Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Maßgeblich für die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots sind die unter II.2.5) genannten Zuschlagskriterien. Die dort genannten Oberkriterien werden wie folgt bewertet:
1. Honorar (Gewichtung: 30 %)
Es erfolgt die Bewertung des verlangten Honorars (Grundleistungen, Nebenkosten, Besondere Leistungen, Zusätzliche Leistungen) nach der linearen Interpolation, ausgehend vom niedrigsten Angebotsvergleichspreis gemäß Preisblatt, Spanne: 100 %, d.h. das Angebot mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl; die übrigen Angebote werden entsprechend des Abstands prozentual niedriger bepunktet.
2. Projektbezogenes Konzept: (Gewichtung: 50 %)
Der Bieter reicht mit dem Angebot ein projektbezogenes Konzept ein, in dem er zu den folgenden Aspekten Stellung nimmt und die separat gewertet werden:
a) Herangehensweise und Abwicklung des konkreten Projekts "Feuerwehrgerätehaus Bracht" in Abstimmung mit dem Bauherrn sowie weiteren relevanten Beteiligten, auch mit Blick insbesondere auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit (Gewichtung: 35 %)
b) Termin-, Kosten-, Qualitätsmanagement inkl. Beschreibung der jeweils zum Einsatz kommenden (technischen) Hilfsmittel (Gewichtung: 10 %)
c) Projektorganisation (inkl. Organigramm) und Organisation der Zusammenarbeit im Generalplanungsteam (Gewichtung: 5 %)
0 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs nicht den Erwartungen.
Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn es zwar nicht von Anforderungen des Vertrages abweicht, aber die Erwartungen von dem Auftraggeber nicht ansatzweise erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich gänzlich nicht schlüssig dargestellt wurde.
2 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs weitgehend nicht den Erwartungen.
Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn es zwar nicht von Anforderungen der Vergabeunterlagen abweicht, aber die Erwartungen von dem Auftraggeber weitgehend nicht erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich weitgehend nicht schlüssig dargestellt wurde.
4 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs gerade so den Mindesterwartungen.
Ein Konzept wird mit 4 Punkten bewertet, wenn es zwar nicht von Anforderungen der Vergabeunterlagen abweicht, aber die Erwartungen von dem Auftraggeber nur ausreichend erfüllt oder in wesentlichen Teilen nur unverbindliche Aussagen getroffen werden.
6 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs durchschnittlichen Erwartungen, die an einen qualifizierten Bewirtschafter gestellt werden.
Ein Konzept wird mit 6 Punkten bewertet, wenn die Erwartungen von dem Auftraggeber erfüllt sind, verbindliche Aussagen getroffen werden und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht.
8 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Teilbereichs den gehobenen Anforderungen.
Ein Konzept wird mit 8 Punkten bewertet, wenn die Erwartungen von dem Auftraggeber erfüllt sind, verbindliche Aussagen getroffen werden und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme besonderen Erfolg verspricht.
10 Punkte: Das Konzept des Bieters ist hinsichtlich dieses Teilbereichs der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich.
Ein Konzept wird mit 10 Punkten bewertet, wenn der Bie-ter auf die Besonderheiten von dem Auftraggeber eingeht und die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung aus Sicht von dem Auftraggeber in besonderer Weise (z.B. kreative Ideen) dienlich ist und dies in dem Konzept inhaltlich schlüssig dargestellt ist.
Wichtige Hinweise:
(1) Eine Bewertung mit weniger als 4 Punkten bei mindestens einem der Konzepte führt zum Ausschluss des Angebots.
(2) Die Bewertung (hier: 0 bis 10 Punkte) wird anschließend umge-rechnet auf die maximal erreichbaren Punkte
(3) Für die Bepunktung wird nur die Bandbreite ab Erreichen der Mindestpunktzahl bewertet, also:
4 Punkte = 0 % der erzielbaren Punkte
5 Punkte = 16,67 % der erzielbaren Punkte
6 Punkte = 33,33 % der erzielbaren Punkte
7 Punkte = 50 % der erzielbaren Punkte
8 Punkte = 66,67 % der erzielbaren Punkte
9 Punkte = 83,33 % der erzielbaren Punkte
10 Punkte = 100 % der erzielbaren Punkte
3. Eingesetzte Projektleitung (Gewichtung: 20 %)
Bewertet wird die Erfahrung der verantwortlichen Gesamtprojektleitung. Diese ist namentlich zu benennen und im Auftragsfall verantwortlich einzusetzen. Ein Austausch der Projektleitung ist nur möglich, wenn ein gleichwertig qualifizierter Ersatz eingesetzt wird.
a) Berufserfahrung als Projektleitung (Gewichtung: 5 %)
5 Jahre Mindestanforderung
5 bis 10 Jahre: 2,5 Punkte
> 10 Jahre: 5 Punkte
Gewertet wird nur der Zeitraum nach Studienabschluss in der Position als Projektleitung.
b) Persönliche Referenzen PL (Gewichtung: 15 %)
Bewertet wird die durch persönliche Referenzen belegte Erfahrung mit möglichst vergleichbaren Planungsaufgaben (sowohl im Hinblick auf die Generalplanung sowie im Hinblick auf den Feuerwehrbereich).
Wertungsmaßstab:
10 Punkte = sehr gut/ aus Sicht des Auftraggebers optimal
8 Punkte = gut/ durchweg überzeugend
6 Punkte = befriedigend/ den durchschnittlichen Erwartun-gen entsprechend, aber kaum Projektbezug
4 Punkte = ausreichend/ lückenhaft, den Erwartungen zwar noch entsprechend, aber kein konkreter Projektbezug
2 Punkte = mangelhaft/ im Ganzen unzureichend
0 Punkte = gänzlich ungeeignet
Das Angebot muss bei diesem Kriterium mit mindestens 4 Punkten (= ausreichend) bewertet werden. Anderenfalls wird es von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für die Bepunktung wird nur die Bandbreite ab Erreichen der Mindestpunktzahl bewertet, also:
4 Punkte = 0 % der erzielbaren Punkte
6 Punkte = 33,33 % der erzielbaren Punkte
8 Punkte = 66,67 % der erzielbaren Punkte
10 Punkte = 100 % der erzielbaren Punkt