündlich auf Deutsch verständigen kann (das Personal muss in der Lage sein, Anweisungen des Auftraggebers zu verstehen und umzusetzen, mit Grundstückseigentümern, Nutzern und sonstigen Ansprechpartnern vor Ort sachgerecht zu kommunizieren, sicherheitsrelevante Informationen zu erfassen und weiterzugeben sowie die erforderlichen Dokumentationen und Leistungsnachweise ordnungsgemäß in deutscher Sprache zu erstellen).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
13. Eigenerklärung, dass das Personal sich schriftlich und mündlich auf Deutsch verständigen kann (das Personal muss in der Lage sein, Anweisungen des Auftraggebers zu verstehen und umzusetzen, mit Grundstückseigentümern, Nutzern und sonstigen Ansprechpartnern vor Ort sachgerecht zu kommunizieren, sicherheitsrelevante Informationen zu erfassen und weiterzugeben sowie die erforderlichen Dokumentationen und Leistungsnachweise ordnungsgemäß in deutscher Sprache zu erstellen).
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
14. Aussagekräftige Darstellung zum Fuhrpark und den Fahrzeugen: Wie viele und welche Fahrzeuge werden für den Auftrag eingesetzt?
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 17 weitere
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Die EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: (Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage vorzulegende Nachweise")
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1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
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2. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
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3. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
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4. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios.
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5. Kennblatt des Bieters mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, der Telefonnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
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6. Angabe eines Ansprechpartners für den späteren Vertragsverlauf.
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Die EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: (Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage vorzulegende Nachweise")
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1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
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2. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
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3. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
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4. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios.
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5. Kennblatt des Bieters mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, der Telefonnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
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6. Angabe eines Ansprechpartners für den späteren Vertragsverlauf.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Nationale Registrierungsnummer: 01-2002-79-FB412
Postanschrift: Küterstrasse 30
Postleitzahl: 24103
Kontaktperson: Fachbereich 412
E-Mail: e-vergabe-beschaffung@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991940📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer
zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der
Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein
Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer
zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der
Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein
Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 108-390772 (2026-06-05)