Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot muss abgegeben werden:
Zur Vereinfachung und Endbürokratisierung haben wir uns dazu entschlossen, die Eignung auf Basis der Eigenerklärung abzuprüfen.
Dazu ist das Formblatt 124 (liegt bei) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu nutzen. Eins der beiden Nachweise ist zwingend mit dem Angebot abzugeben. Liegt es dem Angebot nicht bei, muss dieses ausgeschlossen werden. Eine Eignungsprüfung kann dann nicht mehr erfolgen.
1.Das Formblatt 124 (liegt als Anlage den Ausschreibungsunterlagen bei) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
https://www.bescha.bund.de/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Unter dieser Adresse können Sie sich das Standartformular zum Ausfüllenherunterladen und ihren Angebotsunterlagen beilegen.
Der Auftraggeber behält sich dennoch vor, einzelne Nachweise zur Überprüfung der Eigenerklärung im Original nachzufordern. Die Unterlagen sind dann binnen 7
Kalendertagen dem Auftraggeber zu übergeben.
Unter den Wertungskriterien befindet sich ein Anhang
Im Anhang befindet sich eine Fragekatalog mit A und B Kriterien. Dieser muss mit dem Angebot abgegeben/ hochgeladen werden. Die nicht Abgabe führt zum Ausschluss des Angebotes, da das Angebot ohne diesen nicht bewertet werden kann.
Eine Nachforderung des Dokumentes erfolgt nicht.
Das Ausfüllen bezieht sich auf Punkt 3 Anforderungskatalog und Punkt 4 techni. Spezifikationen. Das Leistungsverzeichnis selber im Bezug der Preisangaben, kann digital befüllt werden.
Die Ausschlusskriterien sind mit A markiert. Diese müssen die Angebote der Bieter unbedingt erfüllen, sonst führt es dazu, dass das Angebot ausgeschlossen wird.
Die mit "B" markierten Bewertungskriterien werden in der Auswertung der Angebote rechnerisch hinzugezogen.
Die Maximalpunktzahl der "B"-Kriterien beträgt 1500 Punkte. Erfüllt der Bieter das B- Kriterium, erhält er unter diesem Punkt die angegebene Maximalpunktzahl. Eine weitere Runterbepunktung erfolgt nicht.
Als Berechnungsgrundlage erhält das günstigste Angebot ebenfalls 1500 Punkte.
Rechnerisch wird der günstigste Angebotspreis durch den Angebotspreis eines Bieters geteilt und mit der Maximalpunktzahl (1500 Punkte) multipliziert.
Schließlich wird das Ergebnis mit der Punktzahl aus den "B"-Kriterien des Bieters addiert.
Die Summe der Punkte dient zur Bewertung der Anbieter, die vorab alle Ausschlusskriterien "A" erfüllt haben.
Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält der Zuschlag auf sein Angebot.
Dieser Anhang konnte nicht doppelt hochgeladen werden und ist bitte dem Anhang des Leistungsverzeichnisses bzw. Wertungsschema zu entnehmen.
Er muss zwingend mit dem Angebot hochgeladen werden. Ansonsten führt es zum Ausschluss. Das Leistungsverzeichnis im Bezug der Preise muss nicht an der Stelle eingetragen, sondern kann digital befüllt werden.
Wir entschuldigen uns für diese Arbeit, leider war es technisch nicht anders machbar.
Die vorgegebenen Produkte müssen eingehalten werden. Begründung ist in der Langtextbeschreibung des Leistungsverzeichnisses zu finden. Nebenangebote sind ausgeschlossen.
Auf Verlangen der Vergabestelle: Außer Punkt 1, werden Sie gebeten die Unterlagen ( 2-8) schon mit dem Angebot abzugeben. Ansonsten müssen die Unterlagen, innerhalb 7 Kalendertag nach Verlangen der Vergabestelle übergeben werden.
Folgen Sie der Aufforderung dann nicht, wird ihr Angebot ausgeschlossen.
1.Der Auftraggeber behält sich dennoch vor, einzelne Nachweise zur Überprüfung der Eigenerklärung im Original nachzufordern. Die Unterlagen sind dann binnen 7 Kalendertagen dem Auftraggeber zu übergeben.
2. 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
3.Eigenerklärung Tariftreue
4.EVB ILO5.EVB ThürVgG
6.Nachunternehmererklärung ILO
7.Nachunternehmer Tariftreue
8.Eigenerklärung zum EU- Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
--Ende der abschließenden Liste---