1) Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform Berlin hinterlegt. Um die Vergabeunterlagen zudownloaden, Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten und Angebote elektronisch einzureichen, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei;
2) Fragen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 17.07.2020, 09:00 ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin beim Auftraggeber eingehen. Der Auftraggeber informiert die Teilnehmer über eingegangene Fragen und dazu abgegebene Erklärungen über die Vergabeplattform Berlin.
Die Vergabestelle empfiehlt allen Interessenten, zum Abruf von aktuellen Informationen der Vergabestelle sowie Antworten auf Interessentenfragen zum Vergabeverfahren täglich folgenden Link zu nutzen.
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3) Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind einzureichen;
4) Der Bewerber muss sämtliche Angaben zwingend auf dem Bewerberbogen machen. Dieser dient der besseren Vergleichbarkeit und soll dem Auftraggeber die Auswahl erleichtern. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht sachgerecht in den Rubriken enthaltene Angaben nicht zu würdigen;
5) Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen;
6) Die Angaben zu Umsatz und Referenzen von Bewerbern und Unterauftragnehmern (bei Eignungsleihe) bzw. Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft können addiert werden. Wenn sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe), sind die geforderten Nachweise auch von den
Unterauftragnehmern einzureichen (Bewerberbogen — Eignungsleihe);
7) Die Angebote (einschließlich aller Unterlagen und Dokumente) sind in deutscher Sprache einzureichen;
8) Bewerber, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, können die abgeforderten Nachweise, Erklärungen und Qualifikationen für natürliche und juristische Personen in vergleichbarer Form nach den Erfordernissen ihres Herkunftslandes nachweisen. Der Nachweis hat in deutscher Sprache zu erfolgen, ggf. sind Dokumente zu übersetzen. Die Übersetzung ist zu beglaubigen;
9) Auf Anforderung des Auftraggebers sind Nachweise zu den Eigenerklärungen einzureichen;
10) Eine Änderung der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf des Angebotes ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass durch den Austausch von Unternehmen die nachgewiesene Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nicht nachteilig geändert wurde. Die vorgenannten Ausführungen gelten entsprechend im Hinblick auf benannte Drittunternehmen, wie Unterauftragnehmer, verbundene Unternehmen und sonstige Dritte;
11) Es werden nur digitale Angebote akzeptiert. Papierangebote werden ausgeschlossen.