Beschreibung der Beschaffung
Präambel
Die Helmholtz-Zentrum hereon GmbH (Hereon) ist eine gemeinnützige Forschungseinrichtung und eine der 18 Mitgliedseinrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. Die Aufwendungen des Hereon werden zu 90% vom Bund (BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung) und zu 10% von den vier Konsortialländern (Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Brandenburg) finanziert.
Die satzungsmäßige Aufgabe der Gesellschaft ist es, im multidisziplinären Verbund Forschung und Entwicklung, insbesondere auf den Gebieten der Materialforschung, der Küsten-, Klima- und Umweltforschung sowie der regenerativen Medizin zu betreiben.
Für unsere Küstenforschung sollen ferngesteuertes Schleppfahrzeug beschafft werden.
Technische Spezifikationen:
Es soll ein ferngesteuertes Schleppfahrzeug, welches für Unterwassermessungen im Bereich von wenigen bis max. 400?m Tiefe beschafft werden. Die installierte(n) CTD-Messsonde(n) muss/müssen folgende Sensoren enthalten: Leitfähigkeit, Temperatur und Tiefe, zusätzliche externe Sensoren für die Messung von Sauerstoff, Trübung und Chlorophyll müssen auf dem Schleppfahrzeug installiert sein.
Damit sollen wissenschaftliche ozeanografische Messungen und unterschiedlichste Vermessungsarbeiten effektiv und effizient durchgeführt werden.
Das ferngesteuerte Schleppfahrzeug muss über verschiedene Modi verfügen, um Messfahrten in einer bestimmten horizontalen Tiefe, in einem festen Abstand zum Meeresboden und undulierend (sägezahnförmig, auf- und absteigend) durchführen zu können.
Zusätzlich muss das ferngesteuerte Schleppfahrzeug über eine 3D-Steuerung verfügen, die die Möglichkeit bietet, selbständig horizontal durch den Wasserkörper zu navigieren.
Bei Schiffsgeschwindigkeiten von 6 bis?10?kn müssen größere Areale dreidimensional erfasst und hochauflösend vermessen werden können. Das ferngesteuerte Schleppfahrzeug muss über eine modulare und erweiterbare Konstruktion verfügen, um weitere Messsensoren und -kameras etc. nachträglich installieren zu können, damit es an neue wissenschaftliche Fragestellungen angepasst werden kann.
Um das ferngesteuerte Schleppfahrzeug vollumfänglich nutzen zu können, muss eine kompatible Winde und eine zusätzliche Navigationssoftware mitgeliefert werden.
Diese müssen vom Bieter in seinem Angebot genau beschrieben werden. Die Winde muss das ferngesteuerte Schleppfahrzeug gemäß dem obengenannten Einsatzzweck halten und ziehen können.
Da die Komponenten untereinander kompatibel sein müssen, muss das Gesamtsystem von einem Bieter als Gesamtsystem angeboten werden.
Die Lieferung und Rechnungsstellung müssen bis zum 01.12.2023 erfolgen.