Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fenster, Türen, Sonnenschutz - Neubau Zentrallager + Erweiterung und Erneuerung BS Ottmarsheim
12.7:10/2023/01/02/VE005.4”
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör📦
Kurze Beschreibung: Lieferung und Montage von Alu-Fenstern, Türelementen, sowie Sonnenschutz
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauerzeugnisse📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fenster📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Türen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sonnenschutzvorrichtungen📦
Ort der Leistung: Ludwigsburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“LOS1-Neubau Zentrallager und Garage:
Aluminiumfenster mit Rahmenaufdoppelung 1 Stck
LOS2-Erweiterung Betriebsstelle:
Aluminiumfenster in verschiedenen...”
Beschreibung der Beschaffung
LOS1-Neubau Zentrallager und Garage:
Aluminiumfenster mit Rahmenaufdoppelung 1 Stck
LOS2-Erweiterung Betriebsstelle:
Aluminiumfenster in verschiedenen Größen ca. 25 Stck
Rahmenaufdoppelung in verschiedenen Breiten ca. 100 m
Türelemente ca. 2 Stck
Unterschiedliche Tür/Fensterausstattungen
Alu-Türelement, 1-flg., T30-1-RS mit verschiedenen Türausstattungen 1 Stck
Alu-Raffstore Anlage in verschiedenen Größen ca. 15 Stck
U-Blende Raffstoranlagen ca. 60 m
Sonnenschutzkasten Seitenteile ca. 40 Stck
Elektromotor 230 V ca. 15 Stck
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-18 📅
Datum des Endes: 2024-09-06 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
• Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
• Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
• Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
• Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSorgPflG) vorliegt.
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Eigenerklärung, dass die Kommunikation mit der Vergabestelle und die gesamte Auftragsabwicklung ausschließlich in deutscher Sprache erfolgt.
• Nur von Bewerbern und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben:
Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
• Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters und Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll
• Nur, wenn Unterauftragnehmer oder Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 SektVO) eingesetzt werden sollen: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geforderte Kautionen und Garantien
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der ZV Bodensee-Wasserversorgung gehört zur "Kritischen Infrastruktur". Bei dem geplanten Bauwerk handelt es sich um eine systemrelevante kritische...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der ZV Bodensee-Wasserversorgung gehört zur "Kritischen Infrastruktur". Bei dem geplanten Bauwerk handelt es sich um eine systemrelevante kritische Infrastruktur, die dem BSI-Regelwerk (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) unterliegt. Deshalb erfolgt die Vergabe ausschließlich an einen Bieter der die Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet hat (KO-Kriterium). Die vollständig ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung muss elektronisch in Textform über die Vergabeplattform der Deutsche eVergabe (https://www.deutsch-evergabe.de) eingereicht/hochgeladen werden. Bitte senden Sie die Vertraulichkeitserklärung mit dem Angebot ausgefüllt oder auch leer zurück. Der Auftragnehmer muss diese vor einer Beauftragung jedoch ausfüllen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-24
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-24
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Gerne werden Bieterfragen über die Plattform der Deutsche eVergabe beantwortet. Aus Fairnessgründen gegenüber allen Bietern beachten Sie bitte, dass Fragen...”
Gerne werden Bieterfragen über die Plattform der Deutsche eVergabe beantwortet. Aus Fairnessgründen gegenüber allen Bietern beachten Sie bitte, dass Fragen bis max. eine Woche vor Submissionstermin beantwortet werden, damit alle Bieter Informationen aus Antworten/Rückmeldungen zu Bieterfragen für Ihre Angebotserstellung berücksichtigen können. In diesem Verfahren bis zum 17.11.2023
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 51 Abs. 2 bis 4 SektVO nachzufordern. Bewerber/Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass fehlende Angaben oder Unterlagen nachgefordert werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 11
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721-9263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2023/S 206-647846 (2023-10-20)