Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von 2 Referenzen (Ref 1+ Ref 2: LPH 5-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV.
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Folgende Mindestanforderungen gelten bei den Referenzprojekten: - - -
Ref 1+2: Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.04.2019 - 30.04.2026 liegen, die LPH 5 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
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Folgende Wertungskriterien gelten bei der Referenzkategorie 1:
-- Bauvolumen brutto (KG 300+400) (mind. 1,50 Mio. € brutto),
-- Honorarzone (mind. HZ III),
-- dem Bieter beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen (mind. LPH 5-8),
-- Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes, auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform.
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Folgende Wertungskriterien gelten bei der Referenzkategorie 2:
-- Bauvolumen brutto (KG 300+400) (mind. 1,00 Mio. € brutto),
-- Honorarzone (mind. HZ III),
-- dem Bieter beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen (mind. LPH 5-8),
-- Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes, auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform.
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Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jeweils bei einer wertbaren Referenz erfüllt ist) für:
-- Zusammenarbeit mit öffentlichem Auftraggeber bzw. Einhaltung einschlägiger Vergaberichtlinien analog eines öffentlichen Auftraggebers,
-- Mitwirkung bei Beschaffung von öffentlichen Fördermitteln (mit Benennung des Förderprogramms),
-- Gegenstand war eine Fassadensanierung,
-- Gegenstand war eine Maßnahme im laufenden Betrieb mit Publikumsverkehr,
-- Gegenstand war eine Maßnahme mit mehreren Bauabschnitten.
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Hinweis zu den Referenzen und zur Projektdarstellung der Referenzprojekte:
-- Die Referenzprojekte 1 und 2 müssen verschieden sein.
-- Alle Referenzkriterien sind Mindestanforderungen.
-- Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die ein Mitarbeiter des Büros in seiner Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber maßgeblich bearbeitet hat. Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht.
-- Es werden nur Referenzprojekte bei der Eignungsprüfung berücksichtigt, für die ein Referenzdatenblatt (=Teil 4) im Eignungsnachweis ausgefüllt wird.
-- Alle Referenzprojekte sind aussagekräftig auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seiten darzustellen und zu beschreiben. Die graphische Darstellung (z.B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und eine kurze Beschreibung in Textform sollen Ihr Vorgehen bei den Referenzprojekten so erläutern, dass die Kriterien überprüft und nachvollzogen werden können.
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Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
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Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht.
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Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix "Eignungskriterien".
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Alle Eignungskriterien sind Mindestanforderungen.
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Hinweise zu den Eignungskriterien:
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix "Eignungskriterien".
Alle Eignungskriterien sind Mindestanforderungen.